Grundstückgewinnsteuer
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Als Thema- 7B.103/200104.07.2001Beschwerdelegitimation · Steigerungsbedingungen · Grundstückgewinnsteuer
- 2A.173/200013.12.2000Steuerbefreiung der Schweizerischen Post · Handänderungssteuer · Verwaltungsgerichtsbeschwerde
- 4C.216/200011.12.2000Passivlegitimation · Solidarhaftung der Erben · Vertragsrücktritt
- 2P.283/199913.06.2000Staatsrechtliche Beschwerde · Mehrwertabgabe · Steuerbefreiung des Bundes
- 6S.245/199927.04.2000Betrug · Veruntreuung · Verminderte Zurechnungsfähigkeit
- 5C.190/199929.02.2000Ausgleichung · Herabsetzung · Grundlagenirrtum
- BGE 123 II 58822.10.1997Art. 42quinquies BV (Steuerharmonisierung); Art. 72 und 73 Steuerharmonisierungsgesetz (StHG). Den Zürcher Gemeinden steht in bezug auf die Grundstückgewinnsteuer keine Autonomie zu. Offengelassen, ob eine Gemeinde zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 73 StHG legitimiert
- BGE 122 III 24606.06.1996Art. 157 SchKG . Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung. Die bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung anfallenden Grundstückgewinnsteuern sind als Kosten der Verwertung im Sinne von Art. 157 Abs. 1 SchKG zu betrachten und demzufolge v
- BGE 121 II 13831.03.1995Art. 67 UVG ; Steuerfreiheit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) für kantonale Abgaben (Mehrwertabgabe nach § 8a des basel-städtischen Hochbautengesetzes). Die Steuerbefreiung der SUVA ist in Art. 67 UVG spezialgesetzlich geregelt (vgl. Art. 10 GarG ; E. 2). R
- BGE 120 Ia 36102.12.1994Art. 46 Abs. 2 BV (Verbot der Doppelbesteuerung); Abzug des AHV-Sonderbeitrages bei der Veräusserung einer ausserkantonalen geschäftlichen Liegenschaft. Der zufolge Veräusserung einer ausserhalb des Wohnsitzkantons des Steuerpflichtigen gelegenen geschäftlichen Liegenschaft gesch
- BGE 120 III 15327.10.1994Verteilung; Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer als Masseschuld ( Art. 262 Abs. 1 SchKG ). Sofern nicht schon die Steuerbehörde darüber entschieden hat, ob eine Steuer als Masseschuld zu bezeichnen sei, ist die Konkursverwaltung befugt, über diese Frage mit der Schlussrechnung z
- BGE 120 III 12821.10.1994Art. 49 VZG ; Steigerungsbedingungen, Grundstückgewinnsteuer. Die in den Steigerungsbedingungen aufgeführten Forderungen, die dem Ersteigerer ohne Anrechnung am Zuschlagspreis zu überbinden sind, müssen bereits vor der Versteigerung bestehen. Dies ist nicht der Fall bei der Grund
- BGE 119 III 8509.07.1993Art. 128 Abs. 2 VZG ; vorzeitige Verwertung einer Liegenschaft im Konkurs. 1. Zumindest bei der Beantwortung der Frage, ob berechtigte Interessen verletzt würden, fällt der Umstand, dass die zweite Gläubigerversammlung den Antrag der ausseramtlichen Konkursverwaltung auf vorzeiti
- BGE 112 Ia 12430.04.1986Art. 22ter, Art. 4 BV . Volle Entschädigung bei Enteignung; Anspruch auf Rückerstattung der Grundstückgewinnsteuer? Die Besteuerung der Enteignungsentschädigung als Grundstückgewinn im Ausmass von 20% der Entschädigung ist mit Art. 22ter BV vereinbar, weshalb sich aus dieser Ver
- BGE 111 Ia 22031.10.1985Art. 46 Abs. 2 BV ; Unkostenabzug bei der Ermittlung des steuerbaren Grundstückgewinnes einer interkantonalen Immobiliengesellschaft. 1. Der von einer kantonalen Steuerverwaltung unterbreitete Vorschlag für die interkantonale Repartition der Erträge und Unkosten ist kein mit Dopp
- BGE 111 Ia 8607.06.1985Art. 4 BV . Grundstückgewinnsteuer, Art. 40, 41 lit. g und 50ter des waadtländischen Steuergesetzes vom 26. November 1956. Masseverbindlichkeit. 1. Zu den Masseverbindlichkeiten gehören ausser den eigentlichen Konkurskosten die von der Masse eingegangenen sowie die von ihr übern
- BGE 111 Ib 615.03.1985Steuerbefreiung des Bundes nach der Revision von Art. 10 Abs. 1 GarG . Wie schon unter dem alten Recht ist der Bund von der Grundstückgewinnsteuer befreit. Neu ist die Befreiung von der Handänderungssteuer..
