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Consultazione 2004/69: Assicurazione malattie: Finanziamento delle cure · 149 pagine

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Zum Stand der Diskussion zu den Rahmentarifen:

Es ist damit zu rechnen, dass bei Erreichen der vollen Kostentransparenznach den Erfordernissen der VKL für die obligatorische KrankenpflegeversicherungerheblicheMehrkosten an fallen werden, da die Krankenversicherung die Vollkosten der Pflegeleistungenzu vergüten haben wird. Deshalb hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 betreffend die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Strategie und dringliche Punkte) dem Parlament vorgeschlagen, bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung für die Pflegefinanzierung, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2006, die Rahmentarife auf dem Stand vom 1. Januar 2005 einzufrieren (ausgenommensind einzig diejenigenTarife, die am 1 Januar 2004 bereitsdie Rahmentarife überschrittenhatten; diese werden auf dem Stand vom 1 Januar 2004 eingefroren). Dieses Einfrieren gilt dann unabhängig von Transparenzerfordernis sen, die nachträglich noch erfüllt wUrden

Gleichzeitig beabsichtigt der Verordnungsgeber, die Rahmentarife der beiden oberen Pflege bedarfsstufen per 1. Januar 2005 moderat zu erhöhen

Tabelle 6: Ausgaben (Bruttoleistungen) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in

Mio. CHF

Jahr Pflegeheime Pflege zu Pflege Zunahme Kostenent Hause insgesamt Pflege/OKP wicklung

OKP

1996 666 132798

1997 193 1083 35.7% 5.5%

1998 224 21.4% 6.7% 1999 235 6.8% 4.3% 2000 1215 253 1468 4.5% 2001 2701528

2002 1392 2901682

Quelle: Bundesamt für Gesundheit, Krankenversicherungsdatenbank KKDB, Stand Oktober 2003

2.3.2 Verschiebung der Finanzierungsanteile Die Kosten des Pflegebereichs werden durch mehrere direkte Finanzierungsquellen gedeckt. Etwas weniger als zwei Drittel übernehmen die privaten Haushalte. Falls deren Mittel nicht ausreichen, was vor allem beim Aufenthalt im Pflegeheimhäufig der Fall ist, könnensie Ergänzungsleistungenzur AHV (gegebenenfallszur Invalidenversicherung) beanspruchen. Etwa ein Fünftel der Pflegekosten wird durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckt; rund ein Achtel durch Kantone und Gemeinden. Die noch verbleibenden Kosten werden durch andere Sozialversicherungen und durch private Finanzierungen (Spenden, Legate) gedeckt. Der Anteil der obligatorischenKrankenpflegeversicherung an der Finanzierung des Pflegebereichs hat sich vom Inkrafttreten des KVG bis 1999 nahezu verdoppelt, nachher ist er stabil geblieben.Der Anteil der öffentlichenHand hat sich zuerstverringert, nun aber beinahe auf das ursprüngliche Niveau zurückentwickelt. Zurückgegangen ist der Finanzierungsanteil der privaten Haushalte.