Avamprogetto e Rapporto (tedesco)
Consultazione 1995/11: Ordonnanza sull'assicurazione malattie · 109 pagine
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Pressemitteilung Januar 1995
Der Bundesrat eröffnet die Vernehrnlassung über die Hauptverordnung zum neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Der Bundesrat hat das EidgenössischeDepartement des Innern damit beauftragt, den Kantonen und interessierten Organisationeneinen Entwurf zur H8uptverordnung über die Krankenversicherung zur Stellungnahme vorzulegen. Die Ftist zur Stellungnahme läuft bis zum 1& April 1995.
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Im Vergleich zu den heute noch geltenden acht Bundesratsverordnungen stellt die nun vorliegende einzige Hauptverordnung eine deutliche Vereinfachung dar. Sie beschränkt sich auf das Wesentliche und lässt den betroffenen Kreisen (namentlich den
Versicherern) einen möglichst weiten Handlungsspielraum, wobei den Grundsätzen der Solidarität die nötige Beachtung geschenkt wird.
Die in der Verordnung geregeltenPunkte
Versicherungsobligatorium Das KVG sieht vor, dass jede in der Schweiz wohnhafte Person verpflichtet ist, sich für Krankenpflege zu versichern, wobei auch
Ausnahmen vorgesehensind. Diese werden nun in der Verordnung geregelt, sei dies im Sinne einer Ausdehnung der Versicherungspflicht(zB. auf Personen, die
lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen oder auf ins Ausland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer), sei es im Sinne einer Befreiung (zB. für Personen mit Vorrechten nach internationalem Recht).
Versicheren Sowohl die Krankenkassen wie auch die Privatversicherer können nach
dem KVG die soziale Krankenversicherung betreiben. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass sich die Krankenkassen neu auch als Aktiengesellschaften, jedoch ausschliesslichmit gemeinnützigenZweck, organisierenkönnen. In der sozialen Krankenversicherung nach KVG dürfen die Versicherer keinen Profit erzielen;
mögliche Gewinne müssen wieder dieser Versicherung zugeführt werden. Deshalb müssendie Finanäerung und die Rechnungsftihrungder Zusatzversicherungen strikt von der soäalen Krankenversicherung getrennt werden. Die Aufsichtsbehörde wird für jeden Versicherer die wichtigstenKennzahlen dieser Versicherung
öffentlich bekanntgeben.