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Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 186 pagine
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wirkungslos zu machen. Zum anderensoll der Risikoausgleich die Unterschiede in den bestehendenRisikokollektiven der Versicherer angemessenkompensieren. Damit die Versicherer auch Modelle für chronisch Kranke und nicht lediglich Prämiensparmodelle für gute Risiken anbieten, ist die WeiterfÜhrung des Risikoausgleichs unabdingbar.
5 Auswirkungen
5.1 Finanzielle Auswirkungen
5.1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund
Da dem Bund keine neuartigenAufgaben übertragenwerden, dürfte der personelle
Mehraufwandim Rahmen der bereitsmit der Botschaftvom 21. September1998
beantragten Kapazitäten (BBI 1999 793) aufgefangen werden.
Lediglich theoretischbestehtdie Möglichkeit von indirekten Auswirkungen auf die
Bundesfinanzen.Solche wären dann möglich, wenn die Prämien in Folge der Gesetzesrevisionmassiv sinken würden und die Kantone, zur weniger starken
Enlastung der Versicherten in bescheidenenwirtschaftlichenVerhältnissen, die vom Bund bereitgestellten Prämienverbilligungsgelder in geringerem Mass abrufen würden.
5.1.2 FinanzielleAuswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Für die Kantone wirkt sich die Vorlage in dem Fall aus, wenn die Verbreitung der Managed Care-Modelle das Kostenwachstum bremst und in der Folge der Bedarf an Geldern für die Prämienverbilligung weniger stark ansteigt, als dies ohne Verbreitung der Managed Care-Modelle der Fall wäre.
5.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Krankenversicherung Den Versicherernwerdenmit der vorgeschlagenenGesetzesrevisionkeine grundsätzlich neuen Aufgaben übertragen.Die Auswirkungen dürften sich in einem
Rahmen bewegen, wie sie üblicherweise bei Anpassungen im Leistungserbringer- bzw. im Tarifbereich ausgelöst werden.
Bereits in seiner Botschaft zur ersten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes hat der Bundesrat festgehalten, dass er die Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer,aber auch die Bonusversicherungund die Versicherung mit wählbarer Jahresfranchise als wirksame Instrumente betrachtet, die zu einer Verringerung der Krankenversicherungskosten beitragen (BBI 1999 797). Der Bundesrat sieht in der Förderung von besonderen Versicherungsformen wie Hausarztmodellen, HMOs oder integrierten Versorgungsmodellen ein Instrument der Kosteneindänlmung. Erste Erfahrungen mit den Hausarzmodellen weisen auf ein Kosteneinsparungspotenzia1 von ca. 10–20 Prozent hin (G. Mathis, F. Herren: Hausarzt-