Geschäftsbericht des Bundesgerichts 1912
- Zeitschrift
- Geschäftsberichte (BGer)
- Sprache
- Deutsch
II.Strafrechtspflege, a. Bundesstrafgericht.
Beim Bundesstrafgericht sind während des Berichtsjahres zwei Fälle anhängig gemacht worden.
Der erste Fall betraf eine Anklage der Bundesanwaltschat't wegen Sprengstoffverbrechens (Art. 3 des Bundesgesetzes vom 12. April 1894) und Eisenbahngefährdung (Art. 67, Abs. l, des Bundesstrafrechts von 1853), die im nämlichen Verfahren erledigt wurde und zur Bestrafung der bzw. des Angeklagten führte..
Der andere Fall, der erst gegen Ende des Berichtsjahres eingegangen ist, betrifft eine Anklage auf Übertretung des Zollgesetzes ; seine Erledigung wird im Laufe dieses Jahres erfolgen,
b.Kassationshof.
Vorjahr), nämlich :
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Davon wurden erledigt:
Die 4 begründet erklärten Beschwerden richteten sich sämtlich gegen kantonale Urteile, die eine Strafe ausgesprochen hatten; 2 davon betrafen das Lebensmittelpolizeigesetz, die ändern 2 das Patenttaxengesetz.
Von den 19 erledigten Geschäften bezogen sich auf:
das Bundesgesetz betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen (Lebens-
5mittelpolizeigesetz)
3„ „ betreffend die Fabrik-und Handelsmarken
3„ „ über die Patenttaxen der Handelsreisenden
2„ „ über Jagd und Vogelschutz . . . .
2„ „ über Handhabung der Bahnpolizei . . „ „ betreffend die Erfindungspatente . . l „ „ über das Bundesstrafrecht (fahrlässige Eisenbahn- und Tramgefährdung, Fälschung v o n Bundesakten etc.) . . . l T „ über die Auswanderungsagenturen . . l die Bundesverfassung (Art. 4) l
Ì9
Sie gingen ein aus folgenden Kantonen :
Aargau l Baselland l Baselstadt l
1Bern Genf l
2Luzern
4Neuenburg Tessin l
4Waadt Zug l
2Zürich
— S. 787 —III.Staatsrechtspflege.
Die im Jahre 1912 beim Bundesgerichte anhängig gewesenen •staatsrechtlichen Streitigkeiten verteilen sich ihrer N a t u r nach wie folgt:
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Natur der Streitsache «1 'S 'S •I
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2.Auslieferungen ans Ausland 8 8 . 7 1
3.Beschwerden von Privaten und
Korporationen 67 354 421 340 81
4.Revisions-, Erläuterungs- und
Moderationsbegehren — 4 4 3 1
68 368 436 353 83
Von den 83 auf 1913 übertragenen Geschäften rührt l aus dem Jahre 1907, l aus dem Jahre 1910, 3 stammen aus dem Jahre 1911 und die übrigen 78 aus dem Berichtsjahre her. Die letztern gingen ein: 2 im Januar, l im April, l im Juni, 3 im Juli, 4 im August, 8 im September, 5 im Oktober, 22 im November und 32 im Dezember.
Ad 1. S t r e i t i g k e i t e n z w i s c h e n K a n t o n e n . Die im Berichtsjahre erledigten 3 Fälle betrafen : der erste eine Streitsache zwischen den Regierungen der Kantone Aargau und Bern über die Pflicht zur Abtretung der Vormundschaft an den Wohnsitzkanton (Art. 17 des Bundesgesetzes betreffend die zivilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter), die beiden ändern eine solche zwischen den Kantonsregierungen von Zürich und Bern aus dem Bundesgesetz vom 22. Juni 1875 betreffend Transportkosten in Armensachen.
