Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV

Weisung WL-DILIV · 18. Dezember 2024 · E-Government · Version 4

Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (Gültig ab 01.01.2022; Stand: 01.01.2025)

Geltend

BSV · WL-DILIV · Deutsch

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Wegleitung zum Datenaustausch zwischen

den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der in-

dividuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022

Stand: 1. Januar 2025

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Vorbemerkung zum Nachtrag 3, gültig ab 1. Januar 2025

– Kapitel 4.3.7 «IVAbbruchAbschluss77»: Die Codierung «Abschlussergebnis der medizinischen Behandlung» wird gemäss Rz 528 KSGLS mit dem Code 4 «Abtretung an andere IV-Stelle» erweitert.

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Vorbemerkung zum Nachtrag 2, gültig ab 1. April 2023

– Korrektur eines Übersetzungsfehlers in Meldung 72 Individuelle Massnahmen: Anstelle des Begriffes Schlichtungsverfahren muss es Einigungsversuch heissen.

– Aufgrund der anstehenden Ablösung der NIF wird das Feld «NIF» in der Meldung 72 Individuelle Massnahmen mit einem neuen Feld «GLN» ersetzt.

– In Umsetzung der Rz 307 KSGLS wird ein neues Feld «Sozialhilfebezug» in die Meldung 73 «IVAnmeldungMeldung», Subtyp Anmeldung aufgenommen.

– Korrektur der Meldung 75 Ablehnungen und Nichteintreten: Im Feld «BetroffeneLeistung» sind Werte von 1 bis 11 zugelassen.

– Korrektur bei diversen Randziffern, dass der Wert eines Attributs NULL (= leer, nicht 0) sein kann, was im Register als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird.

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Vorbemerkung zum Nachtrag 1, gültig ab 1. Juli 2022

Die Wegleitung WL-DILIV wird per 1. Juli 2022 dahingehend angepasst, dass mit Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS) vom 1. Juli 2022 für den «Abschluss Eingliederungsprozess» die Bezeichnung und die Nummerierung der bestehenden Codes 1 bis 11 angepasst und zwei neue Codes 12 und 13 hinzugefügt wurden.

– Kapitel 4.3.7 «IVAbbruchAbschluss 77» (Anpassung):

Angleichung Codes 1 bis 13 bei XML-Tag «Abschlussergebnis-ProzessBI» gemäss KSGLS.

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Vorwort, Anpassungen per 01.01.2022

Die vorliegende Wegleitung regelt den Datenaustausch zwischen den IV-Stellen (IVST) und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) im Bereich der individuellen Leistungen AHV/IV und auf der Basis der XML-Technologie. Sie tritt auf den 01.01.2022 in Kraft und ersetzt das Kapitel 7 (Teil 2) der bestehenden technischen Weisungen für den Datenaustausch mit der ZAS im EDV-Verfahren im Bereich der Datenübermittlung (TW Dok 318.106.04), die technische Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS (TW XML Dok

318.106.03) und übernimmt Teile des Kreisschreibens über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS Dok 318.108.03). Weiter nimmt sie die Änderungen der per 01.01.2022 in Kraft tretenden Weiterentwicklung der IV auf.

Mit dieser Änderung werden auch die alten Datenaustauschformate, die sogenannten R-120 Flat Files, mit nativ-XML für die Meldungen an die ZAS abgelöst.

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Abkürzungen

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung

BSV Bundesamt für Sozialversicherungen

DWH Datawarehouse

GLN Global Location Number: dient als eindeutiger

Identifikationsschlüssel der referenzierten Personen. Die Rollen der Referenzierten Personen sind im Index of Health Professions (IHP) definiert und die Organisationstypen im Index of Health Organisations (siehe Webseite Forum Datenaustausch) IV Invalidenversicherung

IVST IV Stelle

KSGLS Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leis-

tungsstatistik (KSGLS Dok 318.108.03

MZR Meldung zentralen Register

NIF Leistungserbringer-Identifikationsnummer der ge-

währten Leistung gemäss dem Partnerregister (Leistungserbringer) der ZAS

R120 Eine R120-Meldungsdatei enthält ein oder meh-

rere Meldungspakete, d. h. R120-Einheiten, deren erste ein Record 01 und letzte ein Record 99 ist; ein Beschrieb ist in den technische Weisungen TW zu finden

Swiss DRG Swiss Diagnosis Related Groups

vP Versicherter Person

VR Versichertenregister

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XML Extensible Markup Language: XML ist eine Be-

schreibungssprache für den Austausch von strukturierten Daten. Sie beschreibt die Struktur eines Dokuments mit einem System von Marken, die den Anfang und das Ende der Elemente markieren, aus denen es zusammengesetzt ist. XML stellt ein Standard-Datenaustauschformat dar.

Dieses garantiert den Anwenderinnen und Anwendern die Unabhängigkeit ihrer Dokumente von proprietären Technologien.

XSD XML-Schema

ZAS Zentrale Ausgleichsstelle

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1. Einleitung

[1001] Diese Wegleitung erläutert die Schnittstelle zwischen der

Durchführung der Bereich AHV/IV individuellen Leistungen, welche in der Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS Dok 318.108.03) beschrieben ist und den organisatorischen und technischen Anforderungen für den Betrieb der zwei zentrale Informationssysteme der zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) und des dazugehörenden Datenaustausches, die für die Aufsicht und die statistische Auswertung für das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als Aufsichtsorgan notwendig sind.

[1002] Die zwei zentralen Informationssysteme sind namentlich:

• Sumex für die Entgegennahme, Erfassung, Prüfung und Bezahlung von Rechnungen für individuelle IV-Leistungen auf der Basis der BSV Kreisschreiben über die Zahlung der individuellen Leistungen in der IV und der AHV (KZIL Dok 318.507.04).

• Das Datawarehouse (DWH) für die statistischen Auswertungen im Bereich der Antrags- und Abklärungsprozesse sowie deren Entscheide, die der ZAS gemeldet werden.

[1003] Diese Wegleitung beschreibt die fachlichen Abläufe auf

Seite der IV Stelle (IVST) und der ZAS, die Anforderungen an die Informationssysteme der IVST, den eigentlichen Datenaustausch, die zu verwendenden Plausibilitätsprüfungen, sowie die technische Schnittstelle mit den Datendefinitionen. Damit richtet es sich sowohl an interessierte Fachpersonen bei den IVST wie auch an die technischen Personen, welche die Informationssysteme für diese entwickeln und unterhalten müssen.

[1004] Dieses Dokument beschreibt den Prozess für den elektro-

nischen Datenaustausch zwischen den IVST und der ZAS. Es enthält unter anderem die Spezifikationen der Meldungen und Qualitätskontrollen.

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[1005] Die IVST meldet der ZAS täglich alle Ereignisse betreffend

AHV/IV individuellen Leistungen (vgl. Kapitel 3).

[1006] Die gemeldeten Daten werden in die zwei zentralen Infor-

mationssysteme der ZAS, d.h. Sumex und DWH gespeichert und dienen hauptsächlich zur Revisions-, Qualitäts- und Statistikkontrolle in der 1. Säule. Diese Informationssysteme werden von der ZAS geführt und betrieben.

1.1 Zweck und Funktionen des Registers der individu-

ellen Massnahmen (Sumex)

[1101] Die ZAS führt gemäss Art. 66b Abs. 1 IVG ein Register der

Bezüger und Bezügerinnen von Sachleistungen sowie ein Verzeichnis der diese Leistungen betreffenden Rechnungen. Das Register und das Verzeichnis dienen dazu, die Kosten dieser Leistungen zu vergüten.

[1102] Dieses Register wird durch das Informationssystem Sumex

verwaltet. Sumex stellt sicher, dass die Rechnungen mit dem Gesetz und den Tarifverträgen übereinstimmen, dass die AHV/IV Fonds korrekt ausgegeben werden und dass die Rechnungen pünktlich bezahlt werden.

[1103] Sumex dient für die automatisierte Prüfung der Rechnun-

gen sowie für statistische Zwecke. Es ermöglicht, alle Daten auf einer Rechnung zu erfassen.

[1104] Sumex verwaltet Rechnungen von Versicherten sowie von

Leistungserbringern für die IV. Diese Wegleitung betrifft den Rechnungsprozess nicht, sondern beschränkt sich in Bezug auf Sumex auf die Meldung der Individuellen Massnahmen (Meldungen zentrale Register MZR 72).

[1105] Die Daten einer Rechnung orientieren sich an den vom Fo-

rum Datenaustausch1 definierten Attributen für den elektronischen Rechnungsaustausch im Gesundheitswesen. Die

1 Siehe www.forum-datenaustausch.ch

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folgende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung der Daten, welche sich in Sumex aus dem Rechnungsprozess ergeben:

– Rechnungskopfdaten: Rechnungsdatum, Behandlungsdatum, AHV-Nummer, Versichertenname und Kontaktinformationen, Entscheidungsnummer, Anbietername und Kontaktinformationen, Anbieter-Global Location Number (GLN), Rechnungsbetrag, Zahlungsinformationen, Währung, usw.

– Positionsdaten (Leistungsdetails): Leistungsdatum, Tarifcode, Tarifziffer, Bezugsziffer, Menge, medizi-

nisch/technische Punktwerte, Fremd- und Splittingfaktoren, Positionsbetrag, Behandler-GLN, usw.

[1106] Sumex ermöglicht die Korrektur von Rechnungen. Dies ist

wichtig, da einige der Rechnungen von den Versicherten erhalten werden und es wichtig ist, diese vor der Zahlung ändern zu können.

