Rapporto sui risultati

Consultazione 2008/75: Assicurazione-invalidità - 6a revisione dell'AI, primo pacchetto di misure · 68 pagine

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Politische Parteien

Die politischen Parteien äussern sich ausgeglichen: FDP und die Grünliberale Partei stimmen dem Vorschlag zu, die SVP regt an, eine vollständige Streichung der Hilflosenentschädigung der sich im Heim befindlichen Versicherten ins Auge zu fassen und die SP befürchtet, de voir augmenter encore davantage la pression exercée sur les résidents-e-s en institution. Ebenfalls ablehnend äussert sich die EDU.

Behindertenorganisationen

Die DOK steht diesem Vorschlag zwiespältig und mit grossen Vorbehalten gegenüber. Einerseits begrüsst sie es, dass die Kantone – zumindest theoretisch - indirekt in die Finanzierung des Assistenzbeitrags eingebunden werden. Andererseits befürchtet sie, dass damit der Druck auf Heimbewohnerinnen noch weiter steigt Sie erinnert daran, dass ein sehr grosser Teil der Heimbewohnerinnen Menschen mit geistiger Behinderung sind. Darum ist es für die DOK aber auch für ProCap und für zahlreiche andere Organisationen stossend, dass ausgerechnet diejenigen Menschen mit Behinderung, die nicht vom Assistenzbeitrag profitieren, ja auch gar nicht davon profitieren könnten, wenn sie wollten, diesen sozusagen mitfinanzieren müssen. Deshalb schlägt CAP-Contact vor: Pour les adultes vivant en institution ayant droit à l'API, nous proposons d'octroyer l'API selon les mêmes conditions qu'aux mineurs pris en charge en institution. C'est-à-dire les jours passés en dehors de l'institution, le

résident percevrait l'allocation pour impotence double.

4.4.4 Anspruchsvoraussetzungen: Sind Sie mit Art. 42quater E-IVG einverstanden?

Von allen Teilaspekten des Themenfelds Assistenzbeitrag äusserten sich am meisten – nämlich nicht ganz die Hälfte aller Vernehmlasser - zu diesem Punkt. Das lässt sich damit erklären, dass in diesem Artikel fünf verschiedene Aspekte geregelt werden:

- Bezug HE als Voraussetzung;

- zu Hause leben

- Handlungsfähig im Sinne von Art. 13 ZGB: Minderjährige

- Handlungsfähige im Sinne von Art. 13 ZGB: Menschen mit geistiger Behinderung

- Delegation an den Bundesrat, Zielgruppe allenfalls auszuweiten