- BGE 108 Ia 25219.11.1982Art. 46 Abs. 2 BV (Erbschaftssteuer). Virtuelle Doppelbesteuerung (E. 2). Wohnsitz im Steuerrecht (E. 3-5). Die Erhebung von Erbschaftssteuern vom beweglichen Vermögen steht dem Wohnsitzkanton des Erblassers zu; dies gilt für Aktien einer reinen Immobiliengesellschaft, deren Lieg
- BGE 106 II 8108.05.1980Art. 6 ZGB , 4 BV; 172 des Walliser Steuergesetzes vom 10. März 1976. Die Kantone überschreiten die ihnen durch Art. 6 ZGB eingeräumten Befugnisse, wenn sie öffentlichrechtliche Normen erlassen, wonach die Eintragung eines Eigentumsüberganges in das Grundbuch abhängig ist von der
- BGE 104 Ib 38517.03.1978Besteuerung eines durch eine Erbengemeinschaft bei Veräusserung oder Verwertung von Geschäftsliegenschaften erzielten Kapitalgewinns (Art. 21 Abs. 1 lit. d und Art. 43 WStB; Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 75 Steuergesetz des Kantons Tessin vom 11. April 1950). 1. Zulässigkeit der
- BGE 104 Ia 2215.03.1978Art. 4 BV ; Grundstückgewinnsteuer. Angebliche, vom Bauherrn selber erbrachte generalunternehmerische Leistungen sind nur dann als wertvermehrende Aufwendungen anzurechnen, wenn sie soweit möglich nachgewiesen werden (Ergänzung der Rechtsprechung).
- BGE 103 Ia 2016.03.1977Art. 4 BV . Grundstückgewinnsteuer; widersprüchliches Verhalten der Behörde. Lässt sich die kantonale Steuerbehörde in der gleichen Sache einmal von der Rücksicht auf die äussere rechtliche Form eines Unternehmens und ein anderes Mal von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise lei
- BGE 102 Ia 33913.10.1976Art. 4 BV ; Grundstückgewinnsteuer. Unzulässigkeit der "aufgespaltenen" Haltezeitberechnung für Bestandteile desselben Grundstückes wegen Fehlens der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.
- BGE 102 Ia 34213.10.1976Art. 4 BV . Grundstückgewinnsteuer. Wirtschaftliche Betrachtungsweise. Es ist willkürlich, bei der Bestimmung des Zeitpunktes der Gewinnrealisierung zwar anzunehmen, jemand habe die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein Gebäude, nicht aber über den dazu gehörenden Boden.
- BGE 102 Ib 18222.09.1976Art. 19 lit. c EntG , Grundstückgewinnsteuer. Bei Anlass der Enteignung erhobene Grundstückgewinnsteuern sind dem Enteigneten auch dann nicht zu vergüten, wenn diesem infolge Landabtausch kein Grundstückgewinn in Geld zufliesst (Ergänzung der Rechtsprechung).
