Persönliche Freiheit

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  1. BGE 104 Ia 29728.08.1978Art. 12 ff. KV-GE ; Art. 240 GE/StPO; Art. 5 EMRK . Verlängerung der Haft, wenn gegen den die Person verurteilenden Entscheid Berufung eingereicht worden und das Urteil der Berufungsinstanz seinerseits Gegenstand einer Kassationsbeschwerde beim Kassationsgericht des Kantons Genf
  2. BGE 104 IV 5324.05.1978Art. 33, 133 StGB ; Raufhandel, Notwehr. In Notwehrlage befindet sich: - wer, zwar angetrunken und sich ungebührlich benehmend, gegen ein unberechtigtes gewaltsames Abführen sich tätlich wehrt (Erw. 2a); - nicht, wer den abziehenden Angreifern Kies nachwirft und von diesen erneut
  3. BGE 104 Ib 2411.04.1978Vorzeitiger Strafvollzug. 1. Ein freiwilliger Verzicht auf den durch Art. 5 EMRK gewährten Schutz ist beim vorzeitigen Strafantritt zulässig; Begriff der Freiwilligkeit (Erw. 3a). 2. Die Auslegung von § 429 Abs. 1 der zürcherischen StPO, wonach der Angeklagte nur über den Zeitpun
  4. BGE 104 Ia 3508.02.1978Kantonales Strafprozessrecht. Art. 4 BV , persönliche Freiheit. 1. Auslegung von Art. 180 Abs. 3 der Schaffhauser StPO, wonach eine Anklageschrift keine "Verdachtsgründe" enthalten darf. Es verstösst nicht gegen das Willkürverbot, wenn in der Anklageschrift gegen einen Gefängnisa
  5. BGE 104 Ia 48008.02.1978Persönliche Freiheit, Beschränkungen. Bekämpfung der Tuberkulose, Röntgenuntersuchung. 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde gegen eine Vollzugsverfügung, wenn der Beschwerdeführer eine Verletzung des unverjährbaren und unverzichtbaren verfassungsmässigen Rechts der pe
  6. BGE 103 IV 14030.09.1977Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB ; Verwahrung. Die Verwahrung darf nur unterbleiben, wenn die Gefährdung der Öffentlichkeit auf andere Weise, insbesondere durch eine entsprechend lange Freiheitsstrafe behoben wird.
  7. BGE 103 Ia 16527.04.1977Persönliche Freiheit; Untersuchungshaft. Grundsätze für die Aushändigung oder Verweigerung fremdsprachiger Druckschriften, die ein Untersuchungsgefangener von ausserhalb der Anstalt beziehen will.
  8. BGE 103 Ia 29323.02.1977Strenge Einzelhaft; Schranken des Rechts des Untersuchungsgefangenen auf Kontakt mit seinem Verteidiger; persönliche Freiheit, Art. 3 und Art. 6 EMRK . Die strenge Einzelhaft, durch die die persönliche Freiheit eine Beschränkung erfährt, steht an sich nach waadtländischem Recht z
  9. BGE 103 Ia 16909.02.1977Bewilligung zum Waffentragen; persönliche Freiheit. 1. Beschränkt das Verbot Waffen auf öffentlichem Grund zu tragen die persönliche Freiheit? Frage offen gelassen (E. 2). 2. Das Konkordat über den Handel mit Waffen und Munition vom 27. März 1969 regelt das Waffentragen auf öffe
  10. BGE 102 Ia 37903.11.1976Verlängerung der Untersuchungshaft; persönliche Freiheit; Art. 5 Ziff. 3 und Art. 6 Ziff. 2 EMRK . 1. Verhältnis zwischen den Individualrechten des schweizerischen Verfassungsrechts und den von der EMRK geschützten Rechten. Auslegung der Verfassungsrechte in Verbindung mit den en
  11. BGE 102 Ia 32121.09.1976Zulassung zur Universität; Erfordernis des guten Leumundes. Persönliche Freiheit; Art. 4 BV ; Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Überprüfung einer Anordnung, durch die einem Maturanden wegen in der Rekrutenschule begangener militärischer Delikte (Aufforderung zur Verletzung mili
  12. BGE 102 Ia 30217.08.1976Persönliche Freiheit; ärztliche Betreuung der Gefangenen. Die Garantie der persönlichen Freiheit gibt den Gefangenen Anspruch auf eine einwandfreie ärztliche Betreuung. Die Gefangenen müssen von einem anderen Arzt als dem Gefängnisarzt untersucht oder behandelt werden, wenn das V
  13. BGE 102 Ia 27930.06.1976Persönliche Freiheit; Untersuchungshaft 1. Legitimation zur Anfechtung allgemeinverbindlicher Erlasse (hier: einer kantonalen Verordnung über die Polizeigefängnisse) (E. 1). 2. Bedeutung der - Garantie der persönlichen Freiheit und weiterer Grundrechte der Bundesverfassung, - Eur
  14. BGE 102 Ia 29915.06.1976Persönliche Freiheit; Untersuchungshaft, Besuchsrecht. Handhabung der Vorschriften über das Besuchsrecht in der Untersuchungshaft; Besuche einer anstaltsfremden Psychologin.
