Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2004
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Jahresbericht 2004 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit
Editorial
Die Eidg. Finanzkontrolle versteht sich als oberste externe staatliche Finanzaufsichtsinstanz im Sinne einer politisch neutralen Fachbehörde. Ihr Ziel ist es, ein ordnungs- und rechtmässiges Finanzgebaren der Verwaltung sicherzustellen. Im Zeitalter der wirkungsorientierten Verwaltungsführung engagiert sie sich vermehrt mit umfassenden Prüfungen und Analysen, mit dem Ziel die Wirkung staatlichen Handelns zu steigern. Ihre Prüfansätze gehen nicht von einer negativ besetzten Optik gegenüber den Geprüften aus. Vielmehr versucht sie aus kritischer Distanz, Mängel und Schwächen zu orten und durch fachkompetente Überzeugungsarbeit nicht nur punktuelle, sondern grundlegende Optimierungen im Verwaltungshandeln zu erreichen. Der Dialog mit den Geprüften mit dem Ziel, eine freiwillige Akzeptanz ihrer Empfehlungen zu erreichen, steht deshalb für die Eidg.
Finanzkontrolle im Vordergrund.
Die Eidg. Finanzkontrolle konnte feststellen, dass die Bundesverwaltung in einem teilweise schwierigen Umfeld ihre Aufgaben mit grossem Engagement und Professionalität erfüllt. Die im vorliegenden Bericht aufgelisteten Mängel vermögen dieses Urteil nicht in Frage zu stellen. Danken möchte ich an dieser Stelle der Finanzdelegation der eidg. Räte und dem Bundesrat, welche die Rolle der Eidg. Finanzkontrolle nicht als Finanzpolizisten begreifen, sondern sie als unabhängige, kritische Prüfinstanz verstehen. Ein Dank gebührt auch den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der geprüften Stellen, welche die Arbeit der Eidg. Finanzkontrolle im Interesse der Sache bereitwillig unterstützt haben. Schliesslich danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Eidg. Finanzkontrolle, die engagiert und motiviert ihren anspruchsvollen Auftrag im Interesse der Öffentlichkeit erfüllen.
Bern, im März 2005
Kurt Grüter
— S. 2 —51.1 Staatsrechnung 2003 und Neues Rechnungsmodell
61.2 Verkehrsinfrastruktur
61.2.1 National- und Hauptstrassen
71.2.2 Die Alpentransversalen
81.3 Prüfung der Bundeseinnahmen
91.3.1 Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
91.3.2 Direkte Bundessteuer
101.4 Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen
111.4.1 Tierverkehrskontrolle
121.4.2 Besteuerung und Vorsorgewirkung von Kapitalzahlungen
131.4.3 Eventualverbindlichkeiten als Subventionsinstrument des Bundes
141.5 Informatikprüfungen
141.5.1 Die Reorganisation der Bundesinformatik
141.5.2 Prüfung der neuen Anwendungen bei der Eidg. Ausgleichskasse
151.5.3 Personalinformationssystem des Bundes
151.5.4 Informatiksicherheit im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
161.6 Querschnittsprüfung im Bereich der Beschaffungen
161.7 Gemeinsame Prüfungen mit den kantonalen Finanzkontrollen
171.7.1 Wertschriftenverzeichnis-Kontrolle
171.7.2 Direkte Bundessteuer
171.7.3 Direktzahlungen in der Landwirtschaft
181.7.4 Personalinformationssystem der Armee
192.1 Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten
202.2 Eidg. Departement des Innern
222.3 Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
232.4 Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
252.5 Eidg. Finanzdepartement
272.6 Eidg. Volkswirtschaftsdepartement
282.7 Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
303.1 Eidg. Technische Hochschulen
303.2 Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic
— S. 3 —313.3 Eidg. Institut für Geistiges Eigentum
313.4 Die Sozialwerke des Bundes
323.5 Weitere Mandate
355.1 Evaluation der Exportförderung
365.2 Landesausstellung EXPO.02
375.3 Kauf und Verkauf von Debitel
375.4 UNO-Weltgipfel über die Informationsgesellschaft
37
38
397.1 Kantonale Finanzkontrollen
397.2 Finanzinspektorate
Anhänge
461. Übersicht über die Prüfungen 2004
572. Finanzinspektorate
583. Mandate bei Stiftungen, Anstalten, Fonds und Spezialorganisationen
604. Liste wichtiger Feststellungen und Empfehlungen
655. Organigramm der EFK
666. Abkürzungsverzeichnis
— S. 4 —Übersicht
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan im Bund und legt ihr jährliches Prüfprogramm selbständig fest. Sie verschafft dem Parlament Grundlagen, damit es die Oberaufsicht wahrnehmen kann. Gleichzeitig unterstützt sie den Bundesrat mit ihrer Prüftätigkeit bei seiner Aufsicht über die Verwaltung. Gemäss Artikel 14 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) erstattet die EFK der Finanzdelegation und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen informiert.
