Rapporto sui risultati
Consultazione 2001/2: Legge federale sul commercio elettronico · 255 pagine
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Im Rahmen dieser Voraussetzungen beantragen wir eine dringende ƒnderung
der schweizerischen Transportgesetzgebung:
Personenverkehr: Aufgrund der heutigen Rechtslage haben die Eisenbahnen f¸r ihre Leistungen Tarife aufzustellen, welche sie sowohl auf internationaler Ebene (CIV = Einheitliche Rechtsvorschriften f¸r den Vertrag ¸ber die internationale Eisenbahnbefˆrderung von Personen und Gep‰ck = Anhang 1 zum COTIF, Convention Internationale sur les transports internationaux ferroviaires vom 9.5.1980) als auch in der Schweiz (Transportgesetz) gegen¸ber jedermann gleich anwenden m¸ssen. Diese Regelung gilt heute in der Schweiz zwingend f¸r den regelm‰ssigen Personenverkehr; f¸r den nicht regelm‰ssigen Personenverkehr gilt sie jedoch nicht.
Die Eisenbahnen kˆnnen sowohl international als national erm‰ssigte Preise vorsehen (Ausnahmetarife) oder durch Sonderabmachungen Preiserm‰ssigungen oder andere Verg¸nstigungen gew‰hren. Nehmen sie diese Mˆglichkeit wahr, so haben sie Kunden in vergleichbarer Lage vergleichbare Bedingungen zu gew‰hren.
Die heutigen Gesetze wurden in einer Zeit erlassen, in der man noch in keiner Weise an das Internet dachte. Die jetzige Rechtslage stellt f¸r den nationalen regelm‰ssigen Personenverkehr einen Wettbewerbsnachteil gegen¸ber dem Flugverkehr dar und hindert den Aufbau des E-Commerce f¸r die Bahnen (bildet somit ein rechtliches Handelshemmnis). Insbesondere kˆnnen f¸r den regelm‰ssigen Personenverkehr keine Last-Minute-Angebote online angeboten werden, was die Expansion der SBB im E-Commerce erschwert.
Praxis international: Obwohl die heutige CIV international noch die erw‰hnte Gleichbehandlung postuliert, wird ihr in der Praxis nicht mehr konsequent nachgelebt, weil die neue (noch nicht in Kraft getretene) CIV die obgenannten Anforderungen gar nicht mehr erw‰hnt. Nachforschungen haben ergeben, dass man anl‰sslich der Revision der CIV s‰mtliche ˆffentlichrechtlichen Vorschriften (namentlich die Bedingung der Gleichbehandlung der Kunden) fallen lassen will, um den Eisenbahnen volle Freiheit im Markt zu gew‰hren und ihnen die Mˆglichkeit zu bieten, Transportleistungen zu erm‰ssigten Preisen ¸ber nur ein einziges Medium und nicht zwingend in allen Verkaufskan‰len anzubieten. Die bestehende CIV wird deshalb bereits heute im internationalen Bereich weit ausgelegt, d.h. der Befˆrderer kann die Bedingungen des Transportes sowie den Tr‰ger dieser Bedingungen frei festlegen; er kann einen elektronischen Befˆrderungsausweis vorsehen sowie erm‰ssigte Transportleistungen online anbieten, ohne sie gleichzeitig auch am Schalter anbieten zu m¸ssen.
Praxis in der Schweiz: Eine analoge Praxis in der Schweiz f¸r den regelm‰ssigen Personenverkehr scheitert heute rein formell an der rechtlichen Natur der gesetzlichen Regelung (es handelt sich um eine zwingende Vorschrift). Wir beantragen deshalb eine rasche Revision des Transportgesetzes in Anlehnung an die neue CIV (Wegfall eines rechtlichen Handelshemmnisses), damit die Bahnunternehmen in der Schweiz dieselbe rechtliche Stellung erhalten, wie sie sie international geniessen.
G¸terverkehr: In den g¸ltigen Bestimmungen ¸ber den G¸tertransport und im Speziellen ¸ber den Frachtvertrag im Transportgesetz wird zwar festgelegt, dass die Tarife vorsehen kˆnnen, "dass gewisse Transporte ohne Transporturkunde ausgef¸hrt werden" (Art. 28 Abs. 3 TG). Heute findet denn auch