[1107] Es muss möglich sein, dass die IVST Rechnungen online

validieren können. Das bedeutet, dass mehrere Administratoren in permanenten Zugriff auf das System haben müssen, um Rechnungen zu validieren oder abzulehnen.

[1108] Die IVST müssen jederzeit Zugriff auf alle Rechnungen im

Rechnungsregister haben. Die Original-Rechnungen müssen ebenfalls zugänglich sein.

1.2 Zweck der Datenbank zur Aufsicht und Statistik (DWH)

[1201] Die ZAS führt eine zentrale Datenbank zur Aufsicht und

Statistik über die Tätigkeiten und Leistungen der IV-Stellen.

[1202] Diese Datenbank umfasst Daten, die zur Aufsicht über die

Versicherung im Rahmen der IV und der AHV benötigt werden. Grundlage bilden die Art. 76 und 77 ATSG, Art. 72 AHVG, Art. 64 und 64a IVG und Art. 50ff IVV.

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1.3 Rolle und Aufgaben der ZAS

[1301] Die ZAS gewährleistet den Betrieb des Sumex und des

DWH gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Sie ist für sämtliche organisatorischen und technischen Belange zuständig.

[1302] Die ZAS stellt den Zugang zu Sumex und DWH für den Da-

tenaustausch der verschiedenen Benutzergruppen mit den geeigneten Informationsmitteln sicher. Sie gewährleistet die Verwaltung dieser Zugänge und stellt dafür die notwendigen Informationen und Einrichtungen zur Verfügung.

[1303] Des Weiteren ist sie für die Einhaltung der geltenden Si-

cherheitsstandards der Bundesverwaltung (Weisungen über die Sicherheit der gemeinsamen Anwendungen in den Bereichen AHV/IV/EO/EL/FamZLw/FamZ (SGA Dok 318.106.09)) sowie für die Weiterentwicklung und Pflege von Sumex und DWH zuständig.

[1304] Die ZAS organisiert und betreibt folgende Aufgaben für die

Zugriffverwaltung auf Sumex:

– Sicherstellen des Informationssystembetriebs;

– Führen eines Verzeichnisses der meldenden Stellen;

– Überwachen des laufenden Meldungsflusses zwischen den IVST und Sumex;

– Kontaktstelle für die IVST (fachliche Fragen: [email protected])

– Gewährleisten eines Supports für fachliche und technische Fragen;

– Koordination der Zusammenarbeit zwischen den IVST und der ZAS bei Datenaustausch- oder Informationssystemproblemen;

– Nachkontrolle von Inkohärenzen im Sumex und von widersprüchlichen Datenmeldungen sowie Aufforderung der IVST, diese zu beheben;

– Information und Kommunikation über Sumex.

[1305] Die ZAS organisiert und betreibt die Zugriffe auf DWH.

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[1306] Die ZAS gewährleistet den Empfang und die tägliche, wö-

chentliche sowie die monatliche Verarbeitung der Meldungen.

1.4 Rolle und Aufgaben der IVST

[1401] Die IVST meldet täglich die Daten mittels der nachfolgend

beschriebenen Verfahren elektronisch an der ZAS. Es besteht eine Meldepflicht.

[1402] Die IVST organisieren die entsprechenden internen Be-

triebsabläufe und betreiben geeignete Informationssysteme für die Verarbeitung und Verwaltung der IV Meldungen.

[1403] Die IVST stellen sicher, dass ihre Informationssysteme bei

der Verarbeitung der IV-Meldungen die nachfolgend spezifizierten Plausibilitätsprüfungen (vgl. Kapitel 4) ebenfalls durchführen. Zudem gewährleisten sie für die Datenmeldung die Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Spezifikationen (vgl. Kapitel 3).

[1404] Die IVST gewährleisten eine Abklärung und Korrektur der

von der ZAS erhaltenen Fehler- und Konfliktmeldungen im Bereich der Verfügungsmeldungen der individuellen Massnahmen (Sumex).

2 Meldeprozesse

Nachfolgend sind die Hauptprozesse im Bereich des Datenaustausches zwischen den IVST und der ZAS dargestellt. Diese definieren den Ablauf des Meldeverfahren inkl. der Rückmeldungen der ZAS. Art, Inhalt und Zeitpunkt der einzelnen Meldungen wird in den nachfolgenden Kapiteln erläutert.

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2.1 MZR72

[2101] Sumex ermöglicht individuelle Aktualisierungen des letzten Datensatzes einer Version einer Entscheidung/Mitteilung (Erstellung, Änderung bestimmter Daten, vorübergehende Aufhebung, genannt Sperrung und endgültige Aufhebung) oder transaktionale Aktualisierungen des letzten Datensatzes aller Versionen einer Entscheidung/Mitteilung (vorübergehende Aufhebung, genannt Sperrung und endgültige Aufhebung).

[2102] Jedes dieser Ereignisse, das sich auf das Entscheidungsregister auswirkt, ist Gegenstand einer Bekanntmachung (MZR72). Die Verwaltung und Verfolgung dieser Ereignisse im Entscheidungsregister für eine bestimmte IVST, einen bestimmten Versicherten und eine bestimmte Entscheidungs-/Mitteilungsnummer basiert auf den folgenden zwei Konzepten (siehe Abbildung 1):

– Jede Änderung im Sumex führt dazu, dass dem Register ein neuer Datensatz hinzugefügt wird.

– Jeder Datensatz ist mit einer Versionsnummer und einem Status (der Entscheidung/Mitteilung) versehen.

Verfügungsregister

Aufeinanderfolgende Einträge zu einer bestimmten IV- Stelle, Versicherten und Verfügungs-/Mitteilungsnummer 1. Meldung (XML) für die gleiche: • IV Stelle Version der Verfügungs-/Mitteilungsnummer Status • Versicherter 1. Eintrag • Verfügungs-/Mitteilungsnummer 2. Meldung (XML) für die gleiche: • IV Stelle Version der Verfügungs-/Mitteilungsnummer Status • Versicherter 2. Eintrag • Verfügungs-/Mitteilungsnummer 3. Meldung (XML) für die gleiche: • IV Stelle Version der Verfügungs-/Mitteilungsnummer Status • Versicherter 3. Eintrag • Verfügungs-/Mitteilungsnummer N. Meldung (XML) für die gleiche: • IV Stelle • Versicherter Version der Verfügungs-/Mitteilungsnummer Status • Verfügungs-/Mitteilungsnummer N. Eintrag Abbildung 1: Struktur von Sumex

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[2103] Wenn der Versicherte einer IVST Gegenstand einer Mass-

nahme ist, führt dies zur Gewährung einer oder mehrerer Leistungen (die jeweils durch einen Leistungscode referenziert werden). Jede gewährte Leistung kann die Einschaltung mehrerer Leistungsträger erfordern. Wenn sie bereits identifiziert und im Register der Partner (Dienstleister) aufgeführt sind, können sie in derselben Entscheidung/Mitteilung erwähnt werden.

[2104] Jeder identifizierte Dienstanbieter unter derselben Be-

schluss-/Mitteilungsnummer ist in das Beschlussregister eingetragen, wobei die Versionsnummer des Beschlusses/der Mitteilung die technische Unterscheidung zwischen den verschiedenen Eintragungen für jeden Dienstanbieter darstellt, der von dem durch diesen Beschluss/diese Mitteilung gewährten Dienst betroffen ist.

Mehrere Leistungserbringer, die für eine dem Versicherten gewährte Leistung in einer einzigen Verfügungs-/Mitteilung geführt werden Meldung 1 (XML)

• Gleiche IV Stelle

• Gleicher Versicherter

• Gleiche Verfügungs-/Mitteilungsnummer

• Unterschiedliche Version de r Verfügungs-/Mitteilungsnummer Leistungserbringer 1

Meldung 2 (XML)

• Gleiche IV Stelle

• Gleicher Versicherter

• Gleiche Verfügungs-/Mitteilungsnummer

• Unterschiedliche Version de r Verfügungs-/Mitteilungsnummer Leistungsverfügung an Eine einzige Leistungserbringer 2

eine versicherte Person Verfügungs-/Mitteilungsnummer

durch eine IV Stelle

Meldung N (XML)

• Gleiche IV Stelle

• Gleicher Versicherter

• Gleiche Verfügungs-/Mitteilungsnummer

• Unterschiedliche Version de r Verfügungs-/Mitteilungsnummer Leistungserbringer N

Abbildung 2: Meldungen für mehrere Leistungserbringer

[2105] Die IVST verwaltet in seinem Informationssystem die Num-

mern der Entscheidungen/Mitteilungen und die Versionsnummern der Entscheidungen/Mitteilungen.

2.2 MZR73-77

[2201] Die IVST versenden täglich Batches mit den Meldungen

gemäss Kapitel 3 an die ZAS.

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[2202] XML-Formats der Meldung wird durch die ZAS verifi-

ziert/validiert (Schema-Konformität, keine inhaltliche Kontrolle)

– Ist das XML-Format korrekt, wird eine Quittung/Bestätigung an die IVST zurückgesendet (Korrektheit des XML-Formats, Inhalt nicht relevant).

– Wenn nicht, wird eine Fehlermeldung generiert.

[2203] Zurzeit gibt es keine Automatisierung der inhaltlichen Prü-

fung beim Erhalt der IVST Meldungen.

