Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register

Weisung WL-ELReg · 1. Juni 2025 · E-Government · Version 7

Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register (Gültig ab 01.01.2018; Stand: 01.06.2025)

Geltend

BSV · WL-ELReg · Deutsch

1

Eidgenössisches Departement des Innern

Bundesamt für Sozialversicherungen

Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register (WL-ELReg) Gültig ab 1. Januar 2018

Stand: 1. Juni 2025

318.106.14 d WL-ELReg

06.25

EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

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Vorbemerkung zur Fassung vom 1. Juni 2025

(aufgeführt werden nur wesentliche Änderungen)

Gestützt auf die Erfahrungen und Entwicklungen des Betriebs des EL-Registers (ELReg)

wurden gegenüber der Fassung vom 1. Januar 2024 die folgenden Änderungen vorgenommen:

– Rz 4022.51 (neu):

Bei Sekundärumrechnungen (KVG-Prämie) ist bei «decisionCause» der Code 6 (Andere) anzuwenden.

– Rz 4052.20 (Anpassung):

Die Freibeträge Erwerbseinkommen wurden angepasst.

– Rz 4052.30 (Anpassung):

Die Freibeträge Vermögen wurden angepasst.

– Neues Kapitel 3.10 «IT-Providerwechsel» mit neuem Anhang, Kapitel 7.3.

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Vorbemerkung zur Fassung vom 1. Januar 2024

(aufgeführt werden nur wesentliche Änderungen)

Gestützt auf die Erfahrungen und Entwicklungen des Betriebs des EL-Registers (ELReg)

wurden gegenüber der Fassung vom 1. Januar 2023 die folgenden Änderungen vorgenommen:

– Kapitel 3.8 Frequenz und Termin der Datenlieferung und Verarbeitung (Anpassung):

Das monatliche Verarbeitungsdatum wird vom 22. Monatstag auf den 19. Monatstag geändert. So beschlossen an der Betriebsgruppensitzung EL-Register vom 08.11.2023.

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Vorbemerkung zur Fassung vom 1. Januar 2023

(aufgeführt werden nur wesentliche Änderungen)

Gestützt auf die Erfahrungen und Entwicklungen des Betriebs des EL-Registers (ELReg)

wurden gegenüber der Fassung vom 1. Februar 2021 die folgenden Änderungen vorgenommen:

– Rz 3003.11 (neu):

Anrechnung des Vermögens (3/4 / 1/4) nach neuem Recht;

– Rz 3009.70 (neu):

Der Versender hat mittels Schemaprüfung sicherzustellen, dass keine fehlerhaften Meldungen verschickt werden;

– Rz 4042.30 (Anpassung):

Minimalgarantiefälle, wo nach altem Recht die gesamte durchschnittliche KV-Prämie ausbezahlt wird, sind nicht begrenzt und folglich mit dem Code 0 (keine Begrenzung) zu melden;

Präzisierung, dass nach neuem Recht die EL-Mindesthöhe der höchsten Prämienverbilligung, mindestens jedoch 60% der Durschnittsprämie entspricht. Liegt jedoch sowohl der Ausgabenüberschuss wie auch die effektive KV-Prämie tiefer als die EL-Mindeshöhe,

kommt einer dieser beiden Beträge zur Anwendung;

– Rz 4092.10 (Anpassung):

Präzisierung, dass als Ansprecher immer eine Person innerhalb eines Entscheids zu melden ist, welche einen EL-Anspruch begründet;

– Rz 4092.100 (neu):

Bei Bezügern, die aufgrund zu kurzer Beitragsdauer keine IV-Rente haben, ist der durch die EL-Stelle abgeklärte IV-Grad, welcher Voraussetzung für einen EL-Anspruch ist, zu melden.

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Vorbemerkung zur Fassung vom 1. Februar 2021

(aufgeführt werden nur wesentliche Änderungen)

Gestützt auf die Erfahrungen und Entwicklungen des Betriebs des EL-Registers (ELReg) sowie der Inkraftsetzung der EL-Reform per 01.01.2021, wurden gegenüber der Fassung vom 1. Januar 2019 die folgenden Änderungen vorgenommen:

– Rz 2000.200 (neu):

Die im ELReg geführten Status «ACTIVE», «CLOSED», «CANCELED» und

«CANCELED-INVALIDATION» (Metadaten);

– Rz 3003.20 (neu):

Präzisierung, wie Vermögen und Schulden zu melden sind;

– Rz 3005.20 (Anpassung):

Das Zusammenfassen von mehreren Entscheiden in einer Meldung (XML) ist nicht erlaubt;

– Rz 3008.19 (neu), 3008.20 (Anpassung), 3008.21, 3008.22 (neu), 3008.30 (Anpassung),

3008.31 (neu), 3008.40 und 3008.50 (Anpassung):

Präzisierung Frequenz und Termine der Datenlieferungen und Verarbeitungen aufgrund Einführung der Eingangskontrolle und Verschiebung des Verarbeitungstages vom 15. auf den 22. Monatstag;

– Rz 4022.09 (neu):

Präzisierung, dass bei Beendigung einer laufenden Leistung der Code 3 (Abgang) zu melden ist;

– Rz 4022.21 (neu):

Präzisierung, dass eingestellte (nicht beendete) Leistungen im ELReg beendet werden müssen;

– Rz 4022.51 (neu):

Präzisierung, dass Todesfälle im ELReg unverzüglich zu beenden sind;

– Rz 4022.80 (neu):

Präzisierung, dass bei einer gesonderten Berechnung die Entscheid-Id des Partnerentscheids zu melden ist;

– Rz 4022.90 (neu):

Präzisierung, wann welches Eingangsdatum des Anmeldeformulars zu melden ist;

– Rz 4022.91 (neu):

Präzisierung Handhabung Vorschussleistungen;

– Rz 4031.10 (Aufhebung):

Der Meldungstyp «Übergangsbestimmungen» ist im neuen Schema nicht mehr enthalten;

– Rz 4082.30 (neu):

Präzisierung, dass die EDI-Verordnung die Mietzinsregionen vorgibt;

– Rz 4092.20 (Anpassung):

Wegfall «mapping» der Leistungscodes 71, 72 und 76 mit Aufnahme ins neue Schema;

– Rz 4092.50 (Anpassung):

Anpassung Lebensbedarfskategorien Kind <11 Jahre und Jugendlicher >=11 Jahre;

– Rz 4092.90 (Anpassung):

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Präzisierung, dass im Datenaustausch ELReg nicht mehr das Amtliche Gemeindeverzeichnis vom BFS gilt, sondern die EDI-Verordnung;

– Rz 4102.10 (neu):

Präzisierung ZH-Anschlussgemeinde;

– Rz 4112.71 (neu):

Präzisierung, wie die tageweise Anrechnung der Heimtaxen bei Eintritts- und Austrittsmonat, der 1. Monat des Heimeintritts und ein Heimwechsel zu melden sind;

– Rz 4112.110 (neu):

Präzisierung, wie die Kantonale individuelle Prämienverbilligung zu melden ist;

– Rz 4122.30 (neu):

Präzisierung, wie Taggelder bei einer gesonderten Berechnung zu melden sind;

– Rz 6000.08, 6000.09 (neu):

Präzisierung der Wichtigkeit der Meldemonate Januar (Statistik) und Juni (Bundesbeiträge).

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Vorbemerkung zur Fassung vom 01. Januar 2019

(aufgeführt werden nur wesentliche Änderungen)

Gestützt auf die Erfahrungen und Entwicklungen des ersten Betriebsjahres des EL-Registers (ELReg) wurden gegenüber der Fassung vom 02. Februar 2018 die folgenden Änderungen vorgenommen:

– Rz 3009.60 (neu):

Für den Aufbau und die Struktur der Meldungen gelten die BSV-Standards gemäss Detailkonzept Meldungsformat eCH-0058v4.

– Rz 4012.30 (neu):

Bei einer Fallabtretung im Kanton ZH hat die abtretende EL-Stelle ihren EL-Geschäftsfall zu beenden.

– Rz 4052.10 (Anpassung):

Der Ansprecher ist nicht Bestandteil der Summe von «Kinderbeteiligung an EL»

– Rz 4062.10 (neu):

Präzisierungen, wie die Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinsen bei einer gesonderten Berechnung zu melden sind.

– Rz 4092.20; 5092.30 (Anpassung):

Präzisierung der Meldung von Code «Leistungsart beteiligte Personen», «pensionKind».

– Rz 4092.40 (Anpassung):

Präzisierung welcher Kinderrentencode zu melden ist, wenn ein Kind mehrere Renten erhält.

– Rz 4092.90 (neu):

Die BFS-Gemeindenummern sind gemäss Amtlichen Gemeindeverzeichnis jeweils per 01.01. für ein ganzes Kalenderjahr einheitlich zu melden.

– Rz 4112.70 (Anpassung):

Präzisierung der Meldung von geleisteten familienrechtlichen Unterhaltsbeiträgen bei einer gesonderten Berechnung.

– Rz 4112.100 (neu):

Bei Personen ohne Einnahmenattribute Rente (AHV/IV), HE und Taggelder ist in der XML-Struktur das Element «noPension» zu melden.

– Rz 6000.10; 6000.20; 6000.30; 6000.40 (neu):

Neues Kapitel 7 über die Festsetzung des Bundesbeitrages an die Kantone mit den Qualitätsvorgaben des BSV.

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Vorbemerkung zur Fassung vom 01. Februar 2018

(aufgeführt werden nur wesentliche Änderungen)

Gestützt auf die Erfahrungen und Entwicklungen der ersten Betriebsmonaten des EL-

Registers (ELReg) wurden gegenüber der Fassung vom 01. Januar 2018 die folgenden Änderungen vorgenommen:

– Rz 4022.70 (neu):

Neue Regelung für die Verwendung von Element „EL-Zweigstelle – elAgency (FC37)“

– Rz 4112.50 (Anpassung):

Präzisierung der Beziehung der Codes der Patientenbeteiligung

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Vorwort

Im Jahre 2011 wurde das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV / IV (ELG) mit dem Artikel 26a ergänzt: Die Zentrale Ausgleichsstelle führt ein Register der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen. Seit dem 1. Juli 2018 ist das in Artikel 26b ELG geregelt.

Das Datenaustauschkonzept für das Ergänzungsleistungs-Register (ELReg) legt fest, welche Daten durch die Durchführungsstellen für die Ergänzungsleistungen regelmässig an das zentrale ELReg zu liefern sind.

Die vorliegende Weisung definiert und erläutert die zu liefernden Daten gemäss den Variablen des Use-Cases 2 (UC2) aus dem Datenaustauschkonzept [6]. Darüber hinaus werden spezifische Aspekte im Zusammenhang mit den Datenlieferungen beleuchtet (EL-

Geschäftsfall-Id, Frequenz und Termine der Datenlieferungen, physische Datenlieferung).

Ferner enthält das Papier eine Sammlung spezifischer Fallbeispiele, anhand derer verschiedene Aspekte und Fragen illustriert werden. Abgerundet wird das Dokument durch ein

Glossar sowie ein Abkürzungsverzeichnis.

Das Datenaustauschkonzept [6] ist Voraussetzung für das Verständnis des Datenaus-

tauschs zwischen den Durchführungsstellen der EL und dem zentralen EL-Register und ist auch Voraussetzung für das Verständnis der vorliegenden Wegleitung. Aus

diesem Grund sind die Merkmalsbeschreibungen diesem Dokument angehängt wor-

den.

Für die technische Umsetzung der Anforderungen aus dem Datenaustauschkonzept kann die «RPC - Etude détaillée du format XML» [8] konsultiert werden.

Die von den EL-Stellen und Pools gelieferten Daten werden vom ELReg plausibilisiert. Je nach Ergebnis der Plausibilisierung werden die Daten ohne Vorbehalt (keine Plausibilitätsverletzung oder Plausibilitätsverletzungskategorie (PVK) 3), mit Vorbehalten (PVK 1 oder 2) oder gar nicht (PVK 0) in das ELReg geladen. Für Details dazu siehe das Dokument «Plausibilisierungshandbuch» [7].

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Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich14
  2. Glossar15
  3. Generelle Vorgaben19
  4. 3.1 Meldung von Renten19
  5. 3.2 Einnahmen bei Fällen mit einer gesonderten Berechnung19
  6. 3.3 Vermögen und Schulden bei einer gesonderten Berechnung19
  7. 3.4 Ablehnende Entscheide20
  8. 3.5 Rückwirkende Entscheide20
  9. 3.6 Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen20
  10. 3.7 Datenlieferungen an das ELReg und Monatsabschluss21
  11. 3.8 Frequenz und Termin der Datenlieferungen und Verarbeitung21
  12. 3.9 Technische Vorgaben23
  13. 3.10 Vorgaben an einen IT-Providerwechsel23
  14. Erläuterungen zu den Variablen (V) gemäss Use Case 2 (UC 2) des Datenaustauschkonzepts24
  15. 4.1 Meldungstyp Fall – caseType24
  16. 4.1.1 Variablenbeschreibungen24
  17. 4.1.2 Erläuterungen24
  18. 4.2 Meldungstyp Entscheid – decisionType25
  19. 4.2.1 Variablenbeschreibungen25
  20. 4.2.2 Erläuterungen25
  21. 4.3 Meldungstyp Übergangsbestimmungen – transitionalProvisionType27
  22. 4.3.1 Variablenbeschreibungen27
  23. 4.4 Meldungstyp EL-Beträge – elAmountsType27
  24. 4.4.1 Variablenbeschreibungen27
  25. 4.4.2 Erläuterungen27
  26. 4.5 Meldungstyp Berechnungselemente - calculationElementsType29
  27. 4.5.1 Variablenbeschreibungen29
  28. 4.5.2 Erläuterungen30
  29. 4.6 Meldungstyp Liegenschaft – realPropertyType31
  30. 4.6.1 Variablenbeschreibungen31
  31. 4.6.2 Erläuterungen32
  32. 4.7 Meldungstyp selbstbewohnte Liegenschaft – housingOwnerType33
  33. 4.7.1 Variablenbeschreibungen33
  34. 4.7.2 Erläuterungen33
  35. 4.8 Meldungstyp Miete – rentsType34
  36. 4.8.1 Variablenbeschreibungen34
  37. 4.8.2 Erläuterungen34
  38. 4.9 Meldungstyp Person – personType35
  39. 4.9.1 Variablenbeschreibungen35
  40. 4.9.2 Erläuterungen35
  41. 4.10 Meldungstyp Adresse – addressType38
  42. 4.10.1 Variablenbeschreibungen38
  43. 4.10.2 Erläuterungen38
  44. 4.11 Meldungstyp personenbezogene Berechnungselemente – personalCalculationElementsType38
  45. 4.11.1 Variablenbeschreibungen38
  46. 4.11.2 Erläuterungen40
  47. 4.12 Meldungstyp Rente – pensionType41
  48. 4.12.1 Variablenbeschreibungen42
  49. 4.12.2 Erläuterungen42

11

  1. 4.13 Meldungstyp keine Rente – noPensionType42
  2. 4.13.1 Variablenbeschreibungen42
  3. 4.14 Meldungstyp Heimtaxe – residenceCostsType43
  4. 4.14.1 Variablenbeschreibungen43
  5. 4.14.2 Erläuterungen43
  6. 4.15 Zu liefernde Merkmale für ablehnende Entscheide ohne Berechnungselemente (FC2 = 1, 4, 5)44
  7. 4.15.1 Variablenbeschreibungen44
  8. 4.16 Zu liefernde Merkmale für Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen45
  9. 4.16.1 Variablenbeschreibungen45
  10. 4.16.2 Erläuterungen45
  11. Vergabe der EL-Geschäftsfall-Id bei Entscheiden, wenn früher schon Entscheide gefällt worden sind46
  12. Bundesbeitrag an die EL und statistische Datengrundlagen47
  13. Anhang48
  14. 7.1 Fallbeispiele48
  15. 7.1.1 Verarbeitung der Bestandesmeldungen offener EL48
  16. 7.1.2 Verarbeitung der Bestandesmeldungen bei einem ablehnenden Entscheid (mit oder ohne Berechnungselemente)48
  17. 7.1.3 Verarbeitungen der Bestandesmeldungen bei gesonderter Berechnung49
  18. 7.1.4 Begrenzung des EL-Betrags: Minimalgarantiefälle in Kantonen mit garantierter Mindesthöhe der IPV, die unter der durchschnittlichen KV-Prämie liegen50
  19. 7.2 Merkmalskatalog gemäss Datenaustauschkonzept52
  20. 7.2.1 Meldungstyp Fall52
  21. 7.2.2 Meldungstyp Person55
  22. 7.2.3 Meldungstyp Personenbezogene Berechnungselemente56
  23. 7.2.4 Zu liefernde Merkmale für abgelehnte Entscheide ohne Berechnungselemente (FC2 = Code 1, 4 oder 5)58
  24. 7.2.5 Zu liefernde Merkmale für Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen59
  25. 7.3 Übersicht der 3 Optionen bei einem IT-Providerwechsel60
  26. Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Abkürzungsverzeichnis13
  27. Tabelle 2: Referenzierte Dokumente13
  28. Tabelle 3: Überblick über die PVK18
  29. Tabelle 4: Die Status18
  30. Tabelle 5: Variablen Meldungstyp Fall24
  31. Tabelle 6: Variablen Meldungstyp Entscheid25
  32. Tabelle 7: Variablen Meldungstyp EL-Beträge27
  33. Tabelle 8: Variablen Meldungstyp Berechnungselemente30
  34. Tabelle 9: Variablen Meldungstyp Immobilien31
  35. Tabelle 10: Variablen selbstbewohnte Liegenschaft33
  36. Tabelle 11: Variablen Meldungstyp Miete34
  37. Tabelle 12: Variablen Meldungstyp Person35
  38. Tabelle 13: Variablen Meldungstyp Adresse38
  39. Tabelle 14: Variablen personenbezogene Berechnungselemente40
  40. Tabelle 15: Variablen Meldungstyp Rente42
  41. Tabelle 16: Variablen Meldungstyp keine Rente43
  42. Tabelle 17: Variablen Meldungstyp Heimtaxe43
  43. Tabelle 18: Variablen Meldungstyp ablehnende Entscheide ohne Berechnungselemente44
  44. Tabelle 19: Variablen Meldungstyp Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen45
  45. Tabelle 20: Die Qualitätsvorgaben an die Plausibilitäten47
  46. Tabelle 21: Fallbeispiel Verarbeitung der Bestandesmeldungen offener EL48

