Rapporto sui risultati
Consultazione 2015/115: Legge federale sulle tasse di bollo (LTB; attuazione della mozione Abate 13.4253) · 65 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 34Fedlex · Rapporto sui risultati
Kanton Zürich Regierungsrat
Eidgenössisches Finanzdepartement
3003 Bern
24. August 2016 (RRB Nr. 817/2016)
Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253 Abate); Vernehmlassung
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 25. Mai 2016, mit dem Sie uns den Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) zur Stellungnahme unterbreitet haben. Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt:
Mit der vorgeschlagenen Änderung werden Geschäfte mit statischen Treuhandgesellschaften, die ausschliesslich Melde- und Steuerpflichten im Wohnsitzstaat des Treugebers (natürliche Person) sicherstellen und einer staatlichen Bewilligungs- oder Kontrollpflicht unterstehen, von der Umsatzabgabe befreit. Derzeit fallen nur italienische statische Treuhandgesellschaften (società fiduciarie statiche di amministrazione) unter diese Ausnahme.
Durch die vorgeschlagene Änderung wird die Umsatzabgabe auf das Mass vermindert, das ohne Zwischenschaltung von statischen Treuhandgesellschaften anfallen würde. Dadurch werden Schweizer Banken bei Wertschriftentransaktionen, die über italienische statische Treuhandgesellschaften abgewickelt werden, nicht länger gegenüber ausländischen Banken benachteiligt. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Banken in der Vermögensverwaltung für italienische Kundinnen und Kunden gestärkt.
Wir stimmen deshalb der Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253 Abate) zu.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat,
die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident:
Der Staatsschreiber: