Rapporto sui risultati

Consultazione 1999/5: Legge sull'assicurazione malattie (LAMal) (Finanziamento ospedaliero) · 70 pagine

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Auffassung des Bundes wird geteilt, dass die Spitalfinanzierung einer Revision bedarf. BL Die Vorlage wird indessen als Ganzes zurückgewiesen, da sie formell und materiell sehr grosse Mängel aufweist und bei weitem nicht reif für eine Botschaft an das Parlament ist. Die heutige unbefriedigende Situation würde sogar noch massiv verschlechtert, da eine Fülle von zusätzlichen neuen Fragen und Unsicherheiten aufgeworfen wird, die finanziellen Mehrbelastungen für den Kanton nicht akzeptabel sind, die Prämienerhöhungen nicht tragbar sind und die vorgesehene Rolle des Kantons als Krankenversicherer für Privatversicherte in Privatspitälern nicht verfassungskonform ist.

Antrag: Konsolidierung des KVG, indem die Leistungspflicht der Grundversicherten nur für den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung gelten soll, das EVG-Urteil rückgängig gemacht und ein weiteres EVG-Urteil verhindert wird. Ferner sollen Unklarheiten wie der Tarifschutz im Spitex- und Pflegeheimbereich gelöst werden und der Frage nachgegangen werden, ob es sinnvoll ist, das Unfallleistungen nach den Regeln der Krankenversicherung abzugelten sind.

Im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens sei zur Konsolidierung des KVG eine Expertenkommission einzusetzen, welche einen umfassenden Vorschlag für die Revision der Finanzierung des Gesundheitswesens vorlegen soll.

Grundsätzliche Unterstützung für die Stossrichtung der vorgeschlagenen Systemän- BS derung, mit der das "Baukastensystem" Grundversicherung-Zusatzversicherung konsequent umgesetzt und die Co-Finanzierung der spitalgestützten Krankenpflege durch die Grundversicherung und Kantone auch für die Gruppe der Zusatzversicherten sowie für den teilstationären Bereich konsequent eingeführt wird. Bevorzugung dieses Systems gegenüber einem monistischen System, in dem die Kantone zu blossen Zahlstellen verkommen und ihrer Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten einbüssen.

Andererseits ist die finanzielle Mehrbelastung nicht tragbar und widerspricht den Abmachungen am runden Tisch. Ohne flankierende Massnahmen ist die Vorlage infolge der Umschichtung von heute über die Zusatzversicherungen finanzierten, mind. 1-1,5 Mia. Franken sozialpolitisch verfehlt, da die sich heute eine Zusatzversicherung leistenden Haushalte entlastet werden und das bisherige (solidarische) Finanzierungssystem möglicherwesie kollabiert, ohne einen erkennbaren sozialen Nutzen für die Solidargemeinschaft.

Die Vorlage ist zudem bei weitem nicht reif für eine Botschaft ans Parlament. Nötig ist eine Vorlage, die durchdacht und durchgerechnet ist und das Thema Finanzausgleich thematisiert. Beantragt wird daher:

1. Im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sei eine Expertenkommission, zusammengesetzt aus Akteuren aus allen Bereichen und und unter Beigabe eines hochkarätigen Gesetzesredaktionsteams, einzusetzen, welche innert Jahresfrist eine Revisionsvorlage, evtl. mit Varianten, samt Gesetzesentwurf und erforderlichenfalls Verfassungsgrundlage, sowie erläuterenden Bericht vorlegt.

2. Als Sofortmassnahme ist für 2001 eine kleine Revision im Bereich der Spital- und Pflegeheimfinanzierung einzuleiten, mit folgendem Inhalt:

- Die Folgen des Urteils des EVG rückgängig zu machen, indem mittels Neufassung der entsprechenden KVG-Bestimmungen präzisiert werden, dass die kantonale Subventionspflicht auf die allgemeine Abteilung beschränkt bleibt.

- Im Sinne eines gewissen Kompensationsgeschäftes zugunsten der Versicherer der bestehende Tarifschutz im Bereich Pflegeheime und Spitex aufzuheben. Die heutige Regelung auf Verordnungsebene ist rechtlich in keiner Weise wasserdicht. Eine volle Finanzierung der Pflegekosten sowie im Spitex-Bereich war vom KVG nicht beabsichtigt noch ist dies mit einem Kopfprämiensystem finanzierbar. Die Leistungspflicht der KV soll daher eingeschränkt werden und das System einer subjektbezogenen finanziellen Beteiligung der öffentlichen Hand aufrechterhalten werden.