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Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Begriff AHVN13 13-stellige AHV-Nummer AK Ausgleichskasse BFS Bundesamt für Statistik BSV Bundesamt für Sozialversicherungen DS Durchführungsstellen EDI Eidgenössisches Departement des Innern ELG Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung ELV Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung IPV Individuelle Prämienverbilligung KVG Bundesgesetz über die Krankenversicherung PVK Plausibilitäts-Verletzungs-Kategorie, siehe Dokument „Plausibilisierungshandbuch“ Rz Randziffer SPOC Single Point Of Contact UC Use Case V Variablen gemäss UC2 (Entscheid melden) des Datenaustauschkonzepts WEL Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV WL-RR Wegleitung zum Rentenregister (RR) und RR-Datenaustausch ZAS Zentrale Ausgleichsstelle

Tabelle 1: Abkürzungsverzeichnis

Referenzierte Dokumente

[1] WEL, Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL)

[2] WL-RR, Wegleitung zum Rentenregister (RR) und RR-Datenaustausch

[3] ELG, Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-

versicherung vom 06. Oktober 2006; SR 831.30

[4] ELV, Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-

versicherung vom 15. Januar 1971; SR 831.301

[6] Datenaustauschkonzept EL-Register

[7] Plausibilisierungshandbuch

[8] Etude détaillée du format XML

[9] Detailkonzept Meldungsformat nach eCH-0058v4

[10] Verordnung des EDI über die Zuteilung der Gemeinden zu den drei Mietzinsregionen nach

dem Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 12.03.2020; SR 831.301.114

Tabelle 2: Referenzierte Dokumente

EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

14

Geltungsbereich

1000.10 Gestützt auf das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV / IV (ELG)

Artikel 26b legen die vorliegenden Weisungen die Vorgaben für die Meldung der Daten durch die Durchführungsstellen der Ergänzungsleistungen an das zentrale EL-Register bei der ZAS fest.

15

Glossar

Nachfolgend werden wichtige Begriffe erklärt, die in verschiedenen Dokumenten verwendet werden.

2000.10 EL-Geschäftsfall-Id: Identifiziert einen EL-Fall mit einem Entscheid. Diese ID

wird für den Datenaustausch mit dem ELReg verwendet. Gemeinsame Berechnungen werden durch die EL-Geschäftsfall-Id und einer Entscheid-Id (siehe nachstehend) identifiziert. Gesonderte Berechnungen werden durch eine gemeinsame EL-Geschäftsfall-Id und zwei individuellen Entscheid-Ids (siehe nachstehend) identifiziert.

2000.20 Verarbeitungsmonat: Monat, in dem ein Entscheid bis zum Monatsabschluss

(normalerweise aber nicht zwingend für den Folgemonat oder später zahlungswirksam) in der EL-Fachanwendung gefällt wird. Es können dabei drei mögliche Entscheide gefällt werden:

• ein positiver Entscheid

• ein ablehnender Entscheid (mit oder ohne Berechnungselemente)

• ein Entscheid über eine Beendigung einer EL.

2000.30 Entscheidbestand: Nach Abschluss eines Verarbeitungsmonats existiert in der

Leistungsapplikation der EL-DS ein Bestand (Foto oder Momentaufnahme) an EL-Fällen mit Entscheiden aus dem Verarbeitungsmonat und offenen (laufenden) Entscheiden aus früheren Verarbeitungsmonaten.

2000.40 Meldemonat: Monat in dem der Entscheidbestand des Vormonats an das ELReg

gemeldet wird.

2000.50 Leistungsmonate: Monate, in denen ein EL-Bezüger Anspruch auf EL-

Leistungen hat respektive eine EL-Leistung erhält. Diese werden dem ELReg mit den beiden Attributen „GültigVon“ und „GültigBis“ (teilweise auch nur implizit) gemeldet.

Erhält ein EL-Bezüger eine EL-Leistung für nur einen einzigen Leistungsmonat, sind die Attribute „GültigVon“ und „GültigBis“ identisch.

2000.60 Leistungsdauer: Gibt die Anzahl Monate an, in denen ein EL-Bezüger eine EL-

Leistung erhält.

2000.70 Entscheid und Entscheid-Id: Ein Entscheid wird im Rahmen eines Geschäfts-

falles getroffen und wird durch eine Entscheid-Id identifiziert., Der Entscheid kann mit oder ohne amtliche Verfügung an den EL-Bezüger kommuniziert werden. Der EL-Bezüger kann gegen einen vorliegenden Entscheid (insbesondere bei einer Verfügung) das entsprechende Rechtsmittel ergreifen.

2000.80 Verfügung: Der gefällte Entscheid wird dem EL-Bezüger in Form eines Be-

scheids (i.d.R. in Papierform) mitgeteilt.

2000.90 Offener Entscheid: Ein positiver Entscheid ohne „GültigBis“ ist ein noch aktiver

Entscheid und wird solange jeden Monat gemeldet, bis er abgeschlossen ist.

2000.100 Abgeschlossener Entscheid: Ein positiver Entscheid mit einem nicht leeren

Feld „GültigBis“ ist ein abgeschlossener Entscheid und wird mit Abschluss des Verarbeitungsmonats im nächsten Meldemonat ein letztes Mal gemeldet.

Wird unter der gleichen EL-Geschäftsfall-Id ein bestehender Entscheid durch einen neuen Entscheid abgelöst, dann ist für den abgeschlossenen Entscheid kein

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„GültigBis“ zu melden. Die Beendigung des abgeschlossenen Entscheids erfolgt automatisch durch das ELReg mit der Meldung des ablösenden Entscheids.

2000.110 Ablösender Entscheid: Entscheid der einen früheren Entscheid unter der glei-

chen EL-Geschäftsfall-Id ab einem neuen „GültigVon“-Datum ohne Unterbruch ablöst. Dabei wird der frühere Entscheid automatisch mit dem Status «CLOSED» (siehe Rz 2000.200) beendet.

2000.120 Ersetzender Entscheid für eine bestehende EL-Geschäftsfall-Id (siehe Fall-

beispiele): Entscheid, der einen früheren Entscheid mit der gleichen EL-

Geschäftsfall-Id in seiner Leistungsdauer ersetzt.

2000.130 Ersetzender Entscheid mit einer neuen EL-Geschäftsfall-Id (siehe Fallbei-

spiele): Entscheid mit einer neuen EL-Geschäftsfall-Id, der einen früheren Entscheid mit einer anderen EL-Geschäftsfall-Id in seiner Leistungsdauer ersetzt.

Dazu wird für die EL-Geschäftsfall-Id der früheren Entscheide eine Ungültigkeitsmeldung benötigt.

2000.140 Ablehnender Entscheid ohne Berechnungselemente: Entscheid bei dem

keine EL-Leistung ausgerichtet wird. Mit Code 1, 4 oder 5 von FC2 (Entscheid resp. Entscheidart) werden keine Berechnungselemente gemeldet. Ein ablehnender Entscheid ohne Berechnungselemente wird nur 1x gemeldet. Ein ablehnender Entscheid ist identisch zu einem abschlägigen Entscheid.

2000.150 Ablehnender Entscheid mit Berechnungselementen: Entscheid bei dem keine

EL-Leistung aus wirtschaftlichen Gründen ausgerichtet wird. Mit Code 2 von FC2 (Entscheid) werden die Berechnungselemente gemeldet. Ein ablehnender Entscheid mit Berechnungselementen wird bei einer gemeinsamen Berechnung und bei einer gesonderten Berechnung mit zwei ablehnenden Entscheiden nur 1x gemeldet. Bei einer gesonderten Berechnung mit mindestens einem positiven Entscheid müssen jeden Monat immer beide Entscheide an das ELReg gesendet werden.

2000.160 GültigBisRegister: Datum das bei einem ablösenden Entscheid mit der gleichen

EL-Geschäftsfall-Id automatisch durch das ELReg gesetzt wird und somit nicht durch die EL-Stellen gemeldet wird. Die DS meldet, falls aus fachlicher Sicht notwendig, den Abschluss eines Entscheides mittels des Merkmals „GültigBis“.

2000.170 Ungültigkeitsmeldung: Falls ein früher gefällter Entscheid aus fachlicher Sicht

nicht mehr korrekt ist (z. Bsp. aufgrund neuer Informationen zu den Vermögens- oder Einkommensverhältnissen), muss unter bestimmten Umständen eine spezifische Meldung bezüglich Ungültigkeit an das ELReg gesendet werden (insbesondere bei einem ersetzenden Entscheid mit einer neuen EL-Geschäftsfall-Id). Diese spezifische Meldung wird Ungültigkeitsmeldung genannt.

2000.180 Annullationsmeldung: Falls eine DS dem ELReg einen Entscheid fälschlicher-

weise oder mit fehlerhaften Inhalten zuschickt, kann sie diesen Entscheid annullieren lassen. Es wird davon ausgegangen, dass dies nur selten im Ausnahmefall notwendig sein wird.

2000.181 Gemeinsame Berechnung: Die jährliche EL von Ehegatten und Personen mit

Kindern sowie zusammenlebenden Waisen sind grundsätzlich gemeinsam zu berechnen. D.h. ein Geschäftsfall mit einem Entscheid.

2000.182 Gesonderte Berechnung: Für Fälle, in denen mindestens ein Ehegatte in einem

Heim oder Spital lebt, erfolgt eine gesonderte Berechnung. D.h. ein Geschäftsfall mit zwei Entscheiden.

17

2000.190 Plausibilitätskontrollen und Plausibilitäts-Verletzungs-Kategorie (PVK): Die

Meldungen an das ELReg werden plausibilisiert, wobei der Schweregrad einer

Verletzung und die Reaktion des Systems in Plausibilitäts-Verletzungs-Katego-

rien (PVK) eingeteilt werden1.

Eines der mit dem ELReg zu erreichenden Ziele ist eine hohe Qualität der ge-

speicherten Daten. Aus diesem Grund werden alle Datenlieferungen plausibili-

siert, auch wenn es sich um eine Abschlussmeldung handelt.

Falls im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle das Alter einer Person überprüft

wird, ist das Alter der Person in der Periode des Anspruchs der EL massgebend.

Der Zeitpunkt der Auszahlung der EL-Gelder ist in diesem Zusammenhang nicht

von Interesse. Entscheidend für den Anspruch auf EL ist der Monat eines Ereig-

nisses. So gilt für eine Beendigung beispielsweise das folgende:

Der Anspruch erlischt auf Ende des Monats, in welchem eine oder mehrere An-

spruchsvoraussetzungen dahingefallen sind. Wenn jemand z. Bsp. am 1. Tag ei-

nes Monats 25-jährig wird, kommt eine EL-berechtigte Person noch bis Ende des

entsprechenden Monats in den Genuss einer EL. Analoges gilt für alle übrigen

Altersprüfungen.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen PVK:

Rückwei- Rückmel-

PVK Name Aktion Ziel sung? dung?

Nochmalige Zustel-Sofortige Rück-

Automa- Ja (auto- lung der Daten inner-A Nein weisung an den

tisch matisch) halb der gleichen Lie-Lieferanten.

ferfrist.

Das Kontrollbüro Nochmalige Zustel-

nimmt Kontakt mit lung der Daten inner-Ja (manu-

M Manuell Nein dem SPOC der halb der gleichen Lieell)

Durchführungs- ferfrist oder Bestäti-

stelle auf. gung der Lieferung

Information des Lie-

feranten, dass die Verschickt eine

Daten nicht in das Rückweisung an

Blockie- ELReg geladen wurden Datenlieferan-

rende Ja (auto- den. Die Daten müs-0 Nein ten, wobei die Da-

Plausibili- matisch) sen, wenn möglich, ten nicht in das

tät bis zum nächsten ELReg geladen

Liefertermin korrigiert werden.

werden (Handlungs-

pflicht).

Die DS werden dar-

über informiert, dass Rückmeldung an

die Daten fehlerhaft die DS, wobei die

sind und bis zur 1 Fehler Nein Ja (immer) Daten in das EL-

nächsten Datenliefe-Reg integriert wer-

rung zwingend korriden.

giert werden müssen

(Handlungspflicht).

Die DS werden ein-Einmalige Rück-

malig darüber informeldung an die

Ja (einma- miert, dass die Daten 2 Warnung Nein DS, wobei die Da-

lig) möglicherweise fehten in das ELReg

lerhaft sind (Handintegriert werden.

lungsoption).

1Siehe für Details das Dokument Plausibilisierungshandbuch [7].

EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg

Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

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Interne QS im BSV Die Daten werden ohne Rückmeldung, Informa- ohne Rückmel- wobei die Fehler für 3 Nein Nein

tion dung in das EL- die entsprechende Reg geladen. DS im GUI sichtbar sind.

Plausibilitäten, welche dieser PVK zu-4 Inaktiv Nein Nein Keine

gewiesen sind, werden nicht angewandt.

Tabelle 3: Überblick über die PVK

2000.200 Im ELReg wird zu jedem Entscheid in Form von Metadaten (nicht im Datenaustausch (XML) enthalten) ein Status geführt, welcher für die Anwendung der Plausibilisierungen verwendet wird.

Status Beschreibung

Ein Entscheid enthält den Statuts «ACTIVE», wenn ACTIVE er zuletzt mit «decisionKind» = 6 und ohne «validTo»

als offener/aktiver Entscheid gemeldet wurde.

Ein Entscheid enthält den Status «CLOSED», wenn er mit einem «validTo» oder als ablehnenden Entscheid «decisionKind» < 6 gemeldet oder durch einen ablösenden Entscheid abgelöst wurde.

Grundsatz: Es wird davon ausgegangen, dass der zuletzt gemeldete Entscheid stimmt und somit dem aktuellen Leistungsbestand der EL-Stelle entspricht. CLOSED Wird ein ablösender Entscheid gemeldet, wird der

abzulösende Entscheid ohne Prüfung der Werte «decisionKind», «validFrom»,«validTo» oder «decision-Date» automatisch auf Status «CLOSED» gesetzt.

Wird ein Entscheid, welcher im ELReg den Status «CLOSED» aufweist, erneut als offenen/laufenden Entscheid («decisionKind» = 6 ohne «validTo») gemeldet, dann wird dadurch der Stauts von

«CLOSED» auf «ACTIVE» gewechselt.

Ein Entscheid enthält den Status «CANCELED»,

wenn er zuletzt mit einem SubMessageType 301 mit CANCELED

dem Code 1 (Annulationsmeldung) als annulliert gemeldet wurde.

Ein Entscheid enthält den Status «CANCELED-INVALIDATION», wenn er zuletzt mit einem SubMes-CACELED_INVALIDATION

sageType 301 mit dem Code 0 (Ungültigkeitsmeldung) als ungültig gemeldet wurde.

Tabelle 4: Die Status

19

Generelle Vorgaben

3.1 Meldung von Renten

3001.10 AHV-/IV-Rente und BVG-Rente sind personenbezogen effektiv zu melden. Falls

ein Rentenaufschub besteht ist der Rentenbetrag 0 zu melden und bei der Leistungsart der beteiligten Personen P3 (siehe Kapitel 4.9) ist der Code 999 zu melden. Bei alleinstehenden Personen führt dies zu einem ablehnenden Entscheid aus persönlichen Gründen.

3.2 Einnahmen bei Fällen mit einer gesonderten Berechnung

3002.10 Bei gesondert berechneten Fällen werden die Summe der Einnahmen aller am

Fall beteiligten Personen (Ehepartner und ggf. der abhängigen Kinder) hälftig geteilt. Folgende Variablen sind für beide Entscheide der gesonderten Berechnung identisch:

FC10 (Grundeigentum, realProperty), FC11 (selbstbewohnte Liegenschaft, selfInhabitedProperty), FC12 (andere Vermögen, otherWealth), FC13 (verzichtetes Vermögen, divestedWealth), FC14 (Hypothekarschulden, mortgageDebts), FC15 (andere Schulden, otherDebts), FC16 (Freibetrag Vermögen, wealthDeductible), FC17 (Freibetrag selbstbewohnte Liegenschaft, selfInhabitedPropertyDeductible), FC18 (Vermögen anrechenbar, wealthConsidered), FC20 (Vermögenseinkommen, wealthIncome), FC24 (Vermögensverzehr Betrag, wealthIncomeConsidered), FC25 (Vermögensverzehr in %, wealthIncomeRate), FC41 (Einkommen anrechenbar Total, incomeConsideredTotal).