3 Meldungen der IVST an die ZAS

3.1 Abschluss Frühintervention und Anmeldungen (MZR 73)

3.1.1 Business Use Case Meldung 73 Meldungen und Anmeldungen

Auslöser a. Abschluss der Früherfassung (vgl. KSGLS Kapitel 2)

b. Eingang einer Anmeldung (vgl. KSGLS Kapitel 3) Vorbedingungen a. Eingang einer Früherfassungsmeldung

b. Eingang einer Anmeldung

Beschreibung • Die IVST erfasst die Daten und meldet sie die

Früherfassungsmeldung und deren Abschluss an die ZAS.

Ausnahmebehandlung Nachbedingungen

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3.1.2 XML Schema (XSD)

3.1.2.1 Überblick

3.1.2.2 Abschluss Früherfassung

EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d

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3.1.2.3 Anmeldung

EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d

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3.1.3 Datenfelder und Inhalte

XML-Tag Beschreibung a) b) Code/Meldeinhalt

Früherfas- Anmel-

sung dung

CodeZustaendigeIVStelle Code der zuständi- X X Code der IV-Stelle, welche die Meldung verfasst gemäss Fehler!

gen IV-Stelle Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.

Versichertennummer Versichertennum- X X AHV-Nummer der betroffenen versicherten Person (vP).

mer

DatumAnmeldung Datum der Mel- X X Datum der eingereichten Meldung resp. Anmeldung.

dung/Anmeldung:.

WohnortVersichertePerson Wohnort des Versi- X X Bei Wohnort in der Schweiz wird die Postleitzahl angegeben:

cherten Post_Adressdaten-YYYYMMDD.zip

InlandPLZ Inland

SchluesselzahlStaat Ausland Bei Wohnort im Ausland wird die Schlüsselzahl des Staates angegeben:

https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6878

Versicherung Versicherung X X Angabe der betroffenen Versicherung gemäss KSGLS Rz 203

resp. 303

AnmeldungErstmalig Erstmalige Anmel- X Angabe, ob es sich um eine erstmalige Anmeldung handelt ge-

dung mäss KSGLS Rz 305

ALVTaggelder ALV-Taggelder X In Verbindung mit dem Formular 001.001 Anmeldung für Erwach-

sene: Berufliche Integration/Rente ist anzugeben, ob in den letzten drei Jahren vor Einreichung der Anmeldung Taggelder der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sind.

Siehe KSGLS Rz 304

Sozialhilfebezug Sozialhilfebezug X Ebenfalls zu überprüfen ist der Bezug von Sozialhilfe innerhalb

der letzten drei Jahre vor der Anmeldung.

Siehe KSGLS Rz 307

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XML-Tag Beschreibung a) b) Code/Meldeinhalt

Früherfas- Anmel-

sung dung

Meldeinstanz Meldende Instanz Angabe der meldenden Instanz in der Früherfassung gemäss

X KSGLS Rz. 205

Anmeldungsformular Formular Meldung, X X Angabe, welches Formular für die Meldung respektive Anmeldung

Anmeldung verwendet wurde gemäss KSGLS Rz. 204 resp. 304

DatumAbschlussFrueherfas- Datum Abschluss X -

sung Früherfassung

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3.2 Angaben zu Branchen und Tätigkeiten der versicherten Person (MZR 76)

3.2.1 Business Use Case

Meldung 76 Branchen und Tätigkeiten

Auslöser • Eingang eines Anmeldeformulars Anmeldung

Erwachsene: Berufliche Integration/Rente (001.001) (vgl. KSGLS Kapitel 3.2)

Vorbedingungen • Einreichen des Anmeldeformulars Anmeldung Erwachsene: Berufliche Integration/Rente (001.001)

Beschreibung • Die IVST erfasst die Daten und meldet sie die Früherfassungsmeldung und deren Abschluss an die ZAS.

Ausnahmebehandlun • Die Erhebung ist auf Personen beschränkt, die ihren g Wohnsitz in der Schweiz haben.

Nachbedingungen

3.2.2 XML Schema (XSD)

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3.2.3 Datenfelder und Inhalte

XML-Tag Beschreibung a) b) Code/Meldeinhalt

Re- Wiedereingliede-

gelfall rung

CodeZustaendigeIVStelle Code der zuständigen X X vgl. MZR 73

IV-Stelle

Versichertennummer Versichertennummer X X vgl. MZR 73

DatumAnmeldung Datum der Anmeldung X X vgl. MZR 73

WohnortVersichertePerson Wohnort des Versi- X X vgl. MZR 73

cherten:

InlandPLZ Inland

SchluesselzahlStaat Ausland

ArbeitsplatzBeiAnmeldung Arbeitsplatz bei Anmel- X X Es ist anzugeben, ob die versicherte Person zum Zeitpunkt

dung der Anmeldung über einen Arbeitsplatz verfügt oder nicht gemäss KSGLS Rz 309

Branchencode Branchencode X X Angabe zur letzten Erwerbstätigkeit vor der Anmeldung ge-

mäss KSGLS Rz 311 und Rz 312

Funktionscode Funktionscode X Codes gemäss KSGLS Rz 313

CodeAusgeuebterBeruf Code des ausgeübten X Codes gemäss KSGLS Rz 314

Berufs

CodeHoechsteAusbildung Code der höchsten X X Codes gemäss KSGLS Rz 315

Ausbildung

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3.3 Individuelle Massnahmen (MZR 72)

3.3.1 Business Use Case

Meldung 72 Individuelle Massnahmen

Auslöser • Verfügung/Mitteilung einer individuellen Massnahme

• Revisionsentscheid HE für Minderjährige oder Assistenzbeitrag

• Mitteilung für Auflagen zur Schadenminderung

(vgl. KSGLS Kapitel 5)

Vorbedingungen • Gesuch um IV-Leistungen

• Bei Revisionsentscheiden: Laufende HE für

Minderjährige oder Assistenzbeitrag

Beschreibung 1. Die IV-Stgelle fertigt die Verfügung/Mitteilung aus und meldet sie an die ZAS.

2. Die Daten werden durch die ZAS plausibilisiert (vgl. Kap. 4).

3. Rückmeldung der ZAS

Ausnahmebehandlung

Nachbedingungen

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3.3.2 XML Schema (XSD)

EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d

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EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d

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3.3.3 Datenfelder und Inhalte

XML-Tag Beschreibung Inhalte und Erklärungen

CodeZustaen- Code der zuständigen IV- Code der IV-Stelle, die die VerfüdigeIVStelle Stelle gung/Mitteilung erlässt.

Der Wert dieses Attributs ist obligatorisch und muss einer der zulässigen Werte für die Codierung der IV-Stellen sein, wie sie im KSGLS definiert sind.

Dieses Attribut wird in Verbindung mit drei anderen Attributen (Nummer der Verfügung/Mitteilung, Nummer des Versicherten und Nummer der Version der Verfügung/Mitteilung) verwendet, um die Eintragung der Verfügung/Mitteilung in das Register der von der Mitteilung betroffenen Verfügungen eindeutig zu definieren.

ElfstelligeNrVerfue- Verfügungs-/Mitteilungsnum- Nummer der Verfügung/Mitteilung in gung mer 11 Positionen JJJJNNNNNNNP

Der Wert dieses Attributs muss ausgefüllt werden, wobei die ersten vier Positionen JJJJ idealerweise das Jahr der Verfügung/Mitteilung und die letzte Position P eine Prüfziffer darstellen.

Dieses Attribut wird in Verbindung mit drei anderen Attributen (IV-Stelle, Versichertennummer und Versionsnummer der Entscheidung/Mitteilung) verwendet, um die Eintragung der Version der Verfügung/Mitteilung in das Register der von der Meldung betroffenen Entscheidungen eindeutig zu definieren.

Hinweis: Die Prüfziffer P wird derzeit nicht verwendet und kann einen beliebigen Wert haben. Ausserdem wird sie nicht dazu verwendet, 2 Verfügungen/Mitteilungen technisch nach ihrer Anzahl zu unterscheiden. Wenn es zum Beispiel 20150000003 und

20150000007 gibt, sieht das System sie als dieselbe Meldung an (wenn die

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IV-Stelle, der Versicherte und die Versionsnummer dieselbe sind).

Versichertennummer Versichertennummer 13-stellige AHV-Nummer der versi-

cherten Person (AHV13), die Gegenstand der Verfügung/Mitteilung ist.

Der Wert dieses Attributs muss ausgefüllt werden, muss im Versichertenregister (VR) vorhanden sein und darf sich nicht auf die Nummer eines inaktiven Versicherten beziehen.

Dieses Attribut wird in Verbindung mit drei anderen Attributen (IV-Stelle,

Nummer der Verfügung/Mitteilung und Versionsnummer der Verfügung/Mitteilung) verwendet, um die Eintragung der Verfügung/Mitteilung in das Register der von der Meldung betroffenen Verfügungen eindeutig zu definieren. DatumVerfuegung Datum der Verfügung/Mittei- Datum, an dem die IV-Stelle die Verfü-

lung gung/Mitteilung gefällt hat.

Der Wert dieses Attributs muss ausgefüllt werden und darf in Bezug auf das Datum der Meldung nicht in der Zukunft liegen (das Datum, an dem die Meldung geschickt wurde, ist zulässig). DatumAnmeldung Datum der Anmeldung Datum, an dem die Anmeldung der

versicherten Person auf Erlass der Verfügung/Mittelung an die IV-Stelle gesandt wurde.

Der Wert dieses Attributs muss ausgefüllt werden und darf in Bezug auf das Datum der Meldung nicht in der Zukunft liegen (das Datum, an dem die Meldung geschickt wurde, ist zulässig).

