Rapporto esplicativo

Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine

Fedlex · Rapporto esplicativo · Pagina 81 · DeutschFedlex · Rapporto esplicativo · Deutsch

Haushalt ferngehalten werden. Mit den verbleibenden Massnahmen (Ziff. 2.4.3) soll der Haushalt weiter entlastet werden, wobei auch hier die Vermeidung von Mehrbelastungen im Vordergrund steht. Dabei sind zwei Reformen von herausragender Bedeutung, weil sie namhafte Mehrbelastungen verhindern sollen: die Weiterentwicklung der Armee und die umfassende Reform in der Altersvorsorge. Eine Zusammenstellung der Massnahmen nach Departementen findet sich im Anhang 2.

4.2 Auswirkungen auf die Kantone

Wie bereits bei früheren Sparprogrammen ist der Bundesrat bestrebt, Lastenabwälzungen auf die Kantone und Gemeinden möglichst zu vermeiden. Dies ist umso wichtiger, als die kantonalen Haushalte aufgrund der angespannten Wirtschaftslage und der Schuldenkrise im Euroraum zurzeit ebenfalls unter Spardruck stehen. Das Schwergewicht der vorgeschlagenen Massnahmen betrifft deshalb den bundeseigenen Bereich. Aufgrund der Ausgabenstruktur des Bundeshaushalts kann aber der Verbundbereich nicht vollständig von den KAP-Massnahmen ausgeschlossen werden. Bei der Ausgestaltung der Massnahmen hat der Bundesrat darauf geachtet, dass die kantonalen Haushalte nach Möglichkeit ebenfalls entlastet werden können. Die Kantone sollen zumindest die Wahl haben zwischen einer Entlastung ihrer Haushalte und einer Kompensation der wegfallenden Bundesbeiträge durch eigene Mittel. Der Grundsatz "keine Lastenabwälzungen auf Kantone" wird im KAP 2014 nach Auffassung des Bundesrates eingehalten.

Die Massnahmen im Transferbereich Bund-Kantone lassen sich in zwei Kategorien aufteilen. In die erste Kategorie fallen Massnahmen, die keine Auswirkungen auf die kantonalen Haushalte haben. Dazu gehören die Optimierung der Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen (Ziff. 2.3.6; 2,0 Mio.), die Kürzung der Mittel für die Bekämpfungsmassnahmen (Ziff. 2.3.11; 1,0 Mio.) und die Kürzung beim Hochwasserschutz und dem Schutz von Naturgefahren (Ziff. 2.3.15; 17,5 Millionen). Der Anteil, den der Bund an diesen Vorhaben finanziert, wird nicht verändert; sollten die Ausgaben der Kantone dereinst wieder ansteigen, würden auch die Bundesbeiträge wieder zunehmen. Die Programmvereinbarungen im Umweltbereich sind von der Kürzung nicht betroffen. Die Priorisierungen im Bereich Nationalstrassen (Teil Infrastrukturfonds bzw. Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, Ziff. 2.3.13; 75 Mio.) sind möglich, weil von den Kantonen ein entsprechend tieferer Mittelbedarf angemeldet wurde. Auch die Effizienzsteigerungen im Schienenverkehr (Teil Infrastrukturfinanzierung Privatbahnen, Ziff. 2.3.14; 5,0 Mio.) haben keine negativen Rückwirkungen auf die Kantone. Dies gilt ebenso für die Massnahme im Migrationsbereich, die aus der Anpassung der Berechnung der Globalpauschalen besteht (Ziff. 2.3.5; 7,4 Mio.); es kann hier allerdings zu einer gewissen Umverteilung zwischen den Kantonen kommen. Schliesslich hat auch der Verzicht auf die "projets urbains" (Ziff. 2.3.16; 1,5 Mio.) keine Auswirkungen auf die Kantone, da der Bund hier auf eine neue, noch nicht eingeführte Subvention verzichtet.

In die zweite Kategorie fallen schliesslich die Massnahmen, bei denen für die Kantone Wahlfreiheit besteht. Es sind dies die Kürzungen bei den Universitäten (Ziff. 2.3.9; 7,7 Mio.), wobei die Kantone in der Periode 2013-2016 aufgrund der vom Parlament beschlossenen Aufstockungen bei der BFI-Botschaft trotzdem mehr Mittel erhalten als ursprünglich ausgehandelt. Hinzu kommen die Kürzungen beim