Rapporto sui risultati

Consultazione 2015/115: Legge federale sulle tasse di bollo (LTB; attuazione della mozione Abate 13.4253) · 65 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 29Fedlex · Rapporto sui risultati

Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)

Bundesgasse 3

3003 Bern

Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate); Vernehmlassung

Sehr geehrter Herr Bundesrat Ueli Maurer

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 25. Mai 2016 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Kantonsregierungen eingeladen, zur Vorlage zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) (Umsetzung der Motion 12.4253, Abate), Stellung zu nehmen. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme danken wir Ihnen.

Mit der vorgeschlagenen subjektiven Steuerbefreiung in Artikel 19 StG schafft die Vorlage die steuerliche Voraussetzung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes in der Vermögensverwaltung für die italienischen Kundinnen und Kunden zu stärken. Diese würden dadurch auf ihren Wertschriftenverkäufen nur noch einmal durch die Umsatzabgabe belastet. Dies wirkt sich über eine voraussichtliche Ausweitung der Vermögensverwaltungsgeschäfte positiv auf die Steuereinnahmen aus, sei es bei der Umsatzabgabe, der Gewinnsteuer der schweizerischen Banken und Finanzgesellschaften oder der Einkommensteuer auf den Gehältern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deshalb dürften die Mindereinnahmen der Vorlage zumindest mittel- bis langfristig kompensiert werden.

Die Auswirkungen betreffen den Bund, da die Kantone nicht am Ertrag aus den Stempelabgaben beteiligt sind. Es ergeben sich für die Kantone weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagene Anpassung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben.

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit der Stellungahme und grüssen Sie freundlich.

Altdorf, 21. Juni 2016

Im Namen des Regierungsrats

Der Landammann Der Kanzleidirektor

Beat Jörg Roman Balli