Quellensteuer: Fiskalausgleich mit der Republik Österreich - Zahlungsmodalitäten
Rundschreiben Nr. 96 · 13. Juni 2012 · Direkte Bundessteuer
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
ESTV · RS 96 · Deutsch
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,
Verrechnungssteuer, Stempelabgaben
Direkte Bundessteuer
Bern, 13. Juni 2012
An die kantonalen Verwaltungen
für die direkte Bundessteuer
Rundschreiben
Quellensteuer
Fiskalausgleich mit der Republik Österreich - Zahlungsmodalitäten
Mit Rundschreiben vom 28. Februar 2007 haben wir Sie über die rechtlichen Grundlagen des Fiskalausgleichs mit der Republik Österreich sowie das dazugehörende administrative Verfahren (Zahlung und Meldung) informiert.
Aufgrund einer Straffung der Zahlungsverbindungen hat das Eidg. Finanzdepartement entschieden, das PC-Konto 30-1631-1, lautend auf die Eidg. Steuerverwaltung, 3003 Bern, auf welches bis anhin die Zahlungen des Anteils am Fiskalausgleich mit der Republik Österreich erfolgten, aufzulösen. Neu werden diese Zahlungen, im neuen Cash-Netting-Verfahren Ihrem Kontokorrent bei der Eidg. Finanzverwaltung belastet.
Damit die Belastung des Kontokorrents vorgenommen werden kann, ist wie bis anhin eine separate schriftliche Meldung an die Eidg. Steuerverwaltung, HA DVS, Abt. Aufsicht
Kantone, Fachdienste – 2411, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, einzureichen (Termin: 31. Juli des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahres). Aufgrund des neuen Prozesses können wir Meldungen per E-Mail ab sofort nicht mehr entgegennehmen. Zur Vereinfachung des Meldeprozesses legen wir Ihnen ein Musterformular bei, das Sie ausfüllen und einsenden können.
Abteilung Aufsicht Kantone
Fachdienste
Daniel Emch
Chef
Beilage: Musterformular
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,
Verrechnungssteuer, Stempelabgaben
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Abteilung Aufsicht Kantone
Fachdienste – 2411
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Meldung des Kantons Basel-Landschaft
Fiskalausgleich mit der Republik Österreich
Unser Kanton hat in der Steuerperiode 2012 Steuern (Gemeinde-, Kantons- und direkte Bundessteuer) in der Höhe von CHF 888‘888‘888. 88 von in Österreich ansässigen Personen eingenommen. Der Anteil am Fiskalausgleich (12.5%) beträgt
CHF 88‘888 ‘888.88.
Wir bitten Sie, unser Kontokorrent bei der Eidg. Finanzverwaltung per Ende August (Valuta) dieses Jahres entsprechend zu belasten.
Unser Kanton hat während der Steuerperiode 2012 keine Steuern von in Österreich ansässigen Personen eingenommen.
Kontaktperson für Rückfragen: Herr Silvio Curchellas-Meierhans
Telefonnummer: 088 888 88 88 oder 088 888 88 88
Ort, Datum: Die Richtigkeit dieser Abrechnung bestätigt:
Silvio Curschellas-Meierhans