Fahrlässigkeit

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  1. BGE 89 II 23918.06.1963Auftrag an eine Bank zur Führung eines Kontokorrents. Pflicht der Bank, bei ungenauer Bezeichnung des Empfängers einer bei ihr eingehenden Zahlung sorgfältig zu prüfen, für welchen ihrer Kunden diese bestimmt ist; Folgen der Verletzung dieser Pflicht (Erw. 4). Haftung aus unerlau
  2. BGE 89 IV 10329.04.1963Art. 25 Abs. 1 MFG. Der blosse Umstand, dass ein wartepflichtiger Motorfahrzeugführer an einer Strassenverzweigung um den Bruchteil einer Sekunde länger als notwendig nach rechts beobachtet, begründet keine Fahrlässigkeit (Erw. 1). Verkehrswidriges Betreten der Strasse durch eine
  3. BGE 88 IV 10022.10.1962Art. 125, 18 Abs. 3 StGB . Fahrlässige Körperverletzung. a) Der Bahnbeamte, der bahninterne Dienstvorschriften über das Ein- und Ausschalten des Stromes auf Freiverladegleisen verletzt, handelt nicht nur der Bahn, sondern auch der Allgemeinheit gegenüber pflichtwidrig (Erw. 2 a).
  4. BGE 88 IV 10722.10.1962Art. 238 StGB . Adäquater Kausalzusammenhang. Die Rechtserheblichkeit eines zu einem Bahnunfall führenden fehlerhaften Verhaltens wird durch andere mitwirkende Ursachen (Verschulden Dritter, Versagen technischer Sicherungen) nicht ausgeschlossen, wenn nicht ganz aussergewöhnliche
  5. BGE 88 IV 125.01.1962Art. 18 Abs. 3, 237 Ziff. 2 StGB . Fahrlässigkeit eines Wasserskifahrers, der in Ufernähe von der Kiellinie des Zugbootes abwich, obschon ihm die Umstände nicht erlaubten, seine Fahrbahn nach Schwimmern genau zu beobachten.
  6. BGE 87 IV 9223.06.1961Art. 25 Abs. 1 letzter Satz MFG. Beim Rechtsüberholen eingespurter Fahrzeuge darf der seitliche Abstand im allgemeinen knapper bemessen werden als beim gewöhnlichen Linksüberholen.
  7. BGE 87 IV 8721.04.1961Art. 238 Abs. 2 StGB . Erheblich ist die Gefährdung, wenn eine nicht leichte Körperverletzung oder nicht geringer Sachschaden droht (Erw. 1). Bei einer Schnellbremsung können die Zugsinsassen auch dann konkret gefährdet sein, wenn keiner von ihnen zu Schaden kommt (Erw. 2).
  8. BGE 86 IV 9717.06.1960Art. 238 Abs. 2 StGB . Störung des Eisenbahnverkehrs. 1. Niveauübergänge, die nicht mit Barrieren, sondern nur mit optischer und akustischer Signalisierung und mit Kreuzsignalen versehen sind, gelten als unbewachte Bahnübergänge im Sinne von Art. 11 Ziff. 2 lit. b der Verordnung
  9. BGE 86 IV 11120.05.1960Art. 45 Abs. 2 MFV , Art. 3 Abs. 1 Sig V. Die Nichtbeachtung der Sicherheitslinie ist nur strafbar, wenn sie vom Motorfahrzeugführer bei gehöriger Aufmerksamkeit ohne weiteres als solche erkannt werden kann.
  10. BGE 86 IV 3205.02.1960Art. 26 Abs. 4 MFG, Art. 46 Abs. 1 MFV . Vorsichtspflicht des Führers, der zwischen zwei kreuzenden Autokolonnen überholt, die bloss Raum für die Durchfahrt eines Fahrzeuges lassen.
  11. BGE 85 IV 14612.08.1959Art. 27 Abs. 1 MFG. Vortrittsrecht. Sorgfaltspflicht des vortrittsbelasteten Führers. Geltung der Bestimmung auch im Verhältnis von grossen zu kleinen Fahrzeugen (hier: Tolleybus-Moped).
