Rapporto esplicativo
Consultazione 1997/8: L'articolo per la protezione delle Alpi · 80 pagine
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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmldssung Seite 76
Schweiz hat sich darin verpflichtet, einen + Huckepdck-Korridor zu errichten und langfristig die + NEAT zu realisie-
ren. Der Tr4nsitvertragist 1993 in Kraft getretenund bis ins Jahr 2005 gültig.
Trasse Schienenfahrweg an einem bestimmten Ort (Streckenab-
schnitt) zu einem bestimmtenZeitabschnitt(auch ’'slot"
genannt) .
Trassenpreis Benützungsgebühr für eine Trasse.
UKV At)k. für + unbegleiteterKombi-Verkehr
Umweg- oder Umfahrungs- Verkehrsströme, die im europäischen Nord-Süd-Transit nicht verkehr den kürzestmöglichen Weg wählen, sondern die Schweiz
über Frankreichoder Österrreichumfahren.Die Ursachen
des Umwegverkehrs liegen primär bei der schweizerischen 28-t-Gewichtslimite und im schweizerischen Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen.
Unbegleiteter Kombi-Ver- KombinierterVerkehr Schiene/Strasse, bei dem im Gegen-
kehr (UKV) satz zum + begjeiteten Kombi-Verkehr nicht der ganze
Lastwagen mitsamt Fahrer, sondern nur der Transportbehälter (Container , Wechselbehälter) per Bahn transportiert
wird. Der Lastwd.genübernimmtalso nur die Funktionder
Zulieferunq und Abholung des Behälters mit anschliessender Feinverteilungder Güter (Vor- und Nachlauf).
Verursacherprinzip / Verlangt im Umweltschutz, dass die Kosten der Vermeidung, Verursachergerechtigkeit der Beseitjgung oder des Ausgjeichs von Umweltbelastungen
dem Verursacher zugerechnet und angelastet werden. Vgl. + Internalisierungder + externen Kosten.
Wegekosten Kosten des Baus, Betriebs und Unterhalts der Verkehrsin-
frastruktur (hier: Transitstrassen).
\wo At)k. für "World Trade Organisation": Erweiterte Nachfojge-
organisation des + GAU
Zufahrts- oder Zulaufstrek- Schienenwege,die zu den + Basistunnelnder + NE,\T hin-
ken und wegführen und damit eine Verkehrsbündelungs- bzw.
Verteilungsfunktion (Trichterprinzip) wahrnehmen.