Aufsatz · Jahresberichte (PUE) 2005

Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2004

Kapitel 1 von 6S. 1–4›
Angaben zum Werk
Zeitschrift
Jahresberichte (PUE)
Sprache
Deutsch
Zitiervorschlag
Eidgenössische Finanzkontrolle, Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2004, in: Jahresberichte (PUE) 2005, S. 1–4
— S. 1 —

Jahresbericht 2004 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit

Editorial

Die Eidg. Finanzkontrolle versteht sich als oberste externe staatliche Finanzaufsichtsinstanz im Sinne einer politisch neutralen Fachbehörde. Ihr Ziel ist es, ein ordnungs- und rechtmässiges Finanzgebaren der Verwaltung sicherzustellen. Im Zeitalter der wirkungsorientierten Verwaltungsführung engagiert sie sich vermehrt mit umfassenden Prüfungen und Analysen, mit dem Ziel die Wirkung staatlichen Handelns zu steigern. Ihre Prüfansätze gehen nicht von einer negativ besetzten Optik gegenüber den Geprüften aus. Vielmehr versucht sie aus kritischer Distanz, Mängel und Schwächen zu orten und durch fachkompetente Überzeugungsarbeit nicht nur punktuelle, sondern grundlegende Optimierungen im Verwaltungshandeln zu erreichen. Der Dialog mit den Geprüften mit dem Ziel, eine freiwillige Akzeptanz ihrer Empfehlungen zu erreichen, steht deshalb für die Eidg.

Finanzkontrolle im Vordergrund.

Die Eidg. Finanzkontrolle konnte feststellen, dass die Bundesverwaltung in einem teilweise schwierigen Umfeld ihre Aufgaben mit grossem Engagement und Professionalität erfüllt. Die im vorliegenden Bericht aufgelisteten Mängel vermögen dieses Urteil nicht in Frage zu stellen. Danken möchte ich an dieser Stelle der Finanzdelegation der eidg. Räte und dem Bundesrat, welche die Rolle der Eidg. Finanzkontrolle nicht als Finanzpolizisten begreifen, sondern sie als unabhängige, kritische Prüfinstanz verstehen. Ein Dank gebührt auch den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der geprüften Stellen, welche die Arbeit der Eidg. Finanzkontrolle im Interesse der Sache bereitwillig unterstützt haben. Schliesslich danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Eidg. Finanzkontrolle, die engagiert und motiviert ihren anspruchsvollen Auftrag im Interesse der Öffentlichkeit erfüllen.

Bern, im März 2005

Kurt Grüter

— S. 2 —

51.1 Staatsrechnung 2003 und Neues Rechnungsmodell

61.2 Verkehrsinfrastruktur

61.2.1 National- und Hauptstrassen

71.2.2 Die Alpentransversalen

81.3 Prüfung der Bundeseinnahmen

91.3.1 Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

91.3.2 Direkte Bundessteuer

101.4 Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen

111.4.1 Tierverkehrskontrolle

121.4.2 Besteuerung und Vorsorgewirkung von Kapitalzahlungen

131.4.3 Eventualverbindlichkeiten als Subventionsinstrument des Bundes

141.5 Informatikprüfungen

141.5.1 Die Reorganisation der Bundesinformatik

141.5.2 Prüfung der neuen Anwendungen bei der Eidg. Ausgleichskasse

151.5.3 Personalinformationssystem des Bundes

151.5.4 Informatiksicherheit im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

161.6 Querschnittsprüfung im Bereich der Beschaffungen

161.7 Gemeinsame Prüfungen mit den kantonalen Finanzkontrollen

171.7.1 Wertschriftenverzeichnis-Kontrolle

171.7.2 Direkte Bundessteuer

171.7.3 Direktzahlungen in der Landwirtschaft

181.7.4 Personalinformationssystem der Armee

192.1 Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten

202.2 Eidg. Departement des Innern

222.3 Eidg. Justiz- und Polizeidepartement

232.4 Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

252.5 Eidg. Finanzdepartement

272.6 Eidg. Volkswirtschaftsdepartement

282.7 Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

303.1 Eidg. Technische Hochschulen

303.2 Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic

— S. 3 —

313.3 Eidg. Institut für Geistiges Eigentum

313.4 Die Sozialwerke des Bundes

323.5 Weitere Mandate

355.1 Evaluation der Exportförderung

365.2 Landesausstellung EXPO.02

375.3 Kauf und Verkauf von Debitel

375.4 UNO-Weltgipfel über die Informationsgesellschaft

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397.1 Kantonale Finanzkontrollen

