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Aufsatz · Geschäftsberichte (OG AR) 2022

Geschäftsbericht des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden 2021

Kapitel 1 von 3S. 3–12›
Angaben zum Werk
Zeitschrift
Geschäftsberichte (OG AR)
Sprache
Deutsch
Zitiervorschlag
Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Geschäftsbericht des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden 2021, in: Geschäftsberichte (OG AR) 2022, S. 3–12
— S. 3 —

Trogen, im Februar 2022

Sehr geehrte Frau Kantonsratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsrätinnen und Kantonsräte

Wir lassen Ihnen den Geschäftsbericht für das Jahr 2021 zukommen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für das Vertrauen, das Sie der Justiz entgegengebracht haben, danken wir Ihnen.

Hochachtungsvoll

Der Obergerichtspräsident

Walter Kobler

— S. 5 —

Inhaltsverzeichnis

Überblick6Obergericht9

10Struktur des Obergerichts

12Zusammensetzung des Obergerichts

14Allgemeines

15Geschäftsentwicklung

16Statistiken

Kantonsgericht29

30Struktur des Kantonsgerichts

31Zusammensetzung des Kantonsgerichts

32Allgemeines

33Geschäftsentwicklung

34Statistiken

Schlichtungsbehörden41

42Struktur der Schlichtungsbehörden

43Zusammensetzung der Schlichtungsbehörden

44Allgemeines

45Geschäftsentwicklung

46Statistiken — S. 6 —Wir freuen uns, Ihnen den sowohl formal als auch inhaltlich neu gestalteten Überblick Geschäftsbericht überreichen zu können. Bereits seit einiger Zeit bestand auf Seiten des Obergerichts ein gewisses Missbehagen bezüglich der bisherigen Darstellung der Tätigkeiten der Gerichtsbehörden. Mehrere Mitglieder des Kantonsrates haben zudem in den letzten Jahren anlässlich der Besprechungen der Rechenschaftsberichte der Justiz eine Modernisierung angeregt. Zusammen mit einer Grafikerin wurden die Anregungen weit möglichst umgesetzt. Äusserlich erkennbar sind die Änderung des Formats und der Einsatz von Farben, die jährlich wechseln werden. Die Struktur des Berichts wurde vereinfacht und folgt zunächst der Organisation der Gerichtsbehörden gemäss Justizgesetz, also der Dreiteilung Obergericht – Kantonsgericht – Schlichtungsbehörden. Die Berichte über die einzelnen Behörden weisen den gleichen Aufbau auf. Es erfolgte ein grundsätzlicher Wechsel der Ausrichtung weg von den Rechtsgebieten hin zu den Organisationseinheiten. Gemäss Art. 72 Abs. 1 Kantonsverfassung besteht der Auftrag des Kantonsrates in der Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Gerichte. Diese ist bei einem Blick auf die Organisationseinheiten besser erkennbar als bei Betrachtung der Tätigkeiten in den verschiedenen Rechtsgebieten.

Der Entwurf des Obergerichts für einen neu gestalteten Geschäftsbericht wurde der Subkommission Justiz der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates zur informellen Vorprüfung unterbreitet.

Es wurde bereits im letztjährigen Bericht darauf hingewiesen, dass die Betreibungsämter und das Konkursamt im Geschäftsbericht der Justiz nicht mehr aufgenommen werden.

Die Corona-Pandemie hat bei der Justiz zu gewissen Anpassungen der Abläufe geführt, nicht aber zu grundsätzlichen Problemen. Auch bei den Fallzahlen sind keine Veränderungen ersichtlich, die in Zusammenhang mit der Pandemie gebracht werden könnten.