  15. BGE 102 II 21115.06.1976Art. 27 Abs. 2 ZGB und 20 OR, Art. 28 Abs. 2 ZGB und 49 OR. Nichtigkeit von Vertragsbestimmungen, welche die Freiheit des Arbeitnehmers in unzulässigerweise einschränken. Abreden zwischen einem Fussballclub und einem Spieler, die dem Club bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses er
  16. BGE 102 Ia 51605.05.1976Wahrung des Berufsgeheimnisses im Rahmen eines Strafverfahrens - Durchsuchung und Beschlagnahme von Dokumenten. 1. Die Durchsuchung von Akten beim Träger eines Berufsgeheimnisses, der selbst Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, setzt die Abwägung zwischen öffentlichen und
  17. BGE 101 Ia 57505.11.1975Legale Schwangerschaftsunterbrechung: Wohnsitzklausel. 1. Eine kantonale Bestimmung, die von einer um Abbruch der Schwangerschaft ersuchenden Schwangeren verlangt, dass sie seit mindestens zwei Monaten im Kanton Wohnsitz hat, schränkt deren persönliche Freiheit ein. Eine solche B
  18. BGE 101 Ia 33624.09.1975Kantonales Verbot von Geldspielautomaten. Derogatorische Kraft des Bundesrechtes; Handels- und Gewerbefreiheit; persönliche Freiheit. 1. Das Bundesgesetz über die Spielbanken ordnet die Zulassung und den Betrieb von Spielapparaten nicht abschliessend. Es liegt in der Kompetenz de
  19. BGE 101 IV 12428.05.1975Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 und 3 StGB ; Verwahrung geistig Abnormer. 1. Schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (Erw. 2). 2. Notwendigkeit der Verwahrung; Bedeutung des Gutachtens (Erw. 3).
  20. BGE 101 Ia 4622.01.1975Art. 4 BV ; persönliche Freiheit und strenge Einzelhaft (mise au secret); Art. 152 Genfer StPO vom 7. Dezember 1940; Europäische Menschenrechtskonvention. 1. Die aus Art. 4 BV fliessende Pflicht zur Begründung der Urteile und Verfügungen (E. 3). 2. Die sich aus einer Zwangsmassna
  21. BGE 100 Ia 45418.12.1974Post der Untersuchungsgefangenen 1. Es verstösst nicht gegen Art. 4 BV , die Post der Untersuchungsgefangenen strenger zu überwachen als jene der Gefangenen in Strafverbüssung (E. I d). 2. Eine Bestimmung, wonach alle Korrespondenzen des Untersuchungsgefangenen ausser jenen mit s
  22. BGE 100 Ia 10622.05.1974Art. 55 SVG 1. Diese Bestimmung lässt dem kantonalen Gesetzgeber hinsichtlich der Feststellung der Angetrunkenheit lediglich die Befugnis, die zur Anordnung der erforderlichen Massnahmen zuständigen Organe zu bezeichnen. Da sich das kantonale Gesetz nur soweit rechtfertigt, als e
  23. BGE 100 Ia 18013.02.1974Art. 4 BV und persönliche Freiheit. Gesuch um Ernennung eines Offizialverteidigers. Aktuelles Interesse an der Beschwerdeführung nach der Hauptverhandlung (Erw. 1). Neben dem auf Art. 4 BV abgestützten Verteidigungsanspruch gi bt es keinen direkt aus der persönlichen Freiheit abl
  24. BGE 100 Ia 18913.02.1974Persönliche Freiheit. Art. 4 BV und Art. 125 KV Genf. 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde (Erw. 1). 2. Die Verweigerung eines Leumundszeugnisses beeinträchtigt das Recht auf persönliche Freiheit nicht (Erw. 2 und 3). 3. Untersteht das Verwaltungshandeln als Ganzes de
  25. BGE 99 Ia 74707.11.1973Persönliche Freiheit. Obligatorische Schutzimpfung gegen Diphterie. 1. Recht auf körperliche Unversehrtheit (Erw. 2). 2. Öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeitsprinzip (Erw. 3).
