presa posizione
Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 152 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 1Fedlex · Rapporto sui risultati
Kommission für soziale Sicherheit
und Gesundheit SGK-S
Frau Präsidentin Liliane Maury Pasquier
3003 Bern
Per E.Mail an: [email protected]
Chur, 8. Dezember 2015
Vernehmlassung zur parlamentarischen Intitiative (PA 14.417) „Nachbesserung der Pflegefinanzierung“
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrter Herr Fuhrer
Sehr geehrte Damen und Herren
Vielen Dank für die Einladung zur Vernehmlassung in oben erwähnter Angelegenheit. Sehr gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
Grundsätzliche Haltung
Wir begrüssen sehr, dass:
• die SGK-S klären will, welcher Kanton bei der ambulanten und stationären Pflege ausserhalb des
Wohnkantons die Restfinanzierung übernehmen soll. Eine entsprechende Ergänzung von Artikel 25a Absatz 5 Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ist deshalb sehr willkommen.
• im Fall von Heimaufenthalten der Kanton bzw. die Gemeinde, in welcher ein Heimbewohner oder
eine Heimbewohnerin seinen/ihren letzten Wohnsitz vor dem Heimeintritt hatte, für die Finanzierung der Pflegekosten zuständig sein soll.
• der Aufenthalt in einem Pflegeheim keine neue Zuständigkeit begründen soll und sich diese klare
Bestimmung am Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) orientieren soll.
Weiterer Handlungsbedarf
Unseres Erachtens besteht jedoch dringender Handlungsbedarf, dass der Gesetzgeber in der Finanzierung der Pflegeleistungen zuerst die Fixierung der Kostenanteile der Krankenversicherer aufheben würde. Die in der VKL festgelegten Höchstbeiträge sollten regelmässig der Kostenentwicklung angepasst werden. Nur so werden die Krankenversicherer auch einen Teil der Kostenentwicklung mittragen.
Im Weiteren fehlt eine Regelung der Vergütung der Mittel und Gegenstände sowie der Pflegematerialien.