Ausnahmen von der Zusammenrechnung bestehen gemäss WEL Rz 3142.07 und Rz 3142.09.

3.3 Vermögen und Schulden bei einer gesonderten Berechnung

3003.10 Vermögen, Schulden, Freibeträge sowie Vermögenseinkommen (Gesamtsumme

der am Fall beteiligten Personen) sind hälftig anzurechnen. Vorbehalten sind die Fälle nach Rz 3003.11.

3003.11 Erfolgt die EL-Berechnung nach neuem Recht und hat ein Ehepaar oder einer

der Ehegatten Eigentum an einer Liegenschaft, die von einem Ehegatten bewohnt wird, während der andere im Heim oder Spital lebt, so werden dem im Heim oder Spital lebenden Ehegatten drei Viertel und dem zu Hause lebenden Ehegatten ein Viertel des Vermögens zugerechnet.

3003.20 Damit der statistischen Aussagekraft von «Vermögen und Schulden in der EL»

Genüge getragen werden kann, sind die effektiven Vermögens- und Schuldenbeträge an das ELReg zu melden. Welche beweglichen und unbeweglichen Sachen nicht als Vermögen anzurechnen sind, ist unter Rz 3443.06 der WEL [1] geregelt. Alle übrigen bekannten in Geld ausgedrückten Werte von materiellen Güter sind mit der Variable FC12 «Andere Vermögen» zu melden. Die Höhe des Vermögensbetrages, sei es auch nur 1 Franken, spielt dabei keine Rolle.

Auch kurz- und langfristige Schulden ab 1 Franken sind unter der Variable FC15 «Andere Schulden» dem ELReg zu melden.

20

3.4 Ablehnende Entscheide

3004.10 Bei ablehnenden Entscheiden aus persönlichen Gründen (Entscheidart FC2 = 1),

wegen Rückzug (FC2 = 4) oder wegen Nichteintreten (FC2 = 5) ist nur ein reduzierter Satz an Merkmalen zu liefern (siehe auch Kapitel Zu liefernde Merkmale für ablehnende Entscheide ohne Berechnungselemente (FC2 = 1, 4, 5).

3004.20 Bei ablehnenden Entscheiden aus wirtschaftlichen Gründen (FC2 = 2) ist hinge-

gen ein vollständiger Satz von Merkmalen zu liefern.

3004.30 Plausibilitätsverletzungen bei ablehnenden Entscheiden werden geprüft wie bei

positiven Entscheiden.

3.5 Rückwirkende Entscheide

3005.10 Ein rückwirkender Entscheid (ob positiv oder ablehnend) führt dazu, dass die bis-

herigen Meldungen in der entsprechenden Periode obsolet werden und durch das ELReg den Status «CLOSED» erhalten. Der in einer vergangenen Periode gültige Entscheid kann mittels Verfügungsdatum (FC3) identifiziert werden.

3005.20 Werden im selben Verarbeitungsmonat zu einer Geschäftsfall-Id mehrere Ent-

scheide gefällt, ist nur derjenige Entscheid der jüngsten Leistungsdauer zu melden, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen offenen/aktiven oder abgeschlossenen Entscheid handelt.

Nicht erlaubt ist:

• Das Zusammenfassen von mehreren gefällten Entscheide unter der gleichen Entscheid-Id (z.Bsp. das «validFrom» der ältesten Leistungsdauer und die Berechnungselemente der jüngsten Leistungsdauer.

• Die Meldung von mehreren Entscheiden im gleichen XML mit Ausnahme bei einer gesonderten Berechnung, wo immer zwei Entscheide zu melden sind.

3.6 Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen

3006.10 Mittels Ungültigkeitsmeldungen und Annullationen können früher gemeldete Fall-

daten als annulliert / ungültig gekennzeichnet werden.

3006.20 Falls ein bisher gemeldeter Entscheid zu einem Fall als ungültig / annulliert zu

kennzeichnen ist, muss der entsprechende Entscheid als ungültig resp. annulliert gemeldet werden. Falls ein Fall integral als ungültig / annulliert zu markieren ist, müssen für jeden Entscheid entsprechende Ungültigkeits- resp. Annullationsmeldungen an das ELReg geschickt werden. Dies trifft z. Bsp. auch zu bei gesonderten Berechnungen mit zwei Entscheiden.

3006.30 Da im System keine Meldungs-Identifikation implementiert ist, müssen Annullatio-

nen und Ungültigkeitsmeldungen folgende Felder der zu annullierenden resp. als ungültig zu kennzeichnenden Meldung enthalten:

• EL-Geschäftsfall-Id (FC1)

• Entscheid-Id (FC36)

• Verfügungsdatum (FC3)

• ELStelle (FC35)

• EL-Zweigstelle (FC37) (nur falls die ursprüngliche Meldung dieses Feld auch enthielt)

21

• Typ (C1) der Meldung (C1=0 für Ungültigkeitsmeldungen und C1=1 für Annullationen).

3006.40 Annullations- und Ungültigkeitsmeldungen können von den DS jederzeit an das

ELReg gesendet und von diesem empfangen werden. Vom 1. Bis zum 22. Tag eines Monats erfolgt durch das ELReg aber keine Verarbeitung dieser Meldungen. Eine Verarbeitung von Annullationen und Ungültigkeitsmeldungen erfolgt erst nach Abschluss des jeweiligen Datenimports (spätestens ab dem 22. Tag eines Monats), siehe dazu auch Frequenz und Termin der Datenlieferungen und Verarbeitung.

3.7 Datenlieferungen an das ELReg und Monatsabschluss

3007.10 Die monatlichen Datenlieferungen an das ELReg beziehen sich auf den Gesamt-

bestand des Registers am jeweiligen Monatsende.

3007.20 Die EL-Durchführungsstellen resp. die Finanz- oder Tresoreriedienste entschei-

den, an welchem Tag sie einen Monat abschliessen. Das Abschlussdatum für einen Monat muss dabei nicht zwingend mit dem kalendarischen Monatsende übereinstimmen.

3007.30 Die monatliche Datenlieferung erfolgt folgendermassen:

• Die monatliche Datenlieferung der Durchführungsstellen mit den umfassenden Entscheiden (subMessageType 101) und den minimalen Entscheiden (subMessageType 201) erfolgt mit einer einzigen sedex-Sammelmeldung,

welche sämtliche Daten beinhaltet.

• Falls eine Durchführungsstelle in einem Monat keine Daten liefert, werden die nachfolgend beschrieben organisatorische Massnahmen aktiviert:

o Als erstes nimmt das Kontrollbüro der ZAS Kontakt mit dem für den Betrieb verantwortlichen SPOC der Durchführungsstelle auf.

o Anschliessend werden die Daten durch die DS innerhalb der gleichen Lieferfrist zugestellt.

3.8 Frequenz und Termin2 der Datenlieferungen und Verarbeitung

3008.10 Die Daten werden von den DS monatlich bis spätestens am 10. Tag des Folge-

monats (Meldemonats) dem ELReg gemeldet. Vom 1. bis zum 10. Tag eines Monats werden die Datenlieferungen vom ELReg erwartet.

3008.19 Trifft eine Sammelmeldung ein, werden umgehend die Plausibiltäten gemäss

Plausibilisierungshandbuch [7] der Plausibilitätsverletzungskategorie (PVK) A (Automatisch) geprüft. Trifft eine PVK-A-Verletzung zu, wird die komplette Sammelmeldung an den Absender zurückgewiesen.

3008.20 Ab dem 11. Tag erfolgen die Plausiblitätsprüfungen der PVK M (Manuell).

3008.21 Bis zum 13. Monatstag wird eine Eingangskontrolle ausserhalb des EL-

Registersystems durchgeführt, um die Vollständigkeit der jeweiligen Sammelmeldungen zu prüfen. Dabei werden die Anzahl gemeldeten Entscheide mit Leistungsanspruch im Referenzmonat gezählt und bis am 15. Tag des Monats den EL-DS-Direktionen zur Kenntnis gebracht. Unplausible Abweichungen werden

2 Wonach an die Stelle eines Samstags, Sonn- oder Feiertags der nächste Werktag gilt.

22

dabei hervorgehoben, damit die EL-DS eine erneute Bestandes- bzw. Sammelmeldung senden können.

3008.22 Bei einer Verletzung von PVK A, M oder unvollständigen Sammelmeldung ha-

ben die Durchführungsstellen bis am 19. Tag Zeit, eine korrigierte oder noch nicht gemeldete Sammelmeldung zu senden.

3008.30 Ab dem 20. Tag des Monats beginnt die vollständige Meldungsverarbeitung. Da-

bei wird von jedem Kanton die zuletzt erhaltene Sammelmeldung mit den sub-MessageType 101 und 201 verarbeitet.. Bei der Verarbeitung werden sämtliche Meldungen, welche die PVK 0 nicht verletzen, ins ELReg geladen. Sobald sämtliche Meldungen ins ELReg geladen sind, prüft das ELReg die Einhaltung sämtliche Plausiblitäten der Kategorie 1 bis 3.

3008.31 Nach Abschluss der Verarbeitung werden für sämtiche Verletzungen der Katego-

rien 0 bis 2 die entsprechenden Rückmeldungen (subMessageType 501) erstellt und bis am 24. Tag des Monats, ebenfalls mittels einer sedex-Sammelmeldung, an die EL-DS gesandt.

3008.40 Den DS bleiben zwischen dem 24. Tag eines Monats bis zum Monatsende ca. 6

Tage Zeit für die Korrektur festgestellter Qualitätsprobleme (vor der nächsten Monatslieferung). Dieser Zeitraum sollte für die Korrektur ausreichen, da gemäss Aussage der Durchführungsstellen von einer eher geringen Anzahl von Plausibilitätsverletzungen ausgegangen werden kann. Deshalb sind Fehler, die den EL-Stellen mittels Rückmeldung angezeigt werden, von den Durchführungsstellen umgehend zu korrigieren und im Rahmen der nächsten Monatslieferung korrekt zu melden (zumindest für Plausibilitätsverletzungskategorie 1 (Fehler)). Darüber hinaus haben die DS die Rückmeldungen der PVK = 2 zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren.

3008.50 Alle zwischen dem 1. des Monats und dem Abschluss der Verarbeitung (Rz

3008.31) zugestellten Annullations- und Ungültigkeitsmeldungen werden erst nach Abschluss der Verarbeitung verarbeitet. Annullations- und Ungültigkeitsmeldungen, welche nach der Verarbeitung bis zum Monatsende gemeldet werden, werden umgehend verarbeitet. Vor dem Import solcher Meldungen werden ebenfalls Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Im Fehlerfall erfolgen auch hier Rückmeldungen an die entsprechenden Lieferanten.

3008.60 Der genaue zeitliche Ablauf ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt:

Abbildung 1: Zeitverhältnisse der Datenlieferungen und -verarbeitungen

23

3.9 Technische Vorgaben

3009.10 Bei einem gemeinsamen Entscheid wird für den Entscheid eine einzelne XML-

Datei erstellt. Bei einer gesonderten Berechnung werden beide zusammengehörenden Entscheide in einer XML-Datei gespeichert.

3009.20 Die 1 bis n Einzelmeldungen (message.xml) sind in einem zip (Archivdatei

data_N.zip) zu übermitteln.

3009.30 Die umfassenden Entscheide (subMessageType 101) und minimalen Entscheide

(subMessageType 201) sind zusammen in der gleichen Archivdatei data_N.zip zu melden. Dies hat den Vorteil, dass allfällig notwendig werdende, dringende Korrekturen in der gleichen Meldeperiode nochmals geliefert werden können.

Annullations- und Ungültigkeitsmeldungen (subMessageType 301) müssen in einer separaten Archivdatei data_N.zip gemeldet werden.

3009.40 Die maximale Grösse eines zip-Files beträgt 2 GB (100’00 x 20 kB), was bei den

aktuell notwendig werdenden Datenlieferungen zu keinen Einschränkungen führt.

3009.50 Die Namenskonvention für die XML-Dateien lautet für sämtliche subMessage-

Types (SMT) wie folgt:

message_2469-NMST-NDS-012345.xml

wobei die NSMT die Nummer des subMessageTypes und die NDS die Nummer der Durchführungsstelle ist. Beispiel: message_2469-101-401-123456.xml

Bei den letzten 6 Stellen vor der Dateinamenerweiterung handelt es sich um eine sechsstellige Nummer mit allenfalls führenden Nullen.

3009.60 Der Aufbau und die Struktur der Meldungen basieren auf eCH-0058 Version 4.

Es gelten die Vorgaben vom BSV gemäss Detailkonzept Meldungsformat eCH-0058v4 [9].

3009.70 Grundsätzlich gilt, dass der Absender dafür Sorge zu tragen hat, dass Sche-

mafehler bereits vor dem Versand gefunden und behoben werden, so dass nur technisch fehlerfreie Meldungen versandt werden. Insbesondere hat der Versender sicherzustellen, dass im Versandprozess (entweder in der Fachapplikation oder im sM-Client) eine Schemaüberprüfung stattfindet.

3.10 Vorgaben an einen IT-Providerwechsel

3010.10 Bei einem IT-Providerwechsel gibt es gemäss Anhang, Kapitel 7.3 folgende 3

Optionen, welche alle möglich sind, solange die Zeiträume keine Lücken haben:

Option 1:

Der alte IT-Provider meldet nichts mehr, sofern der neue IT-Provider sämtliche Variablen vom «Meldungstyp Entscheid – decisonType» gemäss Kapitel 4.2.1 1:1 übernimmt.

Option 2:

Der alte IT-Provider meldet nichts mehr, sofern der neue IT-Provider einen neuen Entscheid «decisionId» fällt, dabei jedoch die Geschäftsfall-Nr. «businessCaseIdRPC» vom alten IT-Provider 1:1 übernimmt.

Option 3:

Der alte IT-Provider muss sämtliche laufenden/offenen Entscheide ordentlich mit dem fachlich korrekten «validTo» beenden, wenn der neue IT-Provider eine neue Geschäftsfall-Nummer «businessCaseIdRPC» verwendet.

24

Erläuterungen zu den Variablen (V) gemäss Use Case 2 (UC 2) des Datenaustauschkonzepts

4.1 Meldungstyp Fall – caseType

4.1.1 Variablenbeschreibungen

4011.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

FC1 4012.10 businessCa- EL-Geschäftsfall-Id Eindeutige Fallbe-4012.20 seIdRPC zeichnung

Tabelle 5: Variablen Meldungstyp Fall

4.1.2 Erläuterungen

4012.10 Die EL-Geschäftsfall-Id identifiziert einen EL-Fall mit einem Entscheid oder, bei

einer gesonderten Berechnung, einen EL-Fall mit zwei Entscheiden. Diese EL-Geschäftsfall-Id wird für den Datenaustausch mit dem ELReg verwendet.

4012.20 Wenn in einem bestehenden Fall eine Aufteilung auf zwei Fälle erfolgt (z. Bsp.

wegen Trennung), sind folgende Meldungen an das ELReg zu senden:

• Der bisherige Geschäfsfall ist zu beenden.

• Die neu eröffneten Geschäftsfälle sind als neue Fälle zu melden.

4012.30 Bei einer Fallabtretung im Kanton ZH (Gemeindewechsel) ist die frühere EL-

Geschäftsfall-Id durch die abtretende EL-Stelle zwingend zu beenden.

25

4.2 Meldungstyp Entscheid – decisionType

4.2.1 Variablenbeschreibungen

4021.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

- 4022.100 decisionType- Entscheidreferenz Im Entscheid ang-Ref wandes Recht

FC36 decisionId Entscheid-Id Eindeutige Identifikation des Entscheids FC2 decisionKind Entscheid Entscheidart

FC3 4022.10 decisionDate Verfügungsdatum Datum an dem der Entscheid verfügt wurde

FC4 4022.40 decisionCause Entscheidgrund Der Grund für den 4022.50 Entscheid

4022.51

4022.52

FC5 validFrom GültigVon Gültig-ab-Datum des Anspruchs auf EL im Format JJJJ-MM (JJJJ ist die vierstellige Jahreszahl, MM ist die zweistellige Monatszahl)

FC6 4022.20 validTo GültigBis Gültig-bis-Datum des 4022.30 Anspruchs auf EL im Format JJJJ-MM FC42 4022.80 decisio- Entscheid-Id des

nIdPartnerDe- Partner-Entscheids

cision

FC45 4022.90 requestDateO- Datum Eingang EL- Datum, wo das ELfReceipt Gesuch Gesuch eingereicht wurde

FC35 elOffice ELStelle Nummer der meldenden EL-Stelle (3-stellig)

FC37 4022.70 elAgency EL-Zweigstelle Nummer der EL-Zweigstelle (ZH Gemeindenummer BFS oder 9999)

Tabelle 6: Variablen Meldungstyp Entscheid

4.2.2 Erläuterungen 4022.09 Wird ein offener/aktiver Entscheid (FC2 = 6) mit einem «validTo» beendet, so ist in der entsprechenden Beendigungsmeldung bei FC2 (Entscheid) der Code 3 (keine EL-Berechtigung wegen Abgang) zu melden. 4022.10 Das Feld FC3 (Verfügungsdatum) enthält das Datum der Erstellung der Verfügung. Das Verfügungsdatum ist im Format <xs: date> im Format JJJJ-MM-DD zu liefern, wobei folgendes gilt: • JJJJ ist die vierstellige Jahreszahl • MM ist die 2-stellige Monatszahl • DD ist die 2-stellige Tageszahl.

