Drucksachen direkte Bundessteuer, pauschale Steueranrechnung und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA für die Steuerperiode 2008
Rundschreiben Nr. 48 · 29. April 2008 · Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
ESTV · RS 48 · Deutsch
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,
Verrechnungssteuer, Stempelabgaben
Direkte Bundessteuer Verrechnungssteuer
Bern, 29. April 2008
DB-442 / BUJ / ED
An die kantonalen Verwaltungen
für die direkte Bundessteuer
An die zentralen Verrechnungs-
steuerbehörden der Kantone
Rundschreiben
Drucksachen direkte Bundessteuer, pauschale Steueranrechnung und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA für die Steuerperiode 2008
1. Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung
Die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung wurden auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Zweiverdienerehepaare können künftig 50 Prozent des niedrigeren Er- werbseinkommens bis zu einem Maximum von CHF 12'500 abziehen. Dabei gilt ein Minimal- ansatz von CHF 7’600. Zusätzlich können alle Ehepaare einen Verheiratetenabzug in der Höhe von CHF 2'500 geltend machen.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Anpassungen in der Steuererklärung für natürliche Personen (Form. 2, Ziffern 16 und 23.3) sowie in der dazugehörigen Wegleitung (Form. 2a).
2. Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarz- arbeit (BGSA) auf den 1. Januar 2008 haben Arbeitgebende die Möglichkeit die Löhne der in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmenden in einem vereinfachten Verfahren abzurechnen (vgl. Artikel 2 und 3 BGSA). Damit sind Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgegolten.
In der Steuererklärung für natürliche Personen wurde nach der Ziffer 24 eine zusätzliche Zeile zur Deklaration der Bruttoeinkünfte, welche im vereinfachten Verfahren nach BGSA abge- rechnet wurden, eingefügt. Dies deshalb, weil die Daten der Steuererklärung in anderen Be- reichen (z.B. bei der Festsetzung von Stipendien oder bei der Bemessung von Prämienverbil- ligungen bei Krankenkassen) für die Berechnung der Ansprüche herangezogen werden.
3. Bescheinigung über Bezüge von Mitgliedern der Verwaltung und Organen der Geschäftsführung, neues Formular 12
Mit der Einführung des neuen Lohnausweises entfällt die bisherige Bescheinigung auf dem alten Formular 12. Sämtliche Entschädigungen, die einer Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrates, der Aufsichtsstelle oder des Vorstandes einer Unternehmung entrichtet wurden, sind im neuen Lohnausweis unter Ziffer 6 anzugeben.
Zusätzlich zur Deklaration im neuen Lohnausweis ist das neue Formular 12 auszufüllen, wel- ches eine Zusammenstellung über die Bezüge aller Mitglieder der Verwaltung sowie der Or- gane der Geschäftsführung enthält und das bisherige Formular 12a ersetzt.
4. Bestellung der Drucksachen
4.1 Formulare natürliche und juristische Personen für die direkte Bundessteuer
Sie erhalten einen Bestellschein (Beilage 1), mit dem Sie die für die Steuerperiode 2008 ge- wünschten Formulare für natürliche Personen sowie weitere Drucksachen bestellen können. Ferner erhalten Sie einen Bestellschein (Beilage 2) für die Formulare betreffend juristische Personen (Form. 5, 5a, 5b, 7, 7a, 13, 14a und 19) sowie die für das Kalenderjahr 2008 benö- tigten Bescheinigungen über Bezüge von Mitgliedern der Verwaltung und Organen der Ge- schäftsführung (neues Form. 12). Auf allfällige Sonderdrucke ist insbesondere beim Formular 12 zu achten (bitte dem ausgefüllten Bestellschein ein Muster beilegen).
4.2 Formulare pauschale Steueranrechnung und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA
Ferner erhalten Sie einen Bestellschein (Beilage 3) für die in der Steuerperiode 2008 zu ver- wendenden Formulare für die pauschale Steueranrechnung (DA-1, DA-2 und DA-3) sowie die Berechnungsblätter für Ertragsfälligkeiten 2008 (DA-11, DA-12 und DA-31). Weiter kann das Formular für die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA 2008 (R-US 164) bestellt werden. Sie erhalten zudem eine Liste mit sämtlichen aktuellen Vertragsstaaten per 1. Januar 2008 (Beilage 4). Betreffend das Formular Wertschriftenverzeichnis - Rückerstat- tungsantrag (Form. S-164) weisen wir darauf hin, dass sich für das Jahr 2008 keine materiel- len Änderungen ergeben.
