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Consultazione 1997/8: L'articolo per la protezione delle Alpi · 80 pagine
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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 40
650’000 Schwerverkehrsfahrzeuge38) über die abgabenpflichtigen Alpenübergänge, so fallen unter Berücksichtigung der pro Alpenübergang differenzierten Abgaben jährlich Brutto-Einnahmen von rund 75 bis 85 Millionen Franken an
Wird dieses Verlagerungsziel nicht erreicht, wird der verbleibende Strassengüterverkehr über die abgabepflichtigen Alpenübergänge höher sein. Zeitigen beispielsweise die spezifischen Massnahmen zur Förderung des unbegleitetenkombinierten Verkehrs keinen Erfolg und ist der mit der Einführung der 40-Tonnen-Gewichtslimiteverknüpfte Fahrtenrückgang durch bessere Auslastung nur halb so gross, so können sich die oben genannten Brutto-Einnahmen aus der ATA in diesem Fall rund verdreifachen.
Die nach Abzug der administrativen Aufwendungen (z.B. für die Erhebung der Abgabe) verbleibenden Einnahmen der ATA sollen zunächst zur Kompensation übermässiger wirtschaftlicher Benachteiligungen und sodann zur Erreichung des Verlagerungsziels
(Bahnförderung) eingesetzt werden.39) Diese Transferzahlungen werden über die
allgemeine Bundeskasse abgewickelt.
In der Strassenrechnung, in der zur Ermittlung des jeweiligen Kostendeckungsgrades alle
relevantenKosten und Nutzen der Verkehrsteilnehmererfasst werdenund in der künftig
auch externe Kosten berücksichtigt werden sollen, fliessen die Einnahmen der ATA neben anderen Posten wie z.B. die LSVA, die Motorfahrzeugsteuer, die Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschlagals Nutzen des Schwerverkehrs ein.
In der heutigen Strassenrechnung weist der Schwerverkehr erstmals eine Uberdeckung auf.
Der Deckungsgradin der Strassenrechnungwird aber künftigin Folgeder Ablösungder
pauschalen Schwerverkehrsabgabe durch die LSVA, der Mitberticksichtigung der externen Kosten sowie zu erwartenden höhere Unterhaltskosten aufgrund des fortschreitenden Alters der Infrastruktur neu zu beurteilensein.
25 Realisierungsprogramm im Überblick
Zur Umsetzung des Alpenschutzartikels sind verschiedene, eng miteinander verknüpfte Massnahmen erforderlich. Wird ein Element der Umsetzungsstrategie nicht, zum falschen Zeitpunkt oder in relevanter Weise abgeändertumgesetzt, kann sich dies auf den Erfolg der gesamten UmsetzuIIgsstrategie negativ auswirken.
Abb. 8 gibt eine Übersichtüber die zeitlicheStaffelungder Bahninfrastruktur,des
Bahnangebots und der für die Umsetzung des Alpenschutzartikels erforderlichen strassen-
seitigen Massnahmen.
38 Binnen-, Import- und Exportverkehr, der im Jahr 1999 über die vier strassenseitigenAlpenübergänge Gr. St. Bernhard, Simplon, Gotthard und San Bernardino verkehren wird.
39 Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesendes Nationalrates schlägt vor, die nach den Kompensationszahlungennoch verbleibendenEinnahmen aus der Alpentransitabgabe zur Finanzierung der Grossprojektedes öffentlichenVerkehrs (NEAT, BAHN 2000, TGV- Anschluss der Westschweiz, Lärmschutz des Bahnnetzes) einzusetzen.Ein Entscheid der eidgenössischenRäte ist noch nicht gefallen