Gefährdung des Lebens
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Als Thema- 6S.128/200313.08.2003Nichtigkeitsbeschwerde · Beweiswürdigung · Eventualvorsatz
- 6S.131/200313.08.2003Gefährdung des Lebens · Notwehr · Notwehrexzess
- 6S.180/200324.07.2003Eventualvorsatz · Versuchte vorsätzliche Tötung · Gefährdung des Lebens
- 2A.445/200220.09.2002Verwaltungsgerichtsbeschwerde · Staatsrechtliche Beschwerde · Aufenthaltsbewilligung
- 1P.405/200114.12.2001Staatsrechtliche Beschwerde · Rechtliches Gehör · Unschuldsvermutung
- 6P.96/200115.10.2001Willkür bei der Beweiswürdigung · Rechtsmittel der staatsrechtlichen Beschwerde · Actio libera in causa
- 6P.70/200122.08.2001Gefährdung des Lebens · Strafantragsrecht · Willkür
- 6P.17/200130.05.2001Rechtliches Gehör · In dubio pro reo · Notwehr
- 6S.734/199910.04.2001Nichtigkeitsbeschwerde · Notwehr · Gefährdung des Lebens
- 6S.564/200028.11.2000Verwahrung · Öffentliche Sicherheit · Gefährlichkeitsprognose
- 2A.134/200024.05.2000Aufenthaltsbewilligung · Familiennachzug · Interessenabwägung
- BGE 124 IV 14511.05.1998Art. 269 BStP und Art. 277ter BStP ; Anklageprinzip, Tragweite des Rückweisungsentscheids. Ob ein bestimmter Sachverhalt (hier: die Gefährdung des Lebens von zwei Personen) von der Anklage erfasst ist, ist keine Frage des Bundesrechts. Deshalb hat im Falle der Gutheissung einer N
- BGE 124 IV 5327.01.1998Art. 122 StGB und Art. 129 StGB ; Abgrenzung zwischen schwerer Körperverletzung und Gefährdung des Lebens. Eine lebensgefährliche Verletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB ist nur gegeben, wenn die Verletzung, die das Opfer erlitten hat, zur Lebensgefahr führt. Die Strafbarkei
- BGE 121 IV 6703.05.1995Art. 129 StGB ; Gefährdung des Lebens. Der Begriff der unmittelbaren Lebensgefahr gemäss Art. 129 StGB kann weiter gefasst werden als beim Raubtatbestand ( Art. 140 Ziff. 4 StGB ) (E. 2b und c). Wer eine geladene Pistole mit der Kugel im Lauf auf nahestehende Personen richtet, er
- BGE 114 IV 10314.12.1988Art. 129 StGB . Gefährdung des Lebens mit Todesfolge. Gewissenlosigkeit. Eine Handlung ist dann im Sinne von Art. 129 StGB gewissenlos, wenn sie angesichts des Tatmittels und des Tatmotivs unter Berücksichtigung der Tatsituation, zu der auch der Zustand des Täters gehört, den all
- BGE 111 IV 5117.04.19851. Art. 144, 25 StGB ; Hehlerei und Gehilfenschaft zur Vortat. Zwischen Gehilfenschaft zu Vermögensdelikten und Hehlerei am Beutegut besteht Realkonkurrenz (E. 1). 2. Art. 129 StGB ; Gefährdung des Lebens. Wer in einem Handgemenge (allenfalls behindert durch Tränengas) versucht,
- BGE 106 IV 1221.01.1980Art. 129 StGB ; Gefährdung des Lebens. 1. Begriff der unmittelbaren Lebensgefahr (E. 2a). 2. Subjektiv ist erforderlich, dass die Gefährdung wissentlich herbeigeführt wird. Das trifft zu, wenn der Täter die Lebensgefahr sicher kennt und trotzdem handelt (den möglichen Verletzungs
- BGE 101 IV 15411.08.19751. Art. 139 StGB . Der Tatbestand des Raubes ist objektiv dann nicht gegeben, wenn die Widerstandsunfähigkeit des Angegriffenen durch diesen selbst und nicht durch den Täter herbeigeführt worden ist (Erw. 1). 2. Art. 129 StGB . Wer einen völlig Betrunkenen in einer regnerischen,
- BGE 100 IV 21510.10.1974Art. 129 StGB , Gefährdung des Lebens. 1. Dieses Verbrechens ist schuldig, wer wissentlich eine schussbereite Waffe beweglich oder unbeweglich so hält, dass ein sich unerwartet lösender Schuss in der Nähe eines Menschen einschlagen kann (Erw. 3). 2. Für die Anwendbarkeit von Abs.
- BGE 94 IV 6008.03.1968Art. 129 Abs. 1 StGB , Gefährdung des Lebens. 1. Unmittelbare Lebensgefahr (Erw. 2). 2. Wissentlichkeit (Erw. 3) a) Wille ebenfalls erforderlich, b) Eventualvorsatz genügt nicht. 3. Gewissenlosigkeit (Erw. 4).