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Consultazione 2004/69: Assicurazione malattie: Finanziamento delle cure · 149 pagine
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3.2 Modell B
3.2.1 Grundidee des Modells
Im Sommer 2002 hat das EidgenössischeDepartementdes Innern, als Folge einer Bundesratsklausur zur Krankenversicherung, im Hinblick auf eine weitere KVG-Revision ein externesExpertenteambeauftragt,neue Modelle zur Finanzierung der Pflege zu prüfen. In ihrem im Juli 2003 vorgelegtenBericht'12stellendie Experten zwar alternativ zwei mögliche Finanzierungsmodellevor, priorisieren aber ein konkretes Modell (Modell „Status Quo plus“). Dieses Modell unterscheidetim Krankenversicherungsbereich zwischen der Finanzierung der Akutpflege (Überbrückungspflegein Heimen und Akutpflege Spitex) und der Finanzierung der Langzeitpflege:
Bei der Akutpflege werden die vollen Kosten der Pflegeleistungennach KVG von den Versicherern übernommen.
Die Langzeitpflegewird von den Versicherern, der öffentlichenHand (über einen gezielten Ausbau der Ergänzungsleistungen, vgl. Ziffer 3.3) und den Pflegebedürftigen gemeinsam finanziert, wobei die Krankenversicherer einen „Beitrag“ an die Kosten der Langzeitpflege leisten; dieser Beitrag wird dabei so festgelegt,dass die Krankenversicherung gegenüber der heute geltenden Regelung mit behördlich festgelegten Rahmentarifen nicht zusätzlich finanziell belastet wird.
3.2.2 Definitionsfragen
Folgerichtig ist für das Modell B die Unterscheidung zwischen Akut- und Langzeitpflege - und damit die Definition dieses Begrif:fspaars, die im Expenenbericht offen gelassen wird - entscheidend:
Auf gesetzlicherEbene ist heute lediglich der Begriff “Langzeitbehandlung“de-
finiert: Aufenthalte im Spital oder Pflegeheim, ohne dass nach medizinischer Indikation eine Behandlung und Pflege oder eine medizinische Rehabilitation im Spital erforderlich ist, gelten als Langzeitbehandlung (Art. 49 Abs. 3 KVG und An. 6 VKL).
Für die Definition der Akut- und Langzeitpflege werden folgende pflegewissenschaftlichen Merkmale'13 diskutiert:
Akutpjtege. Die Akutpflege ist auf eine bestimmteDauer limitiert, wobei der Verlauf des Heilungsprozesses ungewiss ist. Die Phase der Akutpflege zeichnet sich durch einen plötzlichen, in der Regel vorübergehendenVerlust der Autonomie aus, während dessen Dauer die Pflege die allgemeinen täglichen Lebensverrichtungen (ATL, siehe Ziff. 3.1.2) für den Patienten übernimmt. Die medizinische Behandlung richtet sich nach diagnostischenund therapeutischenZwecken.
Langzeitpflege. Die Phase der Langzeitpflege ist in der Regel irreversibel und deshalb zeitlich unlimitiert. Die Pflege beinhaltet neben den allgemeinen täglichen Lebensverrichtungen auch aktivierende, präventive oder palliative Massnahmen.
42 Rolf Iten/StephanHammer, Finanzierung der Pflege, Zürich 2003
43 Vgl. für die nachfolgenden Definitionen: Finanzierung der Pflege, Gemeinsame Standpunkte der Leistungserbringer, Bern/Zürich, 2004