  26. BGE 99 Ia 50413.06.1973Derogatorische Kraft des Bundesrechts (Art. 2 Üb. Best. BV), persönliche Freiheit, Handels- und Gewerbefreiheit ( Art. 31 BV ); Vorschriften über die Strassenprostitution. 1. Eine Bestimmung, welche die Übertretung von polizeilichen Vorschriften über die Strassenprostitution unte
  27. BGE 99 Ia 40724.05.1973Persönliche Freiheit. Anthropologisch-erbbiologisches Gutachten im Vaterschaftsprozess. Das Bundesrecht gesteht dem Vaterschaftsbeklagten grundsätzlich das Recht zu, die Anordnung eines anthropologisch-erbbiologischen Gutachtens zu verlangen. Es ist jedoch eine Frage des kantonal
  28. BGE 99 Ia 26204.04.1973Persönliche Freiheit; Strafvollzug und Untersuchungshaft. 1. Legitimation zur Anfechtung allgemeinverbindlicher Erlasse (hier: einer kantonalen Verordnung über die Bezirksgefängnisse) (Erw. I). 2. Allgemeine Voraussetzungen für Eingriffe in die persönliche Freiheit (Erw. II). 3.
  29. BGE 98 Ia 41828.06.19721. Art. 55 BV ; Meinungsäusserungsfreiheit; Art. 27 und 32 StGB ; Art. 3 und 5 zürch KV; zürch. Strafprozess. Recht des (Fernseh-) Journalisten, als Zeuge im Strafverfahren die Bekanntgabe semer Informationsquellen zu verweigern? (Erw. 1-3). 2. Persönliche Freiheit; Art. 7 zürch.
  30. BGE 98 Ia 50828.06.1972Persönliche Freiheit; Art. 4 BV ; Todesfeststellung, Obduktionen und Organverpflanzungen. 1. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch gegen Verwaltungsverordnungen (Dienstanweisungen) staatsrechtliche Beschwerde erhoben werden (Präzisierung der Rechtsprechung; Erw. 1). 2. Das R
  31. BGE 98 Ia 40917.05.1972Gestaltung der amtlichen Publikation in den Gemeinden; Art. 4 BV , Meinungsfreiheit, Vereinsfreiheit, persönliche Freiheit. 1. Wird der angefochtene Entscheid von der beschwerdebeklagten Verwaltungsbehörde nachträglich ergänzt oder abgeändert, so prüft das Bundesgericht im staats
  32. BGE 98 Ia 30703.05.1972Persönliche Freiheit: Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei Fragen der Beweiswürdigung.
  33. BGE 98 Ia 9829.03.1972Persönliche Freiheit. Untersuchungshaft. Untersuchungshaft nach Genfer Recht. Gesetzliche Grundlage und zuständige Behörden (Erw. 3). Nach dem Genfer Recht ist es nicht gestattet, während des zweitinstanzlichen Verfahrens einen Verurteilten in Haft zu setzen, der sich vor der Ger
  34. BGE 97 I 83922.09.1971Persönliche Freiheit; Untersuchungshaft. 1. Begriff der persönlichen Freiheit (Erw. 3). 2. Grundsätzliches über die Zulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen der Untersuchungsgefangenen (Erw. 4 und 5). 3. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 6). 4. Das den Untersuchungsg
  35. BGE 97 I 85022.09.1971Persönliche Freiheit; Einweisung in eine Trinkerheilanstalt. Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage, Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts.
  36. BGE 97 I 4517.02.1971Persönliche Freiheit; Untersuchungshaft. Die durch ungeschriebenes Verfassungsrecht des Bundes gewährleistete persönliche Freiheit schützt als verfassungsrechtlicher Leitgrundsatz alle Freiheiten, welche elementare Erscheinungen der Persönlichkeitsentfaltung des Menschen darstell
  37. BGE 95 I 35617.09.1969Kantonaler Strafprozess, notwendige Verteidigung, Öffentlichkeit der Verhandlung. § 33 Abs. 3 Ziff. 1 luzern. StPO, wonach der Angeklagte in Kriminalfällen vor Kriminalgericht und Obergericht durch einen gewählten oder amtlichen Verteidiger verteidigt werden muss, - verstösst ni
  38. BGE 95 I 23325.08.1969Persönliche Freiheit. Untersuchungshaft. Nach Genfer Recht kann der Verurteilte während des Verfahrens vor zweiter Instanz gegen Kaution vorläufig freigelassen werden (Erw. 4). Hiefür sachlich zuständige Behörde (Erw. 5). Notwendige Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherhei
  39. BGE 95 I 22313.06.1969Kantonale Wahl. Wahl des Staatsrates des Kantons Wallis. Ein Bürger kann dagegen Einspruch erheben, dass eine Partei oder eine Wählergruppe seinen Namen auf eine für die Wahl eingereichte Kandidatenliste setzen lässt. Der Name dieses Bürgers ist dann von der Liste zu streichen.
