Rapporto sui risultati

Consultazione 2001/15: Revisione del Codice delle obbligazioni (congedo maternità pagato) · 121 pagine

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zeichnet wurde, schliessen wir, dass es endlich gelungen ist, eine mehrheitsfähige Konsenslösung zu finden. Seitens des Schweizerischen Gewerbeverbandes werden wir unsere Bemühungen im Bereich der Verbesserung des Mutterschutzes in den kommenden Monaten und Jahren auf die Überweisung und Umsetzung der parlamentarischen Initiative Triponez konzentrieren.

Zum OR-Ansatz generell

Wie wir bereits einleitend dargelegt haben, wäre der SGV bereit, Hand zu bieten, um die bestehende Lücke beim achtwöchigen Arbeitsverbot bei einer Mutterschaft mittels einer entsprechenden Ausweitung der Lohnfortzahlungspflicht zu schliessen. Voraussetzung ist allerdings, dass die auf Stufe OR fixierte Lohnfortzahlungspflicht strikte auf acht Wochen beschränkt wird. Jede weiterführende Regelung wird seitens des SGV kategorisch abgelehnt und würde notfalls mittels eines erneuten Referendums bekämpft.

Obwohl wir im Sinne eines Kompromisses bereit wären, eine auf acht Wochen beschränkte Ausweitung der Lohnfortzahlungspflicht hinzunehmen, gilt es doch festzuhalten, dass der OR-Ansatz einige gewichtige Nachteile aufweist, auf die wir nachfolgend hinweisen möchten:

 Die Kosten für die bezahlten Mutterschaftsurlaube werden einseitig den Arbeitgebern angelastet, was ungerecht und stossend ist, geht es doch in erster Linie um die Erfüllung eines gesellschaftspolitischen Anliegens und nicht um die Regelung eines arbeitsrechtlichen Problems.

 Die anfallenden Kosten werden sehr ungleichmässig auf die verschiedenen Wirtschaftszweige verteilt. Branchen mit einem hohem Frauenanteil haben stark ins Gewicht fallende Kosten zu tragen, währenddem reine Männerbranchen praktisch ungeschoren davon kommen. Diese ungleichmässige Belastung ist störend.

 Junge Frauen riskieren mit dem OR-Ansatz, dass sie zu "schlechten Risiken" abgestempelt und bei der Stellensuche benachteiligt werden. Bei gleichwertigen Qualifikationen dürfte ihnen eine Frau mittleren Alters oder ein Mann vorgezogen werden.

 Hängt die Dauer der Lohnfortzahlung von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, verlieren die Frauen bei jedem Stellenwechsel einen Teil ihres Anspruchs auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dieses künstliche Mobilitätshemmnis ist sowohl aus Sicht der Frauen als auch aus Sicht der Wirtschaft von Nachteil.

 Im Gegensatz zum EO-Ansatz gehen selbständigerwerbende Frauen bei der OR-Lösung leer aus.

 Es scheint ausgeschlossen zu sein, dass sich bei einem OR-Ansatz eine Konsenslösung finden lässt. Jede Lösung, die eine Lohnfortzahlungspflicht vorsieht, welche die Dauer des im Arbeitsgesetz festgeschriebenen achtwöchigen Arbeitsverbots übersteigt, wird seitens einer deutlichen Mehrheit der Arbeitgeberverbände klar zurückgewiesen. Die Vertreter der Frauenanliegen werden sich demgegenüber kaum mit einer Lösung einverstanden erklären können, welche nicht einen vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub vorsieht. Eine OR-Lösung wird sich deshalb kaum innert nützlicher Frist und unter Umgehung eines Referendums verwirklichen lassen.