Drucksachen direkte Bundessteuer für die Steuerperiode 2004
Rundschreiben Nr. 3 · 28. Januar 2004 · Direkte Bundessteuer
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
ESTV · RS 3 · Deutsch
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Administration fédérale des contributions AFC Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Amministrazione federale delle contribuzioni AFC Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Administraziun federala da taglia AFT
Direkte Bundessteuer
Bern, 28. Januar 2004
DB-442 Aen
An die kantonalen Verwaltungen für die direkte Bundessteuer
Rundschreiben
Drucksachen direkte Bundessteuer für die Steuerperiode 2004
Am 19. Dezember 2003 haben die eidg. Räte das am 16. Mai 2004 zur Abstimmung gelangende Steuerpaket 2001 dahingehend geändert, dass die Neuerungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung erst am 1. Januar 2005 in Kraft treten (siehe Rundschreiben vom 27.1.2004). Damit steht fest, dass die in der Steuerperiode 2003 gültigen Abzüge und Tarife unverändert auch in der Steuerperiode 2004 zur Anwendung gelangen. In den entsprechenden Drucksachen sind somit aus der Sicht der direkten Bundessteuer mit Ausnahme des nachstehend erwähnten Formulars 11 S keine materiellen Änderungen vorzunehmen, sondern lediglich die Jahrzahlen anzupassen.
1. Formulare natürliche Personen 2004
Sie erhalten einen Bestellschein (Beilage 1), mit dem Sie die für die Steuerperiode 2004 gewünschten Formulare für die natürlichen Personen sowie einige weitere Drucksachen bestellen können. Darunter befinden sich auch die im Steuerjahr 2004 unverändert gültigen Neudrucke vom März 2003 der Tarife 1996/Post und 1997/Prae, wobei zu beachten ist, dass Letztere ausschliesslich für die gesonderte Besteuerung von Kapitalleistungen gelten.
Eine materielle Änderung erfährt der Fragebogen für Sportler und Sportlerinnen (Formular 11 S), indem die bisher unter Ziffer 9 anzugebenden Entschädigungen der Schweizer Sporthilfe neu unter Ziffer 2 Buchstabe i zu deklarieren sind. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Schreiben der Arbeitsgruppe Erwerbseinkommen der Kommission Einkommens- und Vermögenssteuer der SSK vom 20. November 2003 an die kantonalen Steuerverwaltungen.
2. Formulare juristische Personen 2004 / Verwaltungsratsbescheinigungen 2004
Ferner erhalten Sie einen weiteren Bestellschein (Beilage 2), mit dem Sie die für die Steuerperiode 2004 gewünschten Formulare der juristischen Personen (Form 5, 5a, 5b, 7, 7a, 13, 14a und 19) sowie die für das Kalenderjahr 2004 benötigten Verwaltungsratsbescheinigungen (Form. 12) mit den zugehörigen Begleitschreiben (Form. 12a) anfordern können. Auf allfällige Sonderaufdrucke ist insbesondere beim Formular 12a zu achten (bitte Muster beilegen).
Wir bitten Sie, uns beide Bestellscheine bis zum 9. Februar 2004 zurückzusenden, auch wenn keine Bestellung erfolgt. Muster einzelner Formulare können Sie jederzeit bei unserem Drucksachendienst anfordern (Herren Remund und Dreier, Tel. 031 322 74 27/29).
SEKTION ALLGEMEINE DIENSTE
Der Chef
A. Jan
Beilagen:
1. Bestellschein Formulare natürliche Personen 2004
2. Bestellschein Formulare juristische Personen 2004 / Verwaltungsratsbescheinigung 2004
Jede kantonale Steuerverwaltung erhält dieses Rundschreiben in drei Exemplaren (davon eines direkt an den Vorsteher adressiert), die beiden Beilagen in je einem Exemplar.