Ad 2. A u s l i e f e r u n g e n an das A u s l a n d . Begehren um Auslieferung wurden gestellt : 3 von Österreich-Ungarn, 3 von Deutschland und 2 von Russland. Von den Auslieferungsbegehren, •die Österreich-Ungarn gestellt hatte, wurden 2 bewilligt (eines wegen Betrug und Meineid, das andere wegen Schändung), beim dritten wurde die Auslieferung verweigert, da es sich in jenem Falle nicht um das im Auslieferungsvertrag aufgeführte Delikt — S. 788 —des Diebstahls (wie das Auslieferungsbegehren behauptete), sondern nach unserem Rechtsbegriff um einen eigentlichen Jagdfrevel handelte, wofür die Auslieferung nicht vorgesehen ist. Ebenso wurde in 2 Fällen die Auslieferung der Angeschuldigten aa Deutschland (wegen Begünstigung von Meineid und „Untreue01 [Unterschlagung] gestattet, während im dritten Falle (wegen Körperverletzung, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 20 Tagen zur Folge hatte) die Auslieferung deshalb abgelehnt wurde, weil nach dem Rechte des Zufluchtsortes (Luzern) das Delikt verjährt war. An Russland wurde in einem Falle ausgeliefert (wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung) ; der andere Fall,, der erst gegen Ende des Jahres einging, konnte nicht mehr erledigt werden, da auf diplomatischem Wege noch nähere Erhebungen angestellt werden mussten.
A d 3 . B e s c h w e r d e n v o n P r i v a t e n u n d K o r p o r a - t i o n e n gegen kantonale Verfügungen und Erlasse (Art. 1753 OG). schwerden wie folgt :
340
Ada. Die 299 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g der Bundes - V e r f a s s u n g betrafen folgende Bestimmungen derselben:
Art. 4 (Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Rechts-
„ 49 (Glaubens- und Gewissensfreiheit, Kultussteuern,
^299 — S. 789 —Ad b. Die 23 Beschwerden wegen behaupteter V e r l e t z u n g k a n t o n a l e n V e r f a s s u n g s r e c h t s bezogen sich in der Hauptsache auf angebliche Missachtung oder unzulässige Beschränkung •der Eigentumsgarantie, der Verletzung des Grundsatzes der Gewaltentrennung und des Rechts der Gemeinden auf Selbstverwaltung.
Ad c. Von den 7 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g von ß u n d e s g e s e t z e n betrafen:
•das Bundesgesetz über den Erwerb und den Verzicht auf
d a s Schweizerbürgerrecht . . . . . . l
.„ „ über die persönliche Handlungsfähigkeit l
.„ fl über die zivilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter . . l
.„ „ über Schuldbetreibung und Konkurs . . l
T/ fl über die Auslieferung von Verbrechern und Angeschuldigten von Kanton zu Kanton . l
^ Nachtragsgesetz zu diesem Bundesgesetz vom 2. Februar 1872 l
^ Bundesgesetz über die Auslieferung gegenüber dem Ausland (Sachauslieferung, Anordnung des Bundesrates) l
Ad d. Von den 11 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g von 'Staats v e r t r a g e n betrafen:
4•den Gerichtsstandsvertrag mit Frankreich
3den Staatsvertrag mit Russland vom 26./14. Dezember 1872
2den Niederlassungsvertrag mit Italien vom 22. Juli 1868 • . •die Übereinkunft mit Baden vom 1. Januar 1898 über den
Fischfang im Untersee und Rhein l die internationale Übereinkunft betreffend Eisenbahntransport
vom 14. Oktober 1890 l — S. 790 —Aus der nachfolgenden schwerden von Privaten und geordnet, und die Art ihrer
Kantone
Aargau
Tabelle ist die Herkunft der Be-Korporationen, nach K a n t o n e n - Erledigung ersichtlich.
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3 » I
•8 § •si
Bern (deutscher Teil)
Freiburg (franz. Teil)
Freiburg (deutscher Teil)
Genf . .
GraubUnden
Luzern . . . . .
St. Galle«
Unterwaiden o. d. W.
42 41 35 222 81 421 — S. 791 —79Î
In den .42 Fällen, in denen auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde, waren die G r ü n d e .des Nichteintretens folgende:
Unzulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde . ... 16'
Gegenstandslosigkeit l Andere Formmängel 2.
