Hilflosenentschädigung

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  1. BGE 123 V 8106.06.1997Art. 3 Abs. 4 lit. g und Abs. 4bis ELG , Art. 17 Abs. 1 lit. b ELKV : Behinderungsbedingte Mehrkosten. Die in Art. 17 Abs. 1 lit. b ELKV enthaltene Beschränkung der abziehbaren Transportkosten auf solche zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort ist gesetzmässig.
  2. BGE 122 V 622.01.1996Art. 42 Abs. 1 IVG , Art. 109 MVG . Der Ausschluss der Kumulation von Hilflosenentschädigungen der Militärversicherung einerseits und der AHV/IV anderseits für denselben Gesundheitsschaden gilt ab Inkrafttreten des revidierten Rechts (ex nunc et pro futuro) auch in bezug auf die
  3. BGE 121 V 19519.09.1995Art. 46 IVG : Nachzahlung von Leistungen. Die Nachzahlung von Leistungen unterliegt, auch wenn die Verwaltung fehlerhaft einem bereits früher hinreichend substantiierten Leistungsbegehren nicht entsprochen hat, einer absoluten Verwirkungsfrist von fünf Jahren, welche rückwärts ab
  4. BGE 117 V 14608.04.1991Art. 42 Abs. 1 und Abs. 2 IVG , Art. 36 Abs. 3 lit. a IVV : Anspruch auf Entschädigung wegen leichter Hilflosigkeit bei kompletter Paraplegie. - Bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit in den einzelnen Lebensverrichtungen dürfen Hilfsmittel nur soweit berücksichtigt werden, als d
  5. BGE 117 V 2701.03.1991Art. 3 Abs. 4 lit. g und Abs. 4bis ELG , Art. 19 Abs. 2 ELV , Art. 17 Abs. 1 lit. a ELKV : Behinderungsbedingte Mehrkosten (Ergänzungsleistungen). - Art. 17 Abs. 1 lit. a ELKV ist gesetzwidrig, insofern danach gefragt wird, ob die notwendige Hilfe einer Drittperson im Haushalt b
  6. BGE 116 V 9519.04.1990Art. 21 Abs. 2 IVG , Ziff. 14.01 HVI Anhang: Anspruch auf einen automatischen Zusatz zur Sanitäreinrichtung. Der Umstand, dass ein Versicherter vollständig hilflos ist, schliesst an sich den Anspruch auf einen automatischen Zusatz zu einer Sanitäreinrichtung nicht aus (in casu:
  7. BGE 111 V 31014.11.1985Art. 42 Abs. 4, 43 Abs. 3 IVG; Art. 35 Abs. 2, 36 Abs. 3 lit. d IVV. - Anspruch auf Hilflosenentschädigung nach Art. 36 Abs. 3 lit. d IVV , wenn der Versicherte sich im Sinne von Art. 35 Abs. 2 IVV in einer Anstalt aufhält: Die Entschädigung wegen leichter Hilflosigkeit nach Art
  8. BGE 111 V 22626.08.1985Art. 42 Abs. 2 IVG . Neben der (retrospektiv zu beurteilenden) Wartezeit von 360 Tagen genügt es, dass die Hilflosigkeit analog zur Variante 2 von Art. 29 Abs. 1 IVG bloss voraussichtlich "weiterhin" andauert (Präzisierung der Rechtsprechung).
  9. BGE 108 V 22226.10.1982Art. 36 Abs. 3 lit. d IVV . Voraussetzungen des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung bei hochgradiger Sehschwäche.
  10. BGE 108 V 7918.08.1982Art. 43 Abs. 2 IVG , Art. 24bis Abs. 1, 28 Abs. 3 und 35 Abs. 2 IVV. - Die Vorschriften über Leistungskumulation von Renten und Verpflegungs-/Unterkunftskosten sind auf Hilflosenentschädigungen sinngemäss anwendbar. - Anspruch auf Rente und Hilflosenentschädigung bei Unterbrechu
  11. BGE 107 V 13617.08.1981Art. 43bis Abs. 1 AHVG , 42 Abs. 2 IVG und 36 Abs. 1 IVV. - Für die Beurteilung der Hilflosigkeit sind sechs Lebensverrichtungen relevant (Erw. 1c). - Die Hilfe ist erheblich, wenn sie bei einer Teilfunktion einer einzelnen Lebensverrichtung erforderlich ist. Die in Rz 298.3 der
  12. BGE 107 V 14517.08.1981Art. 42 Abs. 2 IVG , Art. 36 IVV . - Der Katalog der sechs alltäglichen Lebensverrichtungen gilt für die Bemessung der Hilflosigkeit in allen drei Hilflosigkeitsgraden, soweit dabei auf diese Lebensverrichtungen Bezug genommen wird ( Art. 36 Abs. 1, 2 und 3 lit. a IVV ; Erw. 1b).