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4022.20 Das GültigBis-Datum (FC6)) muss mit der letzten monatlichen Meldung eines

Entscheids einmalig geliefert werden. Für aktive Entscheide im ELReg ohne GültigBis-Datum, die in einer monatlichen Lieferung nicht enthalten sind, entsteht eine Plausibilitätsverletzung. Das gleiche gilt, wenn EL-Bezüge für eine verstorbene Person gemeldet werden.

4022.21 Eingestellte EL-Leistungen (nicht beendet) aufgrund Einforderungen von Bele-

gen, Erbschaft, etc. müssen mit einem «validTo» dem ELReg als beendet gemeldet werden. Sollte nach den erfolgten Abklärungen die EL-Leistung mit der gleichen Fallberechnung (Einnahmen und Ausgaben) wieder aufgenommen werden, kann der Entscheid wieder ohne «validTo» gemeldet werden.

4022.30 Bei der einmaligen Meldung von ablehnenden Entscheiden muss FC6 (GültigBis-

Datum) nicht geliefert werden (vgl. u.a. Kap. 5.2.2 des Datenaustauschkonzepts).

4022.40 Wenn in einem bestehenden Fall ohne gesonderte Berechnung fallrelevante Fak-

toren (z. Bsp. Wohnsituation, finanzielle Aspekte, Abgang einer an der EL beteiligten Person des Falls) ändern, führt dies nach einer Neubeurteilung beim Entscheidgrund FC4 nicht zu einer Neuanmeldung (Code = 1) sondern zu einer Neuberechnung (FC4 = 2 (Neuberechnung)).

4022.50 Wenn in einem bestehenden Fall mit gesonderter Berechnung ein Abgang we-

gen einem Todesfall einer an der EL beteiligten Person des Falls stattfindet, führt dies zu Beendigungen der bisherigen Entscheide der gesonderten Berechnung (FC2 = 3 (keine EL-Berechtigung wegen Abgang)) sowie zu folgenden Codes für die Entscheidgründe (FC4):

• Bei der verstorbenen Person: FC4 = 4 (Todesfall)

• Bei den übrigen Personen: FC4 = 6 (Andere).

4022.51 Bei Sekundärumrechnungen (KVG-Prämie) ist der Code 6 (Andere) anzuwen-

den.

4022.52 Sobald eine EL-Stelle Kenntnis über den Hinschied einer Person hat, welche in

der EL-Berechnung eingeschlossen ist, ist der betreffende Entscheid oder Geschäftsfall mit einem «validTo» des Todesmonats zu beenden. Laufende Abklärungen Seitens der EL-Stelle werden im ELReg nicht abgebildet, weswegen die Beendigung unverzüglich zu erfolgen hat.

4022.60 Bei der einmaligen Meldung von abschlägigen Entscheiden muss FC6 (GültigBis-

Datum) nicht geliefert werden (vgl. Kap. 5.2.2 des Datenaustauschkonzepts).

4022.70 Die EL-Zweigstelle (FC37) wird nur im Kanton Zürich, wo nebst der Kantonalen

Ausgleichskasse diverse ZH-Gemeinden für die Prüfung und Festsetzung der EL-Leistung verantwortlich sind, gemeldet. Gemeldet wird dabei die BFS-

Gemeindenummer der entsprechenden ZH-EL-Stellen-Gemeinde. Die Kantonale Ausgleichskasse meldet immer den Wert 9999.

4022.80 Bei einer gesonderten Berechnung, wo immer zwei Entscheide gemeldet werden,

ist mit Entscheid-Id des Partnerentscheids (FC42) die Entscheid-Id des Partners (decisionId (FC36)) zu melden.

4022.90 Mit Datum Eingang EL-Gesuch (FC45) ist jenes Datum zu melden, wo das aus-

gefüllte amtliche Anmeldeformular bei der EL-Stelle oder einer ihr angehörenden Aussenstelle (Zweigstelle, Gemeinde, etc.) eingegangen ist. Das Datum Eingang EL-Gesuch muss nur gemeldet werden, wenn es sich um eine Neuanmeldung (Entscheidgrund (FC4) = 1) handelt.

27

4022.91 Werden während der Bearbeitungsdauer Vorschussleistungen gemäss Art. 21

ELV ausgerichtet, so sind diese dem ELReg nicht zu melden sondern erst dann, wenn über Anspruch und Höhe der Leistung verfügt wurde.

4022.100 Der Meldungstyp Entscheid «decisionType» enthält je nach angwandtem Recht

unterschiedliche Variablen. Unterschieden wird dabei mit «decisionRef0» = altes Recht und «decisionRef1» = neues Recht. Details dazu sind in der Etude détailée format XML [8] geregelt.

4.3 Meldungstyp Übergangsbestimmungen – transitionalProvisionType

4.3.1 Variablenbeschreibungen

Aufgehoben

4.4 Meldungstyp EL-Beträge – elAmountsType

4.4.1 Variablenbeschreibungen

4041.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

FC7 4042.10 amountNoHC EL-Betrag ohne Prä- EL-Betrag ohne Prämienvergütung mienvergütung

FC8 4042.20 amount- EL-Betrag mit Prämi- EL-Betrag mit Prämi-WithHC envergütung envergütung

FC9 4042.30 elLimit Begrenzung EL- Begrenzung EL-Betrag Betrag. Bei gewissen Sonderfällen werden die EL begrenzt (Sonderfälle, Plafonierung). Das ELReg muss dazu folgende Informationen erhalten:

0 = keine Begrenzung

1 = Begrenzung 2 = Begrenzung Minimalgarantiefall

Tabelle 7: Variablen Meldungstyp EL-Beträge

4.4.2 Erläuterungen

4042.10 Wenn der EL-Betrag ohne Prämienvergütung (FC7) 0 ist, handelt es sich um

Fälle ohne EL-Anspruch jedoch mit Anspruch auf eine KV-Prämienvergütung.

4042.20 Im Rahmen der Plausibilitäten werden die EL-Beträge ohne und mit Prämienver-

gütung überprüft. Der Grund dafür ist der, dass die Prämienvergütung möglicherweise nicht oder falsch geliefert wird, was zwingend überprüft werden muss.

4042.30 Wenn die Begrenzung des EL-Betrags (FC9, elLimit) den Wert 0 hat, so existiert

keine Begrenzung des EL-Betrags.

Falls der Code den Wert 1 hat, wird der EL-Betrag bei ausländischen Staatsangehörigen gemäss WEL 2450.01 [1] begrenzt. Die Begrenzung erfolgt auf Stufe Entscheid.

28

Mit Code 2 wird angezeigt, dass der EL-Betrag begrenzt ist und es sich um einen Minimalgarantiefall handelt. Minimalgarantiefälle sind EL-Fälle, bei denen der Ausgabenüberschuss kleiner ist als die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie (KV-Prämie). Diese Fälle erhalten nach dem alten Recht im Normalfall die gesamte durchschnittliche KV-Prämie und werden im Feld FC9 mit dem Code 0 (keine Begrenzung) gemeldet . Es gibt aber EL-Stellen, die einen tieferen Betrag als die durchschnittliche KV-Prämie ausrichten, wodurch im Feld FC9 der Code 2 (Begrenzung Minimalgarantiefall) zu melden ist.

Nach dem neuen Recht entspricht die EL-Mindeshöhe der höchsten Prämienverbilligung, die der Kanton für Personen ohne EL- oder Sozialhilfeanspruch festgelegt hat, mindestens jedoch 60% der Durchschnittsprämie (Art. 9 Abs. 1 ELG). Bei Personen, bei denen sowohl der Ausgabenüberschuss wie auch die tatsächlichen Krankenversicherungsprämie (E25) unter dem höheren dieser Beträge liegen, entspricht der Gesamtbetrag der jährlichen EL lediglich dem Betrag der tatsächlichen Krankenversicherungsprämie oder dem Ausgabenüberschuss, falls dieser höher ist als die tatsächliche Krankenversicherungsprämie (Rz 3720.04 WEL). Es gibt somit Fälle, in denen die garantierte EL-Mindesthöhe unter dem Betrag der Prämienverbilligung oder Durchschnittsprämie liegt.

Zur Information: Bei den Minimalgarantiefällen ist der EL-Betrag ohne KV-Prämie (FC7) Null. Dieser Betrag lässt sich mit den vorhandenen Elementen berechnen (siehe dazu auch Anhang 7.1.4).

In Fällen, in denen der Ausgabenüberschuss der EL-Berechnung höher ist als die EL-Mindeshöhe, aber tiefer als der Betrag für die KV-Prämie (tatsächliche Prämie oder Durchschnittsprämie), handelt es sich nicht um einen Minimalgarantiefall und es ist im Feld FC9 der Wert 0 zu melden. Dies gilt auch für Fälle mit «Quotenzuteilung» gemäss Rz 4220.02 WEL.

29

4.5 Meldungstyp Berechnungselemente - calculationElements- Type

4.5.1 Variablenbeschreibungen

4051.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

FC12 3003.10 otherWealth Andere Vermögen Andere Vermögen

3003.20 (neben Grundeigentum und der selbstbewohnten Liegenschaft)

FC13 divested- Verzichtetes Vermö- Betrag des verzichte-

Wealth gen ten Vermögens FC46 typeOfDi- Art des Vermögens- 1 = keine gleichwer-

vestedWealth verzichts tige Gegenleistung 2 = übermässiger Verbrauch

FC15 3003.10 otherDebts Andere Schulden Andere Schulden

3003.20 (neben Hypothekarschulden)

FC16 4052.30 wealthDeduc- Freibetrag Vermögen Freibetrag des Ver-

tible mögens

FC18 wealthConsi- Vermögen anrechen- Massgebendes Ver-

dered bar mögen für die Berechnung des Vermögensverzehrs FC20 3002.10 wealthIncome Vermögenseinkom- Einkommen aus Ver-

men mögen, Zinsen auf Sparguthaben, Wertschriften, Darlehen, (brutto) jährlicher Betrag

FC23 3002.10 usufructIn- Wohnrecht / Nutz- Wohnrecht / Nutz-

come niessung niessung, jährlicher Betrag

FC24 wealthIncome- Vermögensverzehr Vermögensverzehr,

Considered Betrag jährlicher Betrag FC25 wealthIncome- Vermögensverzehr in Ansatz für den Ver-

Rate % mögensverzehr in Prozent, gerundet auf 2 Kommastellen FC33 vitalNeeds Lebensbedarf Lebensbedarf, jährli-

cher Betrag

FC34 4052.10 Children Kinderbeteiligung an Kinderbeteiligung an

EL EL

0 = ohne Kinder 1 = 1 Kind bis 25 Jahre an EL beteiligt 2 = 2 Kinder bis 25 Jahre an EL beteiligt usw.

FC41 4052.20 incomeConsi- Einkommen anre- Einkommen anre-

deredTotal chenbar Total chenbar Total

FC50 livingSituation Lebenssituation 0 = Normalfall

1 = Nutzniessung

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2 = Mitglied einer Ordensgemeinschaft

Tabelle 8: Variablen Meldungstyp Berechnungselemente

4.5.2 Erläuterungen

4052.10 Bei einer gesonderten Berechnung, bei der der eine Partner zu Hause und der

andere im Heim leben, ist die Anzahl der an der EL beteiligten Kinder (FC34) nur beim zu Hause lebenden Partner, nicht aber beim im Heim lebenden Partner, anzugeben.

Der Ansprecher (P2 representative = 1) ist nicht Bestandteil der Summe von «Kinderbeteiligung an EL» (FC34 children); auch dann nicht, wenn der Ansprecher die «Lebensbedarfskategorie» (P4 vitalNeedsCategory) «CHILD» enthält. 4052.20 Anrechenbares Einkommen (effektives Erwerbseinkommen und/oder hypotheti-

sches Einkommen), nach Abzügen gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst a ELG, jährlich. Es gelten für die Kalkulation des anrechenbaren Einkommens folgende Grundsätze:

• Gemeinsame Berechnung: Die Freibeträge und die zu berücksichtigenden Prozentsätze der Einkommen richten sich nach dem Gesetz.

• Gesonderte Berechnung: Die Freibeträge pro Entscheid entspricht der Hälfte des Freibetrages für Ehepaare. Es ist davon auszugehen, dass bei einer gesonderten Berechnung normalerweise keine Personen mit IV-Taggeld vorkommen.

Konkret wird das anrechenbare Einkommen wie folgt kalkuliert:

Der Ausdruck rechts muss >= 0 sein, daher FC41 (IncomeConsideredTotal) > max [Par1 *(E6 lucrativeGrossIncome + E28 hypotheticalGrossIncome – Freibetrag (Par2)) ,0].

Es gilt für den Parameter Par1:

• gesonderte Berechnung: Par1 = 2/3

• gemeinsame Berechnung: Falls P3 (pensionKind) des Ansprechers = 994 (IV-Taggeld), dann Par1 = 1, andernfalls Par1 = 2/3.

Es gilt für den Parameter Par2:

• gesonderte Berechnung: Par2 = 975.-

• gemeinsame Berechnung: Falls P3 (pensionKind) des Ansprechers = 994 (IV-Taggeld), dann Par2 = 0.-, andernfalls gilt für Par2:

o 1'300.- (Alleinstehende)

o 1'950.- (Ehepaare und Personen mit rentenberechtigten Waisen oder mit Kindern).

4052.30 Beim Freibetrag für das Vermögen sind die nachfolgend beschriebenen Situatio-

nen möglich:

Gemeinsame Berechnung

• Lebensbedarfskategorie „kein Lebensbedarf“ (im Heim) (P4 vital-

NeedsCategory = 0, NO_NEEDS):

o Freibetrag = 30'000.- (falls erwachsene Person im Heim) oder

31

o Freibetrag = 15'000.- (falls Kind im Heim) • Lebensbedarfskategorie „Alleinstehend“ (P4 vitalNeedsCategory = 1, ALONE): o Freibetrag = 30'000.- + FC34 (Anzahl Kinder) * 15'000.- oder o Freibetrag = 15'000.- + FC34 (Anzahl Kinder) * 15'000.- (alleinstehende Person, welche den Freibetrag eines Kindes hat). • Lebensbedarfskategorie „Ehepaar“ (P4 vitalNeedsCategory = 2, COUPLE): o Freibetrag= 50'000.- + FC34 (Anzahl Kinder) × 15'000.- • Lebensbedarfskategorie „Waise / Kind“ (P4 vitalNeedsCategory = 3, CHILD): o Freibetrag = 15’000.- + FC34 (Anzahl Kinder) * 15'000.- oder o Freibetrag = 30'000.- + FC34 (Anzahl Kinder) × Par3 (Kind, welches den Freibetrag eines Alleinstehenden hat). Gesonderte Berechnung • Freibetrag = (50'000.- + (∑Fall FC34 (Anzahl Kinder)) × 15'000.-) / 2

4.6 Meldungstyp Liegenschaft – realPropertyType

4.6.1 Variablenbeschreibungen 4061.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

FC10 realProperty Grundeigentum Grundeigentum, exklusive selbstbewohnte Liegenschaft FC14 mortgage- Hypothekarschulden Hypothekarschulden Debts

FC44 mortgage- Hypothekarschulden Hypothekarschulden DebtsRealPro- nicht selbstbewohnt von nicht selbstbeperty wohnter Liegenschaft FC21 3002.10 propertyIn- Liegenschaftsertrag Liegenschaftsertrag, come Zinsen aus Miete und Pacht brutto jährlich (ohne Mietwert)

FC30 mortgageInte- Hypothekarzins (in- Betrag Hypothekar rest klusive Baurechtszin- und Baurechtszins, sen) jährlich

FC31 maintenan- Gebäudeunterhalt Kosten GebäudeunceFees terhalt, jährliche FC32 4062.10 interestFeesE- Hypothekarzins / Ge- Anrechenbarer Hypoligible bäudeunterhalt thekarzins und anrechenbare Gebäudeunterhaltskosten,

jährlich

Tabelle 9: Variablen Meldungstyp Immobilien

EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

32

4.6.2 Erläuterungen

4062.10 Bei einer gesonderten Berechnung müssen, falls beide Ehegatten im Heim oder

Spital leben, Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinsen hälftig aufgeteilt in der Variablen «Hypothekarzins / Gebäudeunterhalt» (FC32) gemeldet werden. Wenn der Ehegatte zu Hause nicht in der Liegenschaft wohnt, welche einem von beiden gehört, dann müssen die Kosten ebenfalls hälftig aufgeteilt und in der Variablen «Hypothekarzins / Gebäudeunterhalt» (FC32) gemeldet werden.

