Parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion – "Sofortiger Ausgleich der kalten Progression. Mehr Geld im Portemonnaie" (PaIv 08.452)
Rundschreiben Nr. 54 · 10. November 2008 · Direkte Bundessteuer
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
ESTV · RS 54 · Deutsch
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,
Verrechnungssteuer, Stempelabgaben
Direkte Bundessteuer
Bern, 10. November 2008
DB-039 / 215 / 442 / Tan/BIF
An die kantonalen Verwaltungen
für die direkte Bundessteuer
Rundschreiben
Parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion – „Sofortiger Ausgleich der kalten Progression. Mehr Geld im Portemonnaie“ (PaIv 08.452)
Mit Schreiben vom 20. Oktober 2008 haben wir Sie darüber informiert, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) am 14. Oktober 2008 der
Parlamentarischen Initiative der FDP-Fraktion „Sofortiger Ausgleicht der kalten Progression. Mehr Geld im Portemonnaie“ (PaIv 08.452) Folge gegeben hat.
Gemäss Wortlauf der Initiative sollen „die Folgen der kalten Progression im Sinne von Artikel 215 DBG ausserordentlich per 31. Dezember 2008 gemäss Indexstand am 1. Juli 2008 ausgeglichen werden“. Damit verknüpft ist die Änderung, dass die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer inskünftig jährlich an die Entwicklung des
Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) angepasst werden soll.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat am 30. Oktober 2008 beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die WAK-N hält mit Beschluss vom 4. November 2008 an ihrem Entscheid fest. Die
vorliegende Initiative geht nun voraussichtlich in der Wintersession 2008 zum Entscheid an den Nationalrat. Lehnt dieser die Initiative ab, wird das Geschäft abgeschrieben. Beschliesst der Nationalrat hingegen, der Initiative Folge zu geben, geht das Geschäft zur erneuten Beschlussfassung zurück an die WAK-S.
Es darf davon ausgegangen werden, dass der von der Initiative geforderte vorzeitige
Ausgleich der Folgen der kalten Progression per 31. Dezember 2008 gemäss Indexstand am 1. Juli 2008 kaum mehr realisierbar ist. Damit wären für das Steuerjahr 2009 keine
Änderungen bei den Tarifen und Abzügen für die direkte Bundessteuer nötig. Tatsache bleibt aber, dass ein Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2009 nicht vom Tisch ist.
Der Hauptabteilungschef
Samuel Tanner