WohnortVersicherte- Wohonort der versicherten Wohnsitz des Versicherten zum Zeit-Person Person punkt des Erlasses der Verfügung/Mit-

teilung.

Der Wert dieses Attributs muss einem der folgenden Bedingungen erfüllen: ➔ InlandPLZ ➔ Inland ➔ Wenn der Wohnsitz der versi-

cherten Person in der Schweiz liegt, ist die entsprechende Postleitzahl gemäss Schweizerichen Post zu melden

(Post_Adressdaten-

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YYYYMMDD.zip wobei

YYYYMMDD mit der zuletzt publizierten gültigen Version, verfügbar unter https://webservices.post.ch:17017/IN_ZOPAx FILES/v1/groups/1062/versions/latest/file/gateway

Die Mitarbeitenden der IV-Stellen und der ZAS können das Vorhandensein einer Leitpostleitzahl mit dem Online-Dienst der Schweizerischen Post überprüfen (www.post.ch/fr/pages/plz-suche).

-> Schluessel- ➔ Im Ausland ➔ Wenn der Wohnsitz im Ausland zahlStaat liegt, ist dies der Ländercode,

wobei die zulässigen Werte für den Ländercode sind in BSV Kreisschreiben «Die Schlüsselzahlen der Staaten»

NummerLeistungen- Versionsnummer der Verfü- Indikator zur Identifizierung jeder geän-Leistungserbringer gung/Mitteilung derten Version einer Verfügung/Mittei-

lung im Verfügungsregister und damit zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Änderungen.

Der Wert dieses Attributs muss ausgefüllt werden, von 0 verschieden und kleiner als 1000 sein.

Bei der ersten Meldung sollte dieses Kennzeichen auf 1 gesetzt werden (es besteht jedoch keine Verpflichtung).

Wurde die Verfügung/Mitteilung bereits geändert und soll eine neue Änderung, Sperrung/Freigabe oder Aufhebung dieser Verfügung/Mitteilung erfolgen, so ist der Wert dieses Attributs in der Meldung (nach jeder angekündigten Änderung) um 1 zu erhöhen.

Dieses Attribut wird in Kombination mit drei anderen Attributen (IV-Stelle,

Nummer der Verfügung/Mitteilung und Nummer des Versicherten) verwendet, um die Aufzeichnung der Version der Verfügung/Mitteilung in dem von der

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Meldung betroffenen Verfügungsregister eindeutig zu definieren.

VisumIVStelle Visum des Mitarbeiters der Visum des Mitarbeiters der IV-Stelle,

IV-Stelle der die Verfügung/Mitteilung erlassen hat.

Der Wert dieses Attributs ist mit einem Text von höchstens 8 Zeichen auszufüllen (zur förmlichen Identifizierung des betreffenden Mitarbeiters)

Gebrechenscode Gebrechenscode Gebrechenscode des Versicherten, der

Gegenstand der Verfügung/Mitteilung ist.

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird) oder er muss einer der zulässigen Werte für die Codierung von Behinderungen sein, die im KSGLS definiert sind.

Derzeit ist es möglich, aber nicht empfehlenswert, Invaliditätscodes zu verwenden, auf die in dem KSGLS nicht mehr Bezug genommen wird, insbesondere wenn eine frühere Entscheidung erneuert werden soll.

Funktionsausfallcode Funktionsausfallcode Code der funktionellen Beeinträchti-

gung der versicherten Person, die Gegenstand der ergangenen Verfügung/Mitteilung ist.

Der Wert dieses Attributs kann

NULL(=leer, nicht 0) sein (was dann in jedem Fall im Verfügungsregister als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird) oder muss einer der Werte sein, die für die Kodierung funktioneller Beeinträchtigungen zulässig sind, wie sie im KSGLS definiert sind.

Die Verwendung von Codes für funktionelle Beeinträchtigungen, auf die im Rundschreiben nicht mehr Bezug genommen wird, ist derzeit möglich, wird aber nicht empfohlen, insbesondere wenn eine frühere Entscheidung erneuert werden soll.

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Leistungscode Leistungscode Code der Leistung, die dem Versicher-

ten, der Gegenstand der Verfü-

gung/Mitteilung ist, gewährt wird.

Der Wert dieses Attributs ist auszufüllen und muss einer der zulässigen Werte für die Kodierung der Leistungen sein, die im KSGLS definiert sind.

Derzeit ist es möglich, aber nicht empfehlenswert, Leistungscodes zu verwenden, auf die im KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert werden soll.

LeistungGemaessTa- Leistung gemäss Tarif Von der IV-Stelle bewilligte(r) Tarif(e) rif für die gemäss Verfügung/Mitteilung

gewährte Leistung.

Der Wert dieses Attributs kann leer oder ungültig sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als ungültiger Wert interpretiert wird), oder er muss aus einem Text von höchstens 10 Zeichen bestehen.

GLN Global Location Number Global Location Number der gewähr-

ten Leistung gemäss dem Partnerregister (Leistungserbringer) der ZAS.

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird) oder er muss zwischen 1 und 9999999 liegen und im Register der Partner (Leistungserbringer) der ZAS vorhanden sein.

GueltigAb Datum des Beginns der Gül- Datum, an dem die Gültigkeit der Ge-

tigkeit währung der Dienstleistung gemäss der erteilten Verfügung/Mitteilung beginnt, aber es gibt derzeit keine automatische Kontrolle auf der Ebene der zugehörigen Rechnungen, daher bleibt dies informativ.

Der Wert dieses Attributs muss ausgefüllt werden, aber es gibt derzeit keine Beschränkung für das definierte Datum.

32

GueltigBis Enddatum der Gültigkeit Datum, an dem die Gültigkeit der Ge-

währung der Leistung gemäss der Verfügung/Mitteilung endet, aber es gibt derzeit keine automatische Kontrolle auf der Ebene der zugehörigen Rechnungen, so dass es informativ bleibt

Der Wert dieses Attributs kann leer oder ungültig sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als ungültiger Wert interpretiert wird) oder muss ein Datum in der Zukunft in Bezug auf den Beginn der Gültigkeit der ergangenen Verfügung/Mitteilung sein

Hoechstgrenze Höchstbetrag der Assistenz- Höchstbetrag der Assistenzbeitrag in

beitrag Schweizer Franken, der für die erlassene Verfügung/Mitteilung gewährt wird. Das bedeutet, dass der Gesamtbetrag aller Rechnungen, die mit dieser Verfügung verbunden sind, diesen Höchstbetrag nicht überschreiten sollte. Es gibt jedoch derzeit keine automatische Überprüfung auf der Ebene der verbundenen Rechnungen, so dass dies informativ bleibt.

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was dann in allen Fällen im Verfügungsregister als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), ausser wenn es sich bei der gewährten Leistung um einen Unterstützungsbeitrag handelt.

Hinweis: Früher wurde dieses Attribut verwendet, um den Höchstbetrag anzugeben, der einem Versicherten für eine Leistung gewährt wird, es hat jedoch keinen Einfluss auf die Rechnungskontrolle. Aus Gründen der statistischen Relevanz wurde der Inhalt dieses Attributs neu definiert, um nur den Höchstbetrag der gewährte Assistenzbeitrag anzugeben.

StatusVerfuegung Status der Verfügung Auszuführende Aktion (Transaktion) im

Verfügungsregister gegen den vorhandenen Inhalt des Verfügungsregisters und andere Daten (XML-Tags), die in der ergangenen Verfügung/Mitteilungsmeldung enthalten sind.

33

Der Wert dieses Attributs muss ausgefüllt werden und muss einer der folgenden 6 zulässigen Werte sein:

• 0 (=Aktive Verfügung)

• 98 (=Gelöschte Massnahme)

• 99 (=Blockierte Massnahme)

• 1 (=Deblockierte Massnahme)

• 998 (=Gelöschte Verfügung)

• 999 (=Blockierte Verfügung)

Anhand des Wertes dieses Attributs und der Attribute betreffend die IV-Stelle, die Verfügungs-/Mitteilungsnummer, den Versicherten und die Versionsnummer der Verfügung/ Mitteilung aktualisiert die Meldung das Verfügungsregister gemäss einer der folgenden 7 Möglichkeiten:

1. Erstellung einer neuen Verfügung/Mitteilung

2. Änderung bestimmter Daten einer bestehenden aktiven Verfügung/Mitteilung

3. Sperrung (vorübergehende Aufhebung) einer bestehenden aktiven Verfügung/Mitteilung

4. Aufhebung der Blockierung einer bestehenden blockierten Verfü-

gung/Mitteilung

5. Annullierung (endgültig) einer bestehenden aktiven oder gesperrten Verfügung/Mitteilung

6. Massensperrung (vorübergehende Massenaufhebung) einer bestehenden aktiven Verfügung/Mitteilung

7. (endgültige) Massenaufhebung einer bestehenden aktiven oder gesperrten Verfügung/Mitteilung

Im Verfügungsregister kann die Registrierung einer Verfügungs-/Mitteilungsversion nur den Status 0, 98 oder 99 haben.

Die vollständigen Regeln sind in der entsprechenden KSGLS Randziffer dokumentiert.

34

Wiedereingliederung IV Leistungscode gemäss Indikator zur Bestimmung, ob die von

Art. 8a IVG der IV-Stelle gewährte Leistung unter Artikel 8a IVG fällt.

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfügungsregister in jedem Fall als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), ausser im Falle eines IV-Hilfsmittels oder einer Leistung gemäss Anhang 3 KSGLS.