33

4.7 Meldungstyp selbstbewohnte Liegenschaft – housingOwnerType

4.7.1 Variablenbeschreibungen

4071.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

FC11 4072.10 selfInhabi- Selbstbewohnte Lie- Selbstbewohnte LietatedProperty genschaft genschaft, Freibetrag nicht abgezogen FC17 4072.20 selfInhabi- Freibetrag selbstbe- Freibetrag für die tatedProperty- wohnte Liegenschaft selbstbewohnte Lie-Deductible genschaft

FC22 3002.10 rentalValue Mietwert Mietwert der eigenen selbstbewohnten Liegenschaft, jährlich gemäss WEL [1], Rz 3433.02

FC43 mortgage- Dettes hypothécaires Hypothekarschulden DebtsSelfinha- liées à l’immeuble ser- von selbstbewohnter bited vant d’habitation Liegenschaft

Tabelle 10: Variablen selbstbewohnte Liegenschaft

4.7.2 Erläuterungen

4072.10 Bei einer gesonderten Berechnung ist der Wert der selbstbewohnten Liegen-

schaft hälftig aufzuteilen und für beide Partner im Feld FC11 (selfInhabitatedProperty) zu melden, auch wenn einer der Partner im Heim lebt.

4072.20 Der Freibetrag für eine Liegenschaft bei gesonderter Berechnung eines Ehe-

paars, bei dem der eine Partner zu Hause und der andere in einem Heim oder Spital leben, ist hälftig auf die beiden Partner aufzuteilen und im Feld FC17 (selfInhabitatedPropertyDeductible) zu melden.

Normalfall: Fr. 112'000.- als Eigentümer einer selbst-bewohnten Liegenschaft (Wert kann ändern).

Spezialfall «Ein Partner lebt nicht zu Hause»: Fr. 150'000.- für die Liegenschaft eines Ehepaars, bei dem der eine Partner zu Hause und der andere in einem Heim oder Spital lebt.

Spezialfall «Empfänger einer Hilflosenentschädigung der AHV, der IV, der UV oder MV»: Fr. 300'000.- (Wert kann ändern). In vielen Fällen kann dieser Spezialfall nicht geprüft werden, da die Existenz einer HE nicht immer geprüft werden kann.

34

4.8 Meldungstyp Miete – rentsType

4.8.1 Variablenbeschreibungen

4081.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

FC19 4082.10 grossRental Bruttomietzins anre- Anrechenbarer jährlichenbar cher Bruttomietzins, inkl. Mietzinszu-

schlag für rollstuhlgängige Wohnung gemäss Art. 10 Abs. 1 Bst b Ziff. 3 ELG oder Mietwert inklusiv Nebenkostenpauschale; 0 = Gratis wohnende Personen

FC26 4082.20 rentCategory Mietzinsart Mietzinsart

FC27 rentGrossTotal Bruttomietzins Total Gesamter Bruttomietzins oder Mietwert für die gesamte Liegenschaft, jährlich

FC28 rentGrossTo- Bruttomietzins Anteil Anteil Bruttomietzins talPart oder Anteil Mietwert für EL-Berechtigte (Mietzinsaufteilung), jährlich

FC29 maxRent Mietzinsmaximum Maximaler Mietzins, jährlicher Grenzbetrag

FC47 4082.30 rentRegion Mietzinsregion 1 = Grosszentrum 2 = Stadt

3 = Land

FC48 wheelchairSur- Rollstuhlzuschlag 0 = Nein

charge 1 = Ja

FC49 4082.40 familySize Familiengrösse

Tabelle 11: Variablen Meldungstyp Miete

4.8.2 Erläuterungen 4082.10 Falls der der anrechenbare Bruttomietzins 0 ist, handelt es sich um gratis wohnende Personen. Mietzinszuschläge für rollstuhlgängige Wohnungen sind in diesem Feld zu melden und nicht im Feld E26 (übrige Ausgaben). Falls eine oder mehrere Personen des Entscheids zu Hause leben (P12 =1), müssen FC19 (anrechenbarer Bruttomietzins) und FC27 (Bruttomietzins Total) zwingend gemeldet werden, auch wenn diese 0 sein sollten. 4082.20 Folgende Mietzinsarten sind möglich: • 0 = kein Mietzins • 1 = Bruttomiete jährlich (Miete + Nebenkosten + evtl. Heizkosten) • 2 = Mietwert selbstbewohnte Liegenschaft inklusiv Nebenkostenpauschale. 4082.30 Mietzinsregion zivilrechtlicher Wohngemeinde oder Aufenthaltsgemeinde gemäss EDI-Verordnung [10].

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35

4082.40 Für diese Variable besteht derzeit kein Verwendungszweck. Es wird den EL-DS empfohlen, einen fixen Wert «1» zu melden.

4.9 Meldungstyp Person – personType

4.9.1 Variablenbeschreibungen

4091.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

P1 vn AHVN13 AHVN13 der Personen 1-n, die durch die Verfügung betroffen sind

P2 4092.10 representative Ansprechperson Anspruchsperson,

welche eine EL begründet

P3 4092.20 pensionKind Leistungsart betei- Leistungsart betei-4092.30 ligte Personen ligte Personen

4092.40

P4 4092.50 vitalNeedsCa- Lebensbedarfskate- Lebensbedarfskatetegory gorie gorie

P5 4092.60 maritalStatus Zivilstand gem. Zivilstand gem.

eCH0011 eCH0011 (Datenstandard Personendaten)

P12 4092.70 housingMode Wohnsituation Wohnsituation

P15 4092.100 degreeOfInva- Invaliditätsgrad in %

lidity

P6 + 4092.90 legalAddress ZR Wohngemeinde + Zivilrechtliche Wohn-P10 Wohnkanton gemeinde mit BFS-Gemeindenummer sowie Wohnkanton (addressType)

P11 + 4092.80 livingAddress Aufenthaltsgemeinde Aufenthaltsgemeinde P13 4092.90 + Aufenthaltskanton mit BFS-

Gemeindenummer sowie Aufenthaltskanton (address-Type)

Tabelle 12: Variablen Meldungstyp Person

4.9.2 Erläuterungen 4092.10 Folgende Codes bezüglich Ansprechperson sind erlaubt: • 0 = nein (nicht die Ansprechperson) • 1 = ja (es handelt sich um die Ansprechperson). Als Ansprecher ist immer eine Person innerhalb eines Entscheides zu melden, welche einen EL-Anspruch begründet 4092.20 Es sind die Codes zur Leistungsart gemäss WL-RR [2], Anhang 7, Element Leistungsart zu verwenden. Es existieren drei Fälle mit dem alten Leistungscode 56 «Ausserordentliche Doppel-Kinderrente (IV)», welche im Jahr 2001 nicht auf die neu gültigen Codes

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überführt wurden und im Rentenregister auch so bestehen (unbekannter Vater) bleiben. Dieser Code ist zu mappen und wie folgt dem ELReg zu melden:

• 56 → 54 – Ausserordentliche IV-Kinderrente (zur Rente des Vaters)

Mit der nächsten Schemaänderung wird dieser Code ins Schema „101-full-decision“ aufgenommen

Wenn es sich nicht um eine Leistungsart gemäss WL-RR [2], Anhang 7 handelt (Rente oder Hilflosenentschädigung), gilt das folgende:

• 991 = keine Leistung Altersversicherung. Dieser Code ist anzugeben, wenn die Person eine bestimmte Grundleistung der Altersversicherung hätte, wenn sie die Mindestbeitragsdauer erfüllen würde (EL-Anspruch trotz fehlender Grundleistung gemäss WEL [1], Rz 2230.01).

• 992 = keine Leistung Hinterlassenenversicherung. Dieser Code ist anzugeben, wenn der verstorbene Ehepartner eine bestimmte Grundleistung der Hinterlassenenversicherung hätte, wenn er die Mindestbeitragsdauer erfüllen würde (EL-Anspruch trotz fehlender Grundleistung gemäss WEL [1], Rz 2230.01).

• 993 = keine Leistung Invalidenversicherung. Dieser Code ist anzugeben,

wenn die Person eine bestimmte Grundleistung der Invalidenversicherung hätte, wenn sie die Mindestbeitragsdauer erfüllen würde (EL-Anspruch trotz fehlender Grundleistung gemäss WEL [1], Rz 2230.01).

• 994 = IV-Taggeld. Dieser Code ist anzugeben, wenn die Person ein IV-Taggeld erhält.

• 999 = keine Leistung. Dieser Code ist anzugeben, wenn die Person gemäss Art. 4 Abs. 1 ELG keine Leistung (Rente, Hilflosenentschädigung, Taggeld) erhält und keine virtuelle Leistung (Codes 991 – 993) hat. 50902.03 Hat ein EL-Bezüger sowohl eine Rente als auch eine Hilflosenentschädigung,

dann ist unter P3 (Leistungsart) die Rente anzugeben und nicht die Codes zur Hilflosenentschädigung gemäss WL-RR [2] Anhang 7.

4092.30 Hat die Ansprechperson (representative = 1) keine Rente, sondern eine Hilflo-

senentschädigung zur IV, dann ist der Code der betroffenen Hilflosenentschädigung zur IV gemäss WL-RR [2], Anhang 7 anzugeben.

Wenn die Ansprechperson weder eine Rente noch eine Hilflosenentschädigung zur IV bezieht, ist einer der Codes 991 – 994 anzugeben.

Bei Ehegatten, welche keine Rente sondern eine Hilflosenentschädigung haben, ist der Code der betroffenen Hilflosenentschädigung gemäss WL-RR [2], Anhang 7 anzugeben.

4092.40 Bei Kindern mit mehreren Renten ist der kleinere Code mit der Variable P3 zu

melden. In jedem Fall müssen die entsprechenden Renten zusammengezählt werden.

4092.50 Folgende Lebensbedarfskategorien sind möglich:

• 0 = kein Lebensbedarf (im Heim)

• 1 = Alleinstehend

• 2 = Ehepaar

• 3 = Waise/Kind < 11 Jahre

• 4 = Jugendlicher >= 11 Jahre

37

Es wird die Kategorie des Lebensbedarfs gemeldet, so dass z.B. eine Waise oder ein Kind die Lebensbedarfskategorie 1 (alleinstehend) aufweisen kann.

4092.60 Zivilstand gemäss eCH-0011 (Datenstandard Personendaten):

• 1 = ledig

• 2 = verheiratet

• 3 = verwitwet

• 4 = geschieden

• 5 = unverheiratet

• 6 = in eingetragener Partnerschaft

• 7 = aufgelöste Partnerschaft

• 9 = unbekannt.

Gemäss ZGB, Art. 94 müssen Brautleute seit 1998 das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, siehe auch Rz 3000.19.

4092.70 Es können folgende Wohnsituationen gemeldet werden:

• 1 = zu Hause

• 2 = im Heim

4092.80 P11 (Aufenthaltsgemeinde) und P13 (Aufenthaltskanton) müssen nur gemeldet

werden, wenn diese abweichend zu P6 (Wohngemeinde) und / oder P10 (Wohnkanton) sind. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn ein Heimaufenthalt vorkommt oder eine umfassende Beistandschaft existiert (Art. 26 ZGB / SR 210)).

Für die Wohn- und Aufenthaltsgemeinden gelten die BFS-Nummern der schweizerischen Gemeinden, und für die Aufenthaltsgemeinden zusätzlich die Gemeindenummern des Fürstentums Lichtenstein:

Vaduz (BFS-Nr.: 7001), Triesen (BFS-Nr.: 7002), Balzers (BFS-Nr.: 7003), Triesenberg (BFS-Nr.: 7004), Schaan (BFS-Nr.: 7005), Planken (BFS-Nr.: 7006),

Eschen (BFS-Nr.: 7007), Mauren (BFS-Nr.: 7008), Gamprin (BFS-Nr.: 7009),

Ruggell (BFS-Nr.: 7010), Schellenberg (BFS-Nr.: 7011).

4092.90 Bei den statistischen Grundlagendaten des BSV erfolgt die Verknüpfung der Prä-

mien- und Mietzinsregionen über die BFS-Gemeindenummer. Mit Einführung der Mietzinsregionen per 01.01.2021 (EL-Reform) ist im ELReg-Datenaustausch nicht mehr das Amtliche Gemeindeverzeichnis der Schweiz3 vom BFS massgebend, sondern der Anhang 1 der EDI-Verordnung [10]. Eine Gemeindefusion mit einer neuen politischen Gemeinde, welche erst nach Redaktionsschluss der EDI-Verordnung genehmigt wird, wird im Anhang 1 nicht enthalten sein und darf im ELReg -Datenaustausch nicht verwendet werden. Dasselbe gilt für unterjährige Gemeindefusionen. Die angepasste EDI-Verordnung mit deren Anhang 1, welche jeweils per 1. Januar in Kraft tritt, ist erstmals im Meldemonat Februar und letztmals im Folgejahr im Meldemonat Januar anzuwenden.

Für die Identifikation der Gemeinde des Wohnobjekts, welches in der EL-

Berechnung mit der geltenden Mietzinsregion berücksichtigt wurde, ist mit der Variable P6 «Zivilrechtliche Wohngemeinde / legalAddress» die entsprechende BFS-Gemeindenummer zu melden. Bei Sonderfällen, wo die zivilrechtliche Wohngemeinde nicht mit der Gemeinde des Wohnobjekts übereinstimmt, ist die

3 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/grundlagen/agvch.html

38

BFS-Gemeindenummer, für welche in der EL-Berechnung die entsprechende Mietzinsregion berücksichtigt wurde, mit der Variable P11 «Aufenthaltsgemeinde / livingAddress» zu melden. Die Mietzinsplausibilitäten sind so ausgerichtet, dass wenn P6 und P11 gemeldet, die Variable P11 anstelle von P6 hinzugezogen wird.

4092.100 Bei Bezügern, die aufgrund zu kurzer Beitragsdauer keine IV-Rente haben (pen-

sionKind 993, siehe Rz 4092.20), ist der durch die EL-Stelle abgeklärte IV-Grad, welcher Voraussetzung für einen EL-Anspruch ist, zu melden.

4.10 Meldungstyp Adresse – addressType

4.10.1 Variablenbeschreibungen

4101.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

P10+ canton Wohnkanton resp. Wohnkanton resp.

P13 Aufenthaltskanton Aufenthaltskanton:

Kantonskürzel gem. [eCH007: can-

tonAbbreviation-Type].

P6 + municipality Wohngemeinde resp. Wohngemeinde resp. P11 Aufenthaltsgemeinde Aufenthaltsge-

meinde: BFS-

Nummer der Gemeinde (abwei-

chende nur für Fälle im Heim, in einer Pflegeeinrichtung oder mit umfassender Beistandschaft). P14 4102.20 connectingMu- Anschlussgemeinde Nummer der Annicipality schlussgemeinde (ZH-

Gemeindenummer BFS)

Tabelle 13: Variablen Meldungstyp Adresse

4.10.2 Erläuterungen

4102.10 Die Anschlussgemeinde (P14) wird nur im Kanton Zürich gemeldet. Gemeldet

wird dabei die BFS-Gemeindenummer jener ZH-Gemeinde, welche für die Verwaltungskostenentschädigung zu berücksichtigen ist. Die Richtigkeit der gemeldeten BFS-Gemeindenummer liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Kantons Zürich.

4.11 Meldungstyp personenbezogene Berechnungselemente – personalCalculationElementsType

4.11.1 Variablenbeschreibungen

39

4111.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

44112.100 pension Wahl zwischen zwei

Elementen, je nachdem ob die Person eine Rente bezieht = pensionType oder nicht = noPension-Type

E5 hcLcaAllo- Leistungen gemäss Leistungen gemäss

wance KVG und VVG KVG und VVG: Beiträge der Krankenversicherung an Heimaufenthalt (Obligatorium oder Überobligatorium), jährlich E6 3002.10 lucrativeGros- Erwerbseinkommen Erwerbseinkommen

sIncome brutto brutto, vor Abzug aller Gewinnungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen, jährlich

E28 4112.80 hypotheti- Hypothetisches Ein- Hypothetisches

calGrossIn- kommen netto Netto-Einkommen come

E12 3002.10 totalPension Total Renten (exkl. Total aller Renten,

4112.10 AHV/IV jährlich

E10 3001.10 lppPension BVG-Rente BVG-Rente, jährlich

3002.10

4112.20

E11 3001.10 foreignPension Ausländische Rente Ausländische Rente,

3002.10 jährlich

4112.30

E13 3001.10 otherIncomes Übrige Einkommen übrige Einkommen,

3002.10 jährlich

4112.40

E14 lppWithdra- Betrag Kapitalbezug Kapitalbezug aus 2.

walAmount aus der 2. Säule Säule, 0 = kein Kapitalbezug

E21 4112.50 patientContri- Patientenbeteiligung Codes für die Kate-

butionCate- Kategorie gorie der Patientengory beteiligung

E24 4112.90 hcFlatHelp Krankenversiche-

rungsprämie pau- Rz 3240.01 WEL schal

E25 hcEffective- Krankenversiche- Rz 3240.02 WEL

Help rungsprämie effektiv

E26 4112.70 otherExpenses Übrige Ausgaben übrige anrechenbare

4112.71 Ausgaben, jährlich E29 4112.110 individualPre- Kantonale individu-

miumReduc- elle Prämienverbilli-

tion gung

E30 childrenCosts- Kinderbetreuungs-

AssistanceNet konsten netto

E31 disabledAllo- Bezüger einer Hilflo- 0 = Nein

wanceRecipi- senentschädigung 1 = Ja

ent

EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

40

Tabelle 14: Variablen personenbezogene Berechnungselemente

4.11.2 Erläuterungen

4112.10 Total aller Renten, inkl. BVG-Rente Feld E10, ausländische Renten Feld E11, an-

dere Renten und Pensionen aller Art (Renten der UVG, der Militärversicherung oder von privaten Versicherungen, Leibrenten).

