Progetto

Consultazione 1999/5: Legge sull'assicurazione malattie (LAMal) (Finanziamento ospedaliero) · 113 pagine

Fedlex · Progetto · Pagina 26Fedlex · Progetto

15 Allgemeine Umsetzungsprobleme

Zum Grundsätzlichen und den Gründen, welche für eine Teilrevision im Bereich der· Spitalfinanzierung sprechen, können wir hier auf die Botschaft des Bundesrates vom 21. September 19988, welche die Festsetzung der Bundesbeiträge in der Krankenversicherung und eine Teilrevision des KVG zum Thema hat, verweisen. Erneut hervorzuheben ist jedoch der Zweck der vorgeschlagenen Teilrevision: Er besteht nicht in einer tiefgreifenden Änderung der grundlegenden Mechanismen des Gesetzes. Für eine solche wäre der Zeitpunkt zu früh gewählt, denn die neuen Mechanismen konnten ihre volle Wirkung wegen der zu kurzen Zeitspanne seit ihrem Inkrafttreten noch nicht vollständig entfalten. Die Teilrevision zielt vielmehr auf Änderungen ab, welche bewirken sollen, dass die verschiedenen Elemente des Systems ohne grössere Schwierigkeiten funktionieren können. In diesem Sinne sind Unklarheiten zu bereinigen; zudem ist eine verbesserte Funktionsweise der bestehenden Mechanismen anzustreben. Insbesondere sind die Anreize konsequenter auf das Ziel der Kosteneindämmung auszurichten. Dies bedingt eine Abkehr vom im Gesetz implizit enthaltenen Prinzip der Kostendeckung. Ersetzt werden soll es durch die Finanzierung von Leistungen. Zum Thema Spitalfinanzierung und Kosteneindämmung sind im übrigen zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingegangen. In seinen Antworten . hat der Bundesrat immer daran festgehalten, dass, bevor eine grundsätzliche Systemänderung - wie zum Beispiel die völlige Abschaffung der Spitalsubventionen - in Betracht gezogen wird, das System des KVG seine Wirkung entfalten soll. ·

Die vermehrte Ausrichtung der wirtschaftlichen Anreize auf das Ziel der Kosteneindämmung · bedingt zudem, dass unternehmerische Kriterien im Spitalbereich vermehrt zum Tragen kommen. Einerseits bedeutet dies für die Entscheidträger mehr Eigenverantwortung, andererseits ein erhöhtes Risiko. Im Sinne unternehmerischer Gesichtspunkte sind unzweckmässige Strukturen abzubauen. Als Beispiel zu nennen ist die unterschiedliche Finanzierung von Investitions- (finanziert durch die Kantone) und Betriebskosten (duale Finanzierung): Investitionen sind nie unabhängig vom Betrieb, Investitionen haben immer auch einen Einfluss auf die Betriebskosten (Leistungsangebot, Abschreibungen). Mit der Entstehung neuer Finanzierungsformen, insbesondere des Leasings, ist der Übergang zwischen Investitions- und Betriebskosten zudem fliessend geworden. Dies rechtfertigt ein·e ganzheitliche Sicht und bedeutet, dass für Betriebs- und Investitionskosten die gleiche Finanzierungsregelung gelten soll. Im übrigen sind zur vermehrten Ausrichtung der Spitalführung auf unternehmerische Kriterien auch die entsprechenden Führungsinstrumente zu . fordern.

Die vom Bundesrat mit der Untersuchung von Aus- und Abbaumassnahmen auf der Leistungsseite der Sozialversicherungen beauftragte interdepartementale Arbeitsgruppe „Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen (IDA FiSo 2)" hat im Bereich der Krankenversicherung auch die Spitalfinanzierung in ihre Betrachtungen eingeschlossen. Was die Krankenversicherung im allgemeinen betrifft, ist die Arbeitsgruppe zum Schluss gekommen, dass die Massnahmen, welche heute bereits in Umsetzung begriffen sind oder mit dem geltenden System vereinbar wären, zu einer verstärkten Dämpfung der Kostensteigerung in

ass1 1999 791