- BGE 102 Ia 3805.05.1976Art. 4 BV und Art. 2 Übergangsbestimmungen zur BV; Grundstückgewinnsteuer bei Übertragung eines Grundstückes auf die Ehefrau zum Ausgleich ihrer güterrechtlichen Ansprüche bei Scheidung. 1. Es ist nicht willkürlich, eine Ausnahmebestimmung in bezug auf die Grundstückgewinnsteuer
- BGE 101 Ia 23824.09.1975Art. 85 lit. a OG ; kantonale Volksabstimmung. 1. Zu den Vorbereitungen eines Urnenganges, deren Mängel grundsätzlich sofort geltend zu machen sind, gehören auch die amtlichen Botschaften und erläuternden Berichte zu Sachvorlagen; Anforderungen an die Gestaltung solcher behördlic
- BGE 101 Ia 129.01.1975Art. 4 BV . Grundstückgewinnsteuer. Wieweit ist das Honorar des Generalunternehmers bei der Ermittlung der Grundstückgewinnsteuer als wertvermehrende Aufwendung anzurechnen? Auf die Besteuerung eines künstlichen, fiktiven Gewinnes darf die Praxis der Steuerbehörden nicht hinausla
- BGE 100 Ib 23331.05.1974Garantiegesetz. 1. Zulässigkeit der verwaltungsrechtlichen Klage (Erw. 1). 2. Die zürcherische Grundstückgewinnsteuer ist eine der unter das Verbot von Art. 10 GarG fallenden Steuern (Erw. 2a). 3. Der Gewinn aus dem Verkauf einer Liegenschaft, der einem unter Verwaltung des Bunde
- BGE 100 Ib 7108.05.1974Art. 19 lit. c EntG , kantonale Grundstückgewinnsteuer. Bei Anlass der Enteignung erhobene Grundstückgewinnsteuern sind dem Enteigneten nicht zu vergüten - auch jener Teil nicht, um den die Steuer höher ausfällt, weil infolge der früheren Veräusserung ein höherer Steuersatz zur A
- BGE 100 Ia 20920.02.1974Grundstückgewinnsteuer. Art. 4 BV . 1. Wo die Besteuerung der Grundstückgewinne im Falle des Erwerbs durch Erbfolge nicht aufgeschoben wird, widerspricht eine Gesetzesbestimmung, wonach die Steuereinschätzung dieses Gutes im Zeitpunkt des Todes als mutmasslicher Erwerbspreis gilt
- BGE 99 Ia 70528.11.1973Kantonales Steuerrecht. Grundstückgewinnsteuer. Art. 4 BV . Wenn Miteigentümer (hier in Ausübung ihres Vorkaufsrechtes) den Anteil eines andern Miteigentümers erwerben und dann einen Teil davon an Dritte veräussern, darf dieser zweite Vorgang ohne Willkür in Anrechnung des mittle
- BGE 99 Ia 22323.05.1973Doppelbesteuerung 1. Steuerhoheit über Renten im allgemeinen (E. 2). 2. Steuerhoheit über eine Leibrente, die dem nicht im Liegenschaftskanton wohnhaften Grundeigentümer für die Einräumung eines Kaufsrechtes am Grundstück entrichtet wird (E. 3).
- BGE 98 II 2328.03.19721. Bei einem simulierten oder dissimulierten Rechtsgeschäft teilt eine Nebenpflicht hinsichtlich der Verbindlichkeit zwischen den Parteien in der Regel das Schicksal der Hauptpflicht, auf die sie sich - bezieht (Erw. 5). 2. Klage aus unerlaubter Handlung (Erw. 2), aus vorvertragl
- BGE 98 III 2424.02.1972Art. 69 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG . Betreibungsurkunden, in denen die Person des Gläubigers nicht klar und unzweideutig genannt ist, sind grundsätzlich nichtig. Lässt hingegen die mangelhafte Gläubigerbezeichnung den handlungs- und parteifähigen wirklichen Gläubiger ohne weiteres erke
- BGE 98 Ia 8602.02.1972Art. 46 Abs. 2 BV . Der beim Verkauf sämtlicher oder der überwiegenden Mehrheit der Aktien einer reinen Immobiliengesellschaft erzielte Gewinn untersteht der Steuerhoheit des Liegenschaftskantons (Bestätigung der Rechtsprechung). Dies schliesst eine vorgängige Besteuerung des auf
- BGE 98 Ia 2226.01.1972Art. 4 BV ; Nachsteuerverfahren. Rechtsnatur der Nachsteuer. Wieweit kann im Nachsteuerverfahren auf eine frühere, in Rechtskraft erwachsene Veranlagung zurückgekommen werden?
