Weisungen für den Bereich Buchführung und Geldverkehr im Zusammenhang mit der Corona Erwerbsersatzentschädigung (WBG-CORONA)

Weisung WBG-CORONA · 18. Januar 2021 · AHV · Version 2

Weisungen für den Bereich Buchführung und Geldverkehr im Zusammenhang mit der Corona Erwerbsersatzentschädigung (WBG-CORONA); gültig ab 03.04.2020, Stand 18.01.2021

Geltend

BSV · WBG-CORONA · Deutsch

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Weisungen für den Bereich Buchführung und Geldverkehr im Zusammenhang mit der Corona Erwerbsersatzentschädigung (WBG-CORONA)

Gültig ab 3. April 2020

Stand 18. Januar 2021

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Vorwort zum Nachtrag 1, gültig ab 18. Januar 2021 Kontenplan (Rz 1501)

Der Kontenplan im Anhang 1 wird um die seit der Publizierung der ersten Fassung neu eingeführten und jeweils ad hoc kommunizierten Konten ergänzt.

Die früher bereits ad hoc kommunizierte Präzisierung zur letzten Geldbestellung per Monatsende wurde ergänzt.

Die angepassten oder ergänzten Randziffern sind mit einem Vermerk 1/21 gekennzeichnet.

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Abkürzungen

COVID-19- Verordnung vom 20. März 2020 über Massnah-Verordnung-Er- men bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit werbsausfall dem Coronavirus (Covid-19), 830.31

CEE Corona Erwerbsersatzentschädigung

KSCE Kreisschreiben über die Entschädigung bei Mass-

nahmen zur Bekämpfung des Coronavirus – Corona-Erwerbsersatz, 318.713

WBG Weisungen über Buchführung und Geldverkehr

der Ausgleichskassen, 318.103

WL VA/IK Wegleitung über Versicherungsausweis und indivi-

duelles Konto, 318.106.02

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Teil 1 Buchführung und Geldverkehr

1. Grundsatz

1101 Für die Bewältigung der Arbeiten im Zusammenhang mit der neuen Corona Erwerbsersatzentschädigung verfolgen1

wir die folgenden Grundsätze:

- Liquidität der Ausgleichskassen sicherstellen.

- Robust: Wir wollen die Rahmenbedingungen so anpas-

sen, dass die Ausgleichskassen so robust wie möglich dastehen.

- Pragmatisch: Die Lösungen sollen einfach verständlich

und schnell umgesetzt werden können.

- Auf bestehenden Prozessen basierend: Wir orientieren

uns an bestehenden Prozessen und nehmen nur die Änderungen vor, die absolut nötig sind.

Diese Weisungen führen nur die Abweichungen zu den sonst gültigen Weisungen aus.

2. Geldbestellung

2.1 Geldbestellungen für das ordentliche Geschäft

1201 Für alle Zahlungen ausserhalb der Corona Erwerbsersatzentschädigung findet die Geldbestellung wie bisher statt. Die einzige Änderung ist, dass im Feld "Kommentar" bei der Geldbestellung in der gesicherten Applikation ZAS der Kommentar "1. Säule" angebracht werden muss.

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1. Säule

2.2 Geldbestellung für die Corona Erwerbsersatzent-

schädigung (CEE)

1202 Die Geldversorgung funktioniert exakt auf dem gleichen

Kanal wie die bisherige Geldbestellung. Da im Hintergrund die Finanzierung aus einer anderen Quelle kommt, müssen die Kassen in der "gesicherten Applikation ZAS" dazu eine separate Geldbestellung machen. Als Kommentar muss dabei zwingend "CORONA" erfasst werden

CORONA

1203 Die Geldbestellung muss auf das gleiche (Post-) Konto er-

folgen wie die übrigen Geldbestellungen. Sie ist aber nicht im Kontokorrent ZAS (200.2100) zu erfassen, sondern im neu eingeführten, separaten Kontokorrent ZAS CORONA (200.2101) abzubilden.

Buchung: 100.10xx an 200.2101

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1204 Zu beachten ist dabei der Hinweis im Kapitel 6. Abschluss-

buchungen.

1205 Es braucht keine Forecast-Meldungen, die ZAS ist liquide

genug.

2.3. Zeitpunkt für die Geldbestellung

1206 Geldbestellungen müssen am Vortag des benötigten Va-

luta-Datums erfolgen. Express Bestellungen mit Valuta am gleichen Tag müssen die Ausnahme bilden und sind bis 14.00 Uhr zu übermitteln. Diese gewohnten Regelungen gelten sowohl für die Geldbestellungen für das ordentliche Geschäft als auch für die CEE.

Durch die Erhöhung des Sockelbetrags gemäss Rz 1401 erhöht sich die Flexibilität für die Erfassung von Zahlungsaufträgen nach 14.00 Uhr.