  13. BGE 106 V 15324.09.1980Art. 84 und 85 AHVG , 67 Abs. 1 AHVV. Legitimation zur Einreichung eines Leistungsgesuches, zur Entgegennahme einer Verfügung und zur gerichtlichen Anfechtung derselben (Erw. 1). Art. 43bis Abs. 1 AHVG . - Ein Versicherter darf nicht generell einer Lebensverrichtung fähig gelten,
  14. BGE 105 V 25706.11.1979Art. 21 Abs. 2 IVG , 14 IVV und Ziff. 14.02 HVI Anhang. Die Ziff. 14.02 HVI Anhang ist nicht gesetzwidrig und überschreitet die durch die gesetzliche Delegation gezogenen Grenzen nicht; wenn sie den Anspruch davon abhängig macht, ob sich der Invalide selber fortbewegen kann oder
  15. BGE 105 V 16313.08.1979Art. 39 Abs. 1 und 42 Abs. 1 IVG, Art. 11 Abs. 1 und Art. 13 des Sozialversicherungsabkommens mit Griechenland. - Zum Anspruch eines griechischen Staatsangehörigen auf eine ausserordentliche Invalidenrente und eine Hilflosenentschädigung, wenn sich der Leistungsansprecher aussch
  16. BGE 105 V 5209.08.1979Art. 43bis Abs. 1 AHVG , 42 Abs. 2 IVG und 36 Abs. 1 IVV. - Die Hilflosigkeit gilt als schwer, wenn nebst der in den relevanten alltäglichen Lebensverrichtungen erforderlichen Dritthilfe zusätzlich die dauernde Notwendigkeit der Pflege oder der persönlichen Überwachung besteht (
  17. BGE 105 V 13325.07.1979Art. 43bis Abs. 4 AHVG . Auf die Besitzstandsgarantie kann sich nicht nur der Hilflose berufen, der bei Erreichen der Altersgrenze eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung bezogen hat, sondern auch derjenige, der eine solche im Rahmen der Verjährungsvorschrift des Ar
  18. BGE 105 V 6608.05.1979Art. 42 IVG und 35 Abs. 1 IVV. Entstehung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung: sinngemässe Anwendung der Regeln über die Entstehung des Rentenanspruchs gemäss Art. 29 Abs. 1 IVG .
  19. BGE 104 V 12709.11.1978Hilflosenentschädigung. Die Umschreibung der schweren Hilflosigkeit in Art. 36 Abs. 1 IVV widerspricht Art. 43bis Abs. 1 AHVG nicht und ist daher für die Hilflosenentschädigung nach AHVG anwendbar.
  20. BGE 102 V 411.03.1976Art. 12 Abs. 4 KUVG . Altersrentner, welche AHV-Hilflosenentschädigungen ( Art. 43bis AHVG ) beziehen, sind den Bezügern von IV-Hilflosenentschädigungen ( Art. 42 IVG ) nicht gleichzustellen. Keine echte Gesetzeslücke.
  21. BGE 101 V 11128.02.1975Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Invalidenversicherung ( Art. 46 IVG ). - Die hinreichend substantiierte Anmeldung bleibt während der fünfjährigen Verwirkungsfrist wirksam (Bestätigung der Praxis). - Zeitlich massgebender Sachverhalt (Präzisierung der Praxis).
  22. BGE 100 V 10901.07.1974Art. 19 IVG . Über den Anspruch auf Beiträge an die Sonderschulung, insbesondere nach dem 18. Altersjahr (Präzisierung der Rechtsprechung).
  23. BGE 98 V 10018.04.1972Revision der Rente und der Hilflosenentschädigung. - Bedeutung des Ausdruckes "für die Zukunft" in Art. 41 IVG . - Keine Anwendung des Art. 48 Abs. 2 IVG im Revisionsfalle.
  24. BGE 96 V 7026.05.1970Art. 43bis AHVG und Art. 42 IVG . Die Hilflosenentschädigung nach IVG und AHVG ist begrifl ich dasselbe Rechtsinstitut. Verwaltung und Sozialversicherungsrichter haben von Amtes wegen zu prüfen, nach welchem Recht eine allfällige Hilflosenentschädigung zu gewähren ist.
  25. BGE 96 V 8714.05.1970Art. 42 IVG : Hilflosenentschädigung. Über den Anspruch der Frau, deren Ehemann eine Ehepaar-Altersrente bezieht, auf diese Entschädigung, wenn sie mindestens zur Hälfte invalid ist oder das 60., nicht aber das 62. Altersjahr zurückgelegt hat (Bemerkung "de lege ferenda").
  26. BGE 96 V 3420.03.1970Art. 29 Abs. 1 IVG : Beginn des Rentenanspruchs bei langdauerndem labilem Kranksein. Die - in retrospektiver Würdigung des Sachverhalts zu ermittelnde - Wartezeit gemäss der 2. Variante beginnt in dem Zeitpunkt zu laufen, da eine durch den versicherten Gesundheitsschaden bewirkte