Rapporto sui risultati

Consultazione 2007/2: Stratégie nationale en matière de cybersanté · 95 pagine

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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“

Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)

Frage 7: Voraussetzungen zur Umsetzung der Strategie (S. 37ff)

Die Voraussetzungen sind richtig und angemessen dargestellt, sodass die Abkür- Umsetzung der Strategie erreicht werden kann (allenfalls Bemerkungen zur zung Art Dringlichkeit der aufgeführten oder zu weiteren Voraussetzungen).

CHPOST F Wenn Bund und Kantone stabile Rahmenbedingungen schaffen, wird die 3

Finanzierung der Prozessumstellungen und der notwendigen Einrichtungen möglich. Die rechtliche Umsetzung von PPP bedarf aber in der Schweiz noch der vertieften Prüfung. Eine Realisierung von Vorhaben zwischen der Öffentlichkeit und der Wirtschaft muss in einer gesetzlich definierten Rechtsfarm stattfinden. Hierbei ist eine ausgewogene Last zwischen Aufgaben und Risiken der Parteien von zentraler Bedeutung. Die Aufgaben und Risiken müssen weitgehend erkennbar sein.

Weiter scheint eine klare Beschreibung der durch Bund und Kantone zu koordinierenden Aufgaben wichtig. Der Einbezug der Akteur ist dabei zu gewährleisten. Um eine neutrale Gesamtsicht zu erhalten, würden wir es begrüssen, wenn unabhängigen Lösungsanbietern die Gelegenheit geboten würde, deren Sicht zu präsentieren und so eine Basis für die Umsetzung zu legen.

Empfehlung: Die Sozialversichertennummer ist ungeeignet als Personen-Identifikator für medizinische Daten. Besonders schützenswerte Daten dürfen nicht mit einer allgemein bekannten Nummer gekennzeichnet werden. werden.

Durch Anonymisierung des Personen-Identifikators können die Sicherheitsanforderungen bei dem Datenhalter auf einem moderaten Niveau gehalten CVP H3

DFGGL B Empfehlung: Einführung eines angemessenen Zertifizierungssystems für2

Online-Informationen und –Dienste ist als Voraussetzung festzulegen und entsprechend im Kapitel 8 zu integrieren.

DSVS B Afin de s’assurer de la confiance des citoyens dans le système, l’instance 1

chargée d’identifier les personnes (condition 3) doit être distincte de cette qui gère le système et qui exploite les données. Il serait également souhaitable d’anticiper sur les problèmes qui pourraient survenir en lien avec cette identification à savoir le suivi des modifications via une plateforme unique (naissances, décès, changements d’adresses, état civil, naturalisations, etc.).