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Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 152 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 73Fedlex · Rapporto sui risultati

Wir fordern deshalb, dass sich der Gesetzgeber klar und eindeutig dazu äussert, dass der Tarifschutz nach Art. 44 KVG auch bei der ambulanten Pflege gilt und dass die Kantone sämtliche auf ihrem Gebiet anfallenden Pflegekosten gemäss Art. 25 KVG vollständig zu finanzieren haben.

Finanzierung von Pflegematerial

Gemäss BAG-Interpretation des KVGs können Pflegeheime, Spitex-Organisationen und freiberufliche Pflegefachpersonen Materialkosten nicht zulasten Krankenversicherer verrechnen. Die Finanzierung von Pflegematerialien und Mittel und Gegenständen gemäss MiGeL wird aber auch nicht im Rahmen der Restfinanzierung sichergestellt.

Wir fordern deshalb, dass das KVG dahingehend angepasst wird, dass die OKP die Kosten für Pflegematerial und Mittel und Gegenstände gemäss MiGeL tragen muss.

Variantenvielfalt bei der Patientenbeteiligung in der ambulanten Pflege

Aktuell besteht bei der Ausgestaltung der Patientenbeteiligung in der ambulanten Pflege eine sehr grosse Vielfalt. So gibt es beispielsweise Kantone ohne Patientenbeteiligung, andere mit einem fixen Betrag von CHF 8.- oder CHF 15.95 pro Tag oder einem prozentualen Anteil von 10% oder 20% vom Rechnungsbetrag mit Begrenzung bei CHF 8.- oder CHF 15.95 pro Tag. Diese Vielfalt an Varianten führt zu erheblichem administrativem Aufwand bei Leistungserbringern, die in mehreren Gemeinden respektive Kantonen tätig sind.

Wir fordern, dass der Variantenvielfalt Einhalt geboten wird, indem die Patientenbeteiligung auf 10% des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrages beschränkt wird. Gleichzeitig fordern wir, dass sich der Gesetzgeber zur konkreten Ausgestaltung respektive Umsetzung äussert.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen im Rahmen der Parlamentarischen Initiative Nachbesserung der Pflegefinanzierung, in Zusammenhang mit der Evaluation des BAG der Pflegefinanzierung oder bei weiteren Bemühungen um Verbesserungen bei der Pflegefinanzierung. Wir stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Spitex Verband Schweiz

Marianne Pfister Silvia Marti Lavanchy

Zentralsekretärin Stv. Zentralsekretärin, Leiterin Politik/Grundlagen [email protected] [email protected]

Spitex Verband Schweiz, Zentralsekretariat, Sulgenauweg 38, Postfach 1074, 3000 Bern 23 Telefon 031 381 22 81, Fax 031 381 22 28, [email protected], www.spitex.ch