Falls eine hypothetische Rente besteht, muss die Differenz zwischen effektiver und hypothetischer Rente gemeldet werden.

4112.20 Anteil der BVG-Rente vom Total aller Renten (Feld E12); wenn bekannt ist, dass

keine BVG-Rente besteht, ist der Betrag 0 zu melden.

4112.30 Anteil der ausländischen Rente vom Total aller Renten (Feld E12); wenn bekannt

ist, dass keine ausländische Rente besteht, ist der Betrag 0 zu melden.

4112.40 Sämtliche übrigen anrechenbaren Einkommen, die vorgängig nicht aufgeführt

wurden: Verpfründungen, bezogene familienrechtliche Unterhaltsbeiträge, Burgernutzen, Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Zinsertrag aus Vermögensverzicht, Kinder- und Ausbildungszulagen, welche im Erwerbseinkommen nicht enthalten sind, usw.

4112.50 In der EL-Berechnung kommen sowohl die Patientenbeteiligung (E22) als auch

die anrechenbare Heimtaxe (E20) vor (siehe Kapitel 5.14).

Die Kategorie der Patientenbeteiligung (E21) steht mit den Feldern E19 (Heimtaxe Total), E20 (Heimtaxe anrechenbar) und E22 (Patientenbeteiligung der EL-Berechnung) in folgenden Beziehungen:

• E21 Code = 1: Die Patientenbeteiligung ist Bestandteil der Heimtaxe. D.h. die Felder E19 (Heimtaxe Total) und E20 (Heimtaxe anrechenbar) enthalten die Patientenbeteiligung.Der Betrag in Feld E22 (Patientenbeteiligung der EL-Berechnung) muss mit dem Wert 0 gemeldet werden. Falls das optionale Feld E18 (Heimtaxe Patientenbeteiligung) gemeldet wird, muss der entsprechende Wert >0 sein.

• E21 Code = 2: Der Betrag im Feld E22 (Patientenbeteiligung der EL-

Berechnung) muss >0 sein. Die Patientenbeteiligung ist nicht Bestandteil der Heimtaxe. D.h. die Felder E19 (Heimtaxe Total) und E20 (Heimtaxe anrechenbar) enthalten die Patientenbeteiligung nicht. Falls das optionale Feld E18 (Heimtaxe Patientenbeteiligung) gemeldet wird, muss der entsprechende Wert = 0 sein.

• E21 Code = 3: Die Patientenbeteiligung wird in der EL-Berechnung nicht berücksichtigt, weshalb mit dem Feld E22 (Patientenbeteiligung der EL-

Berechnung) der Wert 0 zu melden ist. Die Felder E19 (Heimtaxe Total) und E20 (Heimtaxe anrechenbar) enthalten die Patientenbeteiligung nicht.

4112.60 Falls eine DS den Wert für die Patientenbeteiligung nicht führt, d.h. den Wert von

E22 (Patientenbeteiligung der EL-Berechnung) nicht kennt, ist der Wert von E22 mit 0 anzugeben. Dies ist notwendig, da E22 ein obligatorisch zu meldendes Feld ist. Falls E22 mit dem Wert 0 gemeldet wird, darf E21 (Patientenbeteiligung Kategorie) nicht den Code 2 (zusätzlich zur Heimtaxe in jährlicher EL) enthalten.

4 Bei «pension» handelt es sich nicht um eine Variable, sondern um ein Element, welches Variablen enthält.

41

4112.70 Alle übrigen anrechenbaren Ausgaben ohne Krankheitskosten, die vorgängig

nicht aufgeführt wurden: Geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge, Beiträge an die AHV/IV/EO für Nichterwerbstätige, usw. Mehrkosten für rollstuhlgängige Wohnungen sind nicht in diesem Feld, sondern unter FC19 (anrechenbarer Bruttomietzins) zu melden.

Bei einer gesonderten Berechnung müssen die Ausgaben für geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge an gemeinsame Kinder je hälftig auf die beiden beteiligten Ehegatten aufgeteilt und als Teil der gemeldeten Beträge im Rahmen der Variable E26 (Übrige Ausgaben) gemeldet werden.

4112.71 Regelung der Heimtaxen:

• Die tageweise Anrechnung der Heimtaxen beim Eintritts- und Austrittsmonat sind dem ELReg nicht zu melden.

• Stirbt ein EL-Bezüger im Heim, so ist der Todesmonat mit einem «validTo» zu melden.

• Bei Übertritt eines EL-Bezügers von «zu Hause» ins «Heim» ist der 2. Monat des Heimeintritts als «validFrom» zu melden. D.h. der 1. Monat des Heimeintritts wird noch als «zu Hause lebend» gemeldet.

• Bei einem medizinisch notwendigen Heimwechsel können für einen gewissen Zeitraum zwei Heimtaxen in der EL-Berechnung berücksichtigt werden. Die doppelte Berücksichtigung ist nicht an das ELReg zu melden. Stattdessen ist bis zum Ende des Monats, in dem der Heimwechsel erfolgt ist, ausschliesslich die Heimtaxe des alten Heims und ab dem Folgemonat die Heimtaxe des neuen Heims zu melden.

4112.80 Hypothetisches Brutto-Einkommen gemäss Art. 14a und 14b ELV [4], jährlich.

4112.90 Bei Fällen mit Direktzahlungen an die Krankenkassen kann es vorkommen, dass

das Feld E24 (hcFlatHelp, Krankenversicherungsprämie pauschal) einen sehr geringen Betrag oder den Wert 0 aufweist. Dies kann zu einer Plausibilitätsverletzung (PS-012) der Plausibilitäts-Verletzungs-Kategorie (PVK) 2 führen.

4112.100 Hat eine Person in der EL-Berechnung von Element «pension» keine Einnah-

menattribute (AHV-IV-Rente (E2), Hilflosenentschädigung (E3) und Taggelder (E4)), dann ist das Element «noPension» zu melden.

4112.110 Die höchste Prämienverbilligung, die der Kanton für die jeweilige Prämienregion

und die jeweilige Altersgruppe für Personen festgelegt hat, die weder EL noch Sozialhilfe beziehen (Art. 9 Abs. 2 Bst. a ELG).

4.12 Meldungstyp Rente – pensionType

Dieses Datenelement ist obligatorisch für Personen, die eine Rente beziehen und kommt einmal vor (1, 1). Für Personen, die keine Rente beziehen, wird anstelle des pensionType-Elements ein noPensionType-Element geschickt (vgl. nächstes Kapitel).

42

4.12.1 Variablenbeschreibungen

4121.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

E1 4122.10 compensation- Rentenauszahlende Nummer der AHV-Office AK oder andere Kasse gemäss

Stelle www.ahv-iv.info oder 999 für andere Stellen.

E27 compensatio- Rentenauszahlende Nummer der AHVnAgency AHV-Zweigstelle Kassen-Zweigstelle gemäss www.ahviv.info

E2 3001.10 avsAiPension AHV-/IV-Rente AHV/IV-Rente, jährlich

E3 4122.20 disabledAllo- Hilflosenentschädi- Hilflosenentschädiwance gung gung (auch solche zur UV oder MV),

jährlich

E4 4122.30 dailyAllowance Taggelder Taggelder, jährlich (der Kranken-, IV-,

Unfall-, Arbeitslosenversicherung und EO)

Tabelle 15: Variablen Meldungstyp Rente

4.12.2 Erläuterungen

4122.10 Nummer der Kasse, die die AHV- oder IV-Rente zahlt oder 999 für andere Stel-

len. Es handelt sich nicht um die Durchführungsstelle, die die EL zahlt (diese ist in Feld FC35 (ELStelle) und ggf. in Feld FC37 (EL-Zweigstelle) anzugeben).

4122.20 Die Hilflosenentschädigung ist nur zu melden, wenn sie für die EL-Berechnung

berücksichtigt wird (d.h. nur bei Heimbewohnern). Es sind die Hilfslosenentschädigungen sowohl der UV als auch der MV einzutragen.

4122.30 Taggelder müssen bei einer gesonderten Berechnung immer auf beide Ehepart-

ner hälftig verteilt werden. Dies trifft bei allen Taggeldern zu, auch bei solchen der Krankenversicherung.

Von der Zusammenrechnung und hälftigen Aufteilung sind ausgenommen:

• Leistungen der Kranken- und Unfallversicherung an den Heim- oder Spitalaufenthalt.

• Hilflosenentschädigungen, sofern sie überhaupt als Einnahme angerechnet werden.

4.13 Meldungstyp keine Rente – noPensionType

4.13.1 Variablenbeschreibungen

Dieses Datenelement ist obligatorisch für Personen, die keine Rente beziehen.

43

4131.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

noPension AK leeres Feld welches aussagt, dass die Person keine Rente bezieht. In einem solchen Fall muss P3 den Wert 999 (keine Leistung) enthalten.

Tabelle 16: Variablen Meldungstyp keine Rente

4.14 Meldungstyp Heimtaxe – residenceCostsType

4.14.1 Variablenbeschreibungen

4141.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

E15 resi- Heimtaxe Hotellerie Heimtaxe Hotellerie, denceCosts- jährlich

Lodging

E16 resi- Heimtaxe Pflege Heimtaxe Pflege,

denceCost- jährlich

sCare

E17 resi- Heimtaxe Betreuung Heimtaxe Betreuung, denceCosts- jährlich

Assistance

E18 4112.50 resi- Heimtaxe Patienten- Heimtaxe PatientendenceCost- beteiligung beteiligung, jährlich sPatientContri-

bution

E19 4112.50 resi- Heimtaxe Total Total aller Heimta-4142.10 denceCost- xen, jährlich (HotellesTotal rie, Pflege, Betreuung und Patientenbeteiligung)

E20 4112.50 resi- Heimtaxe anrechen- Anrechenbare Heim-4112.70 denceCost- bar taxe, jährlich

4112.71 sConsidered

4142.20

E22 4112.50 residencePati- Patientenbeteiligung Patientenbeteiligung 4112.60 entContribu- der EL-Berechnung der EL-Berechnung, 4142.30 tion jährlich

E23 residencePati- Persönliche Ausla- Persönliche AuslaentExpenses gen gen für Heimbewohner, jährlich

Tabelle 17: Variablen Meldungstyp Heimtaxe

4.14.2 Erläuterungen 4142.10 Effektives Gesamttotal aller Heimtaxen. 4142.20 Falls die effektive Heimtaxe grösser ist die maximal anrechenbare Heimtaxe, ist in der EL-Berechnung die anrechenbare Heimtaxe einzusetzen. Andernfalls ist die effektive Heimtaxe zu verwenden. 4142.30 Bei der Patientenbeteiligung besteht eine Obergrenze für Beiträge an die Heimtaxen im Rahmen der neuen Regelung zur Pflegefinanzierung 2011.

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44

4.15 Zu liefernde Merkmale für ablehnende Entscheide ohne Berechnungselemente (FC2 = 1, 4, 5)

4.15.1 Variablenbeschreibungen

4151.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

FC1 4012.10 businessCa- EL-Geschäftsfall-Id Eindeutige Fallbe-4012.20 seIdRPC zeichnung

FC2 4022.60 decisionKind Entscheid Entscheidart

FC36 decisionId Entscheid-Id Eindeutige Identifikation eines Entscheids FC3 4022.10 decisionDate Verfügungsdatum Datum an dem der Entscheid verfügt wurde

FC5 validFrom GültigVon Gültig-ab-Datum des Nicht-Anspruchs auf EL im Format JJJJ-MM (JJJJ ist die vierstellige Jahreszahl, MM ist die zweistellige Monatszahl)

FC35 elOffice ELStelle Nummer der meldenden EL-Stelle (3-stellig)

FC37 4022.70 elAgency EL-Zweigstelle Nummer der EL-Zweigstelle, nur im Kt. ZH Gemeindenummer BFS, sonst leer

P1 vn AHVN13 AHVN13 der Personen 1-n, die durch die Verfügung betroffen sind

Tabelle 18: Variablen Meldungstyp ablehnende Entscheide ohne Berechnungselemente

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45

4.16 Zu liefernde Merkmale für Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen

4.16.1 Variablenbeschreibungen 4161.10 V-Nr. Rz Engl. Bez. Bezeichnung Beschreibung

FC1 4012.10 businessCa- EL-Geschäftsfall-Id Eindeutige Fallbe-4012.20 seIdRPC zeichnung

FC36 decisionId Entscheid-Id Eindeutige Identifikation eines Entscheids FC35 elOffice ELStelle Nummer der meldenden EL-Stelle (3-stellig)

FC37 4022.70 elAgency EL-Zweigstelle Nummer der EL-Zweigstelle, nur im Kt. ZH Gemeindenummer BFS, sonst leer

C1 4162.10 actionKind Typ der Meldung

Tabelle 19: Variablen Meldungstyp Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen

4.16.2 Erläuterungen 4162.10 Der Typ der Meldung wird durch die folgenden Codes festgelegt: • 0 = Ungültigkeitsmeldung • 1 = Annullationsmeldung.

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46

Vergabe der EL-Geschäftsfall-Id bei Entscheiden, wenn früher schon Entscheide gefällt worden sind

5000.10 Die folgende Situation wird von den Durchführungsstellen nicht einheitlich ge-

handhabt:

• Das Rentner-Ehepaar Muster mit eigenem Haushalt (Mietwohnung) stellt im 2013 Antrag auf EL.

• Noch im selben Jahr wird durch die EL-Stelle der Entscheid gefällt, dass das Ehepaar keinen Anspruch auf EL hat (Einnahmenüberschuss) → einheitlicher ablehnender Entscheid.

• Im Januar 2014 begeben sich Herr und Frau Muster in ein Altersheim und stellen erneut einen Antrag auf EL.

• Die EL-Stelle entscheidet im März 2014, dass beide Personen ab Januar 2014 Anrecht auf EL haben → gewisse Durchführungsstellen verwenden die gleiche FallId wie in Schritt 2, andere vergeben eine neue FallId.

• Im Juni 2014 stirbt Herr Muster. Die EL-Zahlungen ab Juli 2014 für Herrn und Frau Muster werden eingestellt → Meldung Abgang einmalig.

• Im Juli 2014 stellt Frau Muster, welche weiterhin im Altersheim lebt, einen neuen Antrag auf EL.

• Die EL-Stelle entscheidet im August 2014, dass Frau Muster ab Juli 2014 Anrecht auf EL hat → Meldung positiver Entscheid mit bestehender oder neuer FallId.

5000.20 Ehepaare werden in den Fachanwendungen der EL-Stellen üblicherweise als ein

Fall mit einer einzigen FallId geführt. Falls dies nicht sein sollte, muss bei den EL-Stellen für den Datenaustausch eine gemeinsame EL-Geschäftsfall-Id generiert und gemeldet werden.

5000.30 Die Ansprechpersonen werden über die AHVN13 identifiziert.

5000.40 Beim Ableben einer Person wird keine Verfügung über die Einstellung der EL ge-

fällt sondern die EL ohne Entscheid sistiert. Falls die Meldung bezüglich Tod verspätet erfolgt, werden entsprechende Rückforderungen fällig, die nicht Teil des Bestands und somit nicht gemeldet werden.

5000.50 Eine Meldung an das ELReg mit einem entsprechenden Datum gültigBis muss in

allen Fällen geschehen.

47

Bundesbeitrag an die EL und statistische Datengrundlagen

6000.08 Der Verarbeitungsmonat Mai (Meldemonat Juni) wird vom BSV für die Festset-

zung der Bundesbeiträge und der Fallpauschale an die Kantone beigezogen.

6000.09 Der Verarbeitungsmonat Dezember (Meldemonat Januar) wird vom BSV für sta-

tistische Indikatoren, Berechnungen und Schätzungen sowie weitere nationale Auswertungen der EL beigezogen.

6000.10 Für die Festsetzung des Bundesanteils in Prozent und der massgebenden An-

zahl Fälle für die Verwaltungskosten gelten die Bestimmungen gemäss WEL [1], Kapitel 7.3.

6000.20 Geschäftsfälle, welche aufgrund einer blockierenden Plausibiltätsverletzung ge-

mäss Plausibilisierungshandbuch [7] nicht ins ELReg geladen werden können, werden bei der Festsetzung des Bundesanteils und bei der Ermittlung der Fallzahlen nicht berücksichtigt.

Für die Ausscheidung aller übrigen Geschäftsfälle sind die Bestimmungen gemäss WEL [1], Anhang 17, massgebend.

6000.30 Für die Ermittlung des Bundesbeitrages hat jeder Kanton die nachfolgenden

Qualitätsvorgaben vom BSV, basierend auf den Plausibilisierungen gemäss Plausibilisierungshandbuch [7], einzuhalten. Als Grundwert gelten die Anzahl gemeldeter Geschäftsfälle pro Kanton.

Plausibilisie- Beschreibung rungs-ID

PI-002 Bei maximal 2% der gemeldeten Geschäftsfälle enstpricht der gemeldete EL-Betrag ohne Prämienvergütung nicht dem kalkulierten EL-Betrag.

PI-008 Bei maximal 2% der gemeldeten Geschäftsfälle entspricht der gemeldete EL-Betrag mit Prämienvergütung nicht dem kalkulierten EL-Betrag.

PI-010 Jedes einzelne anrechenbare Einnahmen- und Ausgabenelement ist 0, sodass die Summe auch 0 ist. Dieser Geschäftsfall wird ausgeschieden.