Das Schweizer Stimmvolk hat am 28. November 2021 die Justizinitiative und damit einen neuen Wahlmodus für Richter abgelehnt. Demgegenüber schlägt die Verfassungskommission in ihrem Entwurf Veränderungen bei der Wahl der Richter vor, indem etwa solche Wahlen inskünftig von einer Fachkommission vorbereitet und die Oberrichter nicht mehr vom Volk, sondern vom Parlament gewählt werden sollen. Das jetzige Wahlprozedere jedenfalls kann zu Problemen führen. Es sei hierfür auf die nachfolgenden Bemerkungen des Kantonsgerichts verwiesen. Wünschbar wäre es, wenn das Obergericht – wie die oberen Gerichte anderer Kantone – die Kompetenz erhalten — S. 7 —würde, bei Vakanzen für eine befristete Zeit Ersatzmitglieder für die von ihm beaufsichtigten Gerichtsbehörden einzusetzen.

6Geschäftsbericht 2021 des Obergerichts des Kantons AR Geschäftsbericht 2021 des Obergerichts des Kantons AR

Inskünftig werden im Geschäftsbericht bei den jeweiligen Behörden im Abschnitt «Allgemeines» Hinweise auf Eckwerte etwa in personeller oder finanzieller Hinsicht erfolgen. Diese Informationen sollen einzelne Aspekte der Justizverwaltung beleuchten, ohne dass es sich dabei um Auffälligkeiten handelt. Auch an dieser Stelle folgt ein kurzer, zusammenfassender Blick auf die finanzielle Seite der Gerichtsbehörden.

Für alle Gerichtsbehörden schliesst die Rechnung 2021 mit einem Aufwand von insgesamt 5.434 Mio. Franken, einem Ertrag von 0.849 Mio. Franken und somit einem Netto-Ergebnis von 4.585 Mio. Franken ab. Letzterer Wert liegt um 0.165 Mio. Franken über demjenigen der Rechnung 2020. Mehraufwände entstanden insbesondere bei den Auslagen für Gutachten und den Entschädigungen für die unentgeltliche Rechtspflege. Die Netto-Investitionen für das Jahr 2021 von 36 000 Franken betrafen einerseits die Zahlungen für das elektronische Geschäftsdossier (Projekt Justitia 4.0) und andererseits ein Update für die Geschäftskontrolle Tribuna.

Bei den Gerichtsbehörden des Kantons Appenzell Ausserrhoden sind im vergangenen Jahr insgesamt 2192 Verfahren (Vorjahr 2331) neu eingegangen. Erledigt werden konnten 2194 Verfahren (Vorjahr 2214).

— S. 9 —

Obergericht

Geschäftsbericht 2021 des Obergerichts des Kantons AR | Obergericht9— S. 10 —

Struktur des Obergerichts

Obergericht

Gesamtgericht Präsidium / Vizepräsidium

Berufungen und Steuerrecht

Beschwerden gegen

Entscheide der Sozialversicherungs-Abteilungen des recht ohne medizini-Kantonsgerichts in sche Fragestellungen Sozialversicherungs-Bau- und

recht mit medizini-Planungsrecht

schen Fragestellungen

Ausländerrecht

übriges Verwaltungs-

Zivilsachen Beschwerden gegen recht

Berufungen gegen formelle Entscheide

materielle Entscheide der Staatsanwaltdes Kantonsgerichts schaft und des

in Strafsachen Kantonsgerichts in

Strafsachen

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht — S. 11 —Berufungen und Beschwerden gegen Beschwerden gegen Verfügungen der Entscheide der Betreibungsämter und Einzelrichter des des Konkursamtes Kantonsgerichts in

Zivilsachen

Beschwerden gegen

Zwangsmassnahmen

in Strafsachen

Beschwerden gegen

Zwangsmassnahmen

in Ausländersachen

Beschwerden gegen

Entscheide über

fürsorgerische

Unterbringung

Beschwerden gegen

Submissionsent-

scheide

Führung des Durchführung von Anwaltsregisters Anwaltsprüfungen

Aufsichts- und

Disziplinartätigkeit

— S. 12 —

Zusammensetzung des Obergerichts

Das Obergericht setzte sich am 1. Juni 2021 wie folgt zusammen:

Quelle: ar.ch · Geschäftsberichte (OG AR) 2022