Rapporto sui risultati

Consultazione 2007/2: Stratégie nationale en matière de cybersanté · 95 pagine

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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“

Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)

Frage 5: Handlungsfeld «Online- Informationen und Online-Dienste» (S. 28ff)

Die Ziele/Meilensteine und Inhalte sind richtig und angemessen gesetzt, sodass das Endziel B3 (Verknüpfung des Zugangs zum Patientendossier mit spezifischen Informationen) erreicht werden kann (allenfalls Be-Abkür- merkungen zur Dringlichkeit der aufgeführten oder zu weiteren

zung Art Zielen/Meilensteinen).

LIBER H Internet permet l’accessibilité facilitée des données médicales. Ouvre des 2

possibilités de formation, d’information et des processus de diagnostis et traitements. Décisions médicales plus solides et compétences rapprochées. Il est important que le public soit renseigné et que les informations soient correctes. La certification et la fourniture des prestations avec un bon rapport qualité/prix sont des bons moyens d’assure rla valeur des données. Plutôt qu’un organe étatique la liberté d’informer doit être laissée à chaque institution, groupement ou association. Seules les normes doivent être définies, pas forcément par l’Etat. Le développement de ce secteur doivent être du ressort des acteurs en toute liberté.

LSCP F2

setzt.

MEDGAT C Dieses Handlungsfeld ist eine operative Massnahme, die aus der Strategie 2 E abgeleitet werden kann. Dieser Punkt ist bereits heute weitgehend umge- MSDGP F Sehr zu begrüssen ist die Bedeutung, die der Gesundheitskompetenz und2

der Eigenverantwortung beigemessen wird. Allerdings ist die Auf-

gabenteilung zwischen staatlichen, kantonalen und privaten Anbietern nicht geklärt. Der staatliche Einfluss beschränkt auf sind Standards, Qualitätssicherung, Einhaltung gesetzlicher Normen sowie auf die Subsidiarität. Der Staat sollte nicht sämtliche Informationen einen Überprüfungsprozess unterziehen wollen, vielmehr ist ein effizientes Zertifizierungssystem für Informationen etabliert werden.

Nur so kann Gesundheitskompetenz von den Menschen in der Schweiz wahrgenommen werden. Online-Informationen und –Dienste sind notwendig, um Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenzen zu fördern. Die Förderung der Gesundheitskompetenz muss in einen breiteren Kontext (z.B. Schulbildung) eingebettet werden. Da Online-Informationen und - Dienste durch eHealth eine wesentliche Bedeutung erhalten, sind unter anderem die restriktiven Massnahmen von Swissmedic im Internet zu prüfen. Sie stehen im Widerspruch zur Eigenverantwortlichkeit der Bürger/innen. Handlungsfeld B nur realisierbar mit Revision des Heilmittelgesetzes bezüglich des Themas «Informationen». soll.

Zu prüfen ist, ob zum Thema «Standards und Qualitätssicherung» eine Untergruppe zum Kontrollorgan mit externen Experten eingesetzt werden PHS C0

PRIVA- B Dieses Handlungsfeld erscheint konstruiert und entspricht nicht der Ge-0

TIM samtbetrachtung. Auf dieses Handlungsfeld kann verzichtet werden. Die

Ziele können zusammengefasst und in andere Handlungsfelder verschoben werden.