Wenn der Wert dieses Attributs definiert ist, muss er einer der folgenden zulässigen Werte sein:

- 0 (= FALSE)

- 1 (= TRUE)

Die Verwendung dieses Attributs, insbesondere seine Verpflichtung in Bezug auf bestimmte Leistungen, wird in KSGLS beschrieben.

Revisionsart Revisionsart Indikator für das auslösende Ereignis

für die Revision der Leistung eines Versicherten.

Der Wert dieses Attributs kann leer oder null sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), sollte aber nicht leer sein, wenn es sich um eine Änderung einer Leistung handelt, die einen Assistenzbeitrag, eine Hilflosenentschädigung oder einen Zuschlag für Intensivpflege für Minderjährige und einen Assistenzsbeitrag betrifft.

Wenn der Wert dieses Attributs definiert ist, muss es sich um einen der zulässigen Werte für die Codierung der in KSGLS definierten Revisionsarten handeln.

Derzeit ist es möglich, aber nicht empfehlenswert, Revisionsartencodes zu verwenden, auf die in KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere

35

wenn eine frühere Entscheidung erneuert werden soll.

Revisionscode Revisionscode Indikator zur Bestimmung des Ergeb-

nisses einer Überprüfung der Leistung eines Versicherten.

Der Wert dieses Attributs kann leer oder null sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), sollte aber nicht leer sein, wenn es um die Änderung einer Leistung geht, die einen Assistenzbeitrag, eine reine Hilfloseentschädigung oder einen Zuschlag für Intensivpflege für Minderjährige und einen Assistenzbeitrag betrifft.

Wenn der Wert dieses Attributs definiert ist, muss es sich um einen der zulässigen Werte für die Codierung von Revisionen handeln, die in KSGLS definiert sind.

Es ist derzeit möglich, aber nicht empfehlenswert, Revisionscodes zu verwenden, auf die in KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert werden soll.

Auflagezeitpunkt Betreffende Periode Betroffene Periode, wenn die Leistung

eine Behandlung betrifft.

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfügungsregister in jedem Fall als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), es sei denn, es betrifft eine Behandlung.

Wenn der Wert dieses Attributs definiert ist, muss es sich um einen der Werte handeln, die für die Kodierung von Zeiträumen gemäss den KSGLS zulässig sind.

Es ist derzeit möglich, aber nicht empfehlenswert, Periodencodes zu verwenden, auf die in KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn

36

eine frühere Verfügung erneuert werden soll.

VerfahrenAbklae- Verfahrensphase für Er- Im Rahmen einer ärztlichen Beurteirungmassnahmen mittlungsmassnahmen lung oder Untersuchung durch den re-

gionalen ärztlichen Dienst (RAD) Angabe der Phase des laufenden Verfahrens einer Forderung im Zusammenhang mit dieser Beurteilung oder Untersuchung.

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfügungsregister in jedem Fall als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), es sei denn, es handelt sich um eine medizinische Beurteilung oder eine Untersuchung durch den RAD.

Wenn der Wert dieses Attributs definiert ist, muss es sich um einen der Werte handeln, die für die Kodierung der in KSGLS definierten Verfahrensphasen zulässig sind.

Es ist derzeit möglich, aber nicht empfehlenswert, Verfahrensphasencodes zu verwenden, auf die in KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert werden soll.

VerfahrenMonodiszi- Einigungsversuch im Rah- Indikator zur Ermittlung des ErgebnisplinaerenGutachten men eines monodisziplinä- ses des Einigungsversuchs zwischen

ren Gutachtens der IV-Stelle und der versicherten Person im Rahmen eines medizinischen monodisziplinären Gutachtens zu einem Leistungsanspruch.

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was in allen Fällen im Verfügungsregister als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), sollte aber im Falle einer Einigung über ein monodisziplinäres medizinisches Gutachten nicht leer sein.

Wenn der Wert dieses Attributs definiert ist, muss es sich um einen der

37

Werte handeln, die für die Kodierung von Ergebnis gemäss KSGLS zulässig sind.

Es ist derzeit möglich, aber nicht empfehlenswert, Codes für das Ergebnis zu verwenden, auf die in KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert werden soll.

GruendeExterneMed- Gründe für externe medizini- Grund für die Notwendigkeit, die ex-Fallfuehrung sche Fallführung terne medizinische Fallführung zu de-

legieren.

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfügungsregister in jedem Fall als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), ausser im Falle der externen medizinischen Fallführung.

Wenn der Wert dieses Attributs definiert ist, muss es sich um einen der Werte handeln, die für die Kodierung der Gründe für die externe medizinische Fallführung gemäss den KSGLS zulässig sind.

Es ist derzeit möglich, aber nicht empfehlenswert, Codes für externe medizinische Fallführungsgründe zu verwenden, die nicht mehr in KSGLS genannt werden, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert werden soll.

Durchfuehrungsstel- Durchführungsstelle für die Durchführungsstelle für bestimmte leBerufEingliederung berufliche Eingliederung Massnahmen.

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfügungsregister in jedem Fall als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), es sei denn, es handelt sich um eine Leistung, auf die in Anhang 3 KSGLS.

Wenn der Wert dieses Attributs definiert ist, muss es sich um einen der zulässigen Werte für die Codierung der Durchführungsstellen handeln, die in KSGLS definiert sind.

38

Derzeit ist es möglich, aber nicht empfehlenswert, Codes für Durchführungsstellen zu verwenden, auf die in

KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert werden soll.

Durchfuehrung- Ort der Durchführung von ar- Erfüllungsort für bestimmte MassnahsortBerufEingliede- beitsbezogenen Massnah- men.

rung men

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfügungsregister in jedem Fall als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), es sei denn, es handelt sich um eine Leistung, auf die in Anhang 3 des KSGLS.

Wenn der Wert dieses Attributs definiert ist, muss es sich um einen der zulässigen Werte für die Kodierung der Leistungsorte handeln, die im KSGLS definiert sind.

Es ist derzeit möglich, aber nicht empfehlenswert, Codes für den Ort der Leistung zu verwenden, auf die im KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert werden soll.

UnfalldeckungUVIV Unfalldeckung Unfallversi- Indikator, der angibt, ob die gewährte

cherung (UVIV) gemäss Art. Leistung gemäss Art. 11 IVG fällt, wie 11 IVG von der IV-Stelle, die die Verfü-

gung/Mitteilung ausgestellt hat, festgestellt.

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was dann in allen Fällen im Verfügungsregister als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), ausser im Falle einer Leistung gemäss Anhang 3 des

KSGLS.

Wenn der Wert dieses Attributs definiert ist, muss er einer der folgenden zulässigen Werte sein:

- 0 (= FALSE)

- 1 (= TRUE)

39

Die Verwendung dieses Attributs, insbesondere seine Verpflichtung in Bezug auf bestimmte Leistungen, wird im KSGLS beschrieben.

SchadeneintrittHaf- Haftung für Schäden Art. Indikator, mit dem festgestellt wird, ob tung 68quinquies IVG die von der IV-Stelle gewährte Leis-

tung unter Artikel 68quinquies IVG fällt (Haftung des Versicherten für im Betrieb verursachte Schäden).

Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was dann in allen Fällen im Verfügungsregister als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird), ausser im Falle einer Leistung gemäss Anhang 3 des

KSGLS.

Wenn der Wert dieses Attributs definiert ist, muss er einer der folgenden zulässigen Werte sein:

- 0 (= FALSE)

- 1 (= TRUE)

Die Verwendung dieses Attributs, insbesondere seine Verpflichtung in Bezug auf bestimmte Leistungen, wird im KSGLS beschrieben.

VerknuepftenVerfue- Nummer der Verfügung/Mit- Handelt es sich bei der gemäss Entgungsnummer teilung der Verfügung/zuge- scheid/Bescheid der IV-Stelle gewähr-

hörige Mitteilung (für Bera- ten Leistung um eine Beratung und tung und Follow-up gemäss Nachbetreuung (gemäss Art. 14quarter Art. 14quarter IVG) IVG), ist die 11-stellige Verfügung/Bescheidnummer JJJJNNNNNNNP anzugeben, deren Leistung mit dieser Beratung und Nachbetreuung verbunden ist.

Der Wert dieses Attributs ist auszufüllen und muss einer anderen Verfügung/Mitteilungsnummer entsprechen, die demselben Versicherten zugeordnet ist, wenn es sich bei der erbrachten Leistung um Beratung und Nachsorge (gemäss Artikel 14quarter IVG) handelt; im gegenteiligen Fall ist der Wert leer zu lassen oder auf Null zu setzen (was in jedem Fall im Verfügungsregister als Nullwert interpretiert wird).

40

3.4 Beschlüsse (MZR 74)

3.4.1 Business Use Case

Meldung 74 Beschlüsse

Auslöser a. Mitteilung des Beschlusses für neue Rente

b. Mitteilung des Beschlusses für neue HE für Erwachsene

c. Revisionsentscheid für Rente (inkl. «Nichteintreten auf Revisionsgesuch»)

d. Revisionsentscheid für HE für Erwachsene (inkl.

