Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine
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Vernehmlassung NFA 16. Weiteres Vorgehen
16. Weiteres Vorgehen
Angesichts der anstehenden Aufgaben zur Erarbeitung der bundesrätlichen Botschaft haben diverse Vernehmlassungsteilnehmer Anregungen zum weiteren Vorgehen.
Umstritten bleibt der vorgeschlagene Zeitplan, der vorsieht, dass die definitiven Gesetzestexte der 2. Botschaft gegen Ende 2006 und die definitiven Beträge für die neuen Ausgleichsgefässe im Laufe des Jahres 2007 bekannt sein werden. Die NFA soll daraufhin 2008 in Kraft treten. Einerseits fordern nun mehrere Kantone, dass dieser Zeitplan eingehalten wird, und dass dabei der Bund die Kantone frühzeitig über die Ergebnisse der Beratungen auf Bundesebene in Kenntnis setzt, damit diese über genügend Zeit verfügen, um ihre Gesetzgebung und das kantonale Budget rechtzeitig anzupassen. Andererseits vertreten einige Kantone die Ansicht, dass die Zeit für die kantonalen Gesetzesanpassungen auf keinen Fall ausreichen wird und verlangen konsequenterweise eine Verschiebung des Inkrafttretens der NFA.
Im Hinblick auf die Vorbereitung der dritten Botschaft erwarten verschiedene Kantone (UR, OW, GL, AR, AI, GR, VS), dass bei der Dotierung des soziodemografischen und des geografischtopografischen Belastungsaugleichs beide Töpfe gleich hoch bemessen werden. Insbesondere gelte es zu beachten, dass Verschiebungen zu Gunsten des soziodemografischen Belastungsausgleichs für die Berggebiete inakzeptabel seien.
Die Kantone Schwyz und Basel-Landschaft erwarten demgegenüber einen frühzeitigen und umfassenden Einbezug der Kantone bei der Dotierung der Ausgleichsgefässe.
Die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich wird als wichtiges Element der NFA eingestuft. Der Vernehmlassungsbericht enthält jedoch nach Auffassung mehrerer Vernehmlassungsteilnehmer (UR, GL, SG, VS, SSV, economiesuisse, SAB) nur wenige Angaben dazu. Deshalb fordern diese dazu auf, die Botschaft entsprechend zu präzisieren und zu ergänzen.
Ferner wird verschiedentlich gewünscht, dass regelmässig und frühzeitig über den Stand der NFA und ihre (finanziellen) Auswirkungen informiert wird. Zürich und Uri fordern konkret, dass die Auswirkungen der Sparprogramme (SP98, EP03, EP04) aufgezeigt werden, während die Kantone Aargau und Neuenburg anregen, in der Botschaft die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Massnahmen für Bund und Kantone gesamthaft aufzuführen.
Nach Auffassung einiger Vernehmlassungsteilnehmer darf der vierjährliche Wirkungsbericht über die NFA nicht nur die Wirkung der NFA im engeren Sinn enthalten, sondern muss in einen grösseren Rahmen der Beziehungen Bund-Kantone gestellt werden. Begründet wird dieser Antrag mit dem Hinweis, dass die Bereiche der NFA nur einen politisch definierten Ausschnitt dieser Beziehungen darstellen und direkt oder indirekt Auswirkungen auf andere Bereich haben.
Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer (BL, SH, AG) erachten es als unbefriedigend, dass die geplante Inkraftsetzung per 2008 gestützt auf der Globalbilanz 2004/2005 erfolgen soll. Die Globalbilanz sollte demgegenüber beim Übergang vom alten aufs neue System möglichst aktuell sein. Ausserdem seien in der Globalbilanz alle Verschiebungen der Finanzströme (insbesondere aufgrund der Entlastungsprogramme des Bundes) zu berücksichtigen.
Gelegentlich wird vom Bund erwartet, in den NFA-Bereichen bis zum Inkrafttreten der NFA keine weiteren Sparbemühungen mehr vorzunehmen.
Vereinzelt wird beklagt, dass die personellen Auswirkungen der NFA in der Vernehmlassungsvorlage ungenügend aufgezeigt wurden. Demzufolge sollte zumindest der Versuch unternommen werden, eine Schätzung der personellen Auswirkung vorzunehmen, damit auf dieser Basis auch allfällige Massnahmen ausgearbeitet werden können.
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