Rapporto sui risultati

Consultazione 2001/2: Legge federale sul commercio elettronico · 255 pagine

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Anhand der Flugtarife soll dies n‰her erl‰utert werden: Die meisten Flugtarife f¸r Ferienreisen (f¸r Gesch‰ftsreisen kann eine andere Situation vorliegen, die hier jedoch nicht zu betrachten ist, da Gesch‰ftsreisen nicht unter die neuen Bestimmungen fallen w¸rden), sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese Voraussetzungen werden durch die International Air Transport Association (IATA) mit Sitz in Montreal und Genf festgelegt, welche die Schweiz als internationale Organisation anerkannt hat.

Die Buchungsvoraussetzungen sind je nach Tarif (PEX, APEX usw.) unterschiedlich; zum Beispiel:

Die Flugbuchung kann nur definitiv vorgenommen werden, Annullationen sind kostenpflichtig;

der Flugschein ist sofort bei Buchung (Vertragsabschluss) zahlbar;

der Flugschein ist unmittelbar bei Buchung auszustellen.

Diese Buchungsbestimmungen erlauben den Fluggesellschaften eine optimale Auslastung ihrer Flugzeuge. Und sie kˆnnen somit die Flugscheine zu g¸nstigen Preisen anbieten, wovon die Konsumenten profitieren. ñ Diese Tarife und Buchungsbestimmungen werden zudem durch das Bundesamtes f¸r Zivilluftfahrt gebilligt.

Aufgrund des Agenturvertrages zwischen den Reiseb¸ros und den IATA-Fluggesellschaften ist das Reiseb¸ro gegen¸ber der Fluggesellschaft Schuldnerin des Flugscheinpreises. Da es diesen im eigenen Namen einzieht (BGE 108 II 120). Kˆnnte der Kunde nun den Flug innerhalb der 7-Tage-Frist kostenlos annullieren, w¸rde dies dazu f¸hren, dass der Kunde dem Reiseb¸ro den Preis nicht mehr schuldet, das Reiseb¸ro gegen¸ber der Fluggesellschaft (aufgrund des verwendeten Flugtarifes) jedoch weiterhin zur Preiszahlung verpflichtet w‰re (auf die Rechtsbeziehung zwischen Unternehmen kommen die neuen Bestimmungen nicht zur Anwendung). Dadurch entst¸nden unhaltbare Zust‰nde, und das gesamte (internationale) Tarifwesen m¸sste der schweizerischen Gesetzgebung angepasst werden.

Bei der Produktion von Reisen w¸rde diese Sachlage dazu f¸hren, dass Reiseb¸ros nicht mehr diese g¸nstigen Tarife f¸r ihre Reisen buchen kˆnnten. Da sie mit kostenlosen Annullationen rechnen m¸ssten, bliebe ihnen nichts anderes ¸brig, als Flugscheine zu normalen Tarifen, welche erheblich teurer als die angef¸hrten PEX-, APEX-Tarife sind, in die Arrangements aufzunehmen. Dies w¸rde einen massiven Kostenschub im Reisebereich auslˆsen, von welchem die Konsumenten stark betroffen w‰ren. Zu diesen Fragen kann auch auf die allgemeinen Ausf¸hrungen der Kommission der Europ‰ischen Gemeinschaften aus dem Jahre 1992 verwiesen werden. Sie f¸hrt zur Problematik von Reservationen aus: ÑDie Dienstleistungen im Bereich der Reservierungen stellen aufgrund ihres festen Termins f¸r die Ausf¸hrung der Leistungen ein spezielles Problem dar, da der Anbieter besondere Vorkehrungen zur Erf¸llung der Leistung zum vereinbarten Termin treffen muss (Flugticket, Hotelzimmer, u.a.m.).ì (Kom (92) 11 endg. S. 17).

Aufgrund der besonderen Sachlage in der Reisebranche sollte diese von der Anwendbarkeit der 7-Tage-Widerrufsregel ausgenommen werden.