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Consultazione 2004/69: Assicurazione malattie: Finanziamento delle cure · 149 pagine

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Tabelle15: Finanzielle Auswirkungen des Modells B auf Bund und Kantone unter Berück-

sichtigung der NFA (in Mio. CHF)52

OKP

AFIV-HE

EL

Total

Legende:

AFIV-HE Hilflosenentschädigung der AHV

EL Ergänzungsleistungen

OKP obligatorische Krankenpflegeversicherung

3.6 Weitere Lösungsansätze

Im Rahmen des vorliegenden Vernehmlassungsentwurfswerden folgende Modelle für eine Neuordnung der Pflegefinanzierungnicht weiterverfolgt:

3.6.1 Errichtung einer Pflegeversicherung

Die Absicherung gegen die wirtschaftlichenFolgen der Pflegebedürftigkeitkann als eigenständige Sozialversicherung organisiert werden, wobei verschiedene Spielarten sowohl beim Leistungsumfang als auch bei der Versicherungspflicht und der Finanzienrng denkbar sind, die unterschiedlich miteinander kombiniert werden können:

Leistungsumfang: Das Pflegerisiko kann, wie dies etwa in Deutschlandder Fall ist, als für die ganze Bevölkerung obligatorischer Sozialversicherungszweigorganisiert werden, der neben den medizinisch indizierten auch die übrigen Pflegeleistungen, unabhängig von ihrer Ursache, abdeckt. Diskutiert werden aber auch Modelle einer Pflegeversicherung, welche nur die medizinisch indizierten Pflegeleistungennach KVG umfas$t.

Versicherungspflicht: Die Versicherungspflicht kann sich auf die ganze Bevölkerung oder nur auf bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere bestimmte Altersgruppen (z.B. die über 50-, 60- oder 70-Jährigen), erstrecken.

Finanzierung: Bei der Finanzierung kommen – neben den für Sozialversicherungssysteme üblichen Lohnprozenten und allgemeinen SteuerInitteln – insbesondere Kopfprämien in Frage, die einheitlich (Intergenerationensolidarität) oder risikodifferenziert (Intragenerationensolidarität) ausgestaltetwerden können.

Die Einführung einer Pflegeversicherung ist in der Schweiz bereits mehrmals

diskutiertund verworfenworden. So wurdeAnfang NeunzigerJahre, d.h. vor in-

krafttreten des KVG, in der parlamentarischen Initiative Tschopp vom 30. November 1992 eine von der obligatorischenKrankenversicherung unabhängige Bundesversicherung, welche die Gesundheits-, Hauswirtschafts-, und Betreuungskosten der über 75-jährigen Betagten übernimmt, vorgeschlagen („AHV plus“).

52 Modellbedingte Mehr- bzw. Minderbelastungenwerden in der NFA-(JIObalbilanz ausgeglichen.