Art. 160 StGB

51 Entscheide zu genau dieser Norm · 87 inkl. Absätze und Litera · Seite 2/2

Als Norm
  1. BGE 74 IV 11209.07.1948Das Bundesgesetz über den unlautern Wettbewerb vom 30. September 1943 ordnet die Konkurrenz im Geschäftsleben, in der auf Erwerb gerichteten Tätigkeit; Berufsverbände geniessen seinen Schutz nicht.