Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/53: Revisione parziale della legge federale sull'assicurazione malattie concernente la gestione del settore ambulatoriale · 167 pagine

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Für eine qualitäts- und versorgungsorientierte Lösung müssen in unserem föderalen System in einem ersten Schritt drei grundsätzliche Fragen beantwortet werden.

- Subsidiarität: bleibt der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt und ab wann soll der

Staat eingreifen dürfen?

- Qualität: wer definiert die notwendige Qualität, wie lauten die Messkriterien, wer

führt die Messungen durch und wie werden die Erkenntnisse verwendet und transparent gemacht?

- Versorgung: welche Interventionsschwellen gelten und wie werden sie festgelegt?

Diese Fragestellungen sind derzeit ungenügend oder noch nicht beantwortet.

1.2 Keine Vermischung von Tarif und Versorgungsfragen

Gegenüber den immer wieder ins Feld geführten Überlegungen, die Versorgungssteuerung in irgendeiner Form mit den Tarifen zu koppeln, äussern wir allergrösste Bedenken. Wir fordern diesbezüglich eine strikte Trennung. Eine Verknüpfung zwischen Leistungsvergütung (basierend auf Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit) und Versorgungssteuerung (basierend auf Zugang und Qualität) kann unmöglich gelingen. Die Problematik kann anhand folgender Fragestellungen einfach dargestellt werden:

- Wie hoch müsste der Taxpunktwert resp. Preis einer Leistung sein, damit diese in

einem „unterversorgten Gebiet“ angeboten würde? Die Erzielung eines gewünschten Angebots alleine über den Preis ist nicht möglich. Ob sich ein (Grund-)Versorger in einem bestimmten Gebiet niederlässt, ist auch von vielen anderen Faktoren abhängig. Preisbasierte Steuerungsversuche entsprechen zudem einer längst überholten Subventionierungspraxis, die massive Fehlanreize im Angebotsverhalten auslösen kann. In Gebieten, die als „unterversorgt“ bezeichnet werden, könnte in der Folge ein massiver Preisdruck nach oben einsetzen.

- Wie tief müsste der Taxpunktwert resp. Preis einer Leistung bei einer tariflichen In-

tervention in einem „überversorgten Gebiet“ sein? Durch das Gebot einer wirtschaftlichen und sachgerechten Vergütung besteht a priori nur wenig Spielraum für eine Angebotssteuerung über den Preis. Würde dieser nämlich, ausgehend von einer korrekten Tarifierung, politisch gesenkt, könnte die Leistung nicht mehr kostendeckend erbracht werden. Eine derartige Preissteuerung kann rasch in die Rationierung führen.

Die Idee einer „kostenorientierten Preissteuerung“ ist sehr stark aus den Erfahrungen und Gepflogenheiten bei TARMED geprägt. Dabei werden die Schwächen der Tarifstruktur und ihrer Anreizwirkungen über Preiseingriffe korrigiert. Dieses Verhalten ist nicht nachhaltig und kollidiert mit den Anforderungen einer guten und effizienten Versorgung.

1.3 Die Grenzen der Zulassungssteuerung

Ziel der Vorlage ist, „Unterversorgung zu verhindern und Überversorgung zu beheben“. Dieser generellen Zielsetzung ist zwar nicht zu widersprechen, wohl aber einer daraus abgeleiteten Legitimation der staatlichen Steuerung.

So ist es den Kantonen bereits heute ohne weiteres möglich, bei einer allfälligen Unterversorgung geeignete Massnahmen zu ergreifen, bspw. über die Leistung von Betriebsbeiträgen an Grundversorger in abgelegenen Gebieten. Es leuchtet nicht ein und wurde bislang auch nicht weiter begründet, weshalb von der ursprünglichen Diskussion (Zulassungsstopp als Massnahme gegen die Überversorgung) abgewichen wird und zunehmende der Bereich der Unterversorgung „reguliert“ werden soll. In diesem Bereich muss trennscharf zwischen qualitätsbezogenen Zulassungskriterien, Sicherstellung der Ausbildung und weiteren Massnahmen (bspw. Task-Shifting) unterschieden werden.

Eine Planung der ambulanten Versorgung durch die Kantone trägt kaum etwas dazu bei, in diesen relevanten Fragestellungen eine Besserung zu erzielen.

Auch bei einer allfälligen Überversorgung ist die Frage zu stellen, inwieweit eine staatliche Planung diesem Zustand – nachdem er einmal definiert ist – entgegen wirken kann.

- Eine Überversorgung herrscht immer dann, wenn im individuellen Fall „zu viel“ Me-

dizin angewendet wird. Dies ist primär die Folge einer ungenügenden Qualität im