1206.1 Geldbestellungen am Monatsende für die Corona-Erwerbs-1/21 ersatzentschädigung: Expressbestellungen am letzten Ar-

beitstag eines Monats sowie Geldbestellungen am zweitletzten Arbeitstag des Monats nach 14.00 Uhr für den nächsten Tag sind nicht erlaubt. Das bedeutet, dass jeweils am zweitletzten Arbeitstag die letzte Geldbestellung um 14.00 Uhr gemeldet sein muss.

3. Geldablieferung

3.1. Geldablieferung für das ordentliche Geschäft

1301 Die Geldablieferung für das ordentliche Geschäft wird wie

bisher vorgenommen und in der gesicherten Applikation ZAS angemeldet. Zu beachten ist lediglich die Anpassung des Sockelbetrags.

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3.2. Nicht zustellbare Zahlungen Corona Erwerbser-

satzentschädigung

1302 Es finden keine Geldablieferungen für die Corona Erwerbs-

ersatzentschädigungen statt, ausser sie werden explizit durch das BSV angeordnet.

1303 Damit zwischen den Geldbestellungen für das ordentliche

Geschäft und denjenigen für die Corona Erwerbsersatzentschädigung keine Vermischung stattfindet, darf auch bei nicht zustellbaren Zahlungen keine Geldablieferung von "Corona-Geld" stattfinden.

1304 Das separate Kontokorrent ZAS CORONA wird erst bei

Einstellung der Notstandsmassnahmen ausgeglichen. Da die Verjährung erst nach 5 Jahren eintritt, wird das Konto noch mindestens 5 Jahre in Gebrauch sein. Es wird zu gegebener Zeit eine separate Weisung erteilt. Das bedeutet, dass für den Bereich Corona Erwerbsersatzentschädigung immer nur Geld bestellt, aber nie welches abgeliefert wird. Wurde zu viel bestellt, dann erfolgt keine Rückübertragung, sondern das Geld wird bis zur nächsten Auszahlung behalten.

4. Sockelbetrag

1401 Der Sockelbetrag gemäss Rz 1003 WBG wird von

CHF 100'000 auf CHF 2 Mio. erhöht. Die Kassen können zur Erhöhung des Geldbestandes eine Geldanforderung mit dem Stichwort "Corona" machen.

Durch den höheren Sockelbetrag erhalten die Kassen die Möglichkeit, auch nach der ordentlichen Geldbestellung bis zum Feierabend noch Zahlungsaufträge für den nächsten Tag zu generieren und Zwischenfinanzierungen gemäss Rz 3102 vorzunehmen.

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5. Kontenplan

1501 Die für die Corona Erwerbsersatzentschädigung notwendi-

gen, zusätzlichen Konten sind im Anhang aufgeführt.

6. Abschlussbuchungen

1601 Beim Abschluss der monatlichen Betriebsrechnung muss

das Resultat des Rechnungskreises 218 dem Corona ZAS Kontokorrent (Konto 200.2101) belastet werden. Dies kann in einer manuellen Buchung erfolgen oder programmiert werden.

Buchungen:

Betriebsertrag 218.3900 an 200.2101

Betriebsaufwand 200.2101 an 218.490

1602 Die restlichen Buchungen richten sich nach dem Anhang 2

Ziff 1 WBG.

Teil 2 Eintragung ins individuelle Konto (IK)

1. Eintrag IK - Abrechnungsnummer

2101 Bei Direktauszahlungen von Corona Erwerbsersatzent-

schädigungen wird der Eintrag analog zum Eintrag der Mutterschaftsentschädigung vorgenommen. Es ist jedoch die Abrechnungsnummer 55555555555 (5-er Zahlenreihe) zu verwenden.

2102 Die Bezeichnung der Einkommen lautet:

DE: Corona Erwerbsersatzentschädigung

FR: Allocation pour perte de gain en cas de Corona

IT: Indennità di perdita di guadagno Corona

EN: Corona Compensation Payment

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Teil 3 Entschädigung der Kassen

1. Entschädigung für die Durchführungskosten

3101 Die Kassen werden für die Durchführung der Corona Er-1/21 werbsersatzentschädigung entschädigt werden. Die Fest-

setzung muss pro Abrechnungsperiode konkret definiert werden und wird in Zusammenarbeit mit Kassenvertretern ermittelt und separat kommuniziert.

3102 Bis die jeweilige Entschädigung definiert und ausgerichtet 1/21 wird, erhalten die Kassen das Recht, die Kosten durch den

erhöhten Sockelbetrag vorauszufinanzieren. Es ist daher erlaubt, dass der Rk 9 eine Schuld gegenüber dem Rk 1 ausweist.

Inkrafttreten und Geltungsdauer

Die vorliegenden Weisungen treten am 03. April 2020 in Kraft. Sie gelten bis auf Widerruf.

