Präsidium der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer

Rundschreiben Nr. 83 · 7. März 2011 · Direkte Bundessteuer

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

ESTV · RS 83 · Deutsch

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,

Verrechnungssteuer, Stempelabgaben

Direkte Bundessteuer

Bern, 7. März 2011

An die kantonalen Verwaltungen

für die direkte Bundessteuer

Rundschreiben

Präsidium der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer

Herr Peter Agner ist von seinem Amt als Präsident der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) altershalber per Ende 2010 zurückgetreten. Das Präsidium der EEK war deshalb für die laufende Amtsperiode neu zu besetzen.

Mit Beschluss vom 9. Dezember 2010 hat das Schweizerische Bundesgericht Herrn Für- sprecher Arthur Gross, bisher Vizepräsident der EEK, neu zum Präsidenten der Eidge- nössischen Erlasskommission für den Rest der Amtsperiode 2009 – 2014 gewählt.

Zum neuen Vizepräsidenten der EEK hat das Schweizerische Bundesgericht, ebenfalls mit Beschluss vom 9. Dezember 2010, Herrn Fürsprecher Peter Spinnler für die verbleibende Amtsperiode 2009 – 2014 gewählt.

Abteilung Recht

Marc Bugnon

Chef