  12. BGE 85 IV 7601.05.1959Art. 191 Ziff. 3 StGB . Wann ist der Irrtum über das Alter des Kindes vermeidbar?
  13. BGE 85 IV 4525.03.1959Art. 70 Abs. 2 MFV . Diese Bestimmung verpflichtet den Motorfahrzeugführer nicht, dafür zu sorgen, dass Radfahrer an seinem Fahrzeug nicht anhängen. Art. 117 StGB . Keine Fahrlässigkeit des Traktorführers, der sich damit begnügte, beim Überholen jugendlicher Radfahrer durch einen
  14. BGE 84 IV 6020.06.1958Art. 49 Abs. 3 MFV . Aufstellen eines Motorfahrzeuges an einer engen Strassenstelle; Wirkung des Parkverbotes auch ohne entsprechende Signalisation (Erw. 1). Art. 117, 125 Abs. 2, 237 Ziff. 2 StGB. Rechtserheblicher Kausalzusammenhang bei Mitverschulden; Unterbrechung der Ursache
  15. BGE 83 IV 18913.12.1957Art. 122 Ziff.2StGB. Ob der Täter den Tod als Folge der Körperverletzung habe voraussehen können, ist nicht Tat-, sondern Rechtsfrage. Voraussehbarkeit des Todes als Folge zahlreicher Stichwunden, die mit einem harten, spitzen Instrument am Kopf und Rumpf beigebracht werden, beja
  16. BGE 83 IV 13720.09.1957Art. 125 Abs. 1StGB.Fahrlässige Körperverletzung. a) Verhältnis zu Art. 11 des Bundesgesetzes über die Beschäftigung der jugendlichen und weiblichen Personen in den Gewerben (Erw. 1). b) Die Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit ist Gesundheitsschädigung (Erw. 2). c) Kausal
  17. BGE 83 IV 17005.07.1957Art.27Abs. 1 MFG, Vortrittsrecht. Unter welchen Voraussetzungen darf es von einem Führer ausgeübt werden, der des Nachts vor der Strassengabelung kurz anhält?
  18. BGE 83 IV 901.03.1957Art.18 Abs. 3, 117 StGB .Fahrlässige Tötung. 1. Wer gilt auf Berg- und Skifahrten, die von mehreren Personen ohne berufsmässigen Tourenleiter gemeinsam unternommen werden, als Führer der Partie? (Erw. 1). 2. Pflichten des Führers (Erw. 1 lit. a und b). 3. Fahrlässige Verletzung d
  19. BGE 82 I 25130.11.1956Zollnachlass gemäss Art.127 Abs. 1 Ziff. 3 Z G. Begriff der Nachforderung ( Art. 126 ZG ). Verweigerung des Erlasses mangels einer in besonderen Verhältnissen begründeten Unbilligkeit der Belastung.
  20. BGE 82 IV 10701.06.1956Art. 25 Abs. 1 MFG, Art. 117 StGB . Pflicht des Motorfahrzeugführers zur Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtweite und den Strassenzustand; Voraussehbarkeit der Eisbildung bei Nebel und einer den Gefrierpunkt erreichenden Temperatur.
  21. BGE 82 IV 2917.02.19561. Art. 33 MFG unterstehen ausser Handkarren und Zugwagen lediglich für Tierbespannung gebaute und bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge (Erw. 1 lit. a). 2. Art. 38 Abs. 4 MFV . a) Zur Fortbewegung durch einen Traktor bestimmte landwirtschaftliche Anhängewagen müssen, auch wenn
  22. BGE 82 II 2507.02.1956Schadenersatzpflicht eines Skifahrers wegen fahrlässiger Körperverletzung. a) Art. 41 Abs. 1 OR . Widerrechtlichkeit (Erw. 1). Fahrlässigkeit (Erw. 2). b) Art. 43 Abs. 1 OR . Anpassung der Ersatzpflicht an die Grösse des Verschuldens (Erw. 3, 5). c) Art. 44 Abs. 1 OR . Herabsetzu
  23. BGE 81 IV 29602.12.1955Art. 45 Abs. 2, 49 Abs. 2 MFV. Im Bereiche von Sicherheitslinien dürfen Motorfahrzeuge jedenfalls dann nicht aufgestellt werden, wenn andern dadurch verunmöglicht würde, ungehindert rechts der Linie zu fahren. Wann ist das Fahrzeug "aufgestellt"?
  24. BGE 81 IV 13406.04.1955Art. 25 Abs. 1 MFG und 75 MFV. Vorsichtspflicht des Führers, der an einer Strassengabelung oder -kreuzung nach links abbiegt (Erw. 1). Kausalzusammenhang (Erw. 2).