42
Nach der Natur der Streitsache bezogen sich die 35 b e - g r ü n d e t erklärten Beschwerden auf:
Art. 4 der. Bundesverfassung (Rechtsverweigerung) . . 15 „ 31 ., „ (Handels- und Gewerbe-
.,, 43 „ n (Wahlen und Abstimmungen) . . . . . l .n 46 „ „ (Doppelbesteuerung) . . 4 „ 49 „ „ (Glaubens- und Gewissensfreiheit) 2, „ 55 „ _, (Pressfreiheit) . . . . 2. „ 58/59 .fl „ (Gerichtsstand; verfassungsmässiger Richter) 6- Verletzung des Staatsvertrages mit Russland vom 26./14. De-
zember 1872 l
J35
In 85 Fällen, in denen entweder die Anhebung oder Veranlassung des Streites, die Art der Prozessführung oder die rechtliche Natur der Streitsache es rechtfertigten (Art. 221, Abs. 2 und 5 OG), wurde eine G e r i c h t s g e b ü h r bezogen. Überdies wurde» in einigen Fällen wegen mutwilliger Beschwerdeführung oder wegen Verletzung des durch die gute Sitte gebotenen Auslandes-(Art. 39 OG) gegenüber Parteien und deren Vertretern V e r - w e i s e und O r d n u n g s b u s s e n ausgesprochen.
Gesuche um Erlass von provisorischen Verfügungen im Sinne von Art 185 OG gingen ein 77, wovon -39 bewilligt.
— S. 792 —und 30 abgewiesen wurden ; auf 5 Gesuche wurde nicht eingetreten, 3 wurden als gegenstandslos abgeschrieben. 10 Fälle gaben Anlass zu einem M e i n u n g s a u s t a u s c h mit d e m ß u n d e s r a t über die Kompetenzfrage gemäss Art. 194 des Organisationsgesetzes.
Ad 4. Von den beiden R e v i s i o n s b e g e h r e n wurde das erstere wegen Unzulässigkeit von der Hand gewiesen; das letztere, das erst kurz vor Jahresschluss eingereicht wurde, musste als unerledigt auf 1913 übertragen werden.
Zwei E r l ä u t e r u n g s g e s u c h e gegen Urteile des Staatsgerichtshofes sind von diesem als unbegründet abgewiesen worden, •das eine unter Auferlegung einer Gerichtsgebühr.
M o d e r a t i o n s b e g e h r e n im staatsrechtlichen Beschwerde-•verfahren sind im Berichtsjahre keine anhängig gemacht worden.
IT. Oberaufsicht über das Schnldbetreibungs- und Konkurswesen.
In Anlehnung an Rekursentscheide der Schuld betreibungsuud Konkurskammer haben wir zwei K r e i s s c h r e i b e n von allgemeiner Bedeutung au die kantonalen Aufsichtsbehörden erlassen. Beide sind im Bundesblatt, Bd. II, S. 736 ff., und Bd. V, S. 544 f., sowie in der Separatausgabe der betreibungsrechtlichen Entscheidungen, Bd. 15, S. 57 f. und 323, abgedruckt. Auf Vorschlag der Betreibungskammer haben wir beschlossen, von der seitens der aargauischen Aufsichtsbehörde beantragten Aufstellung von Normalien über Steigerungsbedingungen einstweilen Umgang zu nehmen.
I n s p e k t i o n e n von Konkursämtern wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Dagegen hat die Betreibungskammer zahlreiche A n fr a g e n kantonaler Aufsichtsbehörden beantwortet, nam entlich über den Gebührentarif, die Konkursverordnung und die Eintragung der Eigentumsvorbehalte, und diesen Behörden im Anschluss an Rekursentscheide, sowie auf Grund der eingereichten Jahresberichte mehrere W e i s u n g e n erteilt. Eine Anfrage der eidgenössischen Oberpostdirektion, ob die in Art. 4, Ziffer I, lit. f •der Vollziehungsverordnung zum Postgesetz den Konfcursämtern eingeräumte Befugnis, die Einsichtnahme oder Auslieferung der von einem Konkursiten aufgegebenen oder an ihn adressierten Postsendungen und Postcheckgelder zu verlangen, auch den von den Gläubigern gewählten ausserordentlichenKonkursverwaltungen .zuzugestehen sei, wurde bejahend beantwortet.
