Quellensteuer
Rundschreiben Nr. 29 · 22. August 2006 · Direkte Bundessteuer
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
ESTV · RS 29 · Deutsch
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,
Verrechnungssteuer, Stempelabgaben
Direkte Bundessteuer
Bern, 22. August 2006
DB-442 PUL
An die kantonalen Verwaltungen
für die direkte Bundessteuer
Rundschreiben
Quellensteuer
1. Quellensteuertarife für ausländische Arbeitnehmer
Mit Wirkung auf den 1. Januar 2006 wurden bei den Tarifen für die direkte Bundessteuer im Postnumerando-System (einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbemessung) die Folgen der kalten Progression ausgeglichen (vgl. RS vom 18. Mai 2005 resp. AS 2005 1937). Für die Steuerperiode 2007 wurden mit Beschluss des Vorstehers des Eidg. Finanzdepartements vom 19. Juni 2006 die Ansätze in der Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (SR 642.118.1; vgl. Beilage 1) ebenfalls der Teuerung angepasst. Dabei wird von den in den Quellensteuertarifen eingerechneten Pauschalen einzig der halbe Abzug für die Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung von CHF 1'500.– auf neu CHF 1'600.– pro Jahr erhöht.
Die Eidg. Steuerverwaltung hat deshalb im Einvernehmen mit der Arbeitsgruppe Quellensteuer der SSK beschlossen, für die Steuerperiode 2007 keine neuen Quellensteuertarife für ausländische Arbeitnehmer zu berechnen. Der Quellensteuertarif 2006 für die direkte
Bundessteuer bleibt somit weiterhin gültig (vgl. RS vom 1. September 2005).
2. Quellensteuertarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge
Mit Datum vom 12. April 2006 (AS 2006 1791; Beilage 2) wurde der Ausgleich der kalten Progression beim Tarif für die zweijährige Veranlagung mit Vergangenheitsbemessung (PRAE-Tarif) vom Bundesrat verabschiedet. Dieser Tarif findet nach dem Übergang sämtlicher Kantone zur einjährigen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung (POST-Tarif) nur noch für die gesonderte Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge nach Artikel 38 DBG Anwendung.
Damit ist auch der im Anhang zur Verordnung über die direkte Bundessteuer bei der direkten Bundessteuer (QStV; SR 642.118.2) unter Ziffer 3 aufgeführte Tarif für Vorsorgeleistungen neu zu berechnen. Der Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements hat dieser Änderung mit Datum vom 10. Juli 2006 zugestimmt. Als Beilage 3 erhalten Sie den Text der entsprechenden Bestimmung in der Form eines Entwurfs (die Änderung der Verordnung wurde noch nicht in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts publiziert). Als Beilage 4 erhalten Sie zudem den Kurztarif 2007/PRAE (Form. 58c-2007/PRAE).
3. Merkblätter Quellensteuer (Stand 1. Juli 2006, Beilage 5)
Mit Rundschreiben vom 1. September 2005 haben wir Sie letztmals über die durch neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bedingten Ergänzungen in den verschiedenen Quellensteuer-Merkblättern und den zugehörigen DBA-Übersichten informiert (Stand 1. Juli 2005). Seither ist das DBA mit Serbien und Montenegro in Kraft getreten. Dessen Anwend-
barkeit ist jedoch erst ab dem 1. Januar 2007 vorgesehen. Wir haben uns dennoch
entschieden, dieses Jahr die Merkblätter und Übersichten neu zu publizieren. Aus diesem Grund wurde auch das DBA mit Serbien und Montenegro mit dem Hinweis der Inkraftsetzung per 1. Januar 2007 bereits in die Merkblätter und Übersichten aufgenommen.
Sonstige materielle Änderungen betreffen vor allem die DBA-Übersicht über die Quellenbesteuerung von Künstlern, Sportlern und Referenten sowie die Quellenbesteuerung von Hypothekarzinsen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz. Die beiden Merkblätter über die Quellenbesteuerung öffentlich-rechtlicher resp. privatrechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt werden im Zusammenhang mit Punkt 2 dieses Rundschreibens erst später publiziert.
Ebenfalls erhalten Sie das seit dem 1. Januar 2006 gültige Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften für ausländische Arbeitnehmer, welches aufgrund der Änderung der Grenzgängerbesteuerung im DBA mit Österreich angepasst werden musste (vgl. Schreiben der Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen der ESTV vom 26. Oktober 2005; vgl. auch Punkt 4 dieses Rundschreibens).
