Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/69: Assicurazione malattie: Finanziamento delle cure · 55 pagine
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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung
Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins
Änderungen im ATSG:
Art. 9 Abs. 2 neu : „Die Einstufung der Hilflosigkeit und Pflegebedürftigkeit
erfolgt aufgrund schweizerisch einheitlicher Kriterien durch eine dafür vorge-
sehene unabhängige Instanz.“
Die Einstufung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit mit einem einheitlich en In-
strument hat zum Ziel, die multidisziplinäre, langfristige Versorgung durch
alle S ozialversicherungen zu gewährleisten. Diese einheitliche Einstufung
erleic htert die dringend notwendige Koordination der Sozialversicherungen.
Art. 66a ATSG :
Eine Koordinationsbestimmung zwischen den der Entschädigung für Hilflo-
sigkeit und der Entschädigung für Pflegemassnahmen aufgrund von Pflege-
bedür ftigkeit ist zwingend nötig. Wird von den Krankenversicherer die Pfle-
gemassnahmen vergütet, soll mindestens ein Teil der Hilflosenentschädi-
gung der Krankenversicherung zugute kommen. Auch soll die Leistungs-
pflicht der EL zur AHV und IV koordiniert werden.
Il serait bon de prévoir des incitatifs pour développer des réseaux informels Cosama (famille, connaissances, amis, etc.). Grâce à toutes ces bonnes volontés, le
maintien à domicile pourrait être allongé.
Procap bevorzugt das Modell der Leistungserbringer. Procap Die SPO fragt ob Pflegeleistungen als Pflegegutschriften für das eigene Alter SPO gutgeschrieben werden könnten. Sollte nicht Freiwilligenarbeit wie Einkaufen,
Wohnungsreinigung, Kochen, Spaziergänge usw. aber auch Pflegeleistun-
gen von Freiwilligen mit Steuerabzügen belohnt werden?
Um die Belastungen durch zusätzliche Pflegekosten für die Prämienzahlerin- Pro nen und -zahler in Grenzen halten zu können, geben sie zu bedenken, ob Senectute nicht die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungsteuer, de-
ren Erträge zweckgebunden für die Pflegefinanzierung eingesetzt werden,
hier Abhilfe schaffen könnte.
Im erläuternden Bericht wird unter Punkt 3.6.2 darauf verwiesen, der Bun-
desrat habe entsprechende Vorschläge bislang immer abgelehnt, weil damit
das Steuersubstrat der Kantone geschwächt werde. Angesichts der Tatsa-
che, dass die meisten Kantone die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen
inzwischen abgeschafft haben, kann dieses Argument nicht mehr gelten.
Der SSR hat an einer Plenarsitzung im Mai 2004 beschlossen, das Modell SSR der Pflegeverbände (SBK, Spitex, Forum stationäre Altersarbeit mit Heimen
und Spitälern) zur Pflegefinanzierung vollumfänglich zu unterstützen.
Sie bevorzugen gegenüber den beiden vorgeschlagenen Modellen A und B DOK, SVG eine Variante, wie sie im Vorfeld der Vernehmlassung vom SBK, vom Spitex-
verband Schweiz und vom Forum stationäre Altersarbeit Schweiz vorgestellt
worden ist. Pro Infirmis, Die Schaffung einer eigenen Pflegeversicherung hätte den Vorteil, dass zur DOK Finanzierung andere Quellen als jene bei der obligatorischen Krankenversi-
cherung herbeigezogen werden könnten. Die Versicherung könnte dennoch
durch die heutigen Krankenversicherer durchgeführt werden, damit keine
neue Organisation geschaffen werden müsste.
Die Finanzierung über eine Eidg. Erbschaftssteuer schafft einen solidari-
schen Ausgleich zur Verbesserung des Erbenschutzes als Folge der erhöh-
ten Übernahme des Pflegerisikos. Die Schwächung des (oft nur noch poten-
tiellen) Steuersubstrats der Kantone müsste durch eine entsprechende Re-
duktion des Finanzierungsanteils der Kantone an den Kosten der Pflege
kompensiert werden.
Wie in Japan ist mittels einer Alternativwährung in Form von Zeitgutschriften ffg die Laienpflege zu fördern.
Modell einer eigenen Pflegeversicherung, die zumindest teilweise durch eine Pro Mente Eidg. Erbschaftssteuer finanziert werden könnte, sollte weiterverfolgt werden. Sana La proposition est faite d’introduire une assurance pour soins (de longue du- PF rée), en fixant pour cette prime l'âge à 55 ans.
La réflexion doit aussi porter sur l'introduction d'un «revenu de citoyenneté»