— S. 793 —Zuhanden des schweizerischen Justiz- und Polizeidepartementes hat sich die Kammer über den bereinigten Entwurf zum Konkordat über die Vollstreckbarkeit öffentlichrechtlicher Ansprüche, sowie über die neuen Einführungsgesetze der Kantone Nidwaiden, Schwyz und Obwalden zum Betreibungsgesetz gutachtlich geäussert.
Zwei Revisionsgesuche gegen Nichteintretensentscheide mussten infolge unrichtiger Abstempelung der laut nachträglich eingelegtem Empfangschein rechtzeitig zur Post gegebenen Rekurse gutgeheissen werden. Die Kammer ersuchte infolgedessen die Oberpostdirektion, dahin wirken zu wollen^ dass in Zukunft Einschreibesendungen möglichst gleichzeitig mit der Empfangsbescheinigung abgestempelt werden. Die Oberpostdirektion entsprach dem Gesuche durch Erlass einer Verfügung an sämtliche Poststellen.
Die Gesamtzahl der im Berichtsjahr a n h ä n g i g e n R e k u r s e betrug 303 (d. h. 41 mehr als im Vorjahr) ; davon waren aus dem Vorjahr übernpmmen 4, im Laufe des Jahres eingegangen 299. Erledigt wurden 298, so dass auf das Jahr 1913 übertragen wurden 5 Fälle.
Von den erledigten Beschwerden betrafen:
2 Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung;
3 Rechtsstillstand;
3 Zahlungsbefehl;
l Ediktalzustellung;
3 Zustellung der Betreibungsurkunden;
5 die Art der Betreibung;
13 den Ort der Betreibung;
4 Rechtsvorschlag;
5 Rechtsöffnung;
3 Betreibung auf Pfandverwertung ;
l Betreibung gegen eine Erbmasse;
1 Arrestbetreibung ;
2 Betreibung auf Grundpfandverwertung;
l Nichtigkeit der Betreibung ;
1 Betreibung gegen eine Kollektivgesellschaft;
2 Aufhebung der Betreibung;
50 Übertrag
50 Übertrag
i Einstellung der Betreibung,
1 Erlöschen der Betreibung;
4 Konkursandrohung;
5 Fortsetzung der Betreibung;
2 Pfändungsankündigung ;
5 Pfandungsverfahren ;
2 Zwangsverwaltung;
2 Pfändungsvollzug;
43 Pfändung und pfändbare Gegenstände;
28 Lohnpfändung;
3 Pfändung von Nutzniessungen, Renten und Pensionen; 5 Anschlusspfändung;
1 Nachpfändung ;
2 provisorische Pfändung;
5 amtliche Verwahrung ;
6 Retentionsverfahren ;
4 Retentionsrecht;
21 Widerspruchsverfahren ;
2 Eintragung von Eigentumsvorbehalten;
6 Eigentumsvorbehalte an Vieh;
l Eigentumsansprache im Konkurs ;
l Steigerungsanzeige ;
3 Verwertungsverfahren ;
l Verwertungsbegehren;
3 Lastenverzeichnis ;
l Unterhaltsbeitrag gemäss Art. 103 SchKG; 10 Verwertung beweglicher Sachen oder Forderungen ; 1 Verwertung einer Lebensversicherungspolice; 2 Steigerungsverfahren;
l Freihandverkauf;
10 Verwertung von Liegenschaften;
l Zuschlag bei der Liegenschaftssteigerung; l Verwertung im -Konkurs;
8 Kollokation und Verteilung im Pfändungsverfahren; 7 Kollokation und Verteilung im Konkurs;
l Kollokation von Mietzinsforderungen; — S. 795 —250 Übertrag
l Konkursverfahren;
l Konkurserkenntnis; : 4 Beschlüsse der Gläubigerversammlung ;
l Wahl eines Gläubigeraussohusses;
6 Abtretung von Masserechten nach Art. 260 SchKG;
8 Arrestbefehl und Arrestvollzug;
l Ort des Arrestes eines Patentes; • 4 Verlustschein;
l Verlassenschaftsliquidation;
l neues Vermögen;
8 Gebühren im Betreibungs- und Konkursverfahren ; .. [ 1 Kostenvorschusspflicht;
2 Zahlung an das Betreibungsamt;
2 disziplinarische Massnahmen ;
5 Revision; '
l Vollmacht des Geschäftsagenten;
l Rückforderungsklage.
