Vereinbarung betreffend die Kostenübernahme von individuellen Massnahmen im Zusammenhang mit der Übertragung von Texten in Braille oder in ein elektronisches Format... (Ab 2013 keinen Einzelvertrag mehr, nur noch Vertrag mit KSB)

Rundschreiben Nr. 220 · 26. April 2006 · IV

Aufgehoben

BSV · RS 220 · Deutsch

1

________________________________________________________________________________

Rundschreiben Nr. 220 vom 27. Mai 2005

Vereinbarung betreffend die Kostenübernahme von individuellen Massnahmen im Zusammenhang mit der Übertragung von Texten in Braille oder in ein elektronisches Format für Sehbehinderte

Sie erhalten mit diesem Rundschreiben einige ergänzende Informationen zur Tarifvereinbarung zwischen dem BSV und Frau O.-M. Elgorriaga-Piippo, gültig vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2006. Die Tarifvereinbarung bezieht sich hauptsächlich auf den Anspruch von Sehbehinderte auf individuelle Massnahmen gemäss Art. 16 und 17 IVG.

Die neue, beiliegende Tarifvereinbarung ist auch über das Intranet der AHV-IV Institutionen abrufbar.

Ergänzung zum Rundschreiben N° 205

Entgegen der Aussage im Rundschreiben N° 205 kann es in Einzelfällen vorkommen, dass das KSB resp. neu auch Frau Elgorriaga-Piippo Leistungen nach Art. 9 HVI erbringen (Dienstleistungen Dritter, z. B. Uebertragung von Musiknoten).