- BGE 97 I 78415.09.1971Art. 4 BV ; zürcherisches Steuerrecht; Ertragssteuer juristischer Personen, Grundstückgewinnsteuer. Es verstösst nicht gegen Art. 4 BV , die von einer Aktiengesellschaft bezahlten oder in der Bilanz zurückgestellten Grundstückgewinnsteuern als steuerbaren Ertrag im Sinne von § 45
- BGE 97 I 35917.02.1971Staatsvertrag vom 30. Dezember 1858 über die Weiterführung der Grossherzoglich Badischen Eisenbahn über das Gebiet des Kantons Schaffhausen; Steuerbefreiung der Deutschen Bundesbahnen; Art. 84 Abs. 1 lit. c OG . 1. Auslegung von Staatsverträgen; Vorrang des sog. klaren Wortlauts
- BGE 97 I 12527.01.1971Kantonales Steuerrecht. Treu und Glauben. Willkür. Bedeutung des Grundsatzes von Treu und Glauben und des daraus folgenden Verbots widersprüchlichen Verhaltens im Steuerrecht. Verhältnis dieses Grundsatzes zum Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Besteuerung (Erw. 3). Voraussetzung
- BGE 97 I 1427.01.1971Kantonale Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer. Willkür. Wenn die Witwe und die Kinder eines Bauunternehmers zur Fortführung des Geschäftsbetriebs eine Kommanditgesellschaft mit der Witwe als unbeschränkt haftender Teilhaberin und den Kindern als Kommanditären gegründet habe
- BGE 94 I 11106.03.1968Wertzuwachssteuer, Enteignung Umfang der bundesgerichtlichen Prüfungsbefugnis (Erw. 3). Die Eigentumsgarantie als Grenze der Besteuerung; Frage offen gelassen, da die Voraussetzungen für die Annahme einer sog. konfiskatorischen Besteuerung hier ohnehin fehlen (Erw. 4a). Art. 92 E
- BGE 93 I 68920.12.1967Art. 4 BV . Willkür. 1. Besteuerung auf Grund der zivilrechtlichen Form und des wirtschaftlichen Sachverhaltes. a) Unter welchen Voraussetzungen darf die kantonale Steuerbehörde ohne Willkür auf den wirtschaftlichen Sachverhalt abstellen? (Erw. 5). b) Wenn die kantonale Steuerbeh
- BGE 92 I 46123.11.1966Besteuerung der Grundstückgewinne der Liegenschaftshändler und Bauunternehmer. Überblick über die mit BGE 79 I 145 ff. eingeleitete Rechtsprechung, wonach auch die Grundstückgewinne der Liegenschaftshändler und Bauunternehmer grundsätzlich der Steuerhoheit des Kantons der gelegen
- BGE 92 I 19827.04.1966Bei der Besteuerung der Grundstückgewinne des Liegenschaftshändlers hat der Kanton der gelegenen Sache alle Aufwendungen zum Abzug zuzulassen, die dem Händler im Hinblick auf die Erzielung des Gewinns erwachsen sind (Erw. 2; Bestätigung der Rechtsprechung). Ferner hat er die mit
- BGE 91 I 46707.07.1965Art. 46 Abs. 2 BV , Doppelbesteuerung. 1. Der Verkauf sämtlicher Aktien einer Gesellschaft, deren Hauptaktivum eine Liegenschaft ist, und der dabei erzielte Gewinn unterstehen der Steuerhoheit des Belegenheitskantons, wenn der Kaufpreis ganz oder doch zur Hauptsache den Gegenwert
- BGE 85 I 3218.02.1959Eigentumsgarantie. Ein Kanton, der im Rahmen von Art. 836 ZGB für gewisse öffentlich-rechtliche Forderungen (hier: die zürch. Grundstückgewinnsteuer) ein gesetzliches Grundpfandrecht mit Vorrang vor allen andern Grundpfandrechten einführt,verletzt keine wohlerworbenen Rechte der
- BGE 85 I 9118.02.1959Doppelbesteuerung. 1. Die Einrede, ein Kanton habe sein Besteuerungsrecht durch verspätete Geltendmachung verwirkt, kann nur von den am Doppelbesteuerungsstreit beteiligten Kantonen, nicht vom Steuerpflichtigen selbst erhoben werden (Erw. 1). 2. Behandlung der Einmann-Immobilieng
- BGE 84 III 6704.09.1958Betreibungsart. Im Falle eines gesetzlichen Grundpfandrechts, das auf kantonalem Recht beruht (vgl. Art. 836 ZGB ), kann dieses das Recht des Schuldners, den Gläubiger vorerst auf das Pfand zu verweisen ( Art. 41 Abs. 1 SchKG ; beneficium excussionis realis), von vornherein aussc
- BGE 84 II 9120.03.1958Art. 836 ZGB , Gesetzliche Pfandrechte des kantonalen Rechts. Das gesetzliche, im Range allen übrigen Pfandrechten vorgehende, Grundpfandrecht für die Grundstückgewinnsteuer des Kantons Zürich gemäss § 157 des zürch. Gesetzes über die direkten Steuern und § 194 lit. e EG/ZGB vers