  40. BGE 95 II 5518.03.1969Art. 27 Abs. 2 ZGB . Diese Vorschrift besagt nicht, jede Verpflichtung sei unsittlich, welche die wirtschaftliche Existenz des Schuldners gefährde (Präzisierung der Rechtsprechung). Art. 20 OR . Ob ein Vertrag den guten Sitten widerspricht, beurteilt sich nach dem Inhalt, nicht n
  41. BGE 92 I 25921.12.1966Art. 4 BV ; Beweisabnahme im Verwaltungsverfahren. Wann können beweisbildende Auskünfte nach Bündner Recht auf dem Wege der "amtlichen Erhebung" eingeholt werden? Ausschluss der telephonischen Vernehmung von Zeugen. In einem Verfahren, das einen Eingriff in die persönliche Freihe
  42. BGE 90 I 10424.06.19641. Gerichtsstand des Wohnsitzes. Art. 59 BV . a) Die negative Feststellungsklage, mit welcher die Feststellung verlangt wird, dass eine Vereinbarung, durch die ein Mann sich zu Unterhaltsleistungen gegenüber einem Kind verpflichtet hat, mangels seiner Vaterschaft nichtig sei, ste
  43. BGE 90 IV 12118.06.1964Auslieferungsrecht; Grundsatz der Spezialität. Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche; Notenaustausch betreffend Auslieferungsverfahren und Rechtshilfe in Verkehrsstrafsachen auf Grund des schweizerisch-deutschen Auslieferungsvertrages. Der Grundsatz d
  44. BGE 90 I 2925.03.19641. Zulassung der Vernehmlassung, welche von der Gegenpartei rechtzeitig der kantonalen Behörde eingereicht, von dieser aber erst nach Ablauf der angesetzten Frist an das Bundesgericht weitergeleitet wurde (Erw. 1). 2. Gehört der an einem Strafverfahren als Zivilpartei teilnehmend
  45. BGE 89 I 9220.03.1963Persönliche Freiheit. Blutuntersuchung im Ehelichkeitsanfechtungs- und im Vaterschaftsprozess. 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde gegen den Beweisbeschluss, durch den die Blutuntersuchung angeordnet wird (Erw. 1). 2. Legitimation des dem Kind im Ehelichkeitsanfechtu
  46. BGE 88 I 26014.11.1962Staatsrechtliche Beschwerde. 1. Die Beschwerde gegen Vollzugs- und Bestätigungsakte ist grundsätzlich nur insoweit, als diese selbständig ein verfassungsmässiges Recht verletzen, nicht auch wegen Verfassungswidrigkeit der ihnen zugrunde liegenden Verfügungen zulässig. Eine Ausnah
  47. BGE 83 IV 15220.09.1957Art. 185 StGB . Wann ist ein Kind "entführt"?
  48. BGE 82 I 23405.12.1956Persönliche Freiheit. Die Verfügung, durch die der Zeuge im Vaterschaftsprozess verpflichtet wird, sich einer Blutuntersuchung zu unterziehen, stellt einen Eingriff in seine persönliche Freiheit dar und bedarf daher einer gesetzlichen Grundlage. Die zivilprozessualen Vorschriften
  49. BGE 81 II 25922.09.1955Vormundschaft gemäss Art. 369 ZGB wegen Psychopathie (angeborene Charakteranomalie): Ersetzung derselben durch eine Beiratschaft (Art. 395 Abs. 1 und 2) gestützt auf psychiatrische Feststellung, dass die Anomalie zwar nicht weggefallen, wohl aber soweit zurückgegangen ist, dass s
  50. BGE 74 I 13620.05.1948D6'I'°rlatorisclu; Kraft des Bundesroohtes (Art. 2 ub.-Best. z. BV). Verfügung einer kantonalen Verwaltungsbehörde, wonach jede nach Art. 120 Ziff. 1 StGB vorgenommene Sd.wangerBChaftsu?",wbrechung unter Einsendung des fachärztlichen Gutachtens einer Behörde zu melden sei. Die V