«Nichteintreten auf Revisionsgesuch»)

vgl. KSGSL Kapitel 7

Vorbedingungen • Gesuch um IV-Leistungen

• Bei Revisionsentscheiden: Laufende HE für Erwachsene oder Rente

Beschreibung • Die IV-Stelle fertigt den Bschluss oder

Revisionsentscheid aus und meldet die Daten an die ZAS

Ausnahmebehandlung • Bei Nichteintreten auf Revisionsgesuche werden nur folgende Angaben gemeldet:

o CodeZustaendigeIVStelle

o Versichertennummer

o DatumBeschluss

o DatumAnmeldung

o WohnortVersichertePerson

o Revisionsart

o Revisionscode

Nachbedingungen

41

3.4.2 XML Schema (XSD)

3.4.2.1 Überblick

EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d

42

3.4.2.2 Neuer Rente

EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d

43

3.4.2.3 Neue Hilflosenentschädigung

EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d

44

3.4.2.4 Revision Rente

EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d

45

3.4.2.5 Revision Hilflosenentschädigung

EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d

46

3.4.3 Datenfelder und Inhalte

XML-Tag Beschreibung a) b) c) d) Code/Meldeinhalt

Neue Neue Revision Revision

Rente HE Rente HE

CodeZustaendigeIVStelle Code der zuständigen IV- X X X X vgl. MZR 73

Stelle

Versichertennummer Versichertennummer X X X X vgl. MZR 73

DatumBeschluss Datum des Beschlusses X X X X JJJJ-MM-TT

DatumAnmeldung Datum der Anmeldung X X X X vgl. MZR 73

WohnortVersichertePerson Wohnort des Versicherten: X X vgl. MZR 73

InlandPLZ Inland

SchluesselzahlStaat Ausland

Gebrechenscode Gebrechenscode X X X X Art des Gebrechens gemäss

KSGLS Anhang 1

Funktionsausfallcode Funktionsausfallcode X X X X Art des Funktionsausfalls gemäss

KSGLS Anhang 2

Revisionsart Revisionsart X X Angabe zum Auslöser der Revi-

sion gemäss KSGLS Rz 711 Revisionscode Revisionscode (ink. Nichtein- X X Angabe zum Resultat der Revi-

treten) sion oder bei Nichteintreten auf ein Revisionsgesuch zum Grund des Nichteintretens Entscheides gemäss KSGLS Rz 712

IVGrad Neuer IV-Grad X X Angabe des neuen IV-Grades

(KSGLS Rz 704)

HEGrad Neuer HE-Grad X X Angabe des neuen HE-Grades

gemäss KSGLS Rz 704

Invaliditaetsbemessung Invaliditätsbemessung X X Zur Invaliditätsbemessung ange-

wandte Methode gemäss KSGLS Rz 708

47

XML-Tag Beschreibung a) b) c) d) Code/Meldeinhalt

Neue Neue Revision Revision

Rente HE Rente HE

Beitragsart Beitragsart X X Massgebende Beitragsart vor Ein-

tritt des Gesundheitszustandes (KSGLS Rz 709)

AnspruchsbeginnNeueLeistung Anspruchsbeginns der neuen X X X X Jahr und Monat des Anspruchs-

Leistung beginns der neuen Leistung AnspruchsbeginnErsteLeistung Anspruchsbeginns der ersten X X X X Jahr und Monat des Anspruchs-

beginns der ersten Leistung NummerZustaendigeAKELStelle Zuständigen Ausgleichs- X X X X Nummer der zuständigen Aus-

kasse oder EL-Stelle gleichskasse oder EL-Stelle Valideneinkommen Valideneinkommen X X Massgebendes Validen Einkom-

men für Invaliditätsbemessung pro Jahr

BisherigerIVGrad Bisheriger IV-Grad X Bei Revision: Bisher gültiger IV-

Grad

BisherigerHEGrad Bisheriger HE-Grad X Bei Revision: Bisheriger HE-Gra-

des gemäss KSGLS Rz 705

48

3.5 Ablehnungen und Nichteintreten (MZR 75)

3.5.1 Business Use Case

Meldung 75 Ablehnungen und Nichteintreten

Auslöser Ausfertigung ablehnende Verfügung oder

Nichteintretensverfügung oder Abschluss des Verfahrens (vgl. Kapitel 6 KSGLS)

Vorbedingungen Anmeldung/Gesuch für IV-Leistungen

Beschreibung Die IV-Stelle fertigt die Verfügung aus und übermittelt die Daten an die ZAS

Ausnahmebehandlung Nachbedingungen

3.5.2 XML Schema (XSD)

49

3.5.3 Datenfelder und Inhalte

XML-Tag Beschreibung Code/Meldeinhalt

CodeZustaendigeIVStelle Code der zuständigen IV- vgl. MZR 73

Stelle

Versichertennummer Versichertennummer vgl. MZR 73

DatumVerfuegung Datum der Verfügung vgl. MZR 72

DatumAnmeldung Datum der Anmeldung vgl. MZR 73

WohnortVersichertePerson Wohnort des Versicherten: vgl. MZR 73

InlandPLZ Inland

SchluesselzahlStaat Ausland

Leistung Leistung 1…11 Es können bis zu 11 abgelehnte Leistungen mit derselben Ablehnung gemeldet

werden.

BetroffeneLeistung Betroffene Leistung Angabe zur betroffenen Leistung gemäss KSGLS Rz 605

Ablehnungscode Nichteintretens-, Pro Leistung ist ein Nichteintretens- respektive Ablehnungsgrund

Ablehnungsgrund anzugeben. Codes gemäss KSGLS Rz 606

50

3.6 Abbruch Massnahmen BI, Abschluss beruflicher Eingliederungsprozess und Abschluss Auflagen, Angebot med. Fallführung (MZR 77)

3.6.1 Business Use Case

Meldung 77 Abbruch Massnahmen BI, Abschluss beruflicher Einglie-

derungsprozess, Abschluss Auflagen, Angebot med. Fallführung

Auslöser a. Abbruch einer Massnahme zur beruflichen Eingliederung (vgl. KSGLS Kapitel 5.7.3)

b. Der berufliche Eingliederungsprozess ist abgeschlossen. (vgl. KSGLS Kapitel 5.7.4)

c. Die Auflage (d.h. Psychoterhapie, Entzug, sonstige) ist abgeschlossen(vgl. KSGLS Kapitel 5.6.3)

d. Angebot der IV-Stelle für med. Fallführung (vgl. KSGLS Kapitel 5.3)

Vorbedingungen a. Verfügung/Mitteilung für eine Massnahme der beruflichen Einglierdung

b. Die IV-Stelle hat den beruflichen Eingliederungsprozess durchgeführt.

c. Die Prüfung der IV-Stelle hat Auflagen zur Erfüllung der Schadenminderungspflicht (d.h. Psychotherapie, Entzug, sonstige) ergeben

d. Medizinische Massnahmen sind zugesprochen oder werden geprüft.

Beschreibung Die IV-Stelle meldet die Daten bei Eintritt des Auslösers andie ZAS.

Ausnahmebehandlung

Nachbedingungen

51

3.6.2 XML Schema (XSD)

EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d

52

3.6.3 Datenfelder und Inhalte

XML-Tag Beschreibung a) b) c) d) Code/Meldeinhalt

Abbruch Abschluss Abschluss Angebot

BI BI Auflage med.

Fallführung

CodeZustaendigeIVStelle Code der zuständigen IV- X X X X vgl. MZR 73

Stelle

Versichertennummer Versichertennummer X X X X vgl. MZR 73

Verfuegungsnummer Nummer der (letzten) zuge- X X X Referenziert auf die (letzte) zugehörige

hörigen Verfügung/Mitteilung Verfügung/Mitteilung, welche mit MRZ 72 an die ZAS gemeldet worden ist.

Datum Datum des Abbruchs, Ab- X X X X Datum des Abbruchs der Massnahme,

schlusses, resp. Angebots des Abschlusses BI, des Abschlusses der med. Fallführung Auflage oder Angebots med. Fallführung GruendeVorzeitigAbbruch Gründe Vorzeitige Beendi- X Angabe, weshalb die Massnahme vorzei-

gung / Abbruch BI tig beendet resp. Abgebrochen wurde gemäss KSGLS Rz 547

Abschlussergebnis- Abschlussergebnis Prozess X Angabe zum Ergebnis des Eingliede-ProzessBI BI rungsprozesses gemäss KSGLS Rz 551 ErgebnisAuflage Ergebnis der Auflage X Angabe zum Ergebnis der Auflage ge-

mäss KSGLS Rz 528

AnnahmeMedFallfuehrung Annahme der med. X Angabe, ob das Angebot für med. Fallfüh-

Fallführung rung angenommen wurde oder nicht gemäss KSGLS Rz 403

53

3.7 Meldungen zwischen den IVST und der ZAS

Wird zu gegebener Zeit in einer neuen Fassung erstellt.

EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d

54

4 Qualitätssicherung

4.1 Bei den IV-Stellen

Die IVST sind primär für die Datenqualität verantwortlich und führen die nötige Kontrollen in Rahmen ihre internen Kontrollsysteme (IKS).

4.2 In Sumex

Das XSD-Schema für individuellen Massnahmenmeldungen (MZR72) schreibt Validierungsregeln für jedes Attribut vor, die nur seinen Datentyp (Ganzzahl, String, ...), sein Format (Muster) und seine möglichen Einschränkungen (Mindestwert, Höchstwert, ...) betreffen.

