Rapporto sui risultati
Consultazione 2001/2: Legge federale sul commercio elettronico · 255 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 168Fedlex · Rapporto sui risultati
a) ¸ber G¸ter, die auf Wunsch des Kunden und unter ausdr¸cklichem Verzicht auf das Widerrufsrecht vor Ablauf der 7-t‰gigen Widerrufsfrist geliefert werden;
b) ¸ber eine Dienstleistung, deren Ausf¸hrung mit Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgte, oder die ihrer Natur nach vor Ablauf dieser Frist erbracht wird;
c) ¸ber die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der S‰tze auf den Finanzm‰rkten, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, abh‰ngt;
d) ¸ber digitale Informationen wie Multimedia, Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software, die vom Kunden entsiegelt wurden, heruntergeladen werden kˆnnen oder auf die der Kunde Zugriff nehmen kann.
swisscom Das Verh‰ltnis von Artikel 40f zu Artikel 40c ist zu kl‰ren und die Bestimmungen sind miteinander abzugleichen.
lit. a): Es ist nicht klar, welches die Anforderungen sind, die an den Ñausdr¸cklichen Verzichtì zu kn¸pfen sind. Um ein Widerrufsrecht nicht vˆllig auszuhˆhlen, m¸sste die Schwelle relativ hoch angesetzt sein. Gleichzeitig wird es bei allzu strengen Anforderungen an das Widerrufsrecht dazu f¸hren, dass der Anbieter vor Beginn des Dienstleistungsvertrags immer eine Art Sperrfrist von sieben Tagen einbaut und den Vertrag immer erst dann beginnen lassen wird, wenn die Frist zur Aus¸bung des R¸cktrittsrechts abgelaufen ist. Dies w‰re nicht kundengerecht, denn in der Regel wollen diese eine Leistung mˆglichst sofort. Im ¸brigen w¸rde es bei Diensten, die dringend geleistet werden m¸ssen, sogar zu grotesken Ergebnissen f¸hren. Beim Anruf eines Arztes oder eines Krankenwagens etwa, m¸sste der Arzt dem Anrufenden erst erkl‰ren, dass dieser grunds‰tzlich ein Widerrufsrecht habe, dass er aber erst ausdr¸cklich darauf verzichten m¸sse, bevor der Krankenwagen vorbeikommen kˆnne.
Im ¸brigen sei auch hier wieder darauf hingewiesen, dass Dauerschuldvertr‰ge nicht einfach Ñerbrachtì werden. W‰hrend der Widerrufsfrist werden lediglich Teilleistungen erbracht. Die Begrifflichkeit und Konzeption dieser Bestimmung passt auch hier wieder lediglich auf solche Bereiche von Dienstleistungen, die in einem Erfolg respektive Resultat enden. Die meisten von Swisscom zu erbringenden Dienstleistungen, erschˆpfen sich jedoch nicht in einem Erfolg, sondern beinhalten eine kontinuierliche Leistung (z.B. Swisscom Hosting-Dienstleistungen/HostCenter, bei denen der Vertragsschluss online erfolgt).
lit. b): Hier sollen Datentr‰ger, welche leicht kopiert werden kˆnnen (CDs usw.), vom Widerrufsrecht ausgenommen werden. Eine solche Ausnahme sollte allgemeiner und technologieneutral im Sinne von Ñelektronische Datenaufzeichnungen, die leicht kopierbar sindì formuliert werden.
Sofern die nachstehenden F‰lle nicht schon durch Artikel 40c Abs. 2 lit. c. vom Fernabsatzgesch‰ft ausgenommen sein sollten, m¸ssten sie an dieser Stelle noch vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Insbesondere handelt es sich dabei um Vertr‰ge, welche vom Anbieter sofort erf¸llt werden, namentlich solche Vertr‰ge, bei welchen der Kunde eine Leistung sofort online bezieht (z.B. Download von Software, Musikdateien (MP3-Files) usw.).