Wenn an Stelle der vorgängig erwähnten Musterformulare eigene Formulare verwendet wer- den, kann von einer Unterbreitung der Entwürfe abgesehen werden, sofern gegenüber den bisherigen Drucken keine wesentlichen Änderungen vorgesehen sind. Es genügt in diesen Fällen, uns von der endgültigen Auflage je 20 Exemplare für unsere Akten zuzustellen.
5. Fristen / Formulare im pdf-Format
Wir bitten Sie, uns alle Bestellscheine bis zum 30. Mai 2008 zurückzusenden, auch wenn keine Bestellung erfolgt. Gerne weisen wir darauf hin, dass ab September dieses Jahres die
Formulare für die direkte Bundessteuer, die pauschale Steueranrechnung und den zusätzli- chen Steuerrückbehalt USA ebenfalls auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwal- tung (http://www.estv.admin.ch) heruntergeladen werden können.
Abteilung Aufsicht Kantone
Fachdienste
Daniel Emch
Chef
Beilagen:
1. Bestellschein Formulare natürliche Personen 2008
2. Bestellschein Formulare juristische Personen 2008 / Bescheinigung über Bezüge von Mit-
gliedern der Verwaltung und Organen der Geschäftsführung 2008
3. Bestellschein Formulare pStA und zStR USA 2008
4. Liste der Vertragsstaaten
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,
Verrechnungssteuer, Stempelabgaben
Liste der Vertragsstaaten
Stand 1.1.2008
für Dividenden und / oder Zinsen (DA-1 und DA-2)
Ägypten (ET), Albanien (AL), Argentinien (RA), Armenien (ARM), Aserbaidschan (AZ), Australien (AUS), Belarus (BY), Belgien (B), Bulgarien (BG), China (RC), Deutschland (D), Ecuador (EC), Elfenbeinküste (CI), Estland (EST), Finnland (FIN), Frankreich (F), Griechenland (GR), Grossbritannien (GB), Indien (IND), Indonesien (RI), Iran (IR), Island (IS), Israel (IL), Italien (I), Jamaika (JA), Japan (J), Kanada (CDN), Kasachstan (KAZ), Kirgisistan (KRG), Kroatien (HR), Lettland (LV), Litauen (LT), Luxemburg (L), Malaysia (MAL), Marokko (MA), Mazedonien (MAK), Mexiko (MEX), Moldova (MD), Mongolei (MI), Montenegro (MNE), Neuseeland (NZ), Niederlande (NL), Norwegen (N), Österreich (A), Philippinen (PI), Polen (PL), Portugal (P), Rumänien (R), Russland (RUS), Schweden (S), Serbien (SRB), Singapur (SGP), Slowakei (SK), Slowenien (SLO), Spanien (E), Sri Lanka (CL), Südkorea (KS), Thailand (T), Trinidad und Tobago (TT), Tschechische Republik (CZ), Tunesien (TN), Ukraine (UA), Ungarn (H), USA (US), Usbekistan (UZB), Venezuela (YV), Vietnam (VN).
für Lizenzgebühren (DA-3)
Ägypten (ET), Albanien (AL), Armenien (ARM), Aserbaidschan (AZ), Australien (AUS), Belarus (BY), China (RC), Ecuador (EC), Elfenbeinküste (CI), Estland (EST), Frankreich (F), Griechenland (GR), Indien (IND), Indonesien (RI), Iran (IR), Israel (IL), Italien (I), Jamaika (JA), Japan (J), Kanada (CDN), Kasachstan (KAZ), Kirgisistan (KRG), Lettland (LV), Litauen (LT), Malaysia (MAL), Marokko (MA), Mexiko (MEX), Montenegro (MNE), Neuseeland (NZ), Philippinen (PI), Portugal (P), Singapur (SGP), Slowakei (SK), Slowenien (SLO), Spanien (E), Sri Lanka (CL), Südkorea (KS), Thailand (T), Trinidad und Tobago (TT); Tschechische Republik (CZ), Tunesien (TN), Ukraine (UA), Usbekistan (UZB), Venezuela (YV), Vietnam (VN).