Rapporto sui risultati
Consultazione 2015/115: Legge federale sulle tasse di bollo (LTB; attuazione della mozione Abate 13.4253) · 65 pagine
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Bern, 14.09.2016
Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) Vernehmlassungsantwort
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 25.05.2016 hat der Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes das Vernehmlassungsverfahren über die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) eröffnet. Wir erlauben uns, zur Vernehmlassungsvorlage wie folgt Stellung zu nehmen:
I. Zur Vernehmlassungsvorlage
TREUHAND|SUISSE begrüsst die geplante Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Dies aus folgenden Gründen:
Mit der Vermögensverwaltung über italienische „fiduciarie statiche“ ist keine Übertragung der
Verfügungsmacht verbunden, sondern diese verbleibt bei der italienischen Kundschaft. Es ist aus abgabetechnischen Überlegungen richtig, dass infolge der fehlenden Übertragung der Verfügungsmacht auch keine Umsatzabgabe anfällt.
Es ist vorteilhaft und aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, wenn der Finanzplatz Schweiz für
italienische Kunden attraktiver gemacht und dazu beigetragen wird, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Banken und Finanzgesellschaften in der Vermögensverwaltung zu stärken. Die diversen Gesetzesrevisionen und übrigen Entwicklungen in den letzten Jahren haben leider das Gegenteil bewirkt.