Quellensteuer: Fiskalausgleich mit der Republik Österreich - Zahlungsmodalitäten

Rundschreiben Nr. 96 · 13. Juni 2012 · Direkte Bundessteuer

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

ESTV · RS 96 · Deutsch

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,

Verrechnungssteuer, Stempelabgaben

Direkte Bundessteuer

Bern, 13. Juni 2012

An die kantonalen Verwaltungen

für die direkte Bundessteuer

Rundschreiben

Quellensteuer

Fiskalausgleich mit der Republik Österreich - Zahlungsmodalitäten

Mit Rundschreiben vom 28. Februar 2007 haben wir Sie über die rechtlichen Grundlagen des Fiskalausgleichs mit der Republik Österreich sowie das dazugehörende administrative Verfahren (Zahlung und Meldung) informiert.

Aufgrund einer Straffung der Zahlungsverbindungen hat das Eidg. Finanzdepartement entschieden, das PC-Konto 30-1631-1, lautend auf die Eidg. Steuerverwaltung, 3003 Bern, auf welches bis anhin die Zahlungen des Anteils am Fiskalausgleich mit der Republik Österreich erfolgten, aufzulösen. Neu werden diese Zahlungen, im neuen Cash-Netting-Verfahren Ihrem Kontokorrent bei der Eidg. Finanzverwaltung belastet.

Damit die Belastung des Kontokorrents vorgenommen werden kann, ist wie bis anhin eine separate schriftliche Meldung an die Eidg. Steuerverwaltung, HA DVS, Abt. Aufsicht

Kantone, Fachdienste – 2411, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, einzureichen (Termin: 31. Juli des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahres). Aufgrund des neuen Prozesses können wir Meldungen per E-Mail ab sofort nicht mehr entgegennehmen. Zur Vereinfachung des Meldeprozesses legen wir Ihnen ein Musterformular bei, das Sie ausfüllen und einsenden können.

Abteilung Aufsicht Kantone

Fachdienste

Daniel Emch

Chef

Beilage: Musterformular

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,

Verrechnungssteuer, Stempelabgaben

Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Hauptabteilung DVS

Abteilung Aufsicht Kantone

Fachdienste – 2411

Eigerstrasse 65

3003 Bern

Meldung des Kantons Basel-Landschaft

Fiskalausgleich mit der Republik Österreich

Unser Kanton hat in der Steuerperiode 2012 Steuern (Gemeinde-, Kantons- und direkte Bundessteuer) in der Höhe von CHF 888‘888‘888. 88 von in Österreich ansässigen Personen eingenommen. Der Anteil am Fiskalausgleich (12.5%) beträgt

CHF 88‘888 ‘888.88.

Wir bitten Sie, unser Kontokorrent bei der Eidg. Finanzverwaltung per Ende August (Valuta) dieses Jahres entsprechend zu belasten.

Unser Kanton hat während der Steuerperiode 2012 keine Steuern von in Österreich ansässigen Personen eingenommen.

Kontaktperson für Rückfragen: Herr Silvio Curchellas-Meierhans

Telefonnummer: 088 888 88 88 oder 088 888 88 88

Ort, Datum: Die Richtigkeit dieser Abrechnung bestätigt:

Silvio Curschellas-Meierhans