XML-Tag Beschreibung Datentyp Format Einschränkungen

CodeZustaen- Code der zuständigen IV-Stelle Unsigned short ------ Minimum: digeIVStelle Maximum: 350 ElfstelligeNrVer- Verfügungs-/Mitteilungsnummer Unsigned long ------ Minimum: fuegung 19480000000 Maximum: 99999999999

55

Versichertennum- Versichertennummer Unsigned long ------ Minimum:

mer 7560000000002

Maximum:

7569999999998 DatumVerfuegung Datum der Verfügung/Mitteilung Date JJJJ-MM-TT Minimum:

1948-01-01

(01 Januar1948)

Maximum:

9999-12-31

(31 Dezember 9999) DatumAnmeldung Datum der Anmeldung Date JJJJ-MM-TT Minimum:

1948-01-01

(01 Januar 1948)

Maximum:

9999-12-31

(31 Dezember 9999) WohnortVersi- Wohonort der versicherten Per- Unsigned integer Max 4 digits ------

chertePerson son

➔ InlandPLZ ➔ Inland ➔ unsigned short ➔ ------ Minimum:

100

Maximum:

➔ 999

➔ Schluessel- ➔ Im Ausland ➔ Unsigned short ➔ ------ Minimum:

zahlStaat0

Maximum:

➔ 999

56

NummerLeis- Versionsnummer der Verfü- String ------ Maximum Buchtstaben:

tungenLeis- gung/Mitteilung8

VisumIVStelle Visum des Mitarbeiters der IV- Unsigned short ------ Minimum:

tungserbringer Stelle0

Maximum:

999

Gebrechenscode Gebrechenscode Unsigned short ------ Minimum:

0

Maximum:

999

Funktionsausfall- Funktionsausfallcode Unsigned short ------ Minimum:

code0

Maximum:

999

Leistungscode Leistungscode String ------ Minimum Buchstaben:

1

Maximum Buchstaben: 10

LeistungGe- Leistung gemäss Tarif Unsigned integer ------ Minimum:

maessTarif1

Maximum:

9999999

GLN Global Location Number Unsigned long ------ Minimum:

1

Maximum:

9999999999999

57

GueltigAb Datum des Beginns der Gültig- Date JJJJ-MM-TT Minimum:

keit 1948-01-01 (01 Januar 1948)

Maximum:

9999-12-31 (31 Dezember 9999) GueltigBis Enddatum der Gültigkeit Decimal ([\+\- ------

]?\d{1,6}\.\d{1,2}|\d{1,7}\.\

d{1,2})

Hoechstgrenze Höchstbetrag der Assistenzbei- Unsigned integer ------ Minimum:

trag0

Maximum:

999

StatusVerfuegung Status der Verfügung Boolean ------ ------

Wiedereingliede- IV Leistungscode gemäss Art. 8a Unsigned short ------ Minimum:

rung IVG0

Maximum:

999

Revisionsart Revisionsart Unsigned short ------ Minimum:

0

Maximum:

999

Revisionscode Revisionscode Unsigned short ------ Minimum:

0

Maximum:

999

58

Auflagezeitpunkt Betreffende Periode Unsigned short ------ Minimum:

0

Maximum: 999 VerfahrenAbklae- Verfahrensphase für Er- Unsigned short ------ Minimum:

rungmassnahmen mittlungsmassnahmen0

Maximum: 999 VerfahrenMono- Einigungsversuch im Rahmen ei- Unsigned short ------ Minimum:

disziplinaerenGu- nes monodisziplinären Gutach-0

tachten tens

Maximum: 999 GruendeExterne- Gründe für externe medizinische Unsigned short ------ Minimum:

MedFallfuehrung Fallführung0

Maximum: 999 Dur- Durchführungsstelle für die be- Unsigned short ------ Minimum:

chfuehrungsstelle- rufliche Eingliederung0

BerufEingliede-

rung Maximum:

999 Durchfuehrung- Ort der Durchführung von ar- Boolean ------ ------ sortBerufEin- beitsbezogenen Massnahmen

gliederung

Unfalldeckun- Unfalldeckung Unfallversiche- Boolean ------ ------ gUVIV rung (UVIV) gemäss Art. 11 IVG

Schadeneintrit- Haftung für Schäden Art. 68quin- Unsigned long ------ Minimum: tHaftung quies IVG 19480000000

59

Maximum:

99999999999

VerknuepftenVer- Nummer der Verfügung/Mittei-

fuegungsnummer lung der Verfügung/zugehörige

Mitteilung (für Beratung und

Follow-up gemäss Art. 14quarter

IVG)

4.3 Qualitätssicherung der Meldungstypen 73 bis 77 im DWH

Die zulässigen detaillierten Wertebereiche werden in der Weisung KSGLS-C (evtl. link) beschrieben und in den nachfolgenden Tabellen nicht immer in allen Details aufgeführt.

Die Felder des Meldetyps 73 bis 77 sind alle obligatorisch, weshalb die Häufigkeit ("occurrence") überall 1,1 ist und entsprechend nicht in jedem Feld einzeln wiederholt wird.

60

4.3.1 Felder die in allen Meldungstypen vorkommen ARC 73-77

Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH

CodeZustaendigeIVStelle • IVStelle_strongType • 301-325 Wenn CodeZustaendigeIV-

• minIncl: 301 • 327 Stelle vom zulässigen Wer-

• maxIncl: 350 • 350 tebereich abweicht

Versichertennummer • Versichertennummer13Stel- --- Zwecks Ergänzung demogralen_Type fischer Informationen werden

• minIncl: 7560000000000 die Meldungen nach Eingang

• maxIncl: 7569999999999 im Zentralregister mit dem Versichertenregister verknüpft. Dabei kann die Gültigkeit der AHVN13 geprüft werden.

61

4.3.2 Felder die in den Meldungstypen 73-76 vorkommen

Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Test qualité in DWH / Qua-

litätstest im DWH

• WohnortVersichertePerson • Schlüsselzahl Staat: ---

o SchluesselzahlStaat o LandNrBSV_weakType download (admin.ch)

o minIncl: 100

o maxIncl: 999

• Inland PLZ Wertebereich

o PLZ_Type 1000 <= value <= 9999

o InlandPLZ

o Dig: 4

DatumAnmeldung • AHVDatumJMT_Type --- Wenn DatumAnmeldung >

• 1,1 laufendes Jahr

• minIncl: 1948-01-01

• maxIncl: 9999-12-31

62

4.3.3 IVAnmeldungMeldung MZR73

Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH

Versicherung • String1stellig_Type 1 = IV Wenn Versicherung 0 oder > 2

• Length: 1 2 = AHV

AnmeldungErstmalig • String1stellig_Type 0 = Nein Wenn AnmeldungErstmalig

• Length: 1 1 = Ja nicht 0, 1, 2, oder 9

2 = Ja, Grenzgänger/-in

9 = Unbekannt

ALVTaggelder • String1stellig_Type 0 = Nein Wenn ALVTaggelder nicht 0, 1,

• Length: 1 2 oder 9

1 = Ja, Teilarbeitslosigkeit

2 = Ja, Vollarbeitslosigkeit

9 = Unbekannt

Sozialhilfebezug • String1stellig_Type 0 = Nein Wenn Sozialhilfebezug nicht 0,

• Length: 1 1 = Sozialhilfebezug 1 oder 9

9 = Unbekannt

Meldeinstanz • Short2stellig_Type 1 – 14 Wenn Meldeinstanz nicht 1 –

• minIncl: 014

• maxIncl: 99

Anmeldungsformular • UnsignedByte1stellig_Type • 0, 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9 • Wenn Anmeldungsformular

• min-maxIncl: 0,9 • Wert = 6 kommt nicht vor = 6

• maxIncl: 9 • Überprüfung des Formulartyps anhand des Attributs Vesicherung (s.o.)

DatumAbschlussFrueherfas- • AHVDatumJMT_Type --- Wenn DatumAbschlussFruesung • minIncl : 1948-01-01 herfassung < DatumAnmel-

• maxIncl : 9999-12-31 dung

63

4.3.4 IVBeschlussMeldung 74

Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH

DatumBeschluss • AHVDatumJMT_Type --- Wenn DatumBeschluss <

• minIncl : 1948-01-01 DatumAnmeldung

• maxIncl : 9999-12-31

Gebrechenscode • Short3stellig_Type 101 – 938 Wenn 0 <= Gebrechenscode <

• minIncl: 0101

• maxIncl: 999

Funktionsausfallcode • UnsignedByte2stellig_Type 00 – 91 Den exakten Wert überprüfen

• minIncl: 0

• maxIncl: 99

Revisionsart • UnsignedByte1stellig_Type 1 = auf Gesuch Wenn Revisionsart 0 oder > 2

• minIncl: 0

2 = von Amtes wegen (inkl.

• maxIncl: 9

Art. 8a bei Renten)

Revisionscode • UnsignedByte2stellig_Type 10-13 Wenn Revisionscode nicht

• minIncl: 0 vorgegebenen Werten ent-

• maxIncl: 99 spricht

➔ Le XSD prévoit pour l’instant

un NUM à une position tandis

que les valeurs dans Matrix_Co-

dierungen IV.xlsx contient des

valeurs à 2 positions ! (l’onglet

Revision)

IVGrad • Short3stellig_Type 0 – 100

• minIncl: 0

• maxIncl: 100

64

HEGrad • UnsignedByte1stellig_Type 0 = Keine HE Wenn HEGrand nicht 1 – 3

• minIncl: 0 1 = Leichter Grad oder 5 – 9

• maxIncl: 9

2= Mittlerer Grad

3 = Schwerer Grad

5 = Leichter Grad mit le-

benspraktisch

Begleitung

6 = Leichter Grad ohne le-

benspraktisc

Begleitung

7 = Mittlerer Grad mit lebens-

praktisch

Begleitung

8 = Mittlerer Grad ohne lebens-

praktische

Begleitung

9 = Schwerer Grad

Invaliditaetsbemessung • UnsignedByte1stellig_Type 1 = Einkommensvergleich Wenn Invaliditaetsbemessung

• minIncl: 0 0 oder > 4

2 = Betätigungsvergleich

• maxIncl: 9

3 = Gemischte Methode

4 = Sonderfälle

Beitragsart • Short2stellig_Type 11 = Arbeitnehmende mit Wenn Beitragsart nicht 11 – 20

• minIncl: 0 beitragspflichtigem Arbeit-

• maxIncl: 99 geber

12 = Selbständige ohne Land-

wirtschaft

13 = Selbständige Landwirte

65

14 = Ohne Erwerbseinkom-

men

15 = Freiwillige Versicherung

16 = Andere

17 = Gemischte Beiträge 11 +

12

18 = Gemischte Beiträge 11 +

13

19 = Andre gemischte Beiträge

20 = Nicht beitragspflichtig (.B.