  25. BGE 81 IV 8525.02.19551. Frage des Kausalzusammenhangs im Strafrecht (Erw. 6). 2. Überholen: a) Unter welchen Voraussetzungen darf überholt werden (Erw. 2 und 3)? b) Gebotene Vorsicht, insbesondere zum Überholen eines angetrunkenen Radfahrers; seitlicher Abstand der Fahrzeuge, Beschleunigung (Erw. 4
  26. BGE 81 IV 5721.01.1955Art. 75 Abs. 3, 77 Abs. 4 ZG, Art. 52 Abs. 1 WUStB . 1. Zollübertretung und Bannbruch sind strafbar, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sind. 2. Gleiches gilt für die Hinterziehung der Warenumsatzsteuer. 3. Beweislast.
  27. BGE 80 IV 26931.12.1954Art. 61 Abs. 1 al. 2, Art. 61 Abs. 4 MFG. Wer ein Motorfahrzeug führt, obschon er die Sendung nicht eingelöst hat, mit der ihm der erneuerte Führerausweis unter Nachnahme der Erneuerungsgebühr angeboten worden ist, übertritt erstere, nicht letztere Bestimmung.
  28. BGE 80 IV 4926.02.1954Art. 125, 18 Abs. 3 StGB . Verschulden des Skiläufers, der einen andern verletzt.
  29. BGE 79 IV 14827.11.1953Art. 33 Abs. 1 StGB. a) Diese Bestimmung setzt nicht voraus, dass der Abwehrende den Erfolg seiner Handlung vorsätzlich herbeigeführt habe (Erw. 1). b) Das Recht der Abwehr besteht nicht bloss subsidiär (Erw. 2). c) Abwehr durch Abgabe von Schreckschüssen, Angemessenheit (Erw.
  30. BGE 78 IV 17017.10.19521. Art. 234 StGB gilt auch, wenn der Täter das Trinkwasser der eigenen Quelle verunreinigt, ebenso wenn das verunreinigte Wasser nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich ist, nicht dagegen, wenn die Tat nach der Natur der Sache Dritte oder die Haustiere Dritter nicht
  31. BGE 78 IV 18111.10.1952Art. 25 Abs. 1, 26 Abs. 3 MFG. Vorsichtspflicht des Führers, der ausserhalb einer Strassenkreuzung oder -gabelung nach links abbiegt.
  32. BGE 78 IV 7301.04.1952Art. 52 Abs. 1 MFV gilt nur für die Plätze neben dem Führersitz. Art. 117, 18 StGB. — Der Führer eines Motorfahrzeuges kann sich der fahrlässigen Tötung schuldig machen, ohne eine ausdrückliche Verkehrsvorschrift zu übertreten. — Fahrlässigkeit des Führers, der zwei Personen e
  33. BGE 77 I 20312.09.1951Das Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand und im Rückfall ist auch bei bloss fahrlässiger Begehung ein schweres Vergehen im Sinne von Art. 45 Abs. 3 BV.
  34. BGE 77 IV 17829.06.1951a) Eisenbahnen sind auch an unbewachten Niveauübergängen vortrittsberechtigt (Erw. 1)... b) Warnpflicht des Führers eines Zuges, der sich einem unbewachten Übergang nähert (Erw. 1)..... ·rr c) Bedeutung von Dienstvorschriften über die Fahrgeschwindigkeit von Zügen (Erw. 2). d)
  35. BGE 76 IV 24503.11.1950Art. 237 Ziff. 2 StGB. Subjektive Merkmale der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs.
  36. BGE 76 IV 7605.04.1950Art. 18 Abs. 3, Art. 117, Art. 230 StGB. Fahrlässige Tötung durch Unwirksammachen einer Sicherheitsvorrichtung. a) Fahrlässigkeit (Erw. 1). b) Konkurrenz zwischen Art. 117 und Art. 230 (Erw. 2).
  37. BGE 75 IV 12628.10.1949Art. 26 Abs. 3 MFG. Wer vor Strassenkreuzungen überholen will, muss sein Vorhaben spätestens dort beenden können, wo er seine Aufmerksamkeit auf die Kreuzung zu richten hat.
  38. BGE 75 IV 13130.09.19491. Art. 39 Abs. 3 MFV. Beim Gebrauch der Nebellampe darf der Führer des Motorwagens statt der Scheinwerfer die Markierlichter einschalten, wenn sie aus mindestens 30 m Entfernung gut sichtbar sind (Erw. l und 2). 2. Art. 18 Abs. 3, Art. 20 StGB. Fahrlässigkeit? Rechtsirrtum, zur
  39. BGE 75 IV 804.03.1949Art. 125 und 18 Abs. 3 StGB. Verschulden des Schlittschuhläufers, der einen andern verletzt.
  40. BGE 75 IV 2618.01.19491. Art. 27 Abs. 2 MFG befreit renden Führer nicht von derdWru~~ der Ha~ptst~ verkeh. Nebenstrasse abbiegenden Fahrze ' g~uher emem in die Art. 26 Abs. 3 und 4 MFG bet fi du§__ ~ Vorschriften von (Erw. 1). re en uwi uoerholen zu beachten 2. Art. 26 Abs. 3 MFG. a) Liegt eine Strass
  41. BGE 74 IV 8124.09.19481. Art. 123 Ziff. 1, Art. 18 Abs. 2 StGB. Eventualvorsatz der • einfachen Körperverletzung durch Faustschlag ins Gesicht (Erw. 1). 2. Art. 123 Ziff. 3 StGB. a) Wann kann der Täter den Tod als Folge der Körperverletzung voraussehen? t (Erw. 2). b) Voraussehbarkeit des Todes als
  42. BGE 73 IV 22728.11.19471. Art. 230 Ziff. 1 StGB, Beseitigung einer Sicherheitsvorrichtung. Diese Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Täter die Gefährdung wolle; es genügt, dass er sie kennt (Erw. 1). 2. Art. 117 StGB, fahrlassige Töflung. a) Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Tat und Erfolg (E
  43. BGE 73 IV 18010.07.1947Art. 14 Abs. 1 MFG schliesst die Bestrafung des Fahrschülers wegen Gefährdung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 StGB) nicht aus (Erw. 1). Art. 237 StGB. a) Diese Bestimmung fordert eine konkrete Gefahr für Leib und Leben von Menschen (Erw. 2). b) Fahrlässigkeit eines Fahrsch
  44. BGE 73 IV 3431.01.1947Art. 29 Abs. 1 MFG. Der Radfahrer darf nicht warnen, wenn das Warnzeichen die Sicherheit des Verkehrs gefährden würde. Wann liegt im unzeitigen Warnen eine Fahrlässigkeit?
  45. BGE 72 IV 2301.02.1946Art. 238 StGB. Gefährdung des Eimmbahn'IJerkelvrs; a) Gefährdung liegt vor, wenn die Möglichkeit des schädigenden Ereignisses nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nahe liegt (Erw. l Abs. l). b) Erheblich gefährdet (Abs. 2) sind Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum,
  46. BGE 71 IV 9623.03.19451. Art. 237 StGB ist auch anwendbar, wenn der öffentliche Verkehr durch Motorfahrzeugführer oder andere dem MFG unterstehende Strassenbenützer gehindert, gestört oder gefährdet wird. Die Strafbestimmungen des MFG gelten in diesem Falle nicht (Art. 65 Abs. 4 MFG). 2. Art. 25 Abs.
  47. BGE 69 II 26825.05.19431. BG über Jagd und Vogelschutz vom 10. Juni 1925, Art. 13 Kausalhaftung des Jägers gegenüber dem Jagdgast. 2. Kein Abzug wegen Vorteils der Kapitalabfindung, wenn der Geschädigte die Abfindungssumme in das Geschäft seines Arbeitgebers einwirft, um sich seine Stelle zu erhalten.
  48. BGE 69 IV 6729.01.1943Arl. 144 Abs. 1 StGB). Subjektiver Tatbestand der Hehlerei
  49. BGE 67 I 31307.07.1941Art. 61 MFG enthält keine erschöpfende Regelung, die es ausschliessen würde, dass wegen Zuwiderhandlung gegen Art. 67 BStrR bestraft werden kann, wer als Nichthalter die Führung des Fahrzeuges einem Dritten überlässt, der keinen Führerausweis besitzt. Schuldhaft im Sinne jener Be
  50. BGE 67 I 31707.07.19411. Idealkonkurrenz zwischen MFG- und kantonalem Strafrecht (Art. 65 Abs. 4 MFG): Bezüglich des kantonalen Delikts beurteilen sich persönliche Strafausschliessungsgründe, z. B. die Straffähigkeit, nach kantonalem Recht. 2. In mässigem Tempo daherkommender Radfahrer darf gegenüber