397.2 Finanzinspektorate

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Anhänge

461. Übersicht über die Prüfungen 2004

572. Finanzinspektorate

583. Mandate bei Stiftungen, Anstalten, Fonds und Spezialorganisationen

604. Liste wichtiger Feststellungen und Empfehlungen

655. Organigramm der EFK

666. Abkürzungsverzeichnis

— S. 4 —

Übersicht

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan im Bund und legt ihr jährliches Prüfprogramm selbständig fest. Sie verschafft dem Parlament Grundlagen, damit es die Oberaufsicht wahrnehmen kann. Gleichzeitig unterstützt sie den Bundesrat mit ihrer Prüftätigkeit bei seiner Aufsicht über die Verwaltung. Gemäss Artikel 14 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) erstattet die EFK der Finanzdelegation und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen informiert.

Die EFK interveniert auf allen Stufen des Budgetvollzugs, beispielsweise durch Revisionen von Jahresabschlüssen, Prüfungen an Ort und Stelle bei den Verwaltungseinheiten, halbstaatlichen Organisationen und Subventionsempfängern im Rahmen der Finanzaufsicht oder durch Präventivkontrollen, bevor Verpflichtungen eingegangen werden (Art. 6 FKG). Der Finanzaufsicht sind alle Verwaltungseinheiten des Bundes, die Empfänger von Subventionen und Organisationen jeglicher Rechtsform ausserhalb der Bundesverwaltung unterstellt, denen der Bund öffentliche Aufgaben übertragen hat. Nicht unter die Finanzaufsicht durch die EFK fallen die SUVA, die Schweiz. Nationalbank und die Schweiz. Radio- und Fernsehgesellschaft. Im Vordergrund stehen die Ordnungs- und Rechtsmässigkeit des Budgetvollzugs und bei der Umsetzung von Massnahmen sowie deren sparsame und wirtschaftliche Durchführung.

Der vorliegende Bericht informiert über Feststellungen und Arbeitsweise der EFK. Kapitel 1 gibt in geraffter Form einen Überblick über besonders erwähnenswerte Prüffelder. Kapitel 2 und 3 orientieren über einzelne Prüfungen in den Departementen, den Bundesbetrieben sowie verschiedener Organisationen. Eine vollständige Liste der Prüfungen enthält der Anhang 1. Gestützt auf Artikel 6 FKG übt die EFK Mandate bei internationalen Organisationen aus. Weil sie unter anderem drei Spezialorganisationen der UNO revidiert, ist sie Mitglied des UN-Panel der externen Rechungsprüfer und damit mit sieben anderen Rechnungshöfen in das Aufsichtssystem der Vereinten Nationen eingebunden. Kapitel 4 vermittelt einen Einblick in diese Revisionsarbeiten. Kapitel 5 kommentiert die Ergebnisse von Abklärungen im Auftrag der Finanzdelegation und des Bundesrates. In Kapitel 6 sind weitere Dienstleistungen der EFK erwähnt. Die EFK ist in ein Netzwerk von Aufsichtsorganen eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren. Kapitel 7 vermittelt einen Überblick über die Beziehungen mit den verschiedenen Aufsichtsorganen und Aufsichtsinstitutionen im In- und Ausland. Kapitel 8 ist der Arbeitsweise der EFK und den Ressourcen gewidmet.

Hinweis Die nachstehenden Feststellungen betreffen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Rechnungsjahren 2003 und 2004, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden.

Zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichter-

stattung konnte nicht abschliessend beurteilt

werden, inwiefern die dargestellten Schwach-

stellen beseitigt und die Empfehlungen der

EFK bereits umgesetzt worden sind. Die Nach-

prüfungen im Jahr 2005 werden es erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.

Quelle: efk.admin.ch · Jahresberichte (PUE) 2005