4. Änderung der Grenzgängerbesteuerung mit Österreich
Am 21. März 2006 wurde das Protokoll zur Revision des schweizerisch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Januar 1974 unterzeichnet. Das österreichische Parlament hat der Vorlage bereits zugestimmt. Das schweizerische Parlament wird die DBA-Änderung voraussichtlich in der Herbstsession 2006 beraten, so dass ein Inkrafttreten noch dieses Jahr möglich erscheint. Mit dem Protokoll wird unter anderem die Sonderbestimmung für Grenzgänger aufgehoben (vgl. auch das Schreiben der Abteilung für Internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen vom 26. Oktober 2005). Obwohl das Revisionsprotokoll noch nicht in Kraft ist, finden seine Bestimmungen über die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und damit die volle Quellenbesteuerung österreichischer Arbeitnehmer bereits seit dem 1. Januar 2006 provisorische Anwendung.
Das Änderungsprotokoll sieht im Weiteren vor, dass die Schweiz Österreich einen Fiskalausgleich in der Höhe von 12.5 % ihres Steueraufkommens aus den Vergütungen für unselbständige Arbeit von in Österreich ansässigen Personen leistet. Über die genauen Modalitäten (Zahlung, Meldung etc.) werden wir Sie baldmöglichst in einem separaten Schreiben informieren. Wir bitten Sie aber heute schon die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Sie uns die Quellensteuereinnahmen von in Österreich ansässigen Personen für das Steuerjahr 2006 separat melden können.
5. Anmeldeformular für quellenbesteuerte EG-/EFTA-Bürger/innen mit einer
Erwerbstätigkeit in der Schweiz
Durch die am 1. April 2006 erfolgte Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf die zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten fallen Personen aus Polen, Ungarn, Tschechien,
Slowenien, der Slowakei, Estland, Litauen, Lettland, Zypern und Malta ebenfalls unter diese Regelung. Staatsangehörige dieser Länder, welche im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA sind, können daher innerhalb der Schweiz ohne ausländerrechtliche Bewilligung einen Wechsel ihrer unselbständigen Erwerbstätigkeit vornehmen. Somit sind neu auch Staatsangehörige aus diesen Staaten gemäss Artikel 13a QStV der Meldepflicht durch den Arbeitgeber unterworfen. In der Beilage erhalten Sie das angepasste Musterformular
(Beilage 6).
Weitere ausführliche Informationen zur EU-Erweiterung und den Auswirkungen auf die Schweiz erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration
(www.bfm.admin.ch).
6. Organisationsübersicht Quellensteuer 2006
Die aktualisierte Organisationsübersicht 2006 erhalten Sie als Beilage 7. Diese besteht neu nur noch aus einer vollständigen Fassung.
Abteilung Aufsicht Kantone
Fachdienste
Daniel Emch
Chef
Beilagen:
1. Entwurf des Anhangs zur Verordnung über den Abzug von Berufskosten der
unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (SR 642.118.1)
2. Verordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen
Personen bei der direkten Bundessteuer (AS 2006 1791; SR 642.119.2)
3. Entwurf der Verordnung über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (QStV;
SR 642.118.2)
4. Kurztarif 2007/PRAE (Form. 58c-2007/PRAE)
5. Merkblätter Quellensteuer und DBA-Übersichten (Stand 1. Juli 2006)
• Merkblatt Hypothekarzinsen
• Merkblatt Künstler, Sportler und Referenten
• Merkblatt Arbeitnehmer bei internationalen Transporten
• Merkblatt Verwaltungsräte
• Merkblatt Studenten, Lehrlinge und Praktikanten
• DBA-Übersicht Künstler, Sportler und Referenten
• DBA-Übersicht Arbeitnehmer bei internationalen Transporten
• DBA-Übersicht öffentlich-rechtliche Vorsorgeleistungen
• DBA-Übersicht privatrechtliche Vorsorgeleistungen
• Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften für ausländische Arbeitnehmer (Stand 1. Januar 2006)
6. Anmeldeformular für quellenbesteuerte EG-/EFTA-Bürger/innen mit einer Erwerbs-
tätigkeit in der Schweiz
7. Organisationsübersicht Quellensteuer 2006