298
Die Dauer der Erledigung, d. h. vom Eingang der Beschwerden bis zum Spruch, betrug:
l bis 7 Tage in 132 Fällen
8 „ 14 „ „ 76 „
15 „ 21 „ „ 33 „
22 und mehr „ „ 57 „
Total 298 Fälle.
Die kürzeste Dauer betrug l Tag; die längste Dauer betrug 2 Monate 19 Tage; die Durchschnittsdauer betrug 14 Tage.
Über die Verteilung der Geschäfte nach Kantonen und über das Schicksal der Beschwerden gibt folgende Tabelle Auskunft.
— S. 796 —S
1 u .0 Kantone la
« I
55
'S<
2Aargau
1Appenzell A.-Rh
Appenzell l.-Rh
1Baselland
2Baselstadt
2Bern (deutscher Teil) . .
Bern (französischer Teil)
4Fr ei bürg
2Genf
Glarus
2Graubünden
3Luzern
5Neuenburg
1Nidwaiden . . .
1Obwalden
2Schaffhausen
3Schwyz — —
1Solothurn 9 '
4St. Gallen
3Tessin
1Thurgau
1Uri
1Waadt
2Wallis —
1Zug —
13Zürich
46Total — S. 797 —Die Gründe, aus denen die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer in 46 Fällen auf die Beschwerde nicht eintrat, waren: in 7 Fällen Inkompetenz der Oberaufsichtsbehörde, in 14 Fällen Verspätung der Beschwerde, in 19 Fällen direkte Einreichung der Beschwerde beim Bundesgericht, in 2 Fällen Nichteinsendung des angefochtenen Entscheides, in je l Fall Nicht-.unterzeichnung der Rekursschrift, Mangel eines Beschwerdeantrages, fehlende Legitimation zur Beschwerde und Mangel eines gesetzlichen Beschwerdegrundes.
" ^* Ä ledigung bis zur Zustellung a des Urteils bzw. Beschlusses II. Strafsachen 10 — 50% III. Staatsrechtliche Streitigkeiten 222 = 63% IV. Beschwerden der Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer 179 = 60% V. Freiwillige Gerichtsbarkeit . 2 = 67% Total 1216 = 68%
Die 73 begründet erklärten Beschwerden betrafen folgende Gegenstände :
l Arrestverfahren,
l Beschlüsse der Gläubigerversammlung,
1 Einberufung der Gläubigerversammlung,
4 Eintragung von Eigentumsvorbehalten,
2 Eintragung von Eigentumsvorbehalten an Vieh,
l Fortsetzung der Betreibung,
1 Gebühren des Betreibungsamtes,
2 Kollokation im Konkursverfahren,
l Kollokation von Mietzinsforderungen,
10 Kompetenzstücke,
l Konkursandrohung,
l Kostenvorschusspflicht,
l Lastenverzeichnis,
6 Lohnpfändung,
l Nachpfändung,
3 Ort der Betreibung,
3 Pfändung,
l Pfändung eines Niessbrauches,
1 Pfändungsankündigung,
2 Pfändungsverfahren,
l Pfändungsvollzug,
1 provisorische Pfändung,
2 Rechtsstillstand,
1 Rechtsvorschlag,
2 Retentionsverfahren,
2 Revision,
2 Verlustschein,
3 Verwertung beweglicher Sachen,
3 Verwertung von Liegenschaften,
: l Verwertungsverfahren,
— S. 798 —62 Übertrag
l Vollmacht des Geschäftsagenten,
l Wahlen in den Gläubigerausschuss,
6 Widerspruchsverfahren,
l Zahlung an das Betreibungsamt,
l Zuschlag bei der Liegenschaftssteigerung,
l Zustellung der Arresturkunde im Fall des Artikels 60 SchKG.
73_
G e s u c h e u m p r o v i s o r i s c h e V e r f ü g u n g e n w u r -
41
Auf dem K o r r e s p o n d e n z w e g erledigte Geschäfte: (im Vorjahr)