Revision des Stiftungsrechts (parlamentarische Initiative Schiesser); Inkrafttreten
Rundschreiben Nr. 20 · 25. Oktober 2005 · Direkte Bundessteuer
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
ESTV · RS 20 · Deutsch
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Administration fédérale des contributions AFC Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Amministrazione federale delle contribuzioni AFC Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Administraziun federala da taglia AFT
Direkte Bundessteuer
Bern, 25. Oktober 2005
DB-33a/59.1.c Som
An die kantonalen Verwaltungen für die direkte Bundessteuer
Rundschreiben
Revision des Stiftungsrechts (parlamentarische Initiative Schiesser); Inkrafttreten
1. Ausgangslage
Am 8. Oktober 2004 haben die Eidgenössischen Räte eine Revision des Stiftungsrechts im Zivilgesetzbuch sowie eine Revision der Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer, über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, über die Verrechnungssteuer und über die Mehrwertsteuer verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 27. Januar 2005 unbenutzt abgelaufen.
Für die Erläuterungen der steuerlichen Revisionsbestimmungen verweisen wir auf unser Rundschreiben vom 16. Dezember 2004.
Die Revision des Stiftungsrechts erforderte den Erlass von Ausführungsbestimmungen auf Stufe Bund. Dabei handelt es sich um die neue Verordnung über die Revisionsstelle von Stiftungen sowie um die Teilrevision der Handelsregisterverordnung (mit Anpassungen an das revidierte Stiftungsrecht und an das Fusionsgesetz). Es galt in der Folge, die Gesetzesänderungen und die Ausführungsbestimmungen auf den gleichen Zeitpunkt hin in Kraft zu setzen.
2. Inkrafttreten
Der Bundesrat hat am 24. August 2005 die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches und des Bundessteuerrechts sowie die Ausführungsbestimmungen (Verordnung betreffend die Revisionsstelle von Stiftungen, Teilrevision der Handelsregisterverordnung) auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt (AS 2005 4545 ff.).
Der Hauptabteilungschef
Samuel Tanner