Tabelle 20: Die Qualitätsvorgaben an die Plausibilitäten

6000.40 Kurzfristige Programm- oder Schnittstellenanpassungen vor den Meldemonaten

Januar und Juni sind auf Seiten des ELReg und auf Seiten der Kantone zu unterlassen.

Vorgaben und Ausnahmen dazu werden in der Betriebsgruppe ELReg vereinbart.

48

Anhang

7.1 Fallbeispiele

7.1.1 Verarbeitung der Bestandesmeldungen offener EL

MM5 G-Id6 E-Id7 gültigVon gültigBis Code Ent- Code Ent- Status scheid scheidgrund EL-Register

1. MM ZH11 ZH22555 2014-01 6 1 active

2. bis ZH11 ZH22555 2014-01 6 1 active

n-ter E-Id ZH22555 closed

7. MM ZH11 ZH22999 2014-07 6 2, 3 oder 5 active

8. bis ZH11 ZH22999 2014-07 6 2, 3 oder 5 active

n-ter

18. MM ZH11 ZH22999 2014-07 2015-06 3 4 closed

Tabelle 21: Fallbeispiel Verarbeitung der Bestandesmeldungen offener EL

In einem ersten Schritt wird auf den 1.1.2014 ein positiver EL-Entscheid (Entscheid = 6, EL-Berechtigung; Entscheidgrund = 1, Neuanmeldung) gefällt. Auf den 1.7.2014 wird basierend auf einem Mutationsantrag (Entscheidgrund = 2), einer Teuerungsanpassung (Entscheidgrund = 3) oder einer periodischen Überprüfung / Revision (Entscheidgrund = 5) ein neuer Entscheid gefällt. Dies führt dazu, dass der bisherige erste Entscheid (ZH22555) im ELReg mit dem Status «closed» automatisch beendet wird. Zum Schluss wird im Meldemonat Juli 2015 mit einem gültigBis durch die EL-Stelle ein Abgang gemeldet, so dass der zweite Entscheid (ZH22999) per 2015-06 beendet wird.

Ein Abgang wird gemeldet, indem die Bestandesmeldung ein Datum gültigBis enthält und die Felder Entscheid und Entscheidgrund mit den entsprechenden Werten gefüllt werden (Entscheid = 3, keine EL-Berechtigung wegen Abgang; Entscheidgrund = 4, Todesfall).

Da ein GültigBis-Datum nicht die Zukunft gemeldet werden kann, ist die Beendigung des Entscheids ZH22999 per 2015-06 frühestens im Meldemont 2015-07 zu melden. Auch wenn eine EL-Stelle von einer in die Zukunft geplanten Beendigung einer EL-Leistung Kenntnis hat (z. Bsp. geplante Auswanderung des EL-Bezügers), sind die Entscheiddaten bis zum Beendigungsmonat weiterhin in den monatlichen Bestandesmeldungen als offene EL-Leistung zu melden. Bei der Lieferung nach Beendigung der EL-Leistung wird der Entscheid ein letztes Mal mit einem „gültigBis“ gemeldet.

7.1.2 Verarbeitung der Bestandesmeldungen bei einem ablehnenden Entscheid (mit oder ohne Berechnungselemente)

MM G-Id E-Id gültigVon gültigBis Code Ent- Code Ent- Status scheid scheidgrund EL-Register

5 Meldemonat

6 EL-Geschäftsfall-Id

7 EL-Entscheid-Id

49

1. MM F22 A325119 2014-01 - 1, 2, 4 1 closed oder 5

Tabelle 22: Fallbeispiel Verarbeitung Bestandesmeldungen bei einem ablehnenden Entscheid

Bei einem ablehnenden Entscheid ist das gültigBis-Datum leer zu lassen. Der Entscheid- Code kann 1 (keine EL-Berechtigung aus persönlichen Gründen), 2 (keine EL-Berechtigung aus wirtschaftlichen Gründen), 4 (Rückzug) oder 5 (Nichteintreten) sein. Beim Entscheidgrund handelt es sich um eine Neuanmeldung (Code = 1).

7.1.3 Verarbeitungen der Bestandesmeldungen bei gesonderter Berechnung Im nachfolgenden Beispiel werden verschiedene ablösende Entscheide ohne Unterbruch gezeigt.

MM G-Id E-Id gültigVon gültigBis Code Ent- Code Ent- Status scheid scheidgrund EL-Register

1. MM F44 2012123 2012-01 1, 2, 4 1 closed oder 5

n-ter F44 2013551 2013-01 6 1 active

MM

… F44 2013551 2013-01 6 1 active

E-Id 2013551 closed

2014- F44 2014888 2014-05 6 2 active

06 (Mann)

2014- F44 2014889 2014-05 6 2 active

06 (Frau)

… F44 2014888 2014-05 6 2 active

(Mann)

… F44 2014889 2014-05 6 2 active

(Frau)

später F44 2014888 2014-05 2015-01 3 4 closed (Mann)

später F44 2014889 2014-05 2015-01 3 6 closed (Frau)

später F44a 2015333 2015-02 6 2 active

… F44a 2015333 2015-02 6 2 active

später F44a 2015333 2015-02 2015-12 3 4 closed

Tabelle 23: Fallbeispiel gesonderte Berechnung

EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

50

Im Rahmen des ersten Entscheides (ablehnender Entscheid) im Januar 2012 nehmen die Merkmale Entscheid und Entscheidgrund die bekannten Werte an.

Im Januar 2013 wird basierend auf einem Initialantrag (Entscheidgrund = 1) ein positiver Entscheid gefällt (Entscheid = 6).

Per Mai 2014 wird Aufgrund eines Heimeintritts einer oder beider Person(en) eine gesonderte Berechnung mit zwei Entscheiden vorgenommen. Der bisherige Entscheid (2013551) wird im ELReg mit dem Status «closed» automatisch beendet.

Mit Hinschied des Mannes im Januar 2015 werden beide Entscheide per Januar 2015 mit der Meldung „gültigBis = 2015-01“ beendet. Der Entscheid der überlebenden Frau enthält den Code Entscheidgrund 6 (=Andere).

Auf Verlangen der überlebenden Frau erfolgt ab Februar 2015 unter einer neuen EL-

Geschäftsfall-ID (F44a) eine Neuberechnung der EL (Entscheid 2015333). Je nach Handhabung der EL-Stelle kann es auch sein, dass keine neue EL-Geschäftsfall-ID verwendet wird sondern der neue Entscheid (2015333) unter der alten EL-Geschäftsfall-ID (F44) gemeldet wird.

Mit Ableben der Frau per Ende 2015 wird der Abgang mit „gültigBis = 2015-12“ gemeldet.

7.1.4 Begrenzung des EL-Betrags: Minimalgarantiefälle in Kantonen mit garantierter Mindesthöhe der IPV, die unter der durchschnittlichen KV-Prämie liegen

Beispiel 1: Erwachsene Person mit Altersrente im Kanton Bern mit Ausgabenüber-

schuss tiefer als IPV und Vergleich mit Kanton Zürich Sachverhalt

Eine Person mit einer Altersrente lebt im Kanton Bern in der Prämienregion 1. Sie zahlt monatlich einen Bruttomietzins von 1000 Franken. Sie bezieht eine Altersrente von monatlich 2200 Franken und eine BVG-Rente von monatlich 700 Franken.

Der Betrag der Durchschnittsprämie für die Krankenversicherung beträgt 509 Franken im Monat.

Der Kanton Bern zahlt den erwachsenen Personen in der einkommensschwächsten Kategorie (ohne Personen mit Sozialhilfe) in der Prämienregion 1 eine monatliche Prämienverbilligung (IPV) in Höhe von 221 Franken, welche tiefer liegt als die Durchschnittsprämie von 509 (alles Ansätze im Jahr 2017).

Kalkulation und Meldung an das ELReg

Bern Zürich1

Ausgaben

Betrag für den allg. Lebensbedarf 19 290 19 290

Bruttomiete 12 000 12 000

Krankenkassenprämie (Durchschnittsprämie) 6 108 6 108

Total Ausgaben 37 398 37 398

Einnahmen

AHV-Rente 26 400 26 400

BVG-Rente 8 400 8 400

51

Total Einnahmen 34 800 34 800

Ausgaben - Einnahmen 2 598 2 598

Mindestgarantie 2 652 6 108

= IPV, wenn Ausgabenüberschuss tiefer als

IPV

EL-Betrag mit Prämienvergütung: 2 652 6 108

EL-Betrag ohne Prämienvergütung: 00

1)Ausgaben- und Einnahmenelemente analog wie bei Bern (Ansätze

2017)

Tabelle 24: Minimalgarantiefall Erwachsene Person mit Altersrente im Kanton Bern mit Ausgabenüberschuss tiefer als IPV

Meldungstyp EL-Beträge: Kanton Bern

FC9 (Begrenzung EL-Betrag) = 2

FC7 (EL-Betrag ohne Prämienvergütung) = 0

FC8 (EL-Betrag mit Prämienvergütung) = 2‘652

Meldungstyp EL-Beträge: Kanton Zürich

FC9 (Begrenzung EL-Betrag) = 0

FC7 (EL-Betrag ohne Prämienvergütung) = 0

FC8 (EL-Betrag mit Prämienvergütung) = 6‘108.

Beispiel 2: Erwachsene Person mit Altersrente im Kanton Bern mit Ausgabenüber-

schuss zwischen IPV und Durchschnittsprämie Sachverhalt

Eine Person mit einer Altersrente lebt im Kanton Bern in der Prämienregion 1. Sie zahlt monatlich einen Bruttomietzins von 1100 Franken. Sie bezieht eine Altersrente von monatlich 2200 Franken und eine BVG-Rente von monatlich 700 Franken.

Der Betrag der Durchschnittsprämie für die Krankenversicherung beträgt 509 Franken im Monat.

Der Kanton Bern zahlt den erwachsenen Personen in der einkommensschwächsten Kategorie (ohne Personen mit Sozialhilfe) in der Prämienregion 1 eine monatliche Prämienverbilligung (IPV) in Höhe von 221 Franken.

Kalkulation und Meldung an das ELReg

Bern

Ausgaben

Betrag für den allg. Lebensbedarf 19 290

Bruttomiete 13 200

Krankenkassenprämie (Durchschnittsprämie) 6 108

Total Ausgaben 38 598

Einnahmen

52

AHV-Rente 26 400

BVG-Rente 8 400

Total Einnahmen 34 800

Ausgaben - Einnahmen 3 798

Mindestgarantie 2 652

= IPV, wenn Ausgabenüberschuss tiefer als IPV

EL-Betrag mit Prämienvergütung: 3 798

EL-Betrag ohne Prämienvergütung:0

Tabelle 25: Minimalgarantiefall Erwachsene Person mit Altersrente im Kanton Bern mit Ausgabenüberschuss zwischen IPV und Durchschnittsprämie

Meldungstyp EL-Beträge: Kanton Bern

FC9 (Begrenzung EL-Betrag) = 2

FC7 (EL-Betrag ohne Prämienvergütung) = 0

FC8 (EL-Betrag mit Prämienvergütung) = 3'798.

7.2 Merkmalskatalog gemäss Datenaustauschkonzept

Nachfolgend werden die einzelnen Merkmale (Felder) der Meldungstypen tabellarisch aufgelistet. Pro Feld sind die folgenden Charakteristika aufgelistet:

1. Nummer: Eindeutige Nummer des Merkmals (Feldes).

2. Bezeichnung: Name des Merkmals.

3. Beschreibung: Beschreibung des Merkmals (falls notwendig mit Erklärungen und / oder offenen Aspekten).

4. Datentyp: Folgende Datentypen werden zugeordnet:

a. Numeric

b. String (Beliebige Zeichenfolge, wobei die maximale Länge erst im technischen Konzept festgelegt wird)

c. DateTime (Datum und Zeit, wobei die Datumsfelder für die Merkmale Gültig-Von und GültigBis im Format Monat und Jahr geliefert werden JJJJ-MM)

d. Datetimeoffset (Periode)

e. Money (Auf ganze Frankenbeträge gerundet)

f. Bool (für ja / nein - Informationen)

5. Obligatorisches Merkmal (j/n): Falls n angegeben, ist das Merkmal optional, andernfalls (j) handelt es sich um ein obligatorisch mit Inhalt zu meldendes Merkmal.

7.2.1 Meldungstyp Fall

obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp j/n?

FC1 EL-Geschäftsfall-Id Geschäftsfall-Id, die von der EL-Stelle für businessCaseIdRPC String j den Datenaustausch vergeben wird

53

obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp j/n?

FC2 Entscheid 1 = keine EL-Berechtigung aus persönli-

decisionKind chen Gründen

2 = keine EL-Berechtigung aus wirtschaftli-

chen Gründen

3 = keine EL-Berechtigung wegen Abgang

4 = keine EL-Berechtigung wegen Rückzug

Numeric j 5 = keine EL-Berechtigung wegen Nichtein-

treten (z. Bsp. wegen nicht rechtzeitig vor-

liegendem kompletten Antrag)

6 = EL-Berechtigung

7 = keine EL-Berechtigung wegen zu ho-

hem Vermögen

FC36 Entscheid-Id

vgl. Kapitel 4.1.9 String j decisionId

FC3 Verfügungsdatum

Datum der Verfügung durch EL-Stelle DateTime j decisionDate

FC4 Entscheidgrund 1 = Neuanmeldung (Verfügung basierend

decisionCause auf Initialantrag)

2 = Neuberechnung (Mutation für ein oder

mehrere Mitglieder eines Falls basierend

auf Mutationsantrag)

3 = Teuerungsanpassung (Mutation für

Numeric j alle Fälle)

4 = Todesfall

5 = Periodische Überprüfung / Revision

6 = Andere

7= Auslandaufenthalt

8 = Meldepflichtverletzung

FC5 GültigVon

Datum im Format JJJJ-MM DateTime j validFrom

FC6 GültigBis

Datum im Format JJJJ-MM DateTime n validTo

FC7 EL-Betrag ohne Prämienvergü- EL-Betrag ohne Krankheitskosten, exklusiv

tung Vergütung der KV-Prämie, jährlich

amountNoHC 0 = Fälle, die nur Anspruch auf KV- Money j Prämienvergütung oder kein EL-Anspruch

haben

FC8 EL-Betrag mit Prämienvergü-

EL-Betrag ohne Krankheitskosten, inklusiv

tung Money j Vergütung der KV-Prämie, jährlich

amountWithHC

FC9 Begrenzung EL-Betrag Information zur Begrenzung des EL-

elLimit Betrags (Sonderfälle, Plafonierung)

0 = keine Begrenzung Numeric j 1 = Begrenzung

2 = Begrenzung Minimalgarantiefall

FC10 Grundeigentum Grundeigentum exklusiv selbstbewohnte

Money j realProperty Liegenschaft

FC11 Selbstbewohnte Liegenschaft Selbstbewohnte Liegenschaft, Freibetrag

Money j selfInhabitedProperty nicht abgezogen

FC12 Andere Vermögen Andere Vermögen (Sparguthaben, Wert-

otherWealth schriften, Barschaft, Lebensversicherung, Money j Viehhabe, Fahrhabe)

FC13 Verzichtetes Vermögen

Nettovermögensverzicht Money j divestedWealth

FC14 Hypothekarschulden

Hypothekarschulden Money j mortgageDebts

FC15 Andere Schulden

Andere Schulden Money j otherDebts

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obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp j/n?

FC16 Freibetrag Vermögen

Freibetrag Vermögen Money j wealthDeductible

FC17 Freibetrag selbstbewohnte Lie-

Freibetrag für selbstbewohnte Liegen-

genschaft Money j schaft

selfInhabitedPropertyDeductible

FC18 Vermögen anrechenbar Für die Berechnung des Vermögensver-

Money j wealthConsidered zehrs anrechenbares Vermögen

FC19 Bruttomietzins anrechenbar Anrechenbarer jährlicher Bruttomietzins,

grossRental inkl. Mietzinszuschlag für rollstuhlgängige

Wohnung gemäss Art. 10 Abs. 1 Bst b Ziff.

