Ablieferung der direkten Bundessteuer

Rundschreiben Nr. 97 · 21. Juni 2012 · Direkte Bundessteuer

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

ESTV · RS 97 · Deutsch

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,

Verrechnungssteuer, Stempelabgaben

Direkte Bundessteuer

Bern, 21. Juni 2012

An die kantonalen Verwaltungen

für die direkte Bundessteuer

Rundschreiben

Ablieferung der direkten Bundessteuer

Aufgrund einer Umstrukturierung des Zahlungsmanagements des Bundes sind die bekannten Abläufe für die Ablieferung der direkten Bundessteuer an den Bund neu zu regeln. Ab sofort werden die Ablieferungen der direkten Bundessteuer ausschliesslich im sogenannte Cash-Netting-Verfahren über das Kantonskontokorrent bei der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) verbucht. Die von verschiedenen Kantonen durchgeführten physischen Zahlungen des jeweils geschuldeten Bundesanteils sind ab sofort nicht mehr möglich.

Um Bearbeitungszeiten und Abläufe effizient zu halten, bitten wir Sie, Ihre Meldungen inskünftig wie folgt vorzunehmen:

1. Das Formular „Meldung über die Steuereingänge im Monat …“, welches durch das

kantonale Steueramt erstellt wird, ist an folgende Adresse zu senden:

Eidg. Steuerverwaltung

Abteilung Aufsicht Kantone

Fachdienste - 2411

Eigerstrasse 65

3003 Bern

2. Der Zahlungsauftrag, welcher in der Regel durch die kantonale Finanzverwaltung er-

stellt wird, ist an folgende Adresse zu senden:

Eidg. Steuerverwaltung

Finanzdienst P+O

Eigerstrasse 65

3003 Bern

Bitte kennzeichnen Sie im Auftrag klar, ob das Kantonskontokorrent belastet (Normalfall) oder gutgeschrieben (Ausnahmefall) werden soll.

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Bitte beachten Sie die Frist gemäss Artikel 196 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom

14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG). Die Belastung (oder ausnahmsweise Gutschrift) des Kantonskontokorrents erfolgt nach Eingang Ihres Zahlungsauftrags. Zur Sicherstellung der korrekten Verbuchung müssen die Meldung und der Zahlungsauftrag jeweils bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem letzten Arbeitstag des Monats bei uns eingehen. Wir bitten Sie zudem, Ihre kantonale Finanzverwaltung ebenfalls über den neuen Ablauf zu informieren.

Für ergänzende Auskünfte zum neuen Ablauf stehen Ihnen bei der Eidg. Steuerverwaltung die gewohnten Ansprechpartner sowie die Finanzchefin Ausgaben, Frau Simone Schmidlin (Telefon 031 322 71 39, E-Mail: [email protected]), weiterhin gerne zur Verfügung.

Abteilung Aufsicht Kantone

Fachdienste

Daniel Emch

Chef