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Anhang 1: Kontenplan

1/21

Konto Konto Bezeichnung Beschreibung

200.1165 Rückerstattungsforderungen

Corona-Erwerbsersatzent-

schädigungen (Rk 218)

200.2101 Kontokorrent Zentrale Aus- Konto für Verbuchung des Geldeingangs

gleichsstelle - Corona Corona von der ZAS (Gegenkonto: 100.1011) sowie Konto für die Verbuchung des Abschlusses der Betriebsrechnung Rk 218 (Gegenkonten: 218.3900/218.4900)

218.3056 Entschädigung für AN in ar- Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitneh-

beitgeberähnlicher Stellung mer in arbeitgeberähnlicher Stellung (Gegenkonto 200.1101/200.2111)

218.3057 Entschädigung für gefährdete Erwerbsausfall Entschädigung für gefährdete

AN Arbeitnehmer (Gegenkonto

200.1101/200.2111)

218.3058 Entschädigung für gefährdete Erwerbsausfall Entschädigung für gefährdete

SE Selbständigerwerbende (Gegenkonto

200.1101/200.2111)

218.3091 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitneh-

ung Arbeitnehmer mer infolge Ausfall der Fremdbetreuung (Gegenkonto 200.1101/200.2111)

218.3092 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi-

ung SE gerwerbende infolge Ausfall der Fremdbetreuung (Gegenkonto 200.1101/200.2111)

218.3093 Entschädigung Quarantäne Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitneh-

Arbeitnehmer mer infolge Quarantäne (Gegenkonto

200.1101/200.2111)

218.3094 Entschädigung Quarantäne Erwerbsausfall Entschädigung für SE infolge

SE Quarantäne (Gegenkonto 200.1101/200.2111)

218.3095 Entschädigung Zwangs- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi-

schliessung SE gerwerbende infolge Betriebsschliessung (Gegenkonto 200.1101/200.2111)

218.3096 Entschädigung für SE Veran- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi-

staltungsverbot gerwerbende infolge Veranstaltungsverbot (Gegenkonto 200.1101/200.2111)

218.3097 Entschädigung für SE Härte- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi-

fälle gerwerbende Härtefälle (Gegenkonto

200.1101/200.2111)

218.3098 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung Kinderbetreu-

ung Intensivpflege / Sonder- ung Eltern Minderjähriger / Sonderschule schule - AN - Arbeitnehmer (Gegenkonto

200.1101/200.2111)

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Gültig ab 3. April 2020 | Stand 18. Januar 2021 |

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218.3099 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung Kinderbetreu-

ung Intensivpflege / Sonder- ung Eltern Minderjährigen / Sonderschule - schule – SE SE (Gegenkonto 200.1101/200.2111)

218.3280 Parteientschädigungen, Ge-

richtskosten

218.3290 Posttaxen gemäss Rz 6005

KSPF

218.3330 Abschreibung Rückerstat- Abschreibungen von uneinbringlichen Rücker-

tungsforderungen Leist. stattungsforderungen CE

218.3370 Erlass Rückerstattungsforde- Erlass von Rückerstattungsforderungen auf

rungen Leist. dem Konto 200.1165

218.3400 Beitragsanteile Arbeitgeber Beitragsanteil AHV/IV/EO/ALV

218.3500 Kostenentschädigungen Durchführungskosten der AK (Gegenkonto

910.6354)

218.3610 Verzugszinsen auf Leistungen Verzugszinsen auf verspätete Leistungsaus-

zahlungen

218.4650 Nachzahlung abgeschriebener

Rückerstattungsforderungen

218.4676 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165

gung für AN in arbeitge-

berähnlicher Stellung

218.4677 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165

gung für gefährdete AN

218.4678 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165

gung für gefährdete SE

218.4691 Rückforderungen Kinderbe- Gegenkonto 200.1165

treuung AN

218.4692 Rückforderungen Kinderbe- Gegenkonto 200.1165

treuung SE

218.4693 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165

gung Quarantäne AN

218.4694 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165

gung Quarantäne SE

218.4695 Rückforderung Zwangs- Gegenkonto 200.1165

schliessung SE

218.4696 Rückforderung Entschäd. Ver- Gegenkonto 200.1165

anstaltungsverbot

218.4697 Rückforderung Entschäd. SE Gegenkonto 200.1165

Härtefälle

218.4698 Rückforderung Kinderbetreu- Gegenkonto 200.1165

ung Intensivpflege / Sonder-

schule - Arbeitnehmer

218.4699 Rückforderung Kinderbetreu- Gegenkonto 200.1165

ung Intensivpflege / Sonder-

schule - SE

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218.3900 Übertrag zu Gunsten Konto- Konten für die monatlichen Abschlussbuchunkorrent ZAS - Corona gen der Betriebsrechnung Rk 218 (Gegenkonto: 200.2101)

218.4900 Übertrag zu Lasten Kontokor- Konten für die monatlichen Abschlussbuchunrent ZAS - Corona gen der Betriebsrechnung Rk 218 (Gegenkonto: 200.2101)

910.6354 Verwaltungskostenvergütung

Corona

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