Money j 3 ELG oder Mietwert inklusiv Nebenkos-

tenpauschale; 0 = Gratis wohnende Perso-

nen

FC20 Vermögenseinkommen Zinsen auf Sparguthaben, Wertschriften,

Money j wealthIncome Darlehen (brutto), jährlich

FC21 Liegenschaftsertrag Zinsen aus Miete und Pacht brutto, ohne

Money j propertyIncome Mietwert, jährlich

FC22 Mietwert8 Mietwert der eigenen selbstbewohnten

Money j rentalValue Wohnung, jährlich

FC23 Wohnrecht / Nutzniessung Ertrag aus Wohnrecht und Nutzniessungs-

Money j usufructIncome vermögen, jährlich

FC24 Vermögensverzehr Betrag

Betrag Vermögensverzehr, jährlich Money j wealthIncomeConsidered

FC25 Vermögensverzehr in % Ansatz für den Vermögensverzehr in Pro-

Numeric j wealthIncomeRate zent (gerundet auf 2 Dezimalstellen)

FC26 Mietzinsart 0 = kein Mietzins

rentCategory 1 = Jährlicher Bruttomietzins (Nettomiet-

zins + Nebenkosten + evtl. Heizkostenpau-

String j schale)

2 = Mietwert selbstbewohnte Liegenschaft

inklusiv Nebenkostenpauschale

FC27 Bruttomietzins Total Bruttomietzins oder Mietwert für die

Money j rentGrossTotal ganze Wohnung, jährlich

FC28 Bruttomietzins Anteil Bruttomietzins oder Mietwert für EL-

Money j rentGrossTotalPart Berechtigte (Mietzinsaufteilung), jährlich

FC29 Mietzinsmaximum

Maximaler Mietzins, Grenzbetrag, jährlich Money j maxRent

FC30 Hypothekarzins (inklusive Bau-

Effektiver Hypothekar- und Baurechtszins,

rechtszinsen) Money j jährlich

mortgageInterest

FC31 Gebäudeunterhalt

Kosten für Gebäudeunterhalt, jährlich Money j maintenanceFees

FC32 Hypothekarzins / Gebäudeun- Anrechenbarer Hypothekarzins und anre-

terhalt chenbare Gebäudeunterhaltskosten, jähr- Money j

interestFeesEligible lich

FC33 Lebensbedarf Lebensbedarf jährlich

Money j vitalNeeds bei Heimberechnung = 0

FC34 Kinderbeteiligung an EL 0 = ohne Kinder bis 25 Jahre

children 1 = 1 Kind bis 25 Jahre an EL beteiligt

Numeric j 2 = 2 Kinder bis 25 Jahre an EL beteiligt

etc.

FC35 ELStelle Nummer der EL-Stelle (gemäss WEL [1],

Numeric j elOffice Anhang 15, Ziffer 1.1.1

FC37 EL-Zweigstelle Nummer der EL-Zweigstelle (BFS-

Numeric n elAgency Gemeindenummer)

8Mietwert gemäss WEL [1], Rz 3433.02

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Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

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obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp j/n?

FC41 Einkommen anrechenbar Total Anrechenbares Einkommen (effektives Er-

IncomeConsideredTotal werbseinkommen und/oder hypotheti-

Money j sches Einkommen), nach Abzügen gemäss

Art. 11 Abs. 1 Bst. a ELG, jährlich

FC42 Entscheid-Id des Partner-Ent- Dieses Feld ist nur zu liefern, falls es sich

scheids beim Entscheid um eine gesonderte Be-

decisionIdPartnerDecision rechnung handelt. In einem solchen Fall ist String n die Entscheid-Id (decisionId (FC36)) des

Partners zu melden.

FC43 Hypothekarschulden selbstbe- Hypothekarschulden von selbstbewohnter

wohnt Liegenschaft Money j mortgageDebtsSelfinhabited

FC44 Hypothekarschulden nicht Hypothekarschulden von nicht selbstbe-

selbstbewohnt wohnter Liegenschaft Money j mortgageDebtsRealProperty

FC45 Datum Eingang EL-Gesuch Datum in Format JJJJ-MM-TT

DateTime n requestDateOfReceipt

FC46 Art des Vermögensverzichts 1 = keine gleichwertige Gegenleistung

typeOfdivestedWealth (noEquivalentCompensation)

Numeric n 2 = übermässiger Verbrauch (excessively-

Consume)

FC47 Mietzinsregion 1 = Grosszentrum (bigCity)

rentRegion 2 = Stadt (city) Numeric j 3 = Land (country)

FC48 Rollstuhlzuschlag 0 = Nein (false)

Numeric j wheelchairSurcharge 1 = Ja (true)

FC49 Familiengrösse Familiengrösse (inkl. Familienmitglieder

familySize ausserhalb der EL-Berechnung)

Numeric j 1 = 1 Familienmitglied

2 = 2 Familienmitglieder etc.

FC50 Lebenssituation 0 = Normalfall (normal)

livingSituation 1 = Nutzniessung (usufructuary)

Numeric j 2 = Mitglied einer Ordensgemeinschaft

(congregation)

Tabelle 26: Merkmale Meldungstyp Fall

7.2.2 Meldungstyp Person

obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp j/n?

P1 AHVN13 AHVN13 (d.h. 1 - n) der durch die Verfügung be-

Numeric j vn troffenen Personen

P2 Ansprechperson 0 = nein

Bool j representative 1 = ja

P3 Leistungsart beteiligte Codes gemäss WL-RR [2], Anhang 7, Element

Personen Leistungsart.

pensionKind Wenn keine Leistungsart gemäss WL-RR:

991 = keine Leistung Altersversicherung

Numeric j 992 = keine Leistung Hinterlassenenversicherung

993 = keine Leistung Invalidenversicherung

994 = IV-Taggeld

999 = keine Leistung

EDI BSV Wegleitung zum Ergänzungsleistungs-Register – WL-ELReg Gültig ab 01.01.2018 Stand: 01.06.2025 318.106.14 d

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obligatorisch Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp j/n?

P4 Lebensbedarfskategorie 0 = Kein Lebensbedarf (im Heim), (NO_NEEDS)

vitalNeedsCategory 1 = Alleinstehend (ALONE)

2 = Ehepaar (COUPLE)

3 = Waise/Kind (<11 Jahre), (CHILD)

4 = Jugendlicher (>=11 Jahre), (TEENAGER)

String j

Es wird die Kategorie des Lebensbedarfs gemel-

det, so dass z. Bsp. eine Waise oder ein Kind die

Lebensbedarfskategorie 1 (Alleinstehend) aufwei-

sen kann.

P5 Zivilstand gemäss eCH- 1 = ledig

0011 (Datenstandard 2 = verheiratet

Personendaten) 3 = verwitwet

maritalStatus 4 = geschieden

Numeric j 5 = unverheiratet

6 = in eingetragener Partnerschaft

7 = aufgelöste Partnerschaft

9 = unbekannt

P6 ZR Wohngemeinde Zivilrechtliche Wohngemeinde, BFS-

municipality (le- Gemeindenummer Numeric j galAddress)

P10 Wohnkanton Kantonskürzel gemäss

String j canton (legalAddress) [eCH-0007: cantonAbbreviationType]

P11 Aufenthaltsgemeinde Abweichend zu P6 (wenn u.a. im Heim oder mit

municipality (livingA- umfassender Beistandschaft (Art. 26 ZGB / SR Numeric n ddress) 210)), BFS-Gemeindenummer

P12 Wohnsituation 1 = zu Hause

String j housingMode 2 = im Heim

P13 Aufenthaltskanton Kantonskürzel gemäss [eCH-0007: cantonAbbre-

String n canton (livingAddress) viationType]

P14 Anschlussgemeinde Nummer der ZH-Anschlussgemeinde, BFS-

connectingMunicipality Gemeinde-Nummer gemäss [eCH-0007:municipa- Numeric n lityIdType]

P15 Invaliditätsgrad Invaliditätsgrad in %

Numeric n degreeOfInvalidity

Tabelle 27: Merkmale Meldungstyp Person

7.2.3 Meldungstyp Personenbezogene Berechnungselemente

obliga-

Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch j/n?

E1 Rentenauszahlende AK-Nummer gemäss www.ahv-iv.ch

AK oder andere Stelle (Bsp. für AK Bern = 2) oder 999 für andere Stellen Numeric n compensationOffice

E27 Rentenauszahlende

Nummer der AHV-Zweigstelle gemäss www.ahv-iv.ch

AHV-Zweigstelle Numeric n (Bsp. für AHV-Zweigstelle Stadt Bern = 38)

compensationAgency

E2 AHV-/IV-Rente

AHV-/IV-Rente, jährlich Money j avsAiPension

E3 Hilflosenentschädi- Jahresbetrag der Hilflosenentschädigung, nur wenn

gung sie für die EL-Berechnung angerechnet wird (d.h. nur Money j disabledAllowance bei Heimbewohnern), jährlich

E4 Taggelder Taggelder (der Kranken-, IV-, Unfall- und Arbeitslo-

Money j dailyAllowance senversicherung, EO), jährlich

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57

obliga-

Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch j/n?

E5 Leistungen gemäss

Beiträge der Krankenversicherung an Heimaufenthalt

KVG und VVG Money j (Obligatorium und Überobligatorium), jährlich

hcLcaAllowance

E6 Erwerbseinkommen Erwerbseinkommen brutto vor Abzug aller Gewin-

brutto nungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen, jähr- Money j lucrativeGrossIncome lich

E28 Hypothetisches Ein-

kommen netto Hypothetisches Einkommen gemäss Art. 14a und 14b

Money j hypotheticalGrossIn- ELV, jährlich

come

E12 Total Renten (exkl. Total aller Renten, inkl. „E10-BVG-Rente“, „E11-Aus-

AHV/IV (E2)) ländische Renten“, andere Renten und Pensionen al-

Money j totalPension ler Art (Renten der UVG, der Militärversicherung oder

von privaten Versicherungen, Leibrenten), jährlich

E10 BVG-Rente Davon (E12) BVG-Rente, jährlich. Wenn bekannt, dass

Money n IppPension keine BVG-Rente, dann ist der Betrag 0 zu melden.

E11 Ausländische Rente Davon (E12) Ausländische Rente, jährlich. Wenn be-

foreignPension kannt, dass keine Ausländische Rente, dann ist der Money n Betrag 0 zu melden.

E13 Übrige Einkommen Alle übrigen anrechenbaren Einnahmen, jährlich: Alle

otherIncomes Einnahmen, die vorgängig nicht aufgeführt wurden

wie: Verpfründung, bezogene familienrechtliche Un-

terhaltsbeiträge, Burgernutzen, Ertrag aus unverteil- Money j ten Erbschaften, Zinsertrag aus Vermögensverzicht,

Kinder- und Ausbildungszulagen, welche im Erwerbs-

einkommen nicht enthalten sind etc.

E14 Betrag Kapitalbezug

aus der 2. Säule 0 = kein Kapitalbezug (muss in einer zukünftigen Wei-

Money j IppWithdrawalA- sung enthalten sein)

mount

E15 Heimtaxe Hotellerie

(Optionales Feld), jährlich Money n residenceCostsLodging

E16 Heimtaxe Pflege

(Optionales Feld), jährlich Money n residenceCostsCare

E17 Heimtaxe Betreuung

residenceCostsAs- (Optionales Feld), jährlich Money n sistance

E18 Heimtaxe Patienten-

beteiligung

(Optionales Feld), jährlich Money n residenceCostsPatient-

Contribution

E19 Heimtaxe Total Total Hotellerie, Pflege, Betreuung und Patientenbe-

Money j residenceCostsTotal teiligung, jährlich

E20 Heimtaxe anrechen-

bar In der EL-Berechnung berücksichtigte Heimtaxe, jähr-

Money j residenceCostsConsi- lich

dered

E21 Patientenbeteiligung Patientenbeteiligung:

Kategorie 1 = Bestandteil der Heimtaxe (in E19 und E20 enthal-

patientContribution- ten)

Category 2 = zusätzlich zur Heimtaxe in jährlicher EL (in E19 String j und E20 nicht enthalten. Auszuweisen in E22)

3 = nicht in EL-Berechnung (in E19, E20 und E22 nicht

enthalten)

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58

obliga-

Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch j/n?

E22 Patientenbeteiligung

der EL-Berechnung

Jährlicher Betrag Money j residencePatientCon-

tribution

E23 Persönliche Auslagen

residencePatientEx- Persönliche Auslagen für Heimbewohner, jährlich Money j penses

E24 Krankenversiche-

rungsprämie pauschal Jährlich Money j hcFlatHelp

E25 Krankenversiche-

rungsprämie effektiv (Optionales Feld), jährlich Money j HCEffectiveHelp

E26 Übrige Ausgaben

Alle übrigen anrechenbaren Ausgaben ohne Krank-

otherExpenses

heitskosten, jährlich: Alle Ausgaben ohne Krankheits-

kosten, die vorgängig nicht aufgeführt wurden wie: Money j Geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge, Bei-

träge an die AHV/IV/EO für Nichterwerbstätige, etc.

E29 Individuelle Prämien- Kantonale individuelle Prämienverbilligung

verbilligung

individualPremiumRe-

Money j duction

E30 Kinderbetreuungskos-

ten netto

childrenCostsAs- Netto-Betreuungskosten für die familienergänzende

Money n sistanceNet Betreuung von Kindern unter 11 Jahren

E31 Bezüger einer Hilflo- 0 = Nein (false)

senentschädigung 1 = Ja (true)

disabledAllowanceRe-

Numeric j cipient

Tabelle 28: Merkmale Meldungstyp personenbezogene Berechnungselemente

7.2.4 Zu liefernde Merkmale für abgelehnte Entscheide ohne Berechnungselemente (FC2 = Code 1, 4 oder 5)

obliga-

Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch j/n?

FC1 EL-Geschäftsfall-Id Fall-Id, die von der EL-Stelle vergeben und benutzt

caseIdRPC String j wird

FC2 Entscheid Bei abgelehnten Entscheiden sind nur die Code-

Numeric j decisionKind werte 1, 4 oder 5 möglich.

FC36 Entscheid-Id

vgl. Kapitel 4.1.9 String j decisionId

FC3 Verfügungsdatum

Datum der Verfügung durch EL-Stelle DateTime j decisionDate

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59

obliga-

Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch j/n?

FC5 GültigVon

Datum im Format JJJJ-MM DateTime j validFrom

FC35 ELStelle Nummer der EL-Stelle (gemäss WEL [1], Anhang 15,

Numeric j elOffice Ziffer 1.1.1

FC37 EL-Zweigstelle Nummer der EL-Zweigstelle (BFS-

Numeric n elAgency Gemeindenummer)

P1 AHVN13 AHVN13 (d.h. 1-n) der durch die Verfügung be-

Numeric j vn troffene Person

Tabelle 29: Merkmale für abgelehnte Entscheide ohne Berechnungselemente

7.2.5 Zu liefernde Merkmale für Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen

obliga-

Nr. Bezeichnung Beschreibung Datentyp torisch j/n?

FC1 EL-Geschäftsfall-Id Fall-Id, die von der EL-Stelle vergeben und benutzt

caseIdRPC String j wird

FC36 Entscheid-Id

vgl. Kapitel 4.1.9 String j decisionId

FC35 ELStelle Nummer der EL-Stelle (gemäss WEL [1], Anhang 15,

Numeric j elOffice Ziffer 1.1.1

FC37 EL-Zweigstelle Nummer der EL-Zweigstelle (BFS-

Numeric n elAgency Gemeindenummer)

C1 Typ 0 = Ungültigkeitsmeldung

Numeric j actionKind 1 = Annullationsmeldung

Tabelle 30: Merkmale für Ungültigkeits- und Annullationsmeldungen

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60

7.3 Übersicht der 3 Optionen bei einem IT-Providerwechsel

Ausgangssituation (Monat M) Situation nach dem Wechsel (Monat M+1) Alle drei Optionen sind möglich, solange die EL-Zeiträume keine Lücken haben.

Situation de départ (mois M) Situation après le changement (mois M+1) Les trois options sont possibles, du moment que les périodes de PC ne présentent pas de trou.

Bearbeitung von laufenden Fällen

Traitement des cas en cours

Option 1 Option 2 Option 3

Pool 2 erstellt einen

Pool 2 behält die Ids Pool 1 Pool 1 Pool 2 benutzt neue IDs Pool 1 muss den Beispiel neuen Entscheid für

+ alle Informationen keine Meldung keine Meldung (neue Fall+Entscheid) Entscheid schliessen denselben Fall

Pool 2 crée une

Pool 2 conserve les ID Pool 1 Pool 1 Pool 2 utilise de nouveaux ID Pool 1 doit Exemple nouvelle décision pour

+ toutes les informations pas d'annonce pas d'annonce (nouveaux cas+décision) fermer la décision le même cas Pool 1 Pool 2 Pool 2 Pool 2 Pool 1 elOffice 401 401 401 401401

elAgency 1234 1234 1234 12341234

businessCaseIdRPC Fall1 Fall1 Fall1 Fall2 Fall1 decisionId Entscheid1 Entscheid1 Entscheid2 Entscheid2 Entscheid1

vn 7560000000002 7560000000002 7560000000002 7560000000002 7560000000002 validFrom 01.2024 01.2024 12.2024 12.2024 01.2024 validTo 11.2024 decisionKind 6 EL-Berechtigung / droit aux PC 6 6 63

decisionCause 1 Neuanmeldung / nouvelle annonce 1 6 66

requestDateOf Receipt 07.01.2024 07.01.2024

decisionDate 23.01.2024 23.01.2024 01.12.2024 01.12.2024 05.11.2024

decisionKind : 3 = Abgang / départ

decisionCause: 6 = Andere / autre decisionCause: 6 = Andere / autre

Entscheid1 wird automatisch durch die

Entscheid2 -Meldung geschlossen Entscheid1 muss geschlossen werden (neuer Fall). (gleicher Fall).

Entscheid1 est automatiquement

fermée par l'annonce de Entscheid2 Entscheid1 doit être fermée (nouveau cas).

(même cas).

Bearbeitung von abgeschlossenen Fällen

Traitement des cas clôturés

Pool 1

Pool 1 meldet nichts mehr. Pool 2 meldet nichts mehr.

elOffice401

Pool 1 n'annonce plus rien. Pool 2 n'annonce plus rien.

elAgency1234

businessCaseIdRPC Fall10

decisionId Entscheid10

vn 7560000000002

validFrom 01.2024

validTo 09.2024

decisionKind 3 Abgang / départ

decisionCause 4 Todesfall / décès

requestDateOf Receipt

decisionDate 24.09.2024

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