Pachtzinserhöhung

1 Entscheid zu genau diesem Thema

Ein Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts zum Thema Pachtzinserhöhung, neueste zuerst.

Als Thema
  1. BGE 103 II 14913.06.1977Art. 23 und Art. 24 EGG . Die Erhöhung oder Herabsetzung des Pachtzinses gilt nicht als Abschluss eines neuen Pachtvertrages (E. 3 und E. 4). Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde ( Art. 23 Abs. 2 und Art. 24 Abs. 2 EGG ; E. 6).