Die EFK interveniert auf allen Stufen des Budgetvollzugs, beispielsweise durch Revisionen von Jahresabschlüssen, Prüfungen an Ort und Stelle bei den Verwaltungseinheiten, halbstaatlichen Organisationen und Subventionsempfängern im Rahmen der Finanzaufsicht oder durch Präventivkontrollen, bevor Verpflichtungen eingegangen werden (Art. 6 FKG). Der Finanzaufsicht sind alle Verwaltungseinheiten des Bundes, die Empfänger von Subventionen und Organisationen jeglicher Rechtsform ausserhalb der Bundesverwaltung unterstellt, denen der Bund öffentliche Aufgaben übertragen hat. Nicht unter die Finanzaufsicht durch die EFK fallen die SUVA, die Schweiz. Nationalbank und die Schweiz. Radio- und Fernsehgesellschaft. Im Vordergrund stehen die Ordnungs- und Rechtsmässigkeit des Budgetvollzugs und bei der Umsetzung von Massnahmen sowie deren sparsame und wirtschaftliche Durchführung.
Der vorliegende Bericht informiert über Feststellungen und Arbeitsweise der EFK. Kapitel 1 gibt in geraffter Form einen Überblick über besonders erwähnenswerte Prüffelder. Kapitel 2 und 3 orientieren über einzelne Prüfungen in den Departementen, den Bundesbetrieben sowie verschiedener Organisationen. Eine vollständige Liste der Prüfungen enthält der Anhang 1. Gestützt auf Artikel 6 FKG übt die EFK Mandate bei internationalen Organisationen aus. Weil sie unter anderem drei Spezialorganisationen der UNO revidiert, ist sie Mitglied des UN-Panel der externen Rechungsprüfer und damit mit sieben anderen Rechnungshöfen in das Aufsichtssystem der Vereinten Nationen eingebunden. Kapitel 4 vermittelt einen Einblick in diese Revisionsarbeiten. Kapitel 5 kommentiert die Ergebnisse von Abklärungen im Auftrag der Finanzdelegation und des Bundesrates. In Kapitel 6 sind weitere Dienstleistungen der EFK erwähnt. Die EFK ist in ein Netzwerk von Aufsichtsorganen eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren. Kapitel 7 vermittelt einen Überblick über die Beziehungen mit den verschiedenen Aufsichtsorganen und Aufsichtsinstitutionen im In- und Ausland. Kapitel 8 ist der Arbeitsweise der EFK und den Ressourcen gewidmet.
Hinweis Die nachstehenden Feststellungen betreffen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Rechnungsjahren 2003 und 2004, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden.
Zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichter-
stattung konnte nicht abschliessend beurteilt
werden, inwiefern die dargestellten Schwach-
stellen beseitigt und die Empfehlungen der
EFK bereits umgesetzt worden sind. Die Nach-
prüfungen im Jahr 2005 werden es erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.