Eheleute, Versicherte unter 20

Jahren)

Die Information nach der Bei-

tragsart kann gegebenenfalls

auch aus dem IK-Datensatz

bezogen werden.

AnspruchsbeginnNeueLeis- • AHVDatumJM_Type --- Wenn AnspruchsbeginnErstung • minIncl : 1948-01 teLeistung >

• maxIncl : 2048-12

AnspruchsbeginnneueLeistung

AnspruchsbeginnErsteLeis- • AHVDatumJM_Type --- ---

tung • minIncl : 1948-01

• maxIncl : 2048-12

NummerZustaendigeAKELS- IrgendeineZweigstelle_weak- Codes gemäss KSGLS -C ---

telle Type

Valideneinkommen • BetragFR6MitNull_Type • 0 – 999999 ---

• minIncl: 0 • Wenn Invaliditaetsbemes-

• maxIncl: 999999 sung = 2 oder 4 (betrifft

66

nicht erwerbstätige Perso-

nen), dann kann das Vali-

deneinkommen auf 0 ge-

setzt werden.

BisherigerIVGrad • Short3stellig_Type 0 – 100

• minIncl: 0

• maxIncl: 100

BisherigerHEGrad • UnsignedByte1stellig_Type Siehe weiter oben Wenn HEGrand nicht 1 – 3

• minIncl: 0 oder 5 – 9

• maxIncl: 9

67

4.3.5 IVAblehnungMeldung 75

Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH

DatumVerfuegung • AHVDatumJMT_Type --- • Wenn DatumVerfuegung <

• minIncl : 1948-01-01 DatumAnmeldung

• maxIncl : 9999-12-31 • DatumVerfuegung > laufendes Jahr

Leistung:betroffeneLeistung • unsignedByte 1 = Med. Massnahmen zur Wenn Leistung:be-

• minIncl: 1 Eingliederung troffeneLeistung = 9

• maxIncl: 11 2 = Med. Massnahmen zur

Behandlung von Geburtsge-

brechen

3 = Beratung und Begleitung

4 = Integrationsmassnahmen

5 = Berufliche Massnahmen

6 = Hilfsmittel

7 = Rente

8 = Hilflosenentschädigung

9 = Assisenzbeitrag

10 = Beratung Assistenzbei-

trag

11 = Intensivpflegezuschlag

Leistung:Ablehnungscode • unsignedByte 18 = Rückzug durch die versi- Wenn Leistung:Ablehnungs-

• minIncl: 18 cherte Person code von den vorgegebenen

• maxIncl: 86 25 = Übergabe des Dossiers Werten abweichen

an eine andere IV-Stelle

30 = Abschluss des Falles

ohne Verfügung/Mitteilung

oder Beschluss

80 = Fehlende Mitwirkung (Ab-

klärung Sachverhalt)

68

81 = Versicherungsmässige Voraussetzungen nicht erfüllt 82 = Fehlende Glaubhaftmachung

83 = Leistungsspezifische Voraussetzungen nicht erfüllt 84 = WZW-Kriterien nicht erfüllt

85 = Mitwirkungspflicht verletzt 86 = Andere Gründe

69

4.3.6 IVBranchenTaetigkeitenMeldung 76

Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH

ArbeitsplatzBeiAnmeldung • unsignedByte 0 = Arbeitsplatz nicht vorhan- ---

• minIncl: 0 den

• maxIncl: 1 1 = Arbeitsplatz vorhanden

Branchencode • String2stellig_Type Codes gemäss KSGLS -C Wenn Branchencode ≠ 1-36

• minLen: 1 oder {40, 99}

• maxLen: 2

Funktionscode • String2stellig_Type 1 = Selbständig Wenn Funktionscode > 9

• minLen: 1 2 = Kaderfunktion

• maxLen: 2

3 = Fachfunktion

4 =Hilfsfunktion

5 = Lehrling

6 = Heimarbeiterin

7 = SchülerIn, StundenIn

8 = Nicht erwerbstätig (zh.B.

Hausfrauen/-männer)

CodeAusgeuebterBeruf • String2stellig_Type Codes gemäss KSGLS -C Wenn CodeAusgeuebterBeruf

• minLen: 1 >37 oder ≠ 99

• maxLen: 2

CodeHoechsteAusbildung • String2stellig_Type 1 = Weniger als 6 Jahre Obli- Wenn CodeHoechsteAusbil-

• minLen: 1 gatorische Schule dung > 9

• maxLen: 2 2 = Obligatorische Schule

(ohne Sonderschule)

3 = Sonderschule (inkl. Inte-

grierte Sonderschule)

70

4 = Vorbereitung auf eine Hilfstätigkeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte (z.B. IV-Anlehre, praktische Ausbildung nach INSOS)

5 = Berufliche Grundbildung (eidg. Berufsattest, eidg. Fähigkeitszeugnis, Berufsmaturität)

6 = Allgemeinbildende Schulen (Gymnasium, Fachmittelschule)

7 = Höhere Berufsbildung (z.B. höhere Fachschule, Berufsprüfung, höhere Fachprüfung)

8 = Hochschulen (Universität, ETHZ, EFPL, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen)

9 = Unbekannt

71

4.3.7 IVAbbruchAbschluss 77

Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH

Verfuegungsnummer • VerfuegungNummer_Type Siehe Details Kap. 4…→ Überprüfung der Verfügungs-

• minIncl: 19480000000 MZR72 nummer durch Verknüfung

• maxIncl: 99999999999 mit Verfügungstabelle von Sumex

DatumAbbruchBI • AHVDatumJMT_Type --- ---

• minIncl : 1948-01-01

• maxIncl : 9999-12-31

GruendeVorzeitigAbbruch • unsignedByte 1 = Ziel vorzeitig erreicht ---

• minIncl: 1 2 = Aus med. Gründen / med.

• maxIncl: 6 Intervention

3 = Versicherte Person ver-

weigert Mitwirkung (Schaden-

minderung)

4 = Muterschaft, Wegzug, Tod

5 = Andere Massnahme

6 = Andere Gründe

Abschlussergebnis- • unsignedByte 1 = Eingeliedert im ersten Ar- ---

ProzessBI • minIncl: 1 beitsmarkt: Arbeitsplatzer-

• maxIncl: 13 halt/Erhalt Selbständigkeit -

Vollzeit

2 = Eingegliedert im ersten

Arbeitsmarkt: Arbeitsplatzer-

halt/Erhalt Selbständigkeit -

Teilzeit

72

3 = Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Arbeitsplatz im gleichen Betrieb - Vollzeit

4 = Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Arbeitsplatz im gleichen Betrieb - Teilzeit

5 = Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Betrieb/Neue Selbständigkeit - Vollzeit

6 = Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Betrieb/Neue Selbständigkeit – Teilzeit

7 = Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt möglich: Ohne Anstellung

8 = Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich: Eingegliedert im zweiten Arbeitsmarkt

9 = Eingliederung nicht möglich: medizinische Gründe

10 = Eingliederung nicht möglich: fehlende Mitwirkung (Schadenminderung)

11 = Eingliederung nicht möglich: subjektiv nicht eingliederungsfähig

73

12 = Eingliederung nicht möglich: Mutterschaft, Wegzug,

Verzicht, Tod

13 = Eingliederung nicht möglich: andere Gründe

ErgebnisAuflage • unsignedByte 1 = Erfolgreich abgeschlossen ---

• minIncl: 1 (Auflistung etwas umständlich,

• maxIncl: 4 aber es ist ja nicht die Auf-

lage, die ein Ergebnis zur

Folge hat, sondern die medizinische Behandlung)

2 = Ohne Erfolg abgeschlos-

sen (Ziel nicht wie gewünscht erreicht; Abbruch durch Arzt)

3 = Nach MBZV abgebrochen (Abbruch durch versicherte

Person)

4 = Abtretung an andere IV-

Stelle

AnnahmeMedFallfuehrung • unsignedByte 1 = Abgelehnt ---

• minIncl: 0 2 = Angenommen

• maxIncl: 1

74

Anhang 1: Codes IV-Stellen

301 ZH 302 BE 303 LU 304 UR 405 SZ 306 OW 307 NW 308 GL 309 ZG 310 FR 311 SO 312 BS 313 BL 314 SH 315 AR 316 AI 317 SG 318 GR 319 AG 320 TG 321 TI 322 VD 323 VS 324 NE 325 GE 350 JU 327 ET

EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)

Gültig ab 1. Januar 2022 | Stand: 1. Januar 2025 | 318.108.06 d