Rapporto sui risultati
Consultazione 2006/94: Ordinanza sulla qualità del latte · 6 pagine
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SMP
Beschlussprotokoll Besprechung „Organisation und Finanzierung der QK Milch“
Freitag, 23. Juni 2006, 16.00 Uhr, Konferenzraum der SMP, Bern Teilnehmer
• Bundesamt für Landwirtschaft: Manfred Bötsch
• Bundesamt für Veterinärwesen: Hans Wyss, Daniel Gerber, Josef Schmidt
• Schweizer Braunviehzuchtverband: Markus Zemp, Lucas Casanova
• Schweizerischer Fleckviehzuchtverband: Matthias Schelling, Peter Gehrig
• Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie: Guy Emmenegger, Alexandre Briw
• Fromarte: Anton Schmutz
• Rechtsanwälte Bratschi Emch: Ulrich Keusen
• Schweizer Milchproduzenten SMP: Peter Gfeller (Leitung), Samuel Lüthi,
Thomas Reinhard (Protokoll)
Entschuldigt
• Andreas Aebi, Schweiz. Fleckviehzuchtverband
• Jacques Chavaz, Bundesamt für Landwirtschaft
Traktanden gemäss Sitzungsverlauf
1. Ausgangslage
2. Protokoll der Sitzung vom 29. Mai 2006
3. Änderungen der MQV und Überbrückungsfinanzierung
4. Weiteres Vorgehen
5. Verschiedenes
1. Ausgangslage
Die Problemlösung „Organisation und Finanzierung der QK Milch“ ist auf gutem Wege. Die zur Beschlussfassung vorliegenden Anpassungen der MQV bieten die Grundlage, um die Datenabwicklung, die Restfinanzierung sowie die Mitsprache der Branche sicherstellen zu können. Es geht nun darum, konkrete Beschlüsse zu fassen (Gfeller). Die Diskussion zur Ausgangslage wird
nicht gewünscht.
2. Protokoll der Sitzung vom 29. Mai 2006
Zu einzelnen Aussagen des Protokolls gibt es unterschiedliche Interpretationen. Diese sollen aber, weil niemand verpflichtet wird, nicht kommentiert werden. Das Protokoll der Sitzung vom
29. Mai 2006 wird in diesem Sinne zur Kenntnis genommen und verdankt.
3. Änderungen der MQV und Überbrückungsfinanzierung
Zur Diskussion steht die Sitzungsbeilage 1:
• Der Entwurf der Verordnung wurde in eine vereinfachte interne Ämterkonsultation gegeben und die betroffenen Kreise wurden über die Vertreter der Arbeitsgruppe angehört (Gerber).
• Art. 6 ist unbestritten.
• Art. 7 Abs. 1bis: Die Aussagen im ersten Satz und im zweiten Satz sind zu trennen. Der dritte Satz zur Inkassostelle wird gestrichen. Art. 7 soll als Grundlage für eine einseitige Erklärung der Restfinanzierer angewandt werden. Der zur Sitzung abgegebene Vertragsentwurf für die Restfinanzierung ist somit hinfällig. Die Branche wird das Inkasso nach der Grundlage von Art. 7 des Revisionsentwurfes der MQV organisieren. Der Aufbau benötigt noch etwas Zeit. Deshalb wird eine Überbrückungsfinanzierung für das Jahr 2007 angestrebt (vgl. Beschlüsse).
• Art. 10: Das BVET soll die Aufsichtsfunktion über die vertraglich geregelte QK (allein) wahrnehmen. Der Fachausschuss soll die Information und die Kommunikation von Branchenanliegen sowie die Weiterentwicklung der QK sicherstellen. Die Aufsicht sollte in Art. 10 von den Aufgaben des Fachausschusses sprachlich getrennt werden.
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