Betäubungsmittel
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Als Thema- 6S.15/200114.06.2001Nichtigkeitsbeschwerde · Betäubungsmittelgesetz · Hanf und THC
- 1P.565/200023.04.2001Willkürverbot · Kostenauflage im Strafverfahren · Albanisch
- 1P.707/200027.03.2001Unschuldsvermutung · Willkürverbot · Rechtliches Gehör
- 1P.532/200019.09.2000Untersuchungshaft · Dringender Tatverdacht · Fluchtgefahr
- 1P.186/200003.07.2000Staatsrechtliche Beschwerde · Willkürverbot · Haftentschädigung
- 2A.542/199912.01.2000Verwaltungsgerichtsbeschwerde · Fremdenpolizei · Aufenthaltsbewilligung
- BGE 124 IV 28629.10.1998Art. 1 Abs. 3 lit. d und Abs. 4, Art. 19 BetmG ; Art. 1 StGB ; Handel mit "Ecstasy"; "nulla poena sine lege". Ecstasy wird vom Betäubungsmittelgesetz erfasst. Die Bestrafung des Handels mit diesem Stoff verletzt den Grundsatz "nulla poena sine lege" nicht (E. 1). Art. 19 Ziff. 2
- BGE 124 IV 10203.04.1998Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB , Art. 19 f. BetmG; gewaltsame Wegnahme von Betäubungsmitteln, Raub. Der unrechtmässige Erwerb von Betäubungsmitteln begründet kein rechtlich anerkanntes und geschütztes Eigentumsrecht. Der Raubtatbestand, der einen Diebstahl voraussetzt, ist ausgesch
- BGE 124 IV 8606.03.1998Art. 19 Ziff. 2 lit. b BetmG und Art. 4 BV : Begriff der Bande; verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bandenmässiger Tatbegehung. Bedeutung und Geltendmachung des Grundsatzes "in dubio pro reo" (E. 2a). Zwei Personen genügen, um eine Bande zu bilde
- BGE 122 IV 26527.09.1996Art. 19 Ziff. 2 berme; Art. 63 StGB ; schwerer Fall der Widerhandlung gegen das BetmG; Strafzumessung. Ist ein Qualifikationsgrund gegeben, muss nicht geprüft werden, ob allenfalls noch ein weiterer Qualifikationsgrund vorliege (E. 2c; Bestätigung der Rechtsprechung). Bedeutung d
- BGE 122 IV 15605.06.1996Art. 172ter StGB ; geringfügige Vermögensdelikte. Entscheidend ist die Absicht des Täters und nicht der eingetretene Erfolg. Deshalb ist Art. 172ter StGB nur anwendbar, wenn der Täter von vornherein bloss einen geringen Vermögenswert oder einen geringen Schaden im Auge hatte (E.
- BGE 122 IV 17905.06.1996Art. 137 Ziff. 1 aStGB, Art. 19 f. BetmG; Wegnahme von Betäubungsmitteln, Diebstahl. Wer jemandem aus verbotenem Besitz Betäubungsmittel wegnimmt, ist nicht wegen Diebstahls strafbar. Er ist, sofern er die Drogen nach der Wegnahme nicht unverzüglich der Polizei übergibt oder vern
- BGE 121 IV 19819.09.1995Art. 19 Ziff. 1 Abs. 6 und Art. 26 BetmG ; Art. 63, 21 ff. und 260bis StGB ; Anstaltentreffen; Strafzumessung. Der Tatbestand des Anstaltentreffens erfasst sowohl den Versuch wie auch gewisse qualifizierte Vorbereitungshandlungen zu den in Art. 19 Ziff. 1 Abs. 1-5 BetmG genannt
- BGE 120 Ib 16707.06.1994Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 94 ff. und Art. 107 Abs. 3 IRSG . Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsentscheides, den vom Verurteilten erzielten Ertrag aus Widerhandlungen gegen die Betäubungsmittelgesetzgebung einzuziehen. Bei nicht mehr greifbarem Delikts
- BGE 119 IV 1715.02.1993Art. 58 Abs. 4 StGB ; Ersatzforderung des Staates. Sind an einer Tat mehrere beteiligt, besteht keine Solidarhaftung für die Ersatzforderung (E. 2b). Hat jemand Betäubungsmittel weder aus dem Gewinn einer vorhergehenden Widerhandlung erworben noch kostenlos erhalten, stellt ihr B
- BGE 116 IV 24422.08.1990Art. 19 Ziff. 4 BetmG ; im Ausland begangene Drogendelikte. - Für Betäubungsmitteldelikte ist Art. 19 Ziff. 4 BetmG und nicht Art. 6bis StGB anzuwenden (E. 2). - Art. 19 Ziff. 4 BetmG knüpft nicht an das reine Universalitätsprinzip an (E. 3a). - Verhältnis zu der in Art. 85 IRSG
- BGE 114 IV 16207.07.1988Art. 19 Ziff. 1 Abs. 3 BetmG ("befördern"). Wer eine Autofahrt unternimmt, bei der Mitfahrer für ihn ersichtlich und auch in seinem eigenen Interesse das ausschliessliche Ziel haben, Betäubungsmittel zu erwerben und zu sich nach Hause zu bringen, macht sich der Beförderung der ei
- BGE 113 Ia 32530.09.1987Persönliche Freiheit; Vollzug der Untersuchungshaft; Reglement, das die Sendung von Nahrungsmitteln an Untersuchungshäftlinge ausserhalb der Weihnachts- und Osternzeit verbietet. Tragweite der persönlichen Freiheit hinsichtlich der Ausgestaltung der Untersuchungshaft (E. 4). Die
- BGE 113 Ia 21822.06.1987Art. 4 BV , Art. 6 Ziff. 1 und Ziff. 3 lit. c EMRK; Teilnahme des Verteidigers an der Hauptverhandlung bei notwendiger Verteidigung. Bei der notwendigen oder obligatorischen Verteidigung stellt die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers in jedem Fall ei
- BGE 111 IV 3121.02.1985Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG . Nach dieser Bestimmung macht sich beim Nachweis einer entsprechenden Menge auch derjenige strafbar, der lediglich einem Abnehmer Betäubungsmittel abgibt und weiss, dass dieser seinerseits wiederum nur einen bestimmten, kleineren Personenkreis belief
- BGE 109 IV 5122.03.19831. Art. 86 Abs. 3 OG ; freiwillige Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges. Wer von der in Art. 86 Abs. 3 OG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch macht, verliert diejenige den erstinstanzlichen Entscheid anzufechten, es sei denn, die obere kantonale Instanz habe nur eine beschränk
- BGE 106 Ib 39512.12.1980Entzug des Führerausweises wegen deliktischen Missbrauchs des Motorfahrzeuges ( Art. 16 Abs. 3 lit. f SVG ). 1. Notwendiger Zusammenhang zwischen der Verwendung des Motorfahrzeuges und der Begehung des Deliktes (hier bejaht für den Schmuggel von Drogen) (E. 1). 2. Umstände, unter
- BGE 106 IV 22706.06.1980Verfahren. 1. Art. 273 Abs. 2 BStP . Der Beschwerdegegner kann nicht Rückweisung der Beschwerde zur Verbesserung verlangen (Erw. 1). 2. Art. 270 Abs. 1 BStP . Dem Staatsanwalt steht die Nichtigkeitsbeschwerde gegen Kontumazialurteile zu (Erw. 2). Betäubungsmittelgesetz. 1. Art.
- BGE 105 IV 7307.02.1979Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG ; schwerer Fall; Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen. Anwendung im Falle wiederholter Widerhandlungen (Erw. a), im Falle strafbarer Vorbereitungshandlungen (Erw. b) und bei der Teilnahme mehrerer Täter (Erw. c). Massgebliche Betäubungsmittelmen
- BGE 104 IV 28112.12.1978Art. 38 StGB . Bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug. Im Rahmen der Gesamtwürdigung sind neben dem gesamten Vorleben und der Persönlichkeit vor allem die neuere Einstellung, der Grad der Reife einer allfälligen Besserung und die nach der Entlassung zu erwartenden Lebensverhält
- BGE 102 IV 9411.06.1976Art. 195 Abs. 2 StGB . 1. Zur Tat gehören auch die Begleitumstände der unzüchtigen Handlung (Erw. 4a). 2. Die Bestimmung setzt voraus, dass für den Täter eine besondere, erhebliche und naheliegende Gefahr für das Leben des Opfers erkennbar war (Erw. 4b). 3. Objektive und subjekt
- BGE 98 IV 12414.07.1972Art. 7 und 19 des BG vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel. Die Einnahme von Substanzen, die ähnlich wirken wie die Betäubungsmittel, ist als solche nicht strafbar (Erw. 8). Art. 275 StGB Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung. Tragweite der Bestimmung (Erw. 9). Anwen