Grundstückgewinnsteuer
402 Entscheide zu genau diesem Thema · Seite 9/9
Als Thema- BGE 83 I 13610.05.1957Wehrsteuer: Bei der Berechnung des Liegenschaftsgewinns, welcher der Wehrsteuer vom Einkommen natürlicher Personen unterliegt, kann die zürcherische Grundstückgewinnsteuer nicht abgezogen werden.
- BGE 47 I 23204.10.1921Art. 4 BV. Berechnung der Grundstückgewinnsteuer, wenn eine Liegenschaft mit Wald gekauft, dieser geschlagen, das Holz veräussert und nachher die Liegenschaft wieder verkauft wird. Keine Willkür, wenn bei der Steuerberechnung zum